Bußgeldkatalog in Österreich: Welche Sanktionen sind möglich?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Wie sehen die Verkehrsregeln in Österreich aus?

Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?
Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?

Österreich ist für viele Deutsche ein beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Als Nachbarland von Deutschland überquert der ein oder andere mit dem Auto häufiger die Grenze zwischen den beiden Ländern. Ein deutscher Führerschein ist dabei in Österreich natürlich genauso gültig wie umgekehrt. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer jedoch vor einer Fahrt durch Österreich den Bußgeldkatalog dieses Landes unter die Lupe nehmen, denn die Bußgelder für manche Vergehen sind dort weitaus höher als hierzulande.

Das betrifft z.B. die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann sich auf Bußgelder einstellen, die zum einen mehrere Tausend Euro hoch sind und zum anderen davon abhängen, an welchem Ort in Österreich man bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde. Eine einheitliche Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich existiert daher nicht.

Trotzdem können Sie sich vor einer Reise nach Österreich mit dem Auto über die dort gütigen Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht informieren und so Bußgelder vermeiden, z.B. in dem Sie die Winterreifenpflicht in Österreich beachten. Auch hierzu geben wir Ihnen in unserem „Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche“ die notwendigen Tipps und Informationen. Auch als Fahrer eines Lastkraftwagens müssen Sie in der Alpenrepublik einige Regeln beachten, welche sich von den deutschen Gesetzen unterscheiden. So gibt es Lkw-Fahrverbote in Österreich nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern auch samstags und in der Nacht. Auch die Maut in Österreich muss beachtet werden.

FAQ: Bußgeldkatalog von Österreich

Was ist das Besondere am österreichischen Bußgeldkatalog?

Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Vielmehr legen die einzelnen Behördensprengel die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest.

Welche Promillegrenze gilt in Österreich?

In Österreich findet eine Promillegrenze von 0,5 Promille Anwendung. Für österreichische Fahranfänger und Lkw-Fahrer ist eine Grenze von 0,1 Promille maßgeblich.

Können österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Aufgrund des sogenannten „biliteralen Abkommens“ können Bußgelder aus Österreich ab einem Betrag von 25 Euro in der Regel auch in Deutschland eingetrieben werden.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern aus Österreich:

In Österreich herrscht für Lkw ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie allen Samstagen und nachts.

Für Lkw-Fahrer, welche Lasten quer durch Europa transportieren, ist Österreich ein wichtiges Transitland zwischen Nord und Süd. Doch einige Verkehrsregeln sind hier anders als beispielsweise in Deutschland. Doch an welchen Tagen und zu welchen Zeiten müssen Lkw hier stehen bleiben? Wir klären Sie auf! » Weiterlesen...

Auszug aus dem österreichischen Bußgeldkatalog

BeschreibungBußgeld
Geschwindigkeitsverstoß30 bis 7500 €
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)ab 300 €
Rotlichtverstoßab 70 €
Fehler beim Überholenab 40 €
Handy am Steuerab 100 €
Nicht angeschnalltab 50 €
Keine Warnweste mitgeführtab 14 €
Winterreifenpflicht missachtetab 60 €
Verstoß beim Parkenab 20 €

(Stand 05/2023)

Die StVO in Österreich

Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.
Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.

Genauso wie in Deutschland existiert in Österreich eine StVO, in der grundlegende Bestimmungen für die korrekte Fahrweise auf öffentlichen Straßen sowie die Verkehrsvorschriften festgelegt sind. Diese unterscheidet sich von der deutschen StVO nicht wesentlich: Sowohl in der StVO Österreich als auch in ihrem deutschen Gegenstück wird von den Verkehrsteilnehmern „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ verlangt.

Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich reisen, machen Sie also nicht viel falsch, wenn Sie die deutschen Vorschriften aus der StVO beherzigen. Doch sowohl was die Verkehrsregeln in Österreich, als auch das Sanktionssystem für Verkehrssünder anbelangt, verfügt Österreich über eigene Vorschriften und Vorgehensweisen, über die wir Sie im Folgenden in unserem „Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche“ informieren möchten.

Ein einheitlicher österreichischer Bußgeldkatalog existiert nicht

Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.

Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall „Organmandat“. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.

Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also „anonym.“

Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.

In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.

Das Vormerksystem

Wann droht ein Bußgeld in Österreich?
Wann droht ein Bußgeld in Österreich?

Seit einigen Jahren gibt es in Österreich ein System, bei dem Autofahrer Vormerkungen für Verstöße gegen die StVO sammeln. Die Verkehrsregeln in Österreich sehen vor, dass 13 Vergehen festgelegt wurden, die eine Vormerkung zur Folge haben. Als PKW-Fahrer müssen Sie in Österreich beispielsweise bei folgenden Vergehen mit einer Vormerkung rechnen:

  • Übertretung der Promillegrenze Österreich (0,5 Promille)
  • Kinder während der Fahrt nicht angeschnallt
  • Ladung nicht gesichert
  • Rote Ampel überfahren, mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Generell Vergehen, die mit einer großen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einhergehen

Erhält ein Autofahrer zwei Vormerkungen, muss er bestimmte, auf den individuellen Fall abgestimmten Aufbauseminare besuchen, die ihm bei der Einübung einer sicheren Fahrpraxis helfen sollen. Nach 2 Jahren ohne Folgedelikt wird die Vormerkung gelöscht. Wird nach dem Aufbauseminar allerdings im Zeitraum von 2 Jahren nach dem letzten Delikt noch eine Vormerkung vermerkt, so ist ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge.

Doch auch ohne Punkte auf dem Konto kann laut den Verkehrsregeln in Österreich ein Verfahren zum Führerscheinentzug durch die Behörden eingeleitet werden. Dies ist beispielsweise bei Vergehen wie einer Trunkenheitsfahrt der Fall; wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, der muss sofort seinen Führerschein abgeben, dauerhaft oder zumindest für mehrere Monate. Auch für Deutsche, die mit ihrem deutschen Führerschein auf österreichischen Straßen oder Autobahnen unterwegs sind, gilt diese Regel.

Geschwindigkeit: In Österreich geblitzt

Sie wurden geblitzt in Österreich und fragen sich nun, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Für gewöhnlich gelten laut den Verkehrsregeln in Österreich für PKW-Fahrer folgende Limits:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 100 km/h
  • Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Ausnahmen müssen Sie jedoch immer achten, denn die oben genannten Zahlen stellen lediglich Richtwerte dar. Beachten Sie z.B., dass auf verschiedenen Autobahnen in Österreich im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens besondere Geschwindigkeitslimits gelten: Auf der A10, A12, A13 und A14 darf nachts die Geschwindigkeit von 110 km/h nicht überschritten werden, da sonst Bußgelder drohen. Zwecks der Lärmvermeidung gilt auf diesen Autobahnen in der Nacht nicht die übliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.

Rasen in Österreich: Verlust des Autos droht

Eine Besonderheit, die das österreichische Verkehrsrecht seit März 2024 kennt, ist der Entzug des Fahrzeugs bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sind Sie innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h zu schnell unterwegs, so kann die zuständige Verkehrsbehörde Ihr Auto beschlagnahmen und zwangsversteigern. Sind Sie bereits wegen eines Straßenverkehrsdeliktes vorbestraft, droht die Zwangsversteigerung schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts.

Für Miet- und Leasingfahrzeuge gelten wiederum andere Regeln: Betroffenen PKW dürfen maximal 14 Tage beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Zusätzlich erhalten Raser ein lebenslanges Fahrverbot für das entsprechende Fahrzeug.

Winterreifen in Österreich: Gesetzliche Profiltiefe von 4 mm ist Pflicht

Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.
Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.

In Österreich gilt, genauso wie in Deutschland auch, eine Winterreifenpflicht. Dabei müssen Autofahrer bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Winterreifen an ihrem Kfz anbringen.

Falls die Fahrbahn mit einer durchgängigen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, dürfen als Alternative zu den Winterreifen auch  Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden, um die Pflicht zu erfüllen.

Gerade wenn Sie im nördlichen Teil von Deutschland leben, kann sich die Witterung in Österreich stark von der zu Hause unterscheiden. Ob ein Wechsel der Reifen vor einer Fahrt nach Österreich angebracht ist, sollten Sie dann anhand der Wettervorhersage klären.

Sie haben die Pflicht, selbstständig die Reifen zu wechseln, sobald dies notwendig ist – ein bestimmter Stichtag für den Reifenwechsel existiert auch in Österreich nicht.

Es besteht eine Winterreifenpflicht in Österreich

Wenn Sie „M+S“-Reifen angebracht haben, dann müssen Sie sich in Österreich keine Sorgen über die Winterreifenpflicht machen: Auch dort sind Ihre M+S-Reifen zulässig. Doch selbst wenn die Profiltiefe in Deutschland noch ausreicht, kann in Österreich bereits ein Bußgeld drohen, dann hier sind im Gegensatz zu den 1,6 mm gesetzlicher Profiltiefe hierzulande für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht! Passende und robuste Räder finden Sie zum Beispiel in dem Winterreifen-Vergleich. Die Bußgelder bei der Missachtung der Winterreifenpflicht können in Österreich, wenn es zu einem Unfall kommt, bei bis zu 5000 Euro liegen. Kommt es nicht zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld etwa 60 Euro.

Parken in Österreich

Im Urlaub ist der Erhalt eines „Knöllchens“ oder sogar das Abschleppen des Wagens aufgrund eines Parkverstoßes sicherlich besonders ärgerlich. Deswegen ist die Devise, bei der Auswahl eines Parkplatzes sehr sorgfältig vorzugehen. Achten Sie besonders darauf, nicht versehentlich im Parkverbot zu parken, denn hier werden die Fahrzeuge ohne weitere Bedenken abgeschleppt. Das Abschleppen eines Fahrzeuges aus dem Parkverbot kostet um die 200 Euro und belastet die (Urlaubs)kasse somit ganz erheblich.

Die Promillegrenze in Österreich

In Österreich gilt, wie in mehreren anderen europäischen Ländern auch, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Probeführerschein-Besitzer (wie auch für LKW-Fahrer) liegt die Grenze bei 0,1 Promille.

Bereits die erste Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 0,5 – 0, 79 Promille kann ein Bußgeld von 300 – 3700 Euro nach sich ziehen. Eine Vormerkung – mit den deutschen Punkten zu vergleichen – gibt es ebenfalls bereits beim ersten Alkohol-Verstoß in Österreich. Schließlich beeinträchtigt jeder Alkoholverstoß die Sicherheit im Verkehr.

Fahrverbot und hohe Bußgelder

Ab einem Wert von 0,8 Promille ist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten eine wahrscheinliche Konsequenz. Das Bußgeld wird hier mindestens 800 Euro betragen. Außerdem müssen Autofahrer in diesem Fall ein verkehrspsychologisches Training besuchen, welches mehrere hundert Euro kostet. Dies müssen übrigens auch Wiederholungstäter, die mit wiederholt beim Überschreiten der 0,5 Promillegrenze erwischt wurden in Kauf nehmen.

Wer als Autofahrer mehr als 1,2 Promille aufweist, für den steigt das Bußgeld in den vierstelligen Bereich: Zwischen 1200 und 4400 Euro wird der Bußgeldbescheid in diesem Fall ausweisen. Zum Bußgeldbescheid kommt ein Fahrverbot von mindestens 4 Monaten und eine kostenpflichtige Nachschulung, in der die Autofahrer Tipps für das richtige Verhalten im Verkehr erhalten.

Eine Trunkenheitsfahrt stellt eine Straftat dar, wenn mit einem Wert von über 1,6 Promille Auto gefahren wurde. Bis auf 5900 Euro kann das Bußgeld in diesem Fall ansteigen! Dazu kommen die Kosten für eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung, was mit um die 800 Euro einen größeren Posten darstellt. Das Fahrverbot in diesem Fall beträgt mindestens 6 Monate.

Führerscheinentzug in Österreich

Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.
Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.

Wenn Sie sich ein Bußgeld in Österreich eingehandelt haben, so kann Sie der Bußgeldbescheid bis nach Deutschland verfolgen. Aufgrund der fehlenden Sprachbarriere zwischen Österreich und Deutschland werden sogar Bagatelledelikte über die Ländergrenzen hinweg verfolgt. Zahlen Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich nicht, so kann ein Vollstreckungsverfahren die Folge sein. Einen Strafzettel aus Österreich können Sie also nicht einfach ignorieren! Wer in Österreich geblitzt wurde, oder ein sonstiges Vergehen begangen hat, welches nicht sofort bestraft wurde, der kann auch noch Wochen später einen Bußgeldbescheid aus dem heimischen Briefkasten ziehen.

Gemäß eines EU-Abkommens kann bei einem Führerscheinentzug in Österreich Ihr Führerschein an die deutsche Führerscheinstelle gesendet werden, die dann die Neuerteilung erst prüfen muss. Somit dürfen Sie – bis Sie Ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen – gar nicht mehr Auto fahren. Vermeiden lässt sich dies durch ein konsequentes Einhalten der Verkehrsvorschriften Österreich.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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184 Kommentare

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  1. Darga
    Am 12. Juni 2017 um 13:24

    bin in Reute mit dem Motorrad vor der Kurve mit 98km/h gelasert und angehalten worden.Erlaubt waren es ausserhalb der ortschaft 50km/h.Bin in Deutschland wohnhaft.Mit wieviel Busgeld muss ich rechnen??und muss ich mit Punkte in Flensburg in Deutschland rechnen oder nur Busgeld gür Österreich zahlen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:29

      Hallo Darga,

      das Bußgeld kann 150 bis 300 Euro betragen. Im deutschen Fahreignungsregister werden Punkte aus Verstößen im Ausland nicht gespeichert. Es kann aber ein Vermerk im österreichischen Führerscheinregister erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Matthias
    Am 31. Mai 2017 um 15:37

    Hallo, an bussgeldkatalog TEAM.
    bitte helfen Sie mir. ich war Landesstraße B4 nächst Strkm. 042,373 unterwegs Fahrrichtung Wien / Radar Freiland / geblitzt. Habe bekommen strafe per Post 280,00 € nach Slowakei.. bei Tempo 70 bin gefahren 44km/h schneller. Ich bin sehr angefresen, weil 44 kmh über und solche Strafe.Ich möchte verweisen / beziehen / um das Strafe verniedriegen. Weil Ich glaube das sehr strenge Strafe ist. Im Freiland,. Bitte was für paragrafen oder was soll Ich zurück zum Amt Schreiben.Bitte um Hilfe oder das AMT um 50% minimum Straffe verniedrigt.
    Habe nicht gesehen dies 70 kmh tempo limit und das 44 kmh über so wiel zu zahlen ???? wahnsinn das in SK so viel Ich verdiene im Monat. Danke für Hilfe. Matthias aus Bratislava SK.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:26

      Hallo Matthias,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsauskunft erteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hierbei allerdings weiterhelfen und Ihnen sagen, wie Sie am besten vorzugehen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Alex
    Am 30. Mai 2017 um 20:17

    Hallo, bin auf der A10 Fahrtrichtung Salzburg nach d m Oswaldibergtunnel bei einer LKW Kontollstelle geblitzt worden. Es wurde gerade kontrolliert und er waren 60 erlaubt. Ich bin laut Tachi mit knapp 100 geblitzt (Frontblitzer) worden. Droht da ein Fahrberbot?

    Danke

    • Anton
      Am 4. Juni 2022 um 23:33

      Hallo,ich wurde 2019 geblitzt habe einmal ne straffe bekommen von 75€ und danach nochmal ein Brief ,seit dem höre ich nix mehr aus Österreich ,will aber dieses Jahr dort hin ,kann ich ohne bedenken fahren? Sind drei Jahre her?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:35

      Hallo Alex,

      in Österreich führen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h zu schnell innerorts und 50 km/h zu schnell außerorts zu einem Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Florian
    Am 27. Mai 2017 um 18:39

    Hallo,
    als wir in der Kolonne aus Österreich abreisten fuhren wir auf der Autobahn. Später erschien ein Schild: Kontrolle 1500m.
    Nach 1,5km dann das Schild Kontrolle mit der Richtungsweisung auf einen Parkplatz. Wir fühlten uns nicht direkt angesprochen und fuhren weiter. Zu spät sahen wir dann, dass beide Fahrbahnen digital mit einem roten X über der Fahrbahn gesperrt waren. Kurz danach wurden wir dann alle geblitzt. Meine Frage wäre nun, was für eine Art Strafe auf uns zukommt. Vielen Dank.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 12:44

      Hallo Florian,

      das können wir Ihnen leider nicht sagen. Am besten warten Sie auf das Schreiben der Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jessica
        Am 31. Januar 2023 um 19:42

        hallo.. ich würde heute von der Polizei angehalten mein Kind (4jahre) hatt sich kurz davor ausgeschanallt weil ihm was runtergeflogen ist und er es hollen wollte und konnte nicht sofort anhalten und kam schon in die Verkehrskontrolle. sie sagten sie müssen mich anzeigen und könnten mir sonst keine Auskunft geben… ich lass im Internet bis zur 5000€.. ich habe mir sonst nie was zur Schulden kommen lassen außer 1/2strafzettel in 10 Jahren… kann ich wirklich mit so viel Rechnen? ich bin fix und fertig deswegen und erkläre auch meinen Kind wie gefährlich das sein kann und er es nicht mehr tun darf aber denk er ist dis nicht bewusst…

  5. Sarah
    Am 19. April 2017 um 23:45

    Hallo,

    ich wurde in Österreich innerorts direkt zweimal hintereinander geblitzt, mit einem Abstand von 3 Minuten. Der erste Blitzer war ein Standblitzer, wobei ich gar nicht gemerkt hatte, dass ich geblitzt wurde. Direkt danach (gleicher Ort) wurde ich von der Polizei geblitzt und habe direkt bezahlt. Jetzt habe ich von dem ersten Blitzer eine Strafverfügung bekommen. Muss ich wirklich für bride Blitzer bezahlen oder zählt das nicht als ein Tatverstoß?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 9:39

      Hallo Sarah,

      in Deutschland kann dies als Tateinheit gewertet werden, wenn ein zeitlich-räumlicher Zusammenhang zwischen beiden Geschwindigkeitsverstößen besteht. Ob dieses Prinzip auch in Österreich Anwendung findet, entzieht sich leider unserer Kenntnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. R. H.
    Am 9. April 2017 um 19:57

    Hallo, bin am 01.04.17 inNauders angehalten worden ,Ca 40 Meter unterhalb vom feststehenden Blitzer von 2 Beamten ( oder war es ein Aprilscherz) soll 65,5 Stundenkm. Gefahren sein , habe 2 mal nachgehakt sie sollen mir zeigen auf der Kamera dass ich das war, keine Reaktion habe fälschlicherweise die 35 Euro bezahlt, meine Frage ist es noch jemand so ergangen, habe durch den Ort den Tempomat auf Ca. 55km Gestellt

  7. Claudia
    Am 30. März 2017 um 12:13

    Hallo,

    wie lange ist die Verjährungsfrist nach einen rechtskräftiges Urteil durch das Landesverwaltungsgericht Tirol, da ich zur Fahrerfeststellung keine Angaben machen konnte. Ich habe etwas von 3 Jahren gelesen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:21

      Hallo Claudia,

      ist ein Urteil rechtskräftig, so kann keine Verjährung mehr einsetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Daniel
    Am 9. März 2017 um 21:42

    Hallo liebes Team,

    ich wurde vor kurzem auf der Autobahn von der Polizei angehalten da ich in der 100er Zone (nur bei Regen) zu schnell unterwegs war. Der Polizist sprach 35€ Strafe aus, die ich direkt bar bezahlt habe und einen Beleg dafür bekam.
    Heute kam eine Anonymverfügung über 110€ per Post. Da ich schon bezahlt habe, muss ich diese nun nicht bezahlen, sehe ich das richtig?

    Vielen Dank!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 11:17

      Hallo Daniel,

      die Verfügung sollten Sie nicht einfach ignorieren. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in Ihrem Fall beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mario
    Am 16. Februar 2017 um 19:21

    Hallo!! Ich hab eine Frage,ich wurde 15.08.16 im Osterreich hab erst heute ubeer halbes jahr spater die straffe bekommen? Muss ich die bezahlen oder ist die verjahrung sechs monate? Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:01

      Hallo Mario,

      durch das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Deutschland beginnt die Frist für die Verjährung oftmals erst mit Übertragung des Mandats an die deutschen Behörden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwiefern von einer eingetretenen Verjährung ausgegangen werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Mario
    Am 16. Februar 2017 um 14:08

    Hallo,

    Ich hab eine frage wir wurden am 15.08.16 in Oesterreich geblitzt und haben heute erst das Bußgeld schreiben bekommen ein halbes jahr spaeter.
    Die frage ist wie lang ist das gueltig und ob man das ueberhaupt noch bezahlen muss?!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 9:31

      Hallo Mario,

      die Verjährungsfristen für einen Bußgeldbescheid sind in Österreich in der Regel länger als in Deutschland. Eine Ordnungswidrigkeit kann zwischen sechs Monate und einem Jahr nach der Tat noch verfolgt werden. Sie sollten das Bußgeld zahlen, um keine Mahngebühr zu bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jasmin.K
    Am 8. Februar 2017 um 1:05

    Hallo, :)

    Ich hab eine frage ich bin heute in Graz geblitzt worden..
    Auf eine Schnellstraße/ortsgebiet
    jedenfalls 60km waren erlaubt! Es war eine 2 spurige Straße & der neben mir ist sowas von Schlangenlinien gefahren so das ich ihn versucht habe mit huben aufmerksam zu machen hat aber nicht’s geholfen draufhin bin ich dann schneller vorbei gefahren der Raderkasten hat mich mit 96km erwischt:( mit was muss ich jetzt rechnen? Strafverfahren? Anonymverfahren? Führerscheinentzug?

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 12:11

      Hallo Jasmin,

      Sie müssen mit einem Bußgeld ab 72 Euro rechnen. Vermutlich wird eine Anonymverfügung ergehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Wolfgang G.
    Am 27. Januar 2017 um 23:56

    Hallo, wurde heute mit meinem Anhängergespann aufgehalten und stillgelegt weil mein Zugfahrzeug um 256kg zu wenig Anhängelast hat.
    Die Ladung auf dem Hänger und Sicherung passte zu 100%, lediglich mein Auto darf es nicht weiterziehen.
    Welche Geldstrafe erwartet uns in etwa ?

    Mfg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 11:22

      Hallo Wolfgang G.,

      in der Regel hängen die Bußgelder mit der Höhe der überschrittenen Anhängerlast zusammen. Liegt die Überschreitung zwischen 2 und 5 Prozent können bis zu 70 Euro drohen. Zwischen 5 und 10 Prozent können es bis zu 210 Euro sein. Die genaue Summe wird im Bußgeldbescheid angegeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Bernhard S.
    Am 26. Januar 2017 um 22:57

    Wie lange tarf eine Radar Strafen nachvollzogen werden von Zeitpunkt der Übertretung? Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 14:28

      Hallo Bernhard,
      leider ist uns nicht klar, was Sie damit genau meinen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. ivan d.
    Am 11. Januar 2017 um 22:24

    Als ich meine blitzer strafe aus ostereich zu hand bekam war die zahlungsfrist um 2 wochen abgelaufen es handelt sich um annonymferfügung …was pasiert jetzt um wiviel erhöht sich die strafe..?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 10:11

      Hallo Ivan,

      zahlen Sie nur wenige Tage nach Ablauf der Frist, zeigen die Behörden in der Regel Kulanz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Susi
    Am 27. Dezember 2016 um 21:50

    Bin über eine spärline und dan ein Stück auf der Buslinie (Strass) gefahren! Mit was für eine Strafe Anzeige kann ich rechnen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Dezember 2016 um 9:51

      Hallo Susi,

      dem Überfahren von Sperrlinien bzw. Sperrflächen folgt bei einem Organstrafverfahren ein Bußgeld von 50 Euro, beim Anonymstrafverfahren 35 bis 80 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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