Parkplatz freihalten auf öffentlichen Straßen: Ist das erlaubt?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Parklücke als Fußgänger freihalten erlaubt?

Einfach schnell einen Parkplatz freihalten lassen - erlaubt oder nicht?
Einfach schnell einen Parkplatz freihalten lassen – erlaubt oder nicht?

Gerade im dichten Gedränge des Großstadtverkehrs sind Parkplätze rar gesät und die ständige Suche raubt dem ein oder anderen Autofahrer viel Zeit und Nerven. Da erscheint es verlockend, dass ein Fahrzeuginsasse, Freund oder ein Familienmitglied im Idealfall eine bereits gefundene Parklücke freihält.

Doch darf man einen Parkplatz einfach so freihalten und reservieren wie eine Urlaubsliege am Pool mit Hilfe eines Handtuchs? Erfahren Sie im Folgenden, was es zu beachten gilt, wenn Sie einen Parkplatz freihalten (lassen).

Ob eine Nötigung im Straßenverkehr anzuerkennen ist und mit welchen Strafen Sie rechnen können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Parkplatz freihalten

Darf ich einen Parkplatz freihalten?

Nein, das ist nicht erlaubt und kann sogar schlimmstenfalls als Nötigung – also als Straftat – gewertet werden.

Kann ich den Parkplatz für den Umzugswagen freihalten?

Ja, allerdings nur mit einem offiziell beantragten mobilen Halteverbot.

Was ist, wenn ich den Parkplatz mit Kartons oder Stühlen freihalte?

Auch dies ist unzulässig und kann sanktioniert werden, weil es einen Eingriff in den Straßenverkehr und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Parkplatz freihalten: Ist das Nötigung im Straßenverkehr?

Blockt ein Fußgänger einen freien Parkplatz, indem er auf der Parkfläche steht, so nötigt er im schlimmsten Fall andere Fahrzeugführer, als er diesen die frei zur Verfügung stehende Parkmöglichkeit vorenthält. Geht er auch dann nicht beiseite, wenn ein anderer Autofahrer die Parklücke für sich beansprucht, können sich dadurch auch für den Fußgänger gefährliche Situationen ergeben.

Parkplatz freihalten: Sie dürfen nicht einfach eigenmächtig ein Parkverbot aussprechen!
Parkplatz freihalten: Sie dürfen nicht einfach eigenmächtig ein Parkverbot aussprechen!

Nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) liegt eine Nötigung dann vor, wenn ein Täter im Rahmen einer rechtswiderstrebenden Handlung einen anderen Beteiligten zum Unterlassen, Handeln oder Dulden zwingt, indem er ihm droht oder Gewalt anwendet.

Dürfen Sie also einen Parkplatz freihalten? Nein. Es handelt sich um öffentliches Eigentum und nicht um Privatbesitz. Das bedeutet, dass alle Fahrzeugführer die gleichen Anrechte auf eine freie Parklücke erheben können. Das Freihalten des Parkplatzes bildet als rechtsmissbräuchliche Handlung den Vorwurf der Nötigung.

Anders als beim Zuparken einer Einfahrt kann wesentlich leichter auf eine Nötigung nach strafrechtlicher Definition erkannt werden, wenn ein Fußgänger für einen Freund, Bekannten o.a. einen Parkplatz freihalten will. Durch das Stehen auf der Parkfläche und das Stehenbleiben, sollte ein anderer Fahrer die Parklücke anvisieren, kann hierbei Vorsatz dahingehend erkannt werden, dass der Blockierer den Parkplatz widerrechtlich nicht freigeben will.

Der Vorsatz kann dann die Nötigung im Straßenverkehr begründen.

Für eine Nötigung im Straßenverkehr drohen im Falle einer Anzeige und Verurteilung hohe Geldstrafen bis hin zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Hinzu kommen auch für Personen ohne Fahrerlaubnis ggf. drei Punkte in Flensburg.

Im Übrigen: Zwingt ein Autofahrer den Passanten, der den Parkplatz freihalten will, dazu, beiseite zu gehen, indem er immer näher heranfährt und immer wieder kurz anhält, kann im schlimmsten Fall auch diesem eine Nötigung vorzuwerfen sein.

Parkplatz freihalten für den Umzug – Ist das zulässig?

Nichts ist ärgerlicher als fehlender Beladeplatz im Falle eines Umzugs. Gerade bei engen Straßen ist es dann auch nicht zulässig, einfach in zweiter Reihe zu parken. Von Zeit zu Zeit greifen vermeintlich gerissene Personen darauf zurück, den benötigten Parkplatz rechtzeitig freihalten zu wollen.

Ein paar Stühle aufstellen, ein Absperrband und einen Hinweiszettel anbringen und alles ist fertig für den Umzug. Zwar halten sich auch an solch sporadische Absperrungen viele andere Verkehrsteilnehmer, das macht den Vorgang jedoch noch lange nicht richtig. Es handelt sich vielmehr um eine Ordnungswidrigkeit, da Sie ein unnötiges Verkehrshindernis erzeugen und nicht einfach eigenmächtig ein Parkverbot aussprechen und andere am Parken hindern dürfen. hierzu ist nur die städtische Verwaltung befugt.

Zudem haben Sie keinerlei Handhabe, sollte trotz der Absperrung ein anderer Fahrzeugführer sein Auto abstellen. Nur weil Sie den Parkplatz freihalten, können Sie kein Vorecht oder Anrecht darauf erheben.

Wenn Sie einen Parkplatz widerrechtlich freihalten, müssen Sie mitunter mit einer hohen Strafe rechnen.
Wenn Sie einen Parkplatz widerrechtlich freihalten, müssen Sie mitunter mit einer hohen Strafe rechnen.

Sie können jedoch beim zuständigen Straßenverkehrsamt ein temporäres Parkverbot beantragen für den Tag des Umzugs. Die Stadt sperrt dann die benötigte Parkfläche offiziell ab. Widerrechtlich abgestellte Autos dürfen dann abgeschleppt werden und Sie sparen sich den Nervenkitzel.

Parkplatz freihalten – Welche Strafe kann drohen?

Abgesehen von den möglichen Strafen für eine Nötigung können noch weitere Strafen auf Sie zukommen. Wollen Sie einen Parkplatz für den Umzug freihalten mit Hilfe einer eigens entwickelten Absperrung und fällt etwa einer der dafür verwandten Stühle um, ohne dass Sie dieses Verkehrshindernis rechtzeitig beseitigen, kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro drohen. Hinzu kommt auch ein Punkt in Flensburg.

Und bekommt das Ordnungsamt Wind von Ihrer Absperraktion, kann dieses die Kosten für die das temporäre Parkverbot für den Umzug zusätzlich als Sanktion einfordern.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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41 Kommentare

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  1. Teresa
    Am 26. Mai 2020 um 17:36

    Hallo..ein Nachbar wollte ein Behindertenparkplatz haben, da waren schon 2 alte..ich habe da neben geparkt weil ich wohne da und schaue ich nicht immer nach neues Schild.. Schild war neu aber die Zeichen auf Straße waren zur die zwei alte.. dann er hat Polizei angerufen weil kam gerade Firma das Zeichen malen.. soll er das nicht absperren? Bekomme ich jetzt Strafe?
    Teresa

  2. Ataei
    Am 1. Mai 2020 um 2:21

    Wir wohnen in einer Eigentumswohnung mit einem öffentlichen Parkplatz ein Bewohner dieses Hauses hat einen Roller und ein PKW wenn er den PKW weg fährt stellt dieser den Roller quer auf den Parkplatz um diesen für den PKW zu reservieren! Da dies ein öffentlicher Parkplatz ist ist es meiner Meinung nach nicht erlaubt was also kann ich dagegen tun?! Ich habe bereits beim Ordnungsamt angerufen und die meinen ich könnte eine Strafanzeige machen,es wäre aber nicht sicher das ich recht bekomme und dann auf den Kosten sitzen bleibe…
    ich bitte hiermit um Hilfe denn bewegen kann ich den Roller rein rechtlich gesehen ja nicht.
    Mfg Ataei

  3. Lissy
    Am 1. Mai 2020 um 1:32

    Hallo, in unserer Strasse hab ich an unserem Haus (Mehrparteienmietshaus) eine garage angemietet. Leider lassen es die Straßen und ParkVerhältnisse es nicht zu das man mit den Autos in die Garagen reinfahren könnte. Nur, so war mein denken, hätte ich zumindest einen Stellplatz vor der Garage. Leider klappt auch dies mit meinem jetzt grossen Auto nicht immer, da der Radius zum einparken manchmal sehr sehr eng ist. Denn gegenüber stehen ebenfalls Autos vor ihren angemieteten Garagen allerdings auf einer Sperrfläche. Ich komm also nicht rum. Es kümmert aber auch niemand
    Demnach stehe ich dann woanders.
    Einer der Nachbarn meint jedoch das er dort an der Einfahrt meiner Garage parken kann wie er möchte wenn ich nicht in meiner Einfahrt stehe. Ein Schild Einfahrt frei halten ist angebracht.

    Wie kann ich mich wehren?
    Sicher hab ich keinen Rechtsanspruch und ich müsste die Kosten des Abschleppens bezahlen etc. Das weiss ich alles. Was kann ich noch tun?

    Danke im voraus

  4. Markus
    Am 17. April 2020 um 13:58

    hallo,ich hab da auch mal eine Frage.Bei uns vor dem Nebenhaus ist ein ganz normaler,eigentlich für Jeden nutzbarer Parkplatz. Nur ist es so das 2 Parteien aus den Nachbarhäusern der Meinung sind ,das es Ihr Parkplatz sei.Es geht sogar soweit das man dumm angesprochen wird,warum man sein Auto nicht woanders parkt oder in bzw. vor der Garage welche man hat.wo aber Zweitwagen drinsteht. Auch gehen beide Parteien hin,wenn einer wegfährt holt die andere Ihr Auto aus der Garage und stellt ihn dahin bis ersterer Abends zurück kommt und sein Auto wieder hinzustellen. Gestern kam es soweit,das ein Anwohner der auch auf der Strasse paar hundert meter weiter wohnt sein auto dorthin stellte,weil er nicht schnell genu von den anderen blokiert werden konnte,anhören mußt warum er sein Auto nicht woanders parken würde.Wenn es nicht so nervig wäre,Wäre eine ser besten Lachnummer überhaupt. Jetz die Frage:Ist das erlaub was die machen?
    LG
    Markus

  5. SunnyBO
    Am 3. Februar 2020 um 20:35

    unser Nachbar baut bzw renoviert sein Haus. in diesem Zusammenhang hat er schon mehrfach Verkehrskegel hin gestellt zum freihalten, wo sonst 3 Autos stehen könnten. unsere Straße ist eh schon so eng und rar mit Parkplätzen, das ärgert mich von mal zu mal mehr, das ich die Dinger am liebsten weg treten würde

  6. Mara
    Am 24. Januar 2020 um 17:48

    Hallo,

    in meinem Wohngebiet ist die Parkplatzsituation eher bescheiden. Mein Nachbar blockiert nun schon seit über einen Jahr mit seinem Mofa einen öffentlichen Parkplatz gegenüber meiner Wohnung. Das Mofa wurde noch nie bewegt und dient letztendlich nur dazu, dass vor der Haustür des Nachbarn niemand parken kann. Allerdings besitzt dieser Nachbar eine große Einfahrt mit drei Stellplätzen sowie eine Doppelgarage. Darf man einen öffentlichen Parkplatz durch ein Mofa so lange blockieren, ohne dieses auch nur ein einziges mal zu bewegen?

    Danke vorab,

    Mit freundlichem Gruß

    Mara

  7. Sven
    Am 23. Januar 2020 um 12:33

    Bei meiner Arbeit gibt es nur geringe Parkmöglichkeiten, weshalb ich in der Seitenstraße Parke.
    Der Metzger in der Seitenstraße blockiert jeden Donnerstag und Freitag mit seinen Transportkisten 1-2 Parkplätze.

    Ist dies eine Ordnungswidrigkeit? Da diese Parkplätze öffentliches Eigentum sind?
    Vorallem der Metzger hat eine eigene Parkfläche mit 20 Parkplätzen.

  8. Kraft
    Am 8. Januar 2020 um 14:47

    Darf ich morgens wenn ich mit meinem PKW wegfahren, die Parkfläche Blockieren indem ich meinen Roller in der Parklücke parke?

  9. Parko
    Am 26. November 2019 um 22:48

    Ihre Vorschläge sind ja ehrenwert.
    Leider finden sie bspw. zu wenig Gehör bei Leuten, die aus öffentlichen Parkplätzen private Stellplätze machen, in dem sie ihren Vorgarten dazu benutzen, mit ihren Freunden und Verwandten gleich mit Parkplätze anbieten und die gegenüberliegende Seite mit privatisieren, weil zur Ausfahrt aus dem Privatgrundstück mit dem neuen Stadtpanzer zuwenig Platz zum parken ist. Kurzum, 5 private Parkplätze + 3 gegenüberliegende quasi Parkverbote , ergibt 5 vernichtete öffentliche Parkplätze in Längsrichtung an der Strasse. Sicher, eine Umstellung auf Fahrrad oder E-Roller ergibt ein + von mind. 10 Fahrzeuge mit Parkmöglichkeit für Jedermann.

  10. As
    Am 22. Oktober 2019 um 13:03

    Diese vielen Parkprobleme, die hier beschrieben werden, zeigen auf eine aktuelle und immer schlimmer werdende Problematik hin: ein generelles Platzproblem. Anstatt sich darüber aufzuregen, dass Räder oder Menschen einen Parkplatz „versperren“, sollten wir lieber einmal darüber nachdenken, ob nicht auch andere(s) als Autos Berechtigung auf Platz haben, und ja ich meine auch auf den Parkplatz, der bisher nur von Autos benutzt werden darf. Ich bin hier auf der Plattform gelandet, um nachzuschauen, ob Menschen auch ein Hochbeet etc. parken dürfen, was meines Erachtens eine erstrebenswerte Parkraumnutzung wäre. Ich glaube auch, dass, wenn Menschen sich aufgrund weniger Autoverkehr wieder trauen mehr mit dem Rad zu fahren, Hochbeete zum besseren Klima beitragen würden – sowohl ökologisch als auch nachbarschaftlich. Autos lassen sich teilen, sodass weniger Platz verschwendet wird und weniger Verkehr entsteht. Laut VCD (Verkehrsclub Deutschland) sind 50% aller Fahrten hierzulande für eine Strecke von 5km, 75% unter 10km und nur ein Viertel für Strecken ab 10km. Wie wärs mal mehr zu Fuß zu gehen und das Rad zu nutzen und dann gibts ja auch noch Bahnen, Busse und Züge (die hoffentlich bald günstiger sind). Dann können wir Städte wieder für das nutzen, für das sie mal gedacht waren: Orte der Begegnung. So sieht es auch der dänische Stadtplaner und Architekt [von der Redaktion entfernt]
    Grüße aus der hoffentlich irgendwann autofreien Stadt Berlin :)
    As

  11. Rainer
    Am 20. Oktober 2019 um 16:07

    Hallo,
    Ich arbeite in Essen in der Innenstadt …
    da sind ganz oft 4-5 oder mehr Fahrräder oder Mofas auf einem Autoparkplätzen abgestellt…
    Keine Knöllchen nix. …. find ich auch ok und viel effektiver …
    morgens oder abends steht evtl noch 1 alleine … auch kein Knöllchen …
    1 Fahrer mit Auto wird bevorzugt … der Radfahrer der viel umweltbewusster ist wird benachteiligt …

    Viel mehr Radfahrer in die Innenstadt!!!
    über Jahre eine falsche Politik!!

  12. Ralf
    Am 1. August 2019 um 8:36

    In einem dichtbesiedelten Wohngebiet blockiert eine Transportfirma mit Motorroller mehrere Parkplätze für seine Busse, ebenso stehen dann auch die Privatpkw‘s der Fahrer auf den Parkplätzen. Kann es sein das eine gewerbliches Transportunternehmen, das noch nicht einmal ortsansässig ist, in einem Wohngebiet so für einen Stellplatz für seine Fahrzeuge spart.

  13. Wilhelm
    Am 29. Juli 2019 um 21:05

    Eine Gaststätte auf unserer Straße blockiert mit Blumenkübeln fast zwei Parkplätze. Auf Nachfrage kam die Antwort damit die Gäste die Menü Karte lesen können die zur Straßenseite hängt.
    Ist das rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Börge
    Am 26. April 2019 um 18:19

    OLG Sachsen-Anhalt, DAR 1998, 28-29

    zum Zitat: „Parkplatz freihalten: Ist das Nötigung im Straßenverkehr? …zwingt ein Autofahrer den Passanten,…kann im schlimmsten Fall auch diesem eine Nötigung vorzuwerfen sein“

    Vor gut zwei Wochen war ich nahe dran, einer Dame, die mittig und wild gestikulierend auf einem öffentlichen Parkplatz eine Parkstelle vor mir blockierte, mit meinem PKW vorsichtig die physischen Machtverhältnisse im Straßenverkehr verdeutlichen zu wollen. Aufgrund meiner Erziehung habe ich mich dann doch für die Weitersuche entschieden; ich war jedoch ziemlich „angesäuert“. Nun lese ich hier (wie u.a. oben zitiert), dass zum einen das Verhalten der Dame strafrelevant war, zum zweiten wäre meine Tun, nämlich das langsame Heranfahren mit Bremsungen ebenfalls eine mögliche Nötigung.

    In verschiedenen Foren wird hierzu immer wieder Bezug auf das o.g. Urteil des OLG Sachsen genommen und festgestellt, dass ein umsichtiges „Wegdrängen“ der blockierenden Person i.S.d. Notwehrrechts erlaubt sei. Ist das so?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:32

      Hallo Börge,

      in solchen Fällen kommt es sicher auf den Einzelfall an. Daher können wir pauschal keine Antwort geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. IRENE M.
    Am 25. März 2019 um 17:18

    Meine Nachbarin hat irgendwo einen Leitpegel mit genommen,den sie auf einen öffentlichen Parkplatz plaziert um den Parkplatz für sich frei zu halten.
    Ein anderer , der in einer Nebenstraße wohnt blockiert drei Parkplätze hinter unserem Haus ,auf dem öffentlichen Parkplatz.
    Sein PKW und ein Kleinbus sowie ein Wohnmobil
    stehen täglich die ganze Woche auf den Parkplätzen.
    Ist das alles erlaubt ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:22

      Hallo Irene,

      da es sich um öffentliche Parkplätze handelt, ist das nicht erlaubt. Ordnungswidrigkeiten können Sie übrigens jederzeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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