Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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202 Kommentare

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  1. F, Renate
    Am 24. November 2021 um 17:05

    Verdienst an Schwerverbrechern durch Vertragsstrafe! Strafverfolgung der eigentlich „braven“ Bürger! – Viel Ärger wird für leidige Bürger erzeugt durch eine überaus ordentliche und schnelle bürokratische Handlung – im Namen der tollen Gerechtigkeit. Hat Deutschland denn nichts Besseres mehr zu tun? Stattdessen lässt der Staat Schwerverbrecher, Raser und andere Verantwortungslose frei (aus Mangel an Beweisen?) und auf der Straße rennen. Aber bei der Überschreitung einer äußerst knappen Parkzeit (für die man häufig gar nichts kann), auf einer übergroßen Parkplatzfläche (obwohl die Parkplätze in der Stadt heiß gesucht sind!) oder durch andere ordinäre Vergehen wird man von einem Privatunternehmen geschröpft – angeblich mit dem Ziel, Parkgerechtigkeit herzustellen. Der wahre Grund ist in Wirklichkeit die Erkenntnis, hier ein großes Geschäft machen zu können. Und hier ist man nicht zimperlich: Die Strafzettel sind einfach eine tolle Einnahmequelle! Vielleicht sollte ich mein eigenes Privatgeschäft aufmachen auf dem Gelände der Privatleute von Park & Control. Frech, draufgängerisch, unbarmherzig, stur – im Namen des Guten.

    • Christine M
      Am 20. Februar 2023 um 16:33

      Das haben Sie richtig zum Ausdruck gebracht. Gerade deren Inkasso- Gebühren sind erbarmungslos, und man fühlt sich mit dem Rücken an der Wand. Und der Staat sieht weg. Eine Frechheit!

  2. ilona
    Am 19. November 2021 um 19:56

    Hallo, Parkplatz für Sparkassenkunden. Nach 4 Wochen erhalte ich eine Rechnung von Parkcontrol. Überwachung des Kundenparkplatzes .Der Slogan der Sparkasse -wir sind für Sie da- reine Abzocke- .Anwort der Sparkasse ?Keine!!

  3. Thomas H
    Am 16. November 2021 um 12:11

    Ich hatte in Wien das gleiche Problem, nur dass ich nicht geparkt sondern nur gehalten habe, Dauer war von 15:44 bis 17:57. Einkauf dauerte ca. 50 Minuten, danach hatte ich 2 längere Telefongespräche. Ich habe auf dieser Parkfläche nur gehalten und somit nicht geparkt. Aufwandsersatz waren bei mir € 94,– – scheinbar gibt es in Österreich andere Preise.
    Lidl sieht mich nie mehr wieder in einem ihrer Geschäfte. Ich finde das eine Abzocke – vor allem die Höhe der Strafe für ein Fahrzeug halten und nicht parken.

    • NP
      Am 27. März 2023 um 10:48

      Leute wie du sind der Grund warum ich Menschen nicht mag.
      Eigene Fehler nicht zugeben können und neunmalklug Unsinn reden.
      Du hast geparkt, Ende.

    • ANNe
      Am 25. März 2023 um 14:29

      Ich halte Park & Control auch für einen Abzocker, aber in diesem Fall finde ich den Kunden deutlich dreister als Park & Control. 50 Minuten einkaufen, 83 Minuten parken (nicht bloß halten!) und private Telefonate führen. Auf solche Kunden verzichtet Lidl sicherlich gern.

    • Steffen
      Am 1. Dezember 2022 um 19:47

      Doch, Sie haben geparkt. Wer länger als drei Minuten hält oder sein Auto verlässt (z.B. einkaufen geht), der parkt.

  4. Guido B
    Am 23. Oktober 2021 um 12:56

    Ich bin zum Einkaufscenter gefahren, habe leider meine Parkuhr nicht gestellt, da ich nur schnell LOTTO gemacht habe.
    Gerne unterstütze ich Geschäftsleute, die noch die Stange halten, da es ja schwer genug war mit dem Lockdown.
    30Euro wegen 2 Minuten Parken bzw. stehen. Die Menschen, die diese Dienste ausüben bzw. darauf warten, dass jemand schnell ( ich im Laufschritt ) im Laden verschwinde, müssen wirklich schnellen Schrittes gewesen sein um diesen Strafzettel aufzunehmen. Diese Person hat also gewartet und sich danach versteckt, da ich niemanden sehen konnte. Schämen solltet Ihr euch.
    Ab sofort werde ich ALLE Einkäufe ONLINE machen. Es tut mir leid, für die kleinen Kioske, die dann schließen müssen.

  5. murat
    Am 22. Oktober 2021 um 20:11

    Diese (entfernt von der Redaktion) der privaten Parkraumüberwachung müssen mürbe gemacht werden!
    Ich empfehle zu zahlen, aber jeden Monat maximal 1 €. Wenn kein Anwalt hilft, dann so.
    Dieses moderne Raubrittertum gehört verboten!

  6. Ginger Bread
    Am 14. Oktober 2021 um 11:13

    In meinen Augen versagt hier der Staat auf ganzer Linie, dass solche Geschäftspraktiken betrieben werden dürfen. Sonst mischt sich der Staat in alle Lebensbereiche der Bürger ein aber solch kriminelle Vorgehensweise toleriert wird. Es reicht eine lange Schlange and der Kasse und schon ist diese Strafe fällig. Da kann man nur dazu aufrufen, solche Händler zu boykottieren, die mit Firmen wie Parc&Control zusammenarbeiten

  7. Strafzettel
    Am 13. Oktober 2021 um 22:21

    In welchen Namen wird das Urteil des BGH gefällt?
    Im Namen des Volkes ist das nicht!

  8. Hans-Otto O
    Am 8. Oktober 2021 um 13:41

    Betreff: Vorgangsnummer: (entfernt von der Redaktion)
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund einer nicht erfolgten Medikamenten-Nachbestellung für meine Ehefrau die in einem Pflegeheim ist, wurde ich heute Vormittag kurzfristig gebeten beim Prof. Wege vom Klinikum Esslingen, ein Rezept für die sehr teuren Medikamente heute noch zu organisieren. Dem entsprechend wurde tel. vorab vereinbart, dass das Rezept beim Prof. Wege Sekretärin um 11.30 Uhr abzuholen. Gemäß dem ausgedrucktem Parkschein, fuhr ich am 08.10.21 um 11.27 Uhr ins Klinikum Esslingen ein. (Beleg kann zur Verfügung gestellt werden) Ich wollte auf einem der Kurzzeitparkplätze mein Auto abstellen. Leider waren alle Parkplätze von Taxi´s und von Fahrdiensten belegt, so dass ich zwangsläufig auf der Einfahrtstrasse ohne dabei Dritte zu behindern mein PKW abstellte, zumal ich nur das Rezept abholen hatte.
    Ich kam, um 11.40 Uhr wieder zu meinem Fahrzeug zurück und musste feststellen, dass 1 Mitarbeiter von Park & Control um 11.38 Uhr mir ein Strafzettel über EUR 35.00 unter den Scheibenwischer geklemmt hat.
    Man sollte auch bei Park & Control „die Kirche im Dorf lassen“ und sich nicht auf die Lauer legen, um die PKW-Fahrer ab zu zocken.
    Meinem Empfinden, wäre es auch angebracht, bevor man den Strafzettel ausdruckt, wenigstens die auf dem Parkschein angegebene Parkdauer von max. 15 Minuten ab zu warten. „Leben und Leben lassen!“
    Es würde mich sehr freuen, wenn sie auf die Bezahlung von o.g. Strafzettel verzichten würden. Geren höre ich wieder von ihnen und verbleibe,
    mit freundlichen Grüßen.
    Hans-Otto O
    (entfernt von der Redaktion)
    73779 Deizisau
    Tel. (entfernt von der Redaktion)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Oktober 2021 um 11:58

      Hallo Hans-Otto O.,

      auf unserer Website werden lediglich Informationen zur Verfügung gestellt. Die Vorlage, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können, ist ein Muster und dient der Orientierung. Sie verwechseln uns mit dem oben genannten Dienstleister. Wenden Sie sich an Park & Control oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bärbel A
    Am 18. September 2021 um 21:22

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in Ihrem Schreiben vom 13.09.2021 beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatz. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

    Der betreffende Parkplatz ist direkt an der Parzelle deutlich mit einem Schild der Firma Jacques Weindepot gekennzeichnet. Somit war für mich nicht erkennbar, dass mit meinem Einkauf in Jacques Weindepot während der Parkzeit die Auflagen für das Parken dort nicht erfüllt sind.
    Als ich mich mit der „Knolle“ (Kopie siehe Anlage) bei Jacques Weindepot meldete, um mich über derart kundenfeindliches Verhalten zu beschweren, wurde mir gesagt, dass Sie die Vertragsstrafe auf Kulanz fallen lassen, wenn man einen Einkaufsbeleg vorlegt. Dies ist hiermit geschehen. Beweis: Einkaufsbeleg vom 13.09.21, Kopie siehe Anlage.

    Ihr Geschäftsgebaren grenzt an Wegelagerei , was auch durch die völlig überzogene Höhe der Vertragsstrafe von 30,00 € zum Ausdruck kommt. Wenn ich im öffentlichen Parkraum vergesse, eine Parkscheibe auszulegen kostet das 10,00-15,00 €, damit ist Ihre „Gebühr“ doppelt bis dreifach so hoch. Ich werde mir jedenfalls gut überlegen, ob ich zukünftig das besuchte Geschäft noch einmal aufsuchen werde, solange der Parkplatz durch Ihr Unternehmen belagert wird. Ich werde eine Kopie dieses Schreibens auch an alle anderen anliegenden Geschäfte des Parkplatzes verteilen, um auf Ihr geschäftsschädigendes Verhalten aufmerksam zu machen und eine Aufkündigung Ihres Vertrages zu befördern.

    Ich bitte um schriftliche Empfangsbestätigung meines Widerspruchs.

    Mit freundlichen Grüßen

  10. Nowi
    Am 10. September 2021 um 21:08

    Meine Mutter parkte auf einem Parkplatz der von dieser Firma bewacht wird. Sie hatte einen Arzttermin. Aufgrund eines medizinischen Notfalls wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überschritt dadurch die Parkdauer. Sie hat ein ärztliches Attest vorgelegt und trotzdem wollen die die Vertragsstrafe haben. Sowas ist für mich das letzte.

  11. Ahmed R
    Am 9. September 2021 um 15:59

    Das ist Richtig Betrüge, ich hab in Fitex Fitness Studio Privat Pakt Platz für 5 Minuten Geparkt zum Ausweis abholen, Trotzdem habe ich Strafzettel bekommen .

  12. Ingrid W
    Am 2. September 2021 um 19:39

    Ich habe im Juli in der Mannheimerstr. geparkt und vergessen eine Parkscheibe einzulegen. Park u.Control hat mir einen Strafzettel über 30,– Euro angehängt. Darauf habe ich mir eine Bestätigung von Tedi geholt da ich dort einkaufen war. Bstätigung und FRechnung habe ich an Park Control geschickt mit der Bitte mir die 30,– Euro zu stornieren, da ich Rentnerin bin und keine große Rente habe und 30,-Euro für mich bedeutet mich stark einzuschränken. Doch die schrieben mir ich muß zahlen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Nun kam heute einBrief ich muß zahlen und die haben mir nun fast 210,– Euro Mahngebühren was bedeutet ich soll nun 40m– Euro zahlen. Auf meinen Widerspruch sind die nicht eingeganben. Bitte helfen Sie mir und sagen Sie mir was ich tun kann.
    MfG Ingrid W

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Oktober 2021 um 9:19

      Hallo Ingrid W.,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Mohammed N
    Am 12. August 2021 um 8:47

    Ich habe strafezettek von 30 €obwohl ich bei Aldi Park geparkt hab und bei Aldi gewesen und Rechnung habe ich auch dabbing wie kann ich da gegen wiederspruch

  14. Henning
    Am 9. August 2021 um 17:15

    Habe netterweise am 07.08.21 um 12:11 ein 30€- Ticket erhalten, trotzdem ich bereits 12:05 auf der anderen Straßenseite auf dem Parkplatz stand. Sehr mysteriös…
    Aber ist nicht das erste Mal, dass ich mit einem auswärtigen Kennzeichen diese Zettel bekomme.
    Und der Clou ist, dass nie jemand von der „Verwaltung “ des Unternehmens zu erreichen ist. Ganz ehrlich, bei diesen Geschäftsgebaren würde ich auch nicht ans Telefon gehen…

  15. M Suhl
    Am 30. Juli 2021 um 10:50

    Am 22.06.2021 parkte ich vor einem Supermarkt und war im Laden höchstens 20 Minuten. Als ich wieder raus kam, war an der Windschutzscheibe meines Fahrzeugs ein Ticket mit der Aufforderung 30,00 Euro zu zahlen angebracht. Vor lauten Entsetzen habe ich das Kleingedruckte nicht genau gelesen. 20 Tage später habe ich den Betrag schließlich überwiesen. Nun bekomme ich mit Schreiben vom 27.07.2021 von einer Inkasso-Firma die Aufforderung, weitere 50,52 Euro Inkassokosten, Auslagen und Verzugszinsen zu bezahlen. Meiner Meinung nach sind das „Mafia-Methoden“. Der Gesetzgeber sollte dringend etwas unternehmen, derartige Geschäftsmodelle zu unterbinden. M.S

    • Anke K
      Am 14. Januar 2022 um 19:44

      Ging mir genauso, war ne halbe Stunde bei Mc Donalds in Pinneberg. Jetzt Rechnung vom Inkassobüro über 70 Euro..ist ne bodenlose Frechheit und waren teure Pommes

    • Winfried D
      Am 11. Oktober 2021 um 15:06

      Neue Sensoren auf Lidl Parkplatz in Hanau.
      Diese Sensoren sind gelb und sehen aus wie Markierungsknöpfe. Da gelbe Markierungsknöpfe Priorität vor allen anderen Markierungen haben, wurde das Auto zwischen 2 Markierungsknöpfe gestellt. Das war falsch und kostet 30€. Weil ich damals mit einen kleinen Einkauf machte, habe ich keinen Bon verlangt. Der Kundendienst wollte aber einen Einkaufsbon sehen.
      Ein Grund, niemals mehr auf einem Lidl Parkplatz zu erscheinen, egal ob mit Sensor oder ohne.

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