Ordnungsamt: Welche Befugnisse hat die Behörde?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was macht das Ordnungsamt?

Zu den Aufgaben vom Ordnungsamt gehört nicht nur das Austeilen von Strafzetteln.
Zu den Aufgaben vom Ordnungsamt gehört nicht nur das Austeilen von Strafzetteln.

Neben der Polizei gibt es noch eine weitere Behörde, die in Deutschland für Recht und Ordnung sorgt: das Ordnungsamt. Fälschlicherweise wird oft angenommen, das Amt habe kaum Befugnisse. Dennoch ist es ebenso für die Abwehr von Gefahren zuständig und hat weitaus mehr zu tun, als nur die Kontrolle von Falschparkern.

Vielmehr unterscheiden sich die Aufgaben vom Ordnungsamt oft nur wenig von denen der Polizei. Aber was genau darf das Ordnungsamt alles tun und für welche Angelegenheiten ist es zuständig? Was ist der genaue Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.

FAQ: Ordnungsamt

Was hat das Ordnungsamt für Aufgaben?

Das Ordnungsamt ist zusammen mit der Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig. Dafür kümmert es sich u.a. um Falschparker, Ruhestörungen und illegales Müllabladen. Die genauen Aufgaben unterscheiden sich aber je nach Bundesland. 

Was ist der Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt?

Die Polizei hat grundsätzlich mehr Befugnisse als das Ordnungsamt. So darf nur die Polizei bspw. zu Zwangsmaßnahmen greifen, den fließenden Verkehr mit Blitzern kontrollieren und Personalien erheben. Weiterhin ist die Polizei rund um die Uhr erreichbar, während das Ordnungsamt feste Öffnungszeiten hat.

Wie kann ich das Ordnungsamt erreichen?

Das Ordnungsamt in Ihrer Gemeinde können Sie zu den Öffnungszeiten unter der jeweiligen Telefonnummer anrufen. Im Gegensatz zur Polizei gibt es keine zentrale Nummer wie “110”. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ordnungsamt: Welche Aufgaben hat die Behörde?

Wie bereits erwähnt, dient das Ordnungsamt der Gefahrenabwehr. Dabei sind die Befugnisse der Behörde nicht etwa bundesweit einheitlich geregelt. Vielmehr unterscheiden sich die Aufgaben des Ordnungsamtes je nach Bundesland. Grundlage dafür sind die jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetze auf Landesebene. 

Auch eine Ruhestörung können Sie beim Ordnungsamt melden.
Auch eine Ruhestörung können Sie beim Ordnungsamt melden.

Auch wenn sich die einzelnen Aufgaben und Befugnisse teils unterscheiden, gibt es dennoch einige wesentliche Punkte, die grundsätzlich überall von der Ordnungsbehörde übernommen werden. Das sind z.B.:

  • Falschparker: Das Ordnungsamt stellt Strafzettel aus und zieht Falschparker zur Rechenschaft
  • Ruhestörungen: Wenn sich bspw. Nachbarn oder Anwohner beim Ordnungsamt melden, kann die Behörde dem Ruhestörer vorschreiben, die Lautstärke herunterzudrehen.
  • Unbefugte Müllentsorgung: Das Ordnungsamt kann auch einschreiten, wenn Sie unbefugt Ihren Müll an Orten abladen, die dafür nicht gedacht sind.

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, ist es darüber hinaus pauschal nur schwierig zu beantworten, ob für das Ordnungsamt eine Zuständigkeit besteht. Genauere Informationen finden Sie im Polizeigesetz Ihres Bundeslandes oder häufig auch auf der Homepage Ihrer Gemeinde.

Wann ist das Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung zuständig?

Geraten Sie in Konflikt mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), stellt sich auch dann die Frage, bei welchen Verstößen die Polizei und bei welchen das Ordnungsamt zuständig ist. Darf das Ordnungsamt Sie z.B. blitzen oder Autos anhalten? Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich.

Was darf das Ordnungsamt nicht?

Nicht nur die Aufgaben, sondern auch die konkreten Befugnisse des Ordnungsamtes unterscheiden sich je nach Bundesland. So ist es der Behörde bspw. in Nordrhein-Westfalen erlaubt, Personalien zu erheben und zu kontrollieren. In vielen anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. 

Abgesehen davon lässt sich jedoch festhalten, dass das Ordnungsamt grundsätzlich keine Zwangsmaßnahmen ergreifen kann, um Ihre Aufgaben durchzusetzen. Dafür ist in der Regel nur die Polizei befugt. 

Ordnungsamt anrufen? Die Nummern unterscheiden sich.
Ordnungsamt anrufen? Die Nummern unterscheiden sich.

Wie können Sie das Ordnungsamt anrufen?

Im Gegensatz zur Polizei ist das Ordnungsamt nicht rund um die Uhr erreichbar. Auch gibt es keine zentrale Nummer, wie die 110, die Sie immer zuverlässig mit dem zuständigen Ordnungsamt verbindet. Meist können Sie das Ordnungsamt lediglich tagsüber telefonisch erreichen.

Spätestens ab ca. 22 Uhr sind die meisten Ämter geschlossen. Die jeweilige Telefonnummer sowie die Öffnungszeiten vom Ordnungsamt können Sie in der Regel der Homepage Ihre Gemeinde entnehmen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (312 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

67 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Frank
    Am 14. Februar 2025 um 14:25

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Darf das Ordnungsamt von einer Schule quasi zweckentfremdet werden und beauftragt werden, einen wichtigen Brief persönlich zu an mich übergeben und den Empfang für die Schule quittieren zu lassen?
    In diesem Fall geht es darum, dass die Schule die Datenschutzverordnung nicht einhält und personenbezogene Daten wie meinen Name und Anschrift „Dritte“ zukommen lässt, die nicht dazu befugt sind, meine persönliche Post in Empfang zu nehmen und diese mir persönlich zu übergeben.

  2. Ewelina
    Am 29. Januar 2025 um 19:02

    Guten Abend,

    Ich habe eine Frage. Und zwar darf mich das ordnungsamt fotografieren, wenn ich als Beifahrer in ein Fahrzeug steige?
    Vielen Dank für die Antwort

    Liebe Grüße

  3. Carola B.
    Am 20. Januar 2025 um 12:55

    habe eine Frag?
    mach mir jetzt ein neu gebautes Haus bezogen dreifamilien. und Frau haustür befindet sich an einen engen Stelle Bürgersteig. zur gleichen Seite gehen zwei Garagen ein- und Ausfahrten rein. kann ich ein Schild aufhängen, Parkverbot an der ganzen längsseite des Hauses? z.b wenn ein Notarzt den Patienten aus der haustür austragen will. ein Auto davor parkt geht das nicht auch wenn es keine Einfahrt ist?

  4. Ertl74
    Am 11. Dezember 2024 um 13:54

    Selbstverständlich hat der KOD, KVD etc., also der kommunale Vollzugsdienst das Recht UZW (unmittelbaren Zwang) anzuwenden! Siehe PolG Bw.

    • Kozyulkin
      Am 28. Januar 2025 um 19:59

      Das Gleiche gilt für NRW:
      §§ 56 bis 70 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW). Un ses handelt sich nicht nur um unmittelbaren Zwang.

  5. Enrico
    Am 3. Dezember 2024 um 22:18

    Das Ordnungsamt darf sehr wohl mit Blitzern den fließenden Verkehr überwachen und die Überschreitung auch ahnden. (mit entsprechend geschultem Personal)

  6. N.W.
    Am 14. November 2024 um 23:00

    Moin. Unsere Mieter haben zum 31.12.24 gekündigt. Der Rasen, Unkraut, Bäumchen, Brennnessel und co wuchert überall. Plastik Tüten, Müllsäche, Schaumstoff, Schuhe haben die vergraben. Es ist Teilweise schon zerfallen, somit liegt viel auf und in der Erde. Bleibe ich als Vermieter auf die Kosten sitzen. Ich bin überfordert und weiss nicht wo ich anfangen soll.

  7. Viktor
    Am 7. November 2024 um 18:37

    Guten Tag!
    Vor zwei Monaten haben wir ein altes Haus angemietet und es befindet sich auf einem abfallenden Berg. Als wir es besichtigt haben und danach den Mietvertrag unterschrieben haben, war ein Teil von dem Grundstück mit hohen Pflanzen gedeckt. Man konnte so die verrodeten und bereits zerfallende Holzwand nicht sehen, die den Fußweg auf dem Grundstück hält. Weil die Wand bereits auseinander fällt und das Holz keine Festigkeit mehr hat, sollte der Weg oben nicht mehr verwendet werden. In meinen Augen besteht eine große Gefahr für die Kinder, die wir nicht immer kontrollieren können und auch ihre Freunde begaben sich in der Vergangenheit auf das Grundstück. Ich kann für sie nicht die Verantwortung übernehmen. Hinzu kommt, dass ich den Garten pflegen sollte. Der Vermieter lässt sich Zeit und antwortet nicht auf meine Forderung die Erdmasse zu stabilisieren und die alte Wand zu ersetzen. Könnten Sie mir bitte sagen, was ich in der Situation machen kann?
    Das Haus hatte noch mehr Überraschungen für uns übrig, die nicht kosmetischer Natur sind. Wir werden da nicht lange bleiben unter diesen Umständen. Der Garten ist aber eine körperliche Gefahr insbesondere für Kinder.
    Vielen Dank!

  8. Genzel J
    Am 18. September 2024 um 9:41

    Hallo Guten Tag Frage darf Ordnungsamt Fotos machen wenn er mich sieht. Es war morgen Früh habe schnell mein Kind zu Schule gebracht es waren nicht mal Dreißig Sekunden an der Bus Haltestelle mein sonn ist aus dem schnell aus dem Auto ausgestiegen und ein man hat Foto geschossen ohne mich zu verwarnen darf er das machen weil ich fahre jeden tag Ordnungsamt Frauen die machen das auch nicht immer die Fotos werden als beweis da gestellt das alles wegen daten Schutz

  9. Rozh
    Am 11. September 2024 um 13:41

    Genau wie Hipo sagt, darf der GVD oder KOD (KOD gibt es im Polizeigesetz nicht) so gut wie alles, was der Polizeivollzugsdienst darf. Außer Straftaten verfolgen, ein paar Ausnahmen gibt es aber. Auch ist der GVD nach §55 WaffG vom Waffengesetz befreit. §104 Polg. Baden-Württemberg. Wir sind die Polizei nur nicht der Polizeivollzugsdienst. Das heißt alles, was im Polizeigesetz mit Polizei benannt wird, gilt auch für uns, ansonsten steht explizit Polizeivollzugsdienst darf. Viele Bürger verbinden immer noch den GVD mit Strafzettel, obwohl wir in einigen Bereichen sogar dem Polizeivollzugsdienst weisungsbefugt sind.

  10. Amar
    Am 6. September 2024 um 18:25

    Wer ist zuständig dafür, um die Parkenregeln festzustellen?
    Z.b ich wohne neben Einkaufszentrum und ich habe niie freien Parkplatz…. Gibt es Möglichkeit , um die Parken zu begrenzen (2 stunden max oder mit Parkschein usw)?

  11. Susanne
    Am 19. August 2024 um 15:52

    Hallo,
    wir hatten schon zweimal eine blöde Situation, dass unser Hund aus unserem Grundstück abgehauen ist. Er ist kein gefährlicher Hund (kläfft aber jeden an und springt auch gerne mal an jemanden hoch, hat aber noch nie gebissen!). Nun hat das Ordnungsamt ohne sich die Lage vor Ort mal anzuschauen bzw. den Hund mal selbst zu begutachten verfügt, dass er weg muss. Kann ich irgendwie Einspruch dagegen erheben. Wir haben gerade heute unseren Zaun aufgerüstet und sind auch im Training bei einem Spezialisten für Hütehunde.

  12. S, Martina
    Am 16. August 2024 um 7:42

    Darf ein Barbiergeschaeftsinhaber in der Nachbarschaft mich persönlich, obwohl ich ihn gar nicht kenne, beim Ordnungsamt anzeigen, weil ich zwischen zwei parkende Autos uriniert habe? Ich habe fast 100,- dafuer bezahlt. Meine unendschuldbare Tat fand vor ca. 3-4 Monaten im Dunkeln statt und mittlerweile hat der Regen alles weggewaschen.

  13. Tante F
    Am 13. Juni 2024 um 9:16

    darf das Ordnungsamt, beim ermitteln von Falschparken, welches ich nicht verschuldet habe, den Kaufvertrag Anfordern, wenn das Falschparken beim Besitzer wechsel stattgefunden hat? ich habe den Namen und die Info durchgegeben, welche ausreichen , um die Person zu ermitteln. liebe Grüße

    • Layza
      Am 22. Juli 2024 um 16:39

      Haftbar ist die Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Du die Verantwortung nicht übernehmen willst, solltest Du alles dafür tun nachzuweisen, dass es nicht Dein Verschulden ist.

  14. Birgit S
    Am 3. Mai 2024 um 7:01

    Welche Aufgaben , das Ordnungsamt beim einfangen eines Hundes zu erledigen?

  15. David
    Am 10. April 2024 um 1:46

    Hallo,
    ist ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der sich mit Kollegen offensichtlich in einer Mittagspause befindet befugt eine „vermeintliches“ Halteverstoss zu ahnden? Ich setze voraus das es sich um einen Mitarbeiter handelt. Er hat sich weder als MA des Ordnungsamtes vorgestellt noch hat er eine Uniform getragen.
    Was ist passiert?
    Beim Abbiegen von der Strasse zu einer Hofeinfahrt muss dabei ein breiter Fussweg überquert werden. Dieser Bereich ist sicherlich 6-8 m breit. Als ich dort abbiegen wollte kam eine Gruppe von 5 Männern nebeneinander gemütlich spazierend den Fussweg entlang. Natürlich habe ich abgewartet bis die Gruppe vorbei war. Danach bin ich in Richtung Hofeinfahrt losgefahren und habe dann gesehen das die Parkplätze auf dem Hof besetzt waren. Da habe ich den Wagen rückwärts mit einer 90grad Drehung sozusagen den Wagen gewendet. Da ich eh vorhatte mit meinem Beifahrer zu tauschen haben wir das dann getan. Ich war noch nicht mal richtig ausgestiegen kommt im selben Moment ein Mann aus der Gruppe und warf mir nur den Satz entgegen: sie dürfen hier nicht halten! Meine Erklärung zu dem besetzten Hof konnte ich nicht mal ausführen. ich kam nur zu: ich wollte auf dem Hof….
    Da zückte er sein Handy aus der Tasche und bei dem Satz: „Jetzt bekommen sie ein 55 Euro Ticket“ machte er ein Foto von meinem Wagen/Nummerschild und drehte sich um und dackelte mit seiner Gruppe ab.
    Da ich aber auch zu einen Büro dort wollte (war ja auch die Hofeinfahrt) musste ich in die gleiche Richtung wie die Männergruppe laufen. Und die machten sich die ca. 50 m noch lustig über mich.
    Heute, nach knapp einer Woche, kam nun ein Schreiben mit einem Verwarnungsgeld von 55 € an. mit dem Vorwurf des „falsch parken auf einem Gehweg“.
    Hat dieses Vorgehen kein Makel und ich muss hier in den sauren Apfel beissen? Oder ist sein Handeln an irgendeiner Stelle nicht durch Anweisungen oder Vorschriften gedeckt sodass man sich gegen solche „Überfälle“ auch wehren kann?

    • Layza
      Am 22. Juli 2024 um 16:45

      Ja, ein Verwaltungsvollzugsbeamter darf sich jederzeit zur Gefahrenabwehr selbst in den Dienst versetzen. Allerdings standen Sie an Ihrem Auto und haben so offensichtlich gehalten und nicht geparkt, damit ist das Verwarnungsgeld nicht korrekt und hätte nur in Höhe von 50€ wegen Halten auf dem Gehweg erstellt werden dürfen. Strafanzeige zu erstellen ist Quatsch, der Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde steht Ihnen frei, hilft aber auch nicht gegen die Tatsache auf dem Gehweg gehalten zu haben. VG

    • Kemal A
      Am 4. Juli 2024 um 9:47

      machen Sie eine Strafanzeige wegen misbrauch missbrauch der Berufseigenschaften, Belästigung, Nötigung, Erpressung,
      willkürliche Handlung, bei der Staatsanwaltschaft und schildern Sie genau wie sie hier geschildert haben. auch einbdienst aufsichsbeschwede wird ihnen in ihrem Fall helfen.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar