Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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202 Kommentare

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  1. Eva W.
    Am 12. August 2023 um 9:57

    Am 11.08.2023 um 14::00 Uhr habe ich in Pfungstadt im Kaufladen von Jysk einen größeren Einkauf getätigt. Ich parkte mit dem PKW auf dem dazugehörigen Parkplatz, Einfahrt Rügnerstraße welcher von Park& Control als Parkraumlösungen einfach und sicher angepriesen wird. Da es im Kaufladen bei der zurückgelegten Ware und beim Bezahlvorgang zu Schwierigkeiten kam verlägerte sich der ganze Vorgang auf ca.30 bis 40 Minuten,obwohl ich die einzige Kundin war. Nach ankommen am Parkplatz (ca.50m, ) fand ich einen gelben Zettel mit Zahlungsaufforderung (Zeit 13:57) von35 Euro. Bei der anschließenden Reklamation wurde mir ein respektloses Verhalten entgegengebracht,alle Anschuldigungen meinerseits zurückgewiesen(sie stehlen mir die Zeit) obwohl die Inkompetenz des Personals ersichtlich war..Ehrlicher Weise
    muß man der Dame an der Kasse zugestehen das sie sich ca.20 mal bei dem Vorgang entschuldigt hat,aber die lange Dauer des Aufenthalts
    im Laden mich 35 Euro kostet. Es war nicht einmal eine Kulanz von beiden Seiten ersichtlich. Das ist in meinem ermessen keine Parkraum-
    bewirtschaft im Sinne der dazugehörigen Kaufläden,sondern eine Dienstleistung von P&C im Sinne des Geldeintreibens sprich Abzocke.
    Diese Läden sowie auch das dazugehörige Parkplatz werde ich als Kunde nicht mehr in Anspruch nehmen und keine Weiterempfehlung
    als auch eine Warnung an Verwande und Bekannte weiter geben. Den angeblichen Parkverstoß mit Zahlungsaufforderung wurde 3 Minuten vor der Ankunft im Jyskladen ausgestellt,also gleich nach abstellen des Fahrzeugs. Es waren im ganzen nur ca.10-15 PkW geparkt, mit mir noch 3 in derselben Reihe welche keine gelben Zettel hatten. Eine Parkplatzgröße von schätzungsweise 35-40 Abstellplätzen ist vorhanden
    ( nur zur Information) die bis vor einiger Zeit den Verkaufläden in der Kernstadt ohne Parc & Control Lösung zugeordnet wurden.

    • Marita
      Am 23. April 2024 um 16:25

      Einschlägige Erfahrung zu Park&Control !!
      Hallo Zusammen
      Normalerweise gebe ich im Internet keine Kommentare ab aber in diesem Fall betreffend der Firma Park&Control halte ich es für wichtig.
      Ich habe von meinem Arzt Anfang März 2024 eine Parkberechtigung für 24 Std per QR Code erhalten zum Glück hatte ich den Beleg noch per Mail.
      Schließlich bekam mein Mann eine Zahlungsaufforderung von 35 Euro.
      Da mein Mann der Halter und Versicherungsnehmer meines Wagen ist wurde es richtig interessant.
      Erst habe ich den Zahlungs Beleg gesendet..dieser wurde nicht akzeptiert.Die Schreiben der Firma sind so formuliert das man sich schon vor Gericht stehen sieht !!
      Schließlich hat mein Mann nochmal den Beleg gesendet.
      Heute haben wir nun ein Schreiben von Park&Control erhalten, dass sie uns auf Kulanz den Betrag erlassen.
      Also ich kann auch nur warnen und sich von der Taktk der Firma nicht beängstigen lassen.
      Wo ich dann nächstes Mal parken werde ..keine Ahnung aufjedenfall nicht auf diesem
      Parkdeck.

  2. Jochen S
    Am 25. Juli 2023 um 12:30

    Am 17.06.2023 wurde unser vollelektrischer PKW, mit dem aus dem Raum Bremen nach Kiel gefahren worden war, von 10.52 bis 13.29 an einer
    Ladesäule auf der von Park&Control bewirtschafteten ‚Parkierungsanlage Kiel Kirchhofallee‘ geladen, um über die entsprechende Reichweite für die
    Rückfahrt zu verfügen.
    Ich habe den Sachverhalt Park&Control schriftlich mitgeteilt; das Unternehmen beharrt auf seiner Forderung.
    JS

  3. Maria
    Am 24. Juli 2023 um 17:34

    War beim Arzt in Gelnhausen und habe beim Tedi Parkplatz geparkt. Da ich den Konrtrolleur gesehen habe wollte ich die Parkzeit genau einstellen, wir kamen um 13.45 an und ich habe vor Aufregung die Parkscheibe auf die halbe Stunde eingestellt. Mein Man ist dann um 14.35 schon mal zum Auto gegangen und schon hatten wir den Kontrolleur an der Backe. Ich war auch 5 Min.später zurück und der Herr meinte, ich sollte zum Tedi einkaufen gehen und PAC den Kassenbon zuschicken und mitteilen, das ich die Parkscheibe falsch eingestellt habe. Habe ich gemacht, aber kein Erbarmen. Zahlungsziel so knapp, dass ich , zumal Wochenende dazwischen, erst heute die Zahlung geleistet habe und Zahlungsziel 26.7. war, mal schauen. Schlecht nur, da ich nicht gut zu Fuss bin und der PP in angenehmer Entfernung zum Arzt ist. Und die Gebühr finde ich schon echt frech.
    #Andreas: Und was sagen die Freunde, wenn sie die Aufforderung zur Zahlung erhalten oder enfällt das bei mehreren möglichen Fahrern?

  4. Harald
    Am 17. Juli 2023 um 21:29

    Bei unserem Einkaufszentrum war auch vor rund 2 Jahren der Parkplatz von Park & Control verseucht. Die Hinweisschilder so positioniert, dass man sie nicht sofort sieht, wenn man hauptsächlich auf den Verkehr achtet. Fazit 30€.
    Ganz klar für mich… bis heute war das dort mein letzter Einkauf. Bin dort früher fast täglich einkaufen und Mittagessen gewesen. Inzwischen aber seit fast 2 Jahren kein einziges mal mehr.
    Kann mir vorstellen, dass das einige so gemacht haben und mittlerweile verägert sind. Da ist inzwischen nämlich nicht mehr viel los, auch wenn das Park & Controll-Abzocksystem nach rund 2 Monaten wieder abgeschafft wurde. Zudem habe ich noch ne schlechte Googlebewertung hinterlassen – basta.

  5. Jimmy
    Am 16. Juli 2023 um 8:58

    Hallo,

    ich habe am 5.07.2023 eine Zahlungsaufforderung von Park & Collect bekommen,dass ich am 31.03.2023 auf dem Kundenparkplatz seines Mandanten geparkt habe. Was leider richtig ist,aber zählt in diesem Fall nicht auch eine „Verjährung“? Sind ja meines Wissens 3 Monate in diesem Fall

  6. Mareile S.
    Am 10. Juli 2023 um 16:38

    Am Samstag musste ich aufgrund eines Hornhautgeschwürs zum augenärztlichen Notdienst nach Schüttorf fahren, 85 km, eine Stunde Fahrt, aber eine andere Möglichkeit hatte ich halt nicht.
    Natürlich war ich noch nie in der Ecke gewesen und sehr darauf konzentriert von dem dortigen Parkplatz aus, das Gebäude mit der Augenärztin zu finden sowie eine freie Parklücke.

    Als ich anschließend wieder zum Auto kam, wurde ich von dem gelben Zettel überrascht.
    Dann sah ich auch die (zugegebenermaßen zahlreichen) Schilder und konnte es nicht glauben. Ich hatte noch nie bei uns und in der näheren Umgebung an Supermärkten überwachte Parkplätze gesehen und hatte angenommen, dass es das auch nicht gibt.

    Wegen eines gesundheitlichen Notfalls konnte ich also nicht nur den Sprit für 170 km, sondern auch noch 30 Euro fürs Parken blechen.

  7. hoin
    Am 14. Juni 2023 um 10:53

    Das mit Park & Control ist sehr ärgerlich. Ich rief meinen Mann um 09:34 an, um einen schweren Einkauf abzuholen. Da es nach dem Anruf sicherlich noch ein Paar Minuten dauert, um loszugehen und von einem Ende des Ortes zur anderen zu fahren. Kam mein Mann wahrscheinlich ca um 09:40 vor dem Geschäft an. Er hatte wohl gerade geparkt als die kontrollierende Person den Zettel anbrachte. Da diese Person sicher sah, daß mein Mann zum Laden ging, finde ich es ein ziemlich Unverschämtheit, den Zettel zum Parkverstoß anzubringen. Ich stand zum Zeitpunkt der Anbringung des Zettels gerad an der Kasse, als mein Mann hereinkam, denn zwischen 09:45 und 09:47 zahlte ich meinen Einkauf. Wäre der Zeitraum nicht so eng, würde ich mich nicht derart ärgern, aber aus dem Grunde, daß die Person meinen Mann beim betreten des Geschäftes gesehen haben muß, finde ich es mehr als unverschämt. Ich kaufe dort recht selten ein, ich werde es wohl einstellen. Denn jedes andere Geschäft ist ab sofort billiger, denn wegen einer vergessenen Parkscheibe bezahlte ich den Einkauf nicht doppelt. Da hilft auch nicht der Hinweis, der mehrfach aufgeforderten Kassiererin sich um die 10 Meter lange Schlange an der bisher einzigen Kasse zu kümmern, und eine 2. Kasse zu eröffnen, daß ich mich im Internet darum kümmern muß. Ich hoffe die Schlange und der Parkzettel gehen nicht auf diese Person. Dann würde es mich nicht nur besonders ärgern, sondern auch es eine Unverschämtheit finden, daß die Kunden unnötigt lange waren müssen, nur damit Park & Control zusätzlich Einnahmen hat.

  8. Makram
    Am 9. Juni 2023 um 13:09

    Meiner Meinung nach, es ist eine Art von Kundenbetrug.
    Ich finde es so fair, dass wenn einen Parkplatz elektronisch überwacht ist, der auch über elektronische Parkschrank und elektronische Parkkasse verfügen muss.
    Der Kunde wird dann bewusst sein und bereit die Überschrittene Zeit gleich zu bezahlen.
    Es muss gesetzlich geregelt wird !!

  9. Renate
    Am 23. Mai 2023 um 22:47

    Wir haben als Handwerker auf einem Park&Control Parkplatz geparkt da wir in diesem Gebäude für die Wohnungsbaugesellschaft tätig waren. Es waren genug Parkplätze vorhanden, wir haben niemanden behindert.
    Das Ergebnis war eine unverschämt hohe Summe an Strafgebühren.
    Zukünfig werden wir Kunden, deren Parkplätze von Park & Control bewirtschaftet werden, nicht mehr bedienen.

  10. Jurgen
    Am 6. Mai 2023 um 12:15

    Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen nur Aufnahme von Auto und das Wars. Die können manipulieren der Zeit in Tablett oder Handy nach Vorne und Aufnehmen mit der falschen Zeit, richtig gestellte Zeit auf der Parkscheibe, und weil gelbe Knolle war nicht hinterlassen, ein unerwartetes Brief in eine Woche, mit Strafe von 30 Euro Überrascht euch.
    Und Sie haben keine Möglichkeit um sich zu wehren. Der Kassenbon schon längst in Müll, genaue Abfahrtzeit, Sie können auch nicht erinnern und nicht bestätigen.
    Bingo-Sie haben keine Chance mit Mistfirma PAC kämpfen. Einzeigst was können Sie machen-vor dem Abfahrt, selbst Parkscheibe aufnehmen, und in 3-5 Wochen löschen vom Ihren Handy, wenn kommt kein Brief.

  11. Volkan
    Am 4. Mai 2023 um 0:27

    Ich habe im Januar dieses Jahres mal kurz beim Baumarktparkplatz in Offenbach das Auto abgestellt um mir bei McDonalds einen Kaffee zu holen. Wohlgemerkt hat dieser Baumarktparkplatz eine Schranke die ausserhalb den Öffnungszeiten sonst immer zu war. Nun seitdem die Überwachung durch Parkvision erfolgt, ist diese Schranke natürlich kontinuierlich auf und lädt schön zum vorbeifahren bzw. kurzes halten auf. Ich habe um 9:40 morgens da kurz gehalten, dass der Baumarkt um 10:00 erst aufmacht, habe ich im Leben net mit gerechnet. Siehe da, 4 Monate später im Briefkasten eine Forderung von 40€ von ParkVision aufgrund Parken ausserhalb der Geschäftszeiten. Das ist reine Abzocke und nichts anderes.

  12. S.Bergerhaus
    Am 29. April 2023 um 13:24

    Ich kann mich nur anschließen. In Bad Saarow vor Edeka geparkt. Dort gab es auf dem Platz nur noch eine Parklücke, alle anderen Plätze waren belegt.
    Parkscheibe rein, alles vorschriftsmäßig. Nach der Rückkehr: Zettel mit Vertragsstrafe wegen Parkens außerhalb der Markierung. Der Autofahrer rechts von uns war weggefahren, so war der weißen Streifen erst jetzt zu sehen. Mir ist beim Einparken die Markierung gar nicht aufgefallen.
    Als einzige auf einem Schild zu lesende Regel, stand die Verpflichtung zur Parkscheibe, alle anderen Parkregeln konnten nur per QR Code runtergeladen werden. Also ohne Smartphone keine Chance, diese zu lesen.
    Habe per Email Einspruch eingelegt, keine Reaktion. Jetzt per Brief Zahlungsaufforderung inkl. zusätzlicher Kosten wegen KFZ Daten Ermittlung. Reine gekdschneiderei! Mich würde interessierte, ob die andern Autofahrer der Stadt auch einen Zettel bekommen haben oder nur wir mit anderem Kennzeichen! Die ganze Reihe stand „falsch“! Würde am liebsten Anwalt einschalten, befürchte aber schlussendlich noch mehr Kosten. ?

  13. V.Kraus
    Am 20. April 2023 um 8:36

    Hallo
    Ich war gestern bei NORMA einkaufen,habe die Parkscheibe richtig rein und wie ich vom einkaufen kam war ein Knöllchen von PARK&CONTROLL an meiner Windschutzscheibe.
    40 euro weil ich ca. 15 cm auf dem nachbarparkplatz gestanden hab.
    Völlige Abzocke und die angeblichen AGB sind so klein geschrieben und sind vom Auto aus nicht lesbar.

    • Ulrike K.
      Am 18. Juli 2023 um 15:29

      Das ist mir auch gestern in Bochum passiert…und der Zettel wurde schon kurz nach dem ich im Laden war gedruckt…da muss doch jemand auf der Lauer gelegen haben…
      40€ Unverschämtheit ?

  14. Andrea S.
    Am 15. März 2023 um 19:06

    Absolut unseriöse Verhalten!!!

    Trotz elektronischer Parkscheibe einen Strafzettel erhalten – ein Versuch der Klärung interessierte niemanden; eine Rechnung wurde nicht verschickt – stattdessen kommt nach Wochen eine 1. Mahnung, in der das Zahldatum rückdatiert ist, so dass ein rechtzeitiges Bezahlen nicht mehr möglich ist – der Betrag wurde dann innerhalb von 4 Tagen gezahlt; trotzdem wurde der Vorgang – nach dem Bezahlen !!! – an ein Inkassobüro gegeben, welches dann erneut zugeschlagen hat – so wurden aus 30 € > 59.80€ !!!
    Bei einem Versuch der telefonischen Klärung mit dem Inkassobüro verweist der unfreundliche, kaum der deutschen Sprache mächtige Mitarbeiter auf Parkcontrol und legt einfach auf; ein Versuch der Klärung mit Parkcontrol verläuft ähnlich: eine Erklärung, warum trotz bereits gezahltem Betrag ein Inkassobüro beauftragt wurde, wird mit Auflegen des Telefonhörers beantwortet; ein vollkommen unverschämtes, unprofessionelles und unseriöses Verhalten und Firmengebahren; man könnte vermuten, dass ein solches Firmenverhalten eine Taktik darstellt, um möglichst hohe Beträge zu erzielen …

  15. Martha
    Am 28. Februar 2023 um 23:11

    Es ist unglaublich dass irgendein Startup mein Auto fotografieren darf, meine Adresse ermitteln darf und noch eine willkürlich gesetzte „Vertragsstrafe“ fordern darf. Dies auch noch mit Zustimmung des Bundesgerichtshofes. Wo bleibt der Datenschutz? Wo bleibt meine Privatsphäre? Das Argument mit Dauerparkern, oder Parkern, die stundenlang auf diesen Parkplätzen stehen, ist ein Witz. Dies könnte man anders regeln, wo tatsächlich Dauerparker ein Bußgeld bezahlen müssten, aber vom Ordnungsamt und nicht von irgendeinem Startup. Wo kommen wir hin, bzw. wo sind wir schon, wenn jeder (jedes „Unternehmen“) so die Leute abzocken darf? Da kosten 90 Min. (bzw. ab 91 Min.) mind. 30 Euro, dort über 2 Std. mind. 20 Euro, da musste eine Frau, weil sie vergessen hatte die Parkscheibe hinzulegen 40 Euro bezahlen. Das ist kriminell, und enttäuschend, dass so etwas noch rechtens sein soll. Ich bin GottseiDank nicht gehbehindert und kann woanders parken. Wenn ich unbedingt z.B. zum Lidl gehen möchte, laufe ich mit meiner Tasche hin und kaufe tatsächlich nur das was ich kaufen wollte. Das „Angebot“ vom Lidl und Co dass ich mir den großen Einkaufswagen vollrammeln kann und dadurch mehr kaufe als ich eigentlich brauche, entfällt dann. Der „Parker“ hat es in der Hand ob er das mitmachen möchte. In manchen Einkaufszentren wird beim Bäcker im gleichen Gebäude (sprich Parkplatz) Kaffee angeboten, zum Teil gibt es auch Restaurants mit kleineren Gerichten. Hoffentlich geht da auch niemand mehr hin, denn dauernd auf die Uhr schauen zu müssen macht keinen Spaß. Ich empfehle jedem, der die Möglichkeit hat, dies einfach zu umgehen. Man hat es in der Hand. Ich brauche keinen Bußgeldkatalog…

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