Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.
Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Park & Control
Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.
Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.
Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.
Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.
Wie geht Park & Control vor?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.
Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.
Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.
Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.
Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.
Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.
Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.
Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Begründung des Widerspruchs
- kein Hinweisschild vorhanden
- Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
- beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
- Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
- etc.
- Belege für die Begründung
- Fotos
- Zeugenaussagen
- sonstige Dokumente
Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.
Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart
Ort, Datum
Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:
[Begründung ergänzen]
Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
Unterschrift
Muster für einen Widerspruch bei Park & Control
Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!
Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.



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Ich war für einpaar Minuten im Laden wo ich was für Schule meiner Tochter gekauft habe mit Stress habe wir ( sie und ich) vergessen parkschein zu legen und 8mn später war schon die gelbe Zettel da . Ich finde dass so was von unfair 30€ einfach so weg . Wo sollen wir doch parken wenn wir zu eurer Einkaufszentrum kommen?????? Nicht 5€, 10, sonder 39€
Hallo, ich habe eine Parkstrafe erhalten, ich entschuldige mich, es waren zwei und das auch nur weil es quasi von einem tag zum andern über ging! Das heißt gesamt parklaufzeit war ca. 4 std. Jedoch muss ich erwähnen das dieser Parkplatz zuvor ab 20 Uhr immer FREI (Kostenfrei) ich habe erst 2 Wochen zuvor dann 2 Wochen danach Per Post 2 mal 30,00 € Strafe erhalten, bisher schon 2 Email gesendet und keiner Weitere Information erhalten zwecks dessen, ach ja eine Mahngebühr habe ich ebenfalls erhalten nach Zahlung der 1. Strafe, die Zweite akzeptiere ich Ganz und gar nicht, und wenn das nicht Akzeptiert wird werde ich ebenfalls RECHTLICH voran gehen!
Die Abzocker von Park&Conbtrol haben mir ein Ticket ausgestellt, weil ich auf dem Parkplatz neben dem Amedia Hotel in Siegen an der Siegerlandhalle geparkt habe. Hotelpersonal „Sie können hier überall parken“. Park und Control lauerte irgendwo oder hat Kameras/Tipgeber und gab mir direkt ein gelbes 30 Euro Ticket Parkverstoß und Zahlungsaufforderung, später erhöht um Mahngebühr und Halterermittlung.
Eine Riesensauerei, die PAC da veranstaltet, hier wohl zusammen mit dem Hotel, mit dem Ziel, Auswärtige abzuzocken. Ich werde PAC-Stellflächen grundsätzlich meiden, sowie die Geschäfte, die mit diesen Verbrechern zusammenarbeiten. Werde einen Anwalt beauftragen, die Forderung von PAC abzuwehren, da durch deren Mikroschrift-Tafeln kein wirksamer Vertragsabschluss zustande kommt. Anzeige bei der Polizei in Stuttgart wegen gewerbsmäßigen/bandenmäßigen Betruges wird erstattet. Je mehr Leute sich gegen diese Wegelagerer wehren, umso besser!! Siehe Artikel im Merkur über PAC
Hast du Anzeige erstattet?
Was ist dabei rausgekommen?
soll an Park & Collect 140 EUR bezhlen weil ich angeblich auf einem privaten Parkplatz -kein von Park & Collect überwachter Parkplatz- angeblich einen Mieter eine Abstellplatzes an der Aus- oder Einfahrt behindert habe. So genau schreibt das Park & Collect gar nicht ob der Mieter auf dem Parkplatz stand oder auf seinen gemieteten Parkplatz fahren wollte. Der Mieter verlangt 25 EUR Entschädigung und der Rest sind Gebühren von Park & Collect. Der Gipfel ist, dass sich Park & Collect angeblich von seiner Briefkastenfirma in Irland 10 EUR Prozesskostenhilfe für die Halterabfrage geliehen hat um die Halterabfrage durchführen zu können :-) da lachen ja die Hühner, die haben scheinbar nicht mal 10 EUR um eine Halterabfrage durchführen zu können die müssen die sich bei ihrer Briefkastenfirma in Irland leihen. In ihrem Schreiben haben die nicht mal gefragt wer das Fahrzeug gefahren hat, die gehen einfach auf den halter los. Keine Vollmacht vom Auftraggeber mir übersandt. Habe Nachweis verlangt Bankauszüge oder Quittungen dass die ihrische Briefkastenfirma die 10 EUR auch an Park & Collect überwiesen hat damit die die Halterabfrage durchführen können. Grundsätzlich habe ich dort aber nicht geparkt sondern lediglich aus dem Fahrzeug die Einkäufe ausgeladen und dann das Fahrzeug sofort weg gefahren. Ich habe auch den Parkplatz der Mieterin nicht blockiert eine Nutzung des Parkplatzes war jederzeit möglich. Im übrigen hat diese Mieterin das scheinbar schon öfters gemacht und müßte deshalb ein Schild auf ihrem Parkplatz anbringen wegen der Kosten die an sie gehen wegen der 25 EUR und dass Park & Collect hier die Abzocke dann macht, ein Schild ist nicht vorhanden. Ich zahle auf keinen Fall denn ich habe Zeugen dass hier keine Mietstörung vorgelegen hat
In Vertretung meiner Frau war ich beim Einkaufen, habe 80 € ausgegeben und soll 30 € Strafe zahlen, weil ich auf dem Platz vor dem Geschäft mein Auto abgestellt hatte, was wohl das selbstverständlichste ist, oder soll ich erst suchen gehen ob ich mit dem Auto kommen darf und dieses vor dem Geschäft abstellen darf? Das wäre sehr geschäftsschädigend.
Ich bitte die Strafe zu erlassen und meine Frau oder ich gehen zukünftig wieder in dieses Geschäft und informieren uns über das „Vorverbot“ auf dem Parkplatz. Selbstverständlich gibt es genügend Geschäfte in Vöhringen zu welchen wir ausweichen können.
Mit freundlichem Gruß
W. Zachmann
15,51 € bei Getränke-Markgrafen bezahlt, 1/4 h Verweildauer, 1.stmals keine Parkscheibe eingestellt, 30 € „Vertragsstrafe“ bekommen. Das ist unseriös.
Der Leidtragende ist die Fa. Getränke-Markgrafen, denn dort war es mal mit den Getränken, dazu gibt es in meinem Umfeld genug Getränkehändler, die nicht so einen zwielichtigen Wachhund vor der Tür haben, der die Kunden schikaniert. Im Übrigen kassiert die Gemeinde 5 € !! Vielleicht sollte auch von staatlicher Seite eingegriffen werden, wenn sich Parkdrückerkollonnen über ehrbahre Bürger mit ungebührlich hohen Strafen hermachen.
An alle Parkplatzbenutzer von Parkplätzen die von Park & Control kontrolliert/ überwacht werden:
Die Mindestbeobachtungszeit/ Kulanz sind 10 Minuten; auf Lidl-Parklätzen dürfen nur zwischen den Öffnungszeiten Vertragsstrafen ausgestellt werden (z.B. 7-21 Uhr). Das ist für Anwohner interessant, wenn ihr z.B. um 20.01 Uhr parkt, kann der Wegelagerer von Park & Control kein Ticket ausstellen, da ihr ja 60 Minuten + 10 Minuten Kulanz parken dürft. Also bis 21.11 Uhr dürft ihr offiziell parken. Ab 21.00 Uhr (bei dieser Öffnungszeit) kann der Wegelagerer kein Strafe mehr ausstellen. Somit könnt ihr die ganze Nacht bis 08.09 parken.
Ich war nur Zigaretten holen…
Weniger als 4 Minuten…
Gibt es hier nicht so etwas wie eine Mindestbeobachtungszeit.
Parkdepot – Abzocke als Geschäftsmodell?
Parkverstoss wurde mit 30€ plus 20€ Halterermittlung und Bearbeitungsgebühr geahndet. Leider (oder vorsätzlich?) hat Parkdepot 6 Monate gewartet bevor sie mich angeschrieben haben, so dass ich weitere 5 mal einen Parkverstoss begehen konnte. Der wöchentliche Einkauf findet nun nicht mehr bei der Fa. Rewe statt. Mein erster Parkverstoss war am 10.09.2021, angeschrieben wurde ich am 31.03.2022.
Die arbeiten ohne Rücksicht auf Verluste. Wir standen, berechtigt mit blauem Ausweis, auf einem Lidl Behinderten Parkplatz. Als wir vom Einkaufen aus dem Lidl kamen, hing der Zettel 40 Euro-Strafe am Scheibenwischer, den ich aber erst zu Hause wahrnahm. Ich nahm gleich Kontakt zur Lidl Hauptstelle auf und erklärte ihnen dass der Parkausweis vom Türe schlagen in den Fußraum gefallen ist. Da wir, laut dem freundlichen Mitarbeiter von Lidl sowieso keine extra Parkscheibe einlegen mussten, hatte sich für mich die Angelegenheit erledigt. Außerdem hatte ich den Kassenzettel noch mit der Uhrzeit. Vorsichtshalber schrieb ich Park&Control noch eine mail und teilte ihnen das Gespräch mit. Darauf hin erhielt ich eine Mail dass sie weiterhin das Geld fordern. Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Herrn von Lidl, der mir versicherte dass ich nichts bezahlen muss, unternahm ich nichts mehr. Mittlerweile ist ein viertel Jahr vergangen und für mich ist die Angelegenheit somit erledigt. Man kann also sagen, keine Rücksicht, auch nicht auf Schwerbehinderte die berechtigt auf dem Parkplatz stehen. Somit, danke an den super freundlichen Mitarbeiter der Lidl Zentrale
falsch parken ist falsch parken ist falsch parken -punkt-
in meinem Fall Parkscheibe vergessen -dämlich-
ABER
was mich viel mehr irritiert:
Müßten die Strafzettel nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen sein ?
Da es sich nicht um staatliche Gebühren handelt (die ja ohne eine solche sind) und hier ein Dienstleister ausübt sollten doch Mehrwersteuer angezeigt sein ?!?
Wenn überhaupt, sehe ich da einen rechtlichen „Fuß in de Tür“ die Zahlung zu Erschweren
Die deutsche Finanzverwaltung geht in Abschn. 1.3 Abs. 3 UStAE bislang davon aus, dass Vertragsstrafen als Schadensersatz anzusehen und somit nicht steuerbar sind
Ich habe gestern auf dem Nettoparkplatz auch einen Strafzettel über 25€ bekommen.
Hatte die Parkscheibe vergessen auszulegen.
Habe eine Mail mit Kassenbon hingeschrieben und habe 24 Stunden später Bescheid bekommen, das das Ticket aus Kulanz, storniert wurde!
Ich muss nur eine Bearbeitungsgebühr von 2,50€ bezahlen!
Vielen Dank!
Die Empörung über diese Abzockerfirmen ist ja gut und schön aber hilft den Opfern nicht weiter. Kann hier nicht mal jemand, der nur die sogenannte Vertragsstrafe bezahlt hat aber keine weiteren „Bearbeitungsgebühren“, von seinen Erfahrungen berichten?
Ja, ich habe nur die Vertragsstrafe bezahlt, nicht die Bearbeitungsgebühren. Als nächstes kommt dann das Schreiben von Inkasso-Heinzi und zu den Bearbeitungsgebühren noch mal Inkassogebühren oben drauf.
Ich frage mich gerade, wie es Park & Control gelingt, an die Halterdaten zu kommen (bei unserem so hoch aufgehängten Datenschutz). Die Anfrage bei dem Verkehrsamt (?) kann doch nur mit „wirtschaftlichem Interesse“ begründet werden. Aber seit wann bekommt ein Privater von einer Behörde Auskunft, nur weil er ein wirtschaftliches Interesse an den Daten von Person X hat? Wenn ich das Haus in der X-Strasse kaufen möchte, sagt mir das Grundbuchamt doch auch nicht, wer der Eigentümer ist. Also: Staunen. Wenn man nun aber mal über diese erste Hürde hinwegdenkt, dann fällt mir auf, dass das wirtschaftliche Interesse nur damit begründet werden kann, dass der nachgefragte Halter gegen die für den Parkplatz geltenden AGB verstossen und damit die Vertragsstrafe von € 30,– verwirkt hat. Bemerkenswert daran ist nun, dass dabei ins Blaue hinein einfach mal so unterstellt wird, dass der Halter auch der Fahrer war, der den „Vertrag“ mit dem Parkplatzüberwacher geschlossen hat. Wenn meine Frau mit meinem Auto dort geparkt hat und Park und Control die Halteranfrage damit begründet, dass der Halter gegen die „Parkplatzregelung“ verstossen habe, wird der Behörde gegenüber die Unwahrheit behauptet. Mich beschleicht ein kaltes Unbehagen, wenn ich realisiere, dass private Unternehmen ungeprüft und über alle vom Gesetzgeber aus gutem Grund geschaffenen Hürden des Datenschutzes hinweg mal so eben jede erdenkliche Auskunft bekommen. Wenn es in meinem Fall nicht nur „nur“ um € 30,– ginge, würde ich dagegen vorgehen. So kann ich nur hoffen, dass es eines Tages jemand tut, der die entsprechende Zeit und Lust hat. Vielleicht aber wende ich mich mit diesen Gedanken mal an unseren Hamburger Datenschutzbeauftragten und vielleicht tun das ja dann auch noch ein paar andere „Geschröpfte“.
Hallo Michael. Musstest du nun die 9,35 für Halterermittlung und Mahngebühren bezahlen? Was kam noch so alles von Park Control etc.
Viele Grüße