Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.
Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Park & Control
Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.
Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.
Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.
Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.
Wie geht Park & Control vor?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.
Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.
Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.
Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.
Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.
Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.
Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.
Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Begründung des Widerspruchs
- kein Hinweisschild vorhanden
- Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
- beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
- Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
- etc.
- Belege für die Begründung
- Fotos
- Zeugenaussagen
- sonstige Dokumente
Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.
Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart
Ort, Datum
Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:
[Begründung ergänzen]
Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
Unterschrift
Muster für einen Widerspruch bei Park & Control
Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!
Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.



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Habe auch so ein Knöllchen bekommen, da die Parkscheibe angeblich 5 Minuten abgelaufen war.
Meine Taktik war folgende: zunächst dem inneren Bedürfnis nach Rechtfertigung /Empörung widerstehen und das PAC Team beschäftigen und zwar mit Fragen wie:
welches Knöllchen
welche AGB
welcher Fahrer (da ich zum angegebene Zeitpunkt höchstahrscheinlich nicht selbst mit dem Fahrzeug unterwegs war)
wer ist Datenschutzbeauftragter etc.usw.
der Fanatsie sind keine Grenzen gesetzt…einfach nur beschäftigen
und daß ich um Zusendung der Fotos Papierform bitte, da ich nicht bereit bin mir diese von irgendwelchen (zweifelhaften)Links runterzuladen….
und was ganz wichtig ist: der Nutzung der eigenen Mailadresse zur Kontaktaufnahme klar und deutlich widersprechen und um Antwort ausschließlich in Schriftform auf dem Postweg bitten.
Der angebliche Parkverstoß war Anfang Januar…bisher kamen kam zweimal Post, die die offenen Fragen nicht mal ansatzweise beantworteten.
Mit entsprechendem Verweis auf die unbeantworteten Fragen und die immer noch fehlenden Fotos in Papierform ließ ich PAC wissen, daß ich so leider keinen Fahrer benennen kann und auch keine außergerichtliche Zahlung erfolgen wird. Das ist jetzt 2 Monate her.
Genau so habe ich es auch gemacht. Seither ist Ruhe :)
Wichtig zu wissen…Es gibt in dem Fall keine Halterhaftpflicht. Einfach verlangen das die Fotos liefern auf denen der Fahrer zu erkennen ist. Das können die nicht. Und immer schon betonen das man ja eigentlich Auskunft geben möchte wenn die vernünftige Beweise bringen wer gefahren ist.
auch ich bin sauer. Habe an einem Sonntag bei Rewe geparkt um eine Nachbarin im Altenheim zu besuchen. Sonst bin ich nicht dort und bei meinem Rewe gibt es das nicht, also habe ich nicht auf Schilder aufgepasst. Zumal ich nicht vor Einkaufszentren an Wochentagen parke, solange die Geschäfte offen haben. Das ist für mich logisch. 35 € kostet mich das nun.
Ich hab aber auch nciht die Nerven das mit denen bis zum bitteren Ende auszufechten und werde bezahlen.
Am 18.3. habe ich um ca 14:50 Uhr auf dem Norma Parkplatz in Heinsberg geparkt . Habe die Schilder leider übersehen das man hier eine Parkscheibe auslegen muss . Nach meinem Einkauf bei Norma kam ich zu meinem Fahrzeug um 15:05 Uhr zurück und hatte einen Strafzettel von 35€ hinter der Windschutzscheibe. Im Markt wurde mir gesagt ich solle mich an Norma wenden , es gebe täglich viele Beschwerden . Nach einem Telefonat mit der Zentrale von Norma hat man mich zuerst wieder an die Filiale verwiesen, der Bereichsleiter soll dafür zuständig sein. Wir haben uns dann nach längerem hin und her geeinigt das ich die Zentrale anschreibe . Meine Mail sollte dann an eine dafür zuständige Stelle weitergeleitet werden . Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung dazu bekommen! Ich werde zukünftig Geschäfte welche mit solchen Methoden arbeiten strikt meiden und mein umfangreiches Umfeld von diesem Vorfall in Kenntnis setzen !
man fährt auf einen Parkplatz, der für den fließenden Verkehr großflächig und in Geschäftsnähe NICHT als Privatparkplatz u erkennen ist. zum Zeitpunkt des Verfahrens hat man noch keine Möglichkeit gehabt, sich über eventuelle AGB zu informieren, ist mit der Einfahrt aber bereits einen Vertrag mit möglicher Vertragsstrafe eingegangen. dieses ist aus meiner Sicht ein nichtiger Vertrag, da der Fahrer sich VOR der Einfahrt aufgrund zu kleiner Schrift, aus den Auto nicht lesbar, nicht ausreichend über die Bedingungen informieren könnte. es wäre auch nicht zumutbar, das Fahrzeug im fließenden Verkehr abzustellen (dafür ja auch der Parkplatz!), um vor der Einfahrt die Kleingedruckten AGB zu lesen.
wann schiebt ein Gericht diesem offensichtlich auf Betrug und Nötigung ausgerichteten Geschäftsmodell einen Riegel vor?
ich empfehle jedem, seine Einkäufe bei Geschäften zu überdenken, die solche Unternehmen beauftragen und dieses auch genauso mitzuteilen.
Hallo zusammen! Wenn ich das hier alles lese, werde ich ernsthaft zornig.
Das Unternehmen betrügt ganz offensichtlich im großen Stile und das vom BGH rechtlich toleriert. Ich fasse es nicht!
Auch ich wurde jetzt Opfer in Wuppertal Elberfeld auf einem Parkplatz vor dem Fahrradgeschäft Veloland (früher Zweirad-Experte).
Obwohl ich Kunde im Geschäft war, keine zwei Stunden dort mit meinem Fahrzeug gestanden habe und eine funktionstüchige elektronische Parkscheibe am Fahrzeug angebracht habe, erhielt ich jetzt ca. 6 Wochen später unmittelbar ein 1. Mahnung über 44,35. Von zugesandter Rechnung oder Zettel am PKW keine Spur. Schön zu lesen ist auch der Hinweis auf Inkassounternehmen.
Ich habe jedenfalls Widerspruch eingelegt und werde keinesfalls zahlen. Ich kann beweisen, dass ich eine Parkscheibe benutzt habe, im Geschäft Kunde war und somit nichts falsch gemacht habe.
Wie es jetzt weitergeht, kann ich erahnen. Die unten geschriebenen Kommentare geben dazu Aufschluss. Wahrscheinlich wird man versuchen weiter Druck aufzubauen und meine Schreiben zu ignorieren.
Sollte das passieren, werde ich wohl rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten müssen.
Meinem Fahrradladen werde ich jedenfalls mitteilen, dass ich nicht mehr Kunde bei ihm sein werde.
Es ist wirklich ein Skandal, dass so ein Abzock-Verhalten in betrügerischer Absicht und Erzeugung subjektiv gefühlter Bedrohung in Deutschland möglich ist.
Michael
Ich habe vor Jahren mal irgendwo gelesen, dass das Ticket für zu langes parken auf von Parkplatz-Überwachungsfirmen nicht viel höher sein darf als im kommunalen Parkraum in der Nähe. Hat sich das geändert ?
Wir hatten bei uns in Griesheim im Dezember ein Hoffest, da dachte ich man könnte kurz gegenüber auf dem Parklatz vom Restaurant parken.
Denn sonst ist da eine Kette davor – Restaurant war geschlossen.
Nach 20 Minuten bin ich zum Auto zurück, da kam dann der Besitzer raus. Er sagt ich steht auf sein Parkplatz. Da meinet ich: Ich dachte Sie würden für Ihre Nachbarn Ihr Parkplatz zur Verfügung stellen. NEIN macht er nicht. Ich habe mich entschuldigt und bin rausgefahren. Er hatte dann die Kette davor gemacht. ( 4 Autos haben dann auch noch da gestanden)
Ich soll jetzt 141,40€ bezahlen. UND SOORY den Ausdruck – bin mega angepisst.
Und ich Depp habe meine Reschtschutzversicherung letztes Jahr nach 20 Jahren gekündigt.
Heute kam mein Brief mit der Forderung.
Habe selbst in einem Supermarkt Praktikum gemacht über mehrere Monate. Am letzten Tag hat es mich dann erwischt. Hätte angeblich den ganzen Tag dort mein Auto geparkt. Übrigens hat mich mein Mann früh gebracht und Nachmittag geholt. Das Auto parkte also nicht tagsüber dort. Aber komischerweise wurde er nur früh beim reinfahren und dann Nachmittags beim raus fahren vom System erfasst (automatisch ohne Parkscheibe). Was ist mit dem verlassen und neu befahren des Parkplatzes dazwischen? Jetzt frag ich mich ob da noch mehr kommt von den Tagen davor oO anrufen kann man dort nicht und ob die E-Mail.was nutzt? Ich bezweifle es …. Ja, sowas regt echt auf muss ich sagen!
Cornelia,wie ist es ausgegangen? Genau das ist mir auch passiert. War gegen 12 Uhr bei a…i und gegen 18 Uhr nochmal. Angeblich hätte ich den ganzen Mittag dort geparkt. Ich denke,dass ich da keine Chance habe gegen diese Machenschaften.
Ich viel aus allen Wolken, als von der Fa. Fair Parken eine Rechnung über 39,90 ins Haus kam. Es wurde behauptet, dass ich kurz vor Weihnachten keine Parkscheibe beim Parken auf dem Parkplatz in der Schillerstraße in Schönebeck gehabt hätte. Tatsächlich war ich kurz vor Weihnachten für weniger als 15 min. auf dem besagten Parkplatz, um noch einige Weihnachtskarten bei Rossmann zu kaufen. Schilder, die auf einen Privatparkplatz hindeuten, habe ich nicht bemerkt, denn es war schon nach 16:00 und fast dunkel und dazu regnerisch. Außerdem habe ich keinen Zettel an der Windschutzscheibe gehabt, hätte ich bemerkt. Entweder hat diesen jemand entfernt oder er ist vom Wind weggeweht worden. Hier steht natürlich jetzt Aussage gegen Aussage. Auf jeden Fall ist das für mich eine Abzocke.
Ich bin extra noch mal zu diesem Parkplatz gefahren und habe mir die Situation am hellen Tag angesehen.
Es gibt tatsächlich Schilder, die auf einen Privatparkplatz hindeuten und eine Parkscheibe vorschreiben. Diese sind jedoch in ca. 2,5m Höhe für Autofahrer viel zu hoch angebracht, sodass man bei der Einfahrt auf den Parkplatz diese gar nicht wahrnimmt und schon gar nicht im Dunkeln.
Da ich im Moment schon meine Rechtsschutzversicherung wegen einer anderen Sache in Anspruch genommen habe, werde ich von einem Widerspruch absehen. Auf jeden Fall war ich insgesamt nur 2 mal auf diesem Parkplatz, das erste und das letzte mal!
Ich habe gerade von einer Rechtsanwältin eine Zahlungsaufforderung i.H.v. 100 € bekommen, da ich angeblich vor ZWEI JAHREN auf einem Park&Control Parkplatz geparkt hätte, obwohl das nicht stimmt. Unglaublich.
Ich kenne Park & Control und musste auch schon einmal € 24.95 zahlen, da mein PKW auf einem freien Platz, *der nicht als Parkzone ausgeschildert war* auf dem Parkplatz stand. Obwohl mein Auto niemanden behinderte! Seit längerer Zeit nutze ich eine elektronische Parkscheibe und möchte mal etwas positives mitteilen. Meine Parkscheibe war abgelaufen, was ich aber nicht gesehen hatte und anstatt einer Zahlugsaufforderung hatte ich am dem Tag (14.02.23) einen Zettel unterm Scheibenwischer, dass ich doch bitte zeitnah meine Batterie wechseln sollte. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Danke an diesen empathischen Mitarbeiter
Eine wichtige Frage, die hier noch nicht thematisiert wurde:
Wie verhält es sich mit öffentlichem Parkraum? Wir haben hier in Sindelfingen am Goldberg einen öffentlichen P & R Parkplatz mit Parkscheinautomat. Der wurde bisher immer vom Ordnungsamt kontrolliert und wird immer noch von den Stadtwerken Böblingen bewirtschaftet. Jetzt hat mir auf Anfrage eine Mitarbeiterin der Stadtwerke bestätigt, dass die Stadtwerke immer noch Betreiber des Parkplatzes sind, aber die Kontrolle wohl tatsächlich an die Firma P & R übertragen hat.
Ich gehe also davon aus, dass dies immer noch öffentlicher und nicht privater Parkraum ist. Ist so etwas überhaupt rechtens, dass eine öffentliche Institution die Kontrolle der Parkregeln einer privaten Firma anvertraut??
Ich stand einige Tage mit meinem PKW dort und habe nach der Rückkehr insgesamt 3 gelbe Vertragsstrafenzettel unter meinem Wischer vorgefunden mit insgesamt 105€!
In meinen Augen ist so etwas höchst sittenwidrig.
Kann mir jemand zu diesem Sachverhalt Auskunft geben? Insbesondere die Frage des privaten und des öffentlichen Parkraumes und die entsprechenden Zuständigkeiten würden mich doch sehr interessieren.
Heute ein solches Schreiben an der Uni-Klinik in Frankfurt am Fahrzeug gehabt. Parkte neben dem Parkscheinautomaten. Zahlte 5€, von 9:06 Uhr bis 13:00 Uhr bezahlt. Um 10.21 Uhr wurde das Ticket von Park & Control dran gehängt. Ist ja so schwer ein Parkticket hinter der Windschutzscheibe eines Smart zu finden, welches ganz alleine hinter der Scheibe lag.
Du zahlst unverschämte Parkgebühren an einem Krankenhaus, um einen todkranken Menschen zu besuchen. Das ist alleine schon der Hammer. Und dann klemmt dir so ein blinder Mitarbeiter ein 40cm langen Bong ans Auto mit der Zahlungsaufforderung. Das Auto ist darauf genau beschrieben, aber den Zettel hinter der Scheibe findet er nicht! Da muss ein Mitarbeiter wohl auf seine Quote kommen.
Das Portal, welches daraufhin bemüht wird, verschickt nach zwei Einträgen keine versprochene automatische Eingangsbestätigung („wenn sie keine Bestätigung bekommen, hat uns ihr Anliegen nicht erreicht. Schreiben sie uns erneut“), also das ganze jetzt an deren Service Email geschickt.
Ich zahle nichts und lasse es darauf ankommen. Dafür lohnt sich mal meine Rechtschutzversicherung. Die unverschämten Drohungen mit gerichtlicher Geltendmachung auf ihrem Zettel haben sie postwendend auch gegen sich selbst auf meinem Schreiben vorgefunden.
Leider ist es mir auch passiert, dass ich in Sinsheim einen Termin hatte und auf der Parkfläche der Post mein Auto abgestellt hatte.
Für 1 Stunde habe ich das Ticket gelöst. Da ich – Vorgang ging länger – max. 10 Minuten nach Ablauf Parkzeit wieder zurück kam, hatte ich eine ein Papier mit einer Vertragsstrafe von 35.- € von P&C an der Frontscheibe. Und jetzt kommt es: Die Zeitdifferenz zwischen dem Knöllchen und dem Parkticket beträgt 1 Minute. Hier kann keine Rechtmäßigkeit bestehen, da ja im wahrsten Sinn des Wortes irgendwo die Uhren ja anders gehen könnten und damit der Tatbestand der OWI nicht erfüllt ist.
1 Minute nach zeitlichem Ablauf des Tickets geht gar nicht.
Was ist meine Schlussfolgerung, die eingesetzten Personen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind entweder nicht geschult oder stehen unter hohem Druck.
Eine erste Eingabe bei P&C mit dem Verweis darauf wurde ignoriert.
Habe jetzt eine Mahnung erhalten.
Ich hatte eine elektronische Parkscheibe (zertifiziert) welche korrekt die Startzeit des Parkens anzeigt.
Als ich nach einem Restaurantbesuch eines zur Parkfläche gehörenden Italieners nach 40 Minuten zurück kam, hatte ich ein Ticket.
Auf großflächigen Schildern von Park & Control PAC GmbH standen die AGBs: Mit Parkberechtigung ODER 120 Minuten mit Parkscheibe.
Das ist eindeutig. Trotzdem hat man mir eine Ticket verpasst. Ich hatte dann über deren Webseite eine Meldung abgegeben dass es sich um einen Irrtum handeln müsste und eindeutige Beweisfotos beigelegt.
Ich bekam daraufhin eine Standart Antwort an meine E-Mail-Adresse, dass der Fall geprüft wird und so lange ruht.
Einige Tage später bekam ich eine Benachrichtigung mit Standardwortlaut, die maschinell erstellt aussah und darauf hinwies, dass ich die bestehende Forderung begleichen sollte. Ich hatte gleich den Eindruck dass die meine Reklamation nicht gelesen haben und habe nochmals hingeschrieben.
Nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen, das funktioniert bei denen wie in einer Fabrik.
Ich habe auch dem Inkasso Unternehmen geantwortet und um sofortige Einstellung und Bestätigung der Einstellung gebeten.
Ich werde nicht zahlen, da ich im Recht bin, nicht „ausversehen vergessen“ oder „ich bin doch Kunde, warum…“ – Nein, ich habe exakt den AGB entsprochen rechtmäßig dort geparkt und trotzdem wollen die kassieren!
Sollten die weiter, machen überlege ich gerade, ob ich nicht mit einer Strafanzeige wegen bandenmäßigen Betrug und Nötigung vorgehen sollte.
Genau, dass gleiche habe ich jetzt auch.
Es ist eine 1 EUR Bude das heisst LTD mit Sitz in England.
Ich habe auch die Ablehnung und demnächst das Inkasso am Hals.
Komisch das keiner was unternimmt aber Bandenmässiger Betrug das stimmt.
Da es so viele Fälle gibt, hilft nur eines: Die eigentlichen Eigner der Parkplätze anschreiben und Ihnen eröffnen, dass man dort nie wieder einkaufen wird. Das macht etwas Arbeit, wenn aber genug Menschen diese Strategie verfolgen, werden die Eigentümer der Parkplätze nachgeben. In größeren Centern parkt man in der Regel umsont, die Geschäfte wissen, dass das die Umsätze verbessert. Die großen Konzerne sind nur beim Umsatz zu treffen.
Schade, dass unsere Rechtsprechung solche Gangstermethoden gutheißt. Allerdings nicht überraschend.
Offenbar wird allgemein übersehen, dass der Vermieter mitkassiert. Warum sollte er P & C Geld schenken.
Ich wurde in Ettlingen vor Alnatura abgezockt. Im Regen kein Schild entdeckt von park&control, keines bei der Einfahrt zum grossen Parkplatz und ich habe keine Parkscheibe angebracht. Konsequenz: Ich gehe ins Parkhaus in der Stadt und meide die Geschäfte der Abzocker. Ist billiger.