Pedelec – Definition, Zulassung, Versicherung & mehr
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Unterwegs als Pedelec-Fahrer: Was müssen Sie wissen?

Fahrräder haben einen tollen Ruf: Sie machen sportlich, sie schädigen nicht die Umwelt und sie sorgen trotzdem für eine gewisse mobile Unabhängigkeit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden. Wer dann bspw. nicht tagtäglich verschwitzt auf die Arbeit kommen will, erwägt es vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist.
Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab. Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist. Infos zu diesen Themen lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Pedelec
Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.
Nein, da Pedelecs dem normalen Fahrrad gleichgestellt sind und es in Deutschland keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gibt.
Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für Kinder.
Überlegen Sie, ein E-Bike zu kaufen? In unserem E-Bike-Vergleich finden Sie eine ausführliche Kaufberatung und viele Tipps rund um das elektrische Fahrrad. Dort erhalten Sie außerdem auch Informationen über:
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?
Pedelecs und E-Bikes meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

Normales Pedelec: Definition und Infos
Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne (wir beschreiben es weiter unten näher), unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.
Gemäß § 1 des StVG handelt es sich beim normalen Pedelec somit um ein Fahrrad:
Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
- beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
- wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird.
Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt – dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt. Bis zu einer solch geringen Geschwindigkeit wie eben genannt, handelt es sich trotzdem rechtlich gesehen noch immer um Letzteres.
S-Pedelec: Was ist das?
Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Details und weitere Infos finden Sie in unserer Aufzählung:

- Die Versicherung für Ihr Pedelec muss per Kennzeichen dokumentiert sein, welches am Gefährt angebracht wird.
- Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Wer sein Elektrofahrrad baulich verändern will, der muss sich an Positivlisten halten, die der Fachhändler zur Verfügung stellt.
- Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Menschen, deren Geburtsdatum vor April 1965 liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec keinen Führerschein vorweisen.
- Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre.
- Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich. Bisher gilt jedoch ein Fahrradhelm als ausreichend.
- Auch die Promillegrenze gilt wie beim Pkw: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, bei einem Unfall können schon 0,3 Promille strafbar sein.
E-Bikes im engeren Sinn
Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.
Alles in geordneten Bahnen: Wo darf das Pedelec fahren?

Welches Pedelec wo fahren darf, das hängt davon, als was es gemäß deutschem Verkehrsrecht gilt:
- Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. Das bedeutet, dass Fahrradwege nicht nur genutzt werden dürfen, sondern auch der Pflicht dazu nachgekommen werden muss, wenn es das entsprechende Verkehrsschild für den Radweg so vorschreibt.
- S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsträger.
Das Wichtigste zum Pedelec-Antrieb

Unabhängig davon stellen sich viele Interessierte auch sicherlich die Frage, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.
Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender). Diese sollten Sie beachten, wenn Sie wissen wollen, wann Ihr Pedelec an die Ladestation angeschlossen werden muss.
Fahrrad mit Elektromotor zum Pedelec nachrüsten: Ja oder nein?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird. Die Nachrüstung sollte jedoch von Fachkräften durchgeführt werden, die sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen, damit ein sicheres Gefährt entsteht, welches die Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllen.
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Ich fahre seit März 24 ein Flyer Upstreet 6 S-Pedelec. Damit pendle ich täglich insgesamt 46 Km zur Arbeit. 70% der Strecke außerorts dem Gesetz nach auf der Landstraße, wo 100 gefahren wird obwohl parallel ein Radweg verläuft. Es ist der reinste Spießrutenlauf. Am aggressivsten sind bis jetzt die LKW- Fahrer. Man macht sich keine Vorstellung, was da abgeht. Ich habe den Frack voll und statte mein Fahrzeug jetzt mit Dashcams vorne und hinten aus und werde künftig jede Nötigung zur Anzeige bringen. Zusätzlich plotte ich noch ein „45“ Schild hinten auf meine Warnweste.
Ich fahre in Berlin seit mehreren Jahren ein S-pedelec und ich fahre auch öfters auf Radwegen. Einmal wurde ich wegen des ‚Fahrens auf dem Radweg von 2 Polizisten angehalten. Diese haben mich aber nur mündlich verwarnt, d.h. manche Polizisten nehmen diese Regelung auch nicht ernst. Ein paar mal wurde ich auch von Autofahrern angepöbelt, warum ich denn auf der Strasse fahre, wenn neben mir doch ein ‚Radweg ist, d.h. manche Autofahrer kennen die Regelung, dass man als S-Pedelec-Fahrer nicht auf Radwegen fahren darf, gar nicht.
Hallo zusammen,
ich teile die Erfahrungen als S-Pedelec Lastenradfahrer. Wir wollen ebenfalls unseren Teil zur Energiewende beitragen und haben uns für das tägliche Pendeln auf zwei Rädern entschieden. Ein „normales“ Pedelec und ein schnelles S-Pedelec. Nach kurzer Zeit haben wir ebenfalls feststellen müssen, dass uns unser Leben wichtiger als irgendwelche Paragraphen(-hüter) sind. Hüter deshalb, weil wir regelmäßig mehr oder weniger schwerwiegend beleidigt, angeschrien und in seltenen Fällen freundlichen darauf hingewiesen werden, dass das ja nicht erlaubt wäre. Teilweise wurden wir sogar von Autofahrern angemacht, dass wir gefälligst den Radweg benutzen sollen.
Unser Lastenrad gibt es sowohl als S-Pedelec wie auch als Pedelec. Wir fahren die Hälfte aller Fahrten immer mit Kind zur KiTa und egal mit welchem Gefährt in diesen Fällen nie schneller als 25 km/h. Jetzt soll mir doch bitte mal jemand erklären, warum ich bei defensiver und zurückhaltender Fahrweise (nie schneller als 25 km/h) mit Kind und Kegel vorne drin, nicht auf regulären Fahrradwegen fahren soll? Bis auf zwei Reflektoren und einen Rückspiegel sind die Räder komplett baugleich – nur eben eines mit Nummernschild.
Wir fragen uns nun aus gegebenem Anlass (kürzlich hatten wir wieder ein sehr extremer Fall mit einer selbsternannten Gesetzeshüterin), was denn nun das kleinere Übel ist? Nummernschild abschrauben, oder mit Nummernschild den Radweg benutzen? Im ersten Fall schont man wenigstens die Nerven und wird vor übelster Schikane und persönlichen Übergriffen bewahrt.
An wen kann ich mich denn nun tatsächlich politisch wenden? An den Bürgermeister der Gemeinde? Wer sind die entscheidenden Ansprechpartner?
Zu –> Marcel N.
Das Ding ist dann ein „Leicht-Mofa“ und versicherungspflichtig! Mein Tipp: Knips mit einem Seitenschneider/Flex das Daumengas ab, dann ist es ein Pedelec, somit nicht „Typenabnahmepflichtig“ (heißt: nicht CE-pflichtig). Leider ist der Gesetzgeber in Deutschland, ich sage mal vorsichtig, sehr träge in der Umsetzung des Mobilitätswandels; unsinnige Regeln gerade im Bereich der schwächsten Motorisierungen gibt es zu Hauf! Wenn aber einer aus seinem ohnehin schon übermotorisierten Auto weitere 100 kw rauskitzelt, mit Klappenschalldämpfern antritt etc. – alles egal, solange der einen technischen Sachverständigen findet, der das abstempelt. Das ist hirnrissig!
Ich nutze alles, einen E-Roller (20km/h, ein Pedelec nach deutschem Recht (25km/h, max.350w) und eines nach „polnischer“ Definition (25km/h aber max 500w). Das langsamste Gefährt (e-Roller. max 350w) ist ohne wenn und aber versicherungspflichtig, eigentlich das „polnische“ auch (hab das Daumengas entfernt).
Wenn ich jetzt mit meiner Nutzererfahrung einschätzen soll, welches die beste Eignung für den Alltag im Straßenverkehr hat, mit welchem ich mich am wohlsten + sichersten fühle, dann ist es die „polnische“ Version! Danach der E-Roller, der unschlagbar ist für den Innenstadtbereich, wenn man halt auch mal rücksichtsvoll Abkürzungen nutzt, die der Gesetzgeber so eigentlich noch nicht freigegeben hat. Dass dem deutschen Recht voll und ganz entsprechende Pedelec steht am häufigsten ungenutzt rum, weil es schlicht konstruktiv praxisfern und wegen der geringen 350W (ich bin groß und wiege 115kg) nicht alltagstauglich ist!
Ich habe für mich entschieden, dass ich die Geräte so gut es geht, an gesetzliche Vorgaben annähere, ansonsten aber rücksichtsvoll nutze. Denn meine restliche Lebenserwartung erlaubt mir das Warten auf gesetzliche Erleichterungen in dem Bereich nicht mehr, ich habe die 60 schon überschritten.
Hallo zusammen,
ich habe ein Pedelec, zu mindestens glaube ich das. Um genau zu sein handelt es sich um das Model Onebot S6. Dieses Pedelec hat einen 250 Watt Motor und man kann nicht schneller als 25 kmh fahren. Also ja eigentlich ein Pedelec, nun aber die Crux an diesem Fahrrad. Ich habe einen Gashebel der mich dazu befähigt zu fahren ohne zu treten bis 25kmh. Danach riegelt der Motor ab. Befinde ich mich jetzt in einer Grauzone oder muss ich das Fahrrad doch versichern und ein Kennzeichen beantragen? Ist es jetzt ein klein Kleinkraftrad? Die Motorleistung von 500 Watt wird definitiv nicht erreicht außer eventuell die Geschwindigkeit.
Ich verstehe beide Seiten. Auf der Landstraße sind 45km/h viel zu wenig und in der Stadt auf dem 1m Radweg sind sie bei ungestümer Fahrweise viel zu schnell. Die Regelung sollte klar sein; außerorts müsste die Radwegnutzung erlaubt sein.
Aber Deutschland gehört leider VW und Co. Daher haben wir doch überhaubt nur solch unsinnige Regelungen wie die kreuzgefährlichen 45km/h für AM. Oder die 20km/h für eScooter, die dann auf dem Radweg das machen, was AM’ler auf der Straße machen; mit den 5km/h alle aufhalten.
Die 5km/h sind die klare Ansage der Politik, dass diese Form der Mobilität eigentlich nicht gewollt ist und Ihr Euch doch bitte alle ein möglichst neues E-Auto kaufen sollt.
@Jürgen: Ich kann mit meinem PKW und der 1000er BMW auch unter 25km/h fahren und verstehe die Gesetze nicht, welche mich zwingen, die Fahrbahn zu benutzen.
Davon ab: Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h sind sog. Kleinkrafträder, unabhängig davon, ob ein Elektro- oder Benzinmotor im Antriebsstrang hängt. Komplett irrelevant dabei, ob man noch mit Pedalen unterstützen kann – ist bei Mofas und Mopeds auch nicht anders. Ohne Zusatzzeichen 1022 – 11 dürfen Mofas nicht den Radweg benutzen, Die haben allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 25km/h, insofern stellt die Erlaubnis für Pedelecs bis 25km/h schon eine Ausnahme dar. Ich sehe keinen Grund, warum die noch schnelleren Leichtkrafträder (um die es sich bei S-Pedelect de facto handelt) Fahrradwege benutzen können dürften.
Die Regeln sind bekannt, ihr habt Euch trotzdem und aus guten Gründen (darunter gerantiert die erreichbare Höchstgeschwindigkeit) ein S-Pedelec gekauft. Lebt mir den Konsequenzen der Entscheidung oder benutzt ein für den Radweg geeignetes Verkehrsmittel.
Die Fahrzeuge sind vom prinzipiellen Aufbau auch ganz anders als ein (S-)Pedelec. Da macht es schon sinn die vom Radweg zu holen. Zusätzlich geht es da auch um die Belastung der Wege. Auch wenn du mit jedem der Fahrzeuge langsam fahren kannst sind die doch wesentlich schwerer.
Was hier das große Thema ist, ist der Verkehr außerorts.
Innerorts kann man ja gut im normalen Verkehr mitschwimmen.
Klar gibt es auch da ein paar Ecken an denen man sich wünscht mit dem S-Pedelec dem Radweg zu Nutzen. Z.b. bei Querungen von Bahnstrecken, Flüssen etc. Aber da kann man ja mit entsprechenden Schildern und gelegentliche Kontrollen abhilfe schaffen.
Man entscheidet sich vor allem fürs S-Pedelec, weil die entsprechenden Fahrtzeiten und die dafür aufgewendete körperliche Energie in einem besseren Verhältnis stehen und man nicht unbedingt mit dem Auto fahren will. Was im Sinner der Energiewende auch verständlich ist.
Bei vielen ist das daher eher eine Entscheidung gegen das Auto.
Und der Satz „lebt mit den Konsequenzen“ passt nicht so recht, wenn die Konsequenzen mehrfache aktive Gefährdungen durch andere Verkehrsteilnehmer sind.
Wenn man einfach nur auf der Straße fährt und nichts wäre, dann wäre es für fast alle kein Problem. Aber es gibt eben viele Autofahrer, die die Gesetzte entweder nicht kennen oder einfach nur ihren Frust raus lassen wollen.
Weil in Deutschland hat das Auto ja immer Vorrang.
Ich habe den Spaß am Pedelec neben dem normalen Fahrrad, welches ich ebenfalls weiter fahre, erst in den letzten Wochen gefunden. Allerdings würde ich mir für längere Strecken hier auch ein S Pedelec wünschen. Aber wie gesagt die hier schon hinreichend beschriebenen Einschränkungen lassen mich davon absehen.
Dabei ist das doch alles kompletter Unsinn. Ein S Pedelec hat das gleiche Gewicht und die gleichen Maße wie ein Pedelec. Das ist ja was anderes als ob ich mit einem hundert Kilo Motorroller auf dem Radweg fahren würde. Außerdem fährt man in der Regel ja auch keine Dauer 45 km/h. Es sind eher so um die 30-35 km/h und auf dem Radweg nimmt man sich dann eben zurück. Ich fahre mit meinem Motorrad, einer BMW 1200 GS mit 125 PS ja auch keine 100 in der Innenstadt, nur weil die Maschine es könnte.
Daher S Pedelec für Fahrradwege und Waldwege freigeben und Rücksicht nehmen.
Ich finde, dass S-Pedelecs mit entsprechender Fahrweise auch die Radwege nutzen kann. Diese sind sowiso in unserem Autoland oft in einem jämmerlichen Zustand! Hier kann man oft noch nicht mal die 25 km/h fahren. Auf Wanderwegen / Waldwegen sehe ich bei entsprechender Rücksichtnahme auch kein Problem. Gestank und Lärm fehlen. Mit fossil angetriebenen Leichtkrafträdern und Mofa’s sieht die Sache schon anders aus.
Möchte ich flott (mit 45 km/h) vorankommen nutze ich die Fahrbahn. Das wäre auf Radwegen viel zu gefährlich. Auf der Fahrbahn beanspruche ich meinen angemessenen Platz und fahre weit vorausschauend.
Unsere Gesetzgebung ist durchaus sinnvoll, aber in manchen Punkten mit Starrsinn behaftet.
Wenn wir alle mehr Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme walten lassen, könnte der Krieg auf unseren Strassen stark reduziert werden.
Ein S-Pedelec auf Radwegen sollte dann kein Problem sein.
Mein S-Pedelec habe ich jetzt seit knapp 3 Monaten, in dieser Zeit bin ich etwas über 2000 Km gefahren, überwiegend als Pendler zu Arbeit (hin und zurück 50 km).
Anfänglich habe ich mich auch daran gehalten die Landstraße zu benutzen, da ich ja den daneben liegenden Radweg nicht nutzen darf. In den ersten Tagen habe ich noch gezählt wie viele mich an gehupt, geschnitten oder aus dem Beifahrerfenster beschimpft haben (ganz zu schweigen von den Stinkefingern…). In der zweiten Woche bin ich dann mürbe geworden und wollte mein Glück (noch) zu leben nicht weiter herausfordern, seit dem fahre ich auf dem Radweg, frei nach dem Sinn der klügere gibt nach.
Für viele Motorisierte Verkehrsteilnehmer ist es unverständlich das jemand der mit 45 km/h auf der Straße fährt und dabei in die Pedale tritt die gleichen Rechte (und pflichten) hat wie ein Rollerfahrer der auch 45 km/h fahren darf, da macht auch keiner einen Aufstand.
Genau dass Gleiche ist mir auch passiert, bin dann in Hannover am Maschsee auf dem Rad weg gefahren und wurde prompt von der Polizei angehalten.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich auf der Straße fahren muss und mir sonst überlegen sollte, ob ich in der Lage bin ein S-Pedelec zu fahren.
(auch wenn Autofahrer hupen, pöbeln und einen schneiden…es kann ja Anzeige erstattet werden)
Mittlerweile bin ich mit Gopro und Rücklichtkamera ausgestattet….zu meinem eigenen Schutz…ich kann Anlassbezogen aufzeichnen.
Alles was beschrieben wird stllt mindestens eine Gefährdung da! Wenn Nötigung nachgewiesen wird, kann es richtig schlecht für den Lenker ausgehen.
Da da oft Aussage gegen Aussage steht, glauben die Autofahrer wohl, sie haben nichts zu befürchten….das ist nicht richtig:)))
Natürlich sind Anlass bezogene Videos sinnvoll:)
Fahre mit meinem normalen MTB locker bis zu 45kmh deswegen verstehe ich die Gesetze nicht.
Vielleicht fährst du zu schnell, wenn das dein Verständnis so sehr beeinträchtigt. Hast du schon einmal versucht, langsamer zu fahren?
„Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Menschen, deren Geburtsdatum vor April 1965 liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec keinen Führerschein vorweisen.“
Also laut Auskunft der Führerscheinstelle unseres Landratsamtes und der Polzizei-Inspektion sind Speed-Pedelecs als Kleinkrafträder einzustufen und daher ist ein Führerschein der Klasse AM zwingend vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob man vor April 1965 geboren wurde.
Wurde wahrscheinlich mit der Mofa verwechselt:
Was braucht man um ein Mofa zu fahren?
Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer eine hier gültige Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) hat oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.
Es ist wirklich eine Schande! Im jahr 2022 ist Deutschland mal wieder das Schlusslicht! Es sind 20KMH mehr die dieses Bike schneller fahren kann und es wird so ein Heckmek gemacht. Das die 2015 angekündigte Regelung noch immer nicht umgesetzt worden ist wundert mich nicht. Die CDU will ja doch nur ihre Stammwähler auf den Radwegen schützen und hat offenbar angst dass die Rentner die mit einem Pedelec ohnehin schon an ihre Grenzen stoßen damit reihenweise in den Tot fahren würden. Oder eine andere Theorie ist, dass der damalige Verkehrsminister Andy Be-Scheuer-t sich lieber von der Autolobby hat ölen lassen. Die wollen ja keine Verkehrswende – kostet ja nur unnötig Geld und Verluste.
Es ist schade dass man als S-Pedelec Nutzer derart schikaniert wird.
Das betrifft ja nicht nur die Nutzung von Rad und Flurwegen, sondern auch die Nutzung von Einbahnstraßen und selbst das Parken wird ein Problem. Wenn ich mir in der Innenstadt ein Parktiket für mein Fahrrad kaufen muss, dann läuft da was schief! Weil gerade DAS sind die Vorteile am Fahrrad – egal ob mit oder ohne Motor. Ich kann die gesamte Verkehrsinfrastruktur freier nutzen als es ein Autofahrer je kann und in der Stadt easy peasy parken – das entlastet doch die Straßen und die Umwelt. Aber dank dieser lahmen CDU Regierung herscht ein lebensgefährliches Chaos statt einer gesunden Regelung. Weil es ist schon leicht gestört ein Fahrzeug in seiner umfänglichen Nutzung zu kastrieren – obwohl es baulich keine Unterschiede aufweist – nur weil dessen Schubabschaltung 20kmh später kommt? Man kann doch einfach eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung aufstellen für Innerorts, Außerorts und für Wald und Flurwege. Oder es einfach sein lassen, weil auch mit einem Rennrad kann ich entsprechende Geschwindigkeiten erreichen – nur dass ich diese nicht so lange halten kann wie mit motorisierter Unterstützung.
Ich würde mir gern ein s-pedelec kaufen, da ich sehr oft weite Strecken überwinden möchte. Jedoch kann ich es dann nicht in meiner Freizeit nutzen um auch mal in den Wald zu fahren und müsste mir dafür ein Zweitrad zulegen?! Selbst wenn ich den Motor komplett abschalte und es bewege wie ein klassisches Fahrrad…?! (Bitte kein Vergleich „Sie fahren ja auch nicht mit dem auto durch den Wald“ – Beweg doch mal ein Auto ohne Motor… LOL
Es wäre besser, würden die Radwege ausgebaut werden – dann gäb es auch weniger Probleme mit den verschiedenen Geschwindigkeiten auf den Radwegen. Natürlich wird es weiterhin Raser geben die durch ihr rücksichtsloses Verhalten Gefahrensituationen herbeiführen. Deswegen das Pedelec zu verteufeln halte ich für falsch, da es nicht das Gerät ist sondern die Person die es bedient. Die Nutzung eines Porsches ist ja auch nicht untersagt, nur weil es schnell fahren kann – und ein Raser würde auch in einem anderen Auto generell zu schnell fahren. Hier sollte die Polizei einfach mehr kontollieren und gut ist.
Das Fahrrad ist ein gesünderes Fortbewegungsmittel. Das sollte auch der Staat hinreichend unterstützen und nicht weiterhin Stöcke zwischen die Speichen werfen – wie er es seit Jahren tut.
Komplett deiner Meinung!
Das entscheidende ist als Porsche Fahrer machst du dir keine Gedanken wenn du ein Unfall baust. Die Wahrscheinlichkeit dass du unverletzt rauskommst du bist doch recht groß. Zumindest bei normalen Geschwindigkeiten.
Als über 18-jährige, weißt du ganz genau dass du wenn du ein Unfall baust mit deinem Rad, Pedelec, … keine großen Chancen hast unverletzt aus dem Unfall heraus zu kommen.
In Deutschland muss erst mal alles reichlich wissenschaftlich untersucht werden um dann anschließend festzustellen dass es in Deutschland weniger Verletzte geben würde, wenn es keine S- Pedelecs oder keine Fahrradfahrer gibt die schneller als 30 Stunden Kilometer fahren.
Natürlich wird das so sein.
Wenn ihr innerstädtisch von 50 auf 30 Stunden Kilometer reduzieren, ist doch Zone 30, reduzieren sich auch die Unfälle.
Wenn wir von 30 auf 20 Stundenkm reduzieren (wer weiß ob das in ein paar Jahrzehnten kommt) dann reduzieren sich ebenfalls nochmals die Unfälle. ??
guten Morgen ,
also da ich ja auf der Straße fahren muss und ich das nicht verpflichtet bin mit Motor zu fahren!
und auch mal bummeln möchte so 10-15 km/h, oder auch mal der Akku alle sein kann ! kann ich auf der Straße fahren und mich dann ständig anhuben lassen ? oder wie ist das Thema zu verstehen ?
In unserem Radforum wird darüber ständig diskutiert . ich kann Ja auch mit dem Rag mir 25km/h wie alle anderen eBike Fahrer auf dem Deich , Waldweg oder Fahrradweg fahren !!?? zudem kann man ja auch als Radsportler mit einem e Bike oder auch normalen Fahrrad schneller Fahrern als 25 km/h .
zudem man nur beschimpft wird on Autofahrern auf der Straße oder ein riesiger LKW 1 Meter hinter dir fährt und nur am hupen ist !!! diese Richtlinie sollte mal überdacht werden .
Mit freundlichen Grüßen
bite mal um eine ausführliche Antwort zu diesem Thema
Na, das ist ja ein toller Kommentar:
das weiß doch jeder S-Pedelec-Fahrer – hier wird überhaupt nicht auf die praktische Seite dieser verquasten Regelung, die in sich komplett widersprüchlich ist im Vergleich zu den anderen Fahradtypen.
Aber Hauptsache man redet (!!) von Energie- und Verkehrswende, torpediert S-Pedelecs, verhindert Tempo-Limits usw. ….
Die Idee mit dem Magneten am Versicherungsschild gefällt mir und wenn ich mich wie bislang gesittet auf den radwegen verhalte wird es wohl niemand beanstanden (können) ….
Es ist eine Schande.
Mit etwas Suchmaschine findet man schnell: Bundesregierung möchte s Pedelecs auf Radwegen erlauben. Und wenn man genauer hinsieht, steht darunter das Datum von 2015. Und bis 2022 wollen es weiterhin die Parteien… Sie wollen…
Ich kann euch nur alle ermutigen euren Beitrag an euren Landtagsabgeordneten und euren Bundestagsabgeordneten zu senden.
Die sind dafür zuständig die Probleme der Einwohner im Parlament einzubringen, bzw. in den Arbeitsgemeinschaften.
Ich habe das für meinen Kreis getan. Wenn das mehr machen, wird das auch was.
S Pedelecs gehören, wie auch in anderen Ländern, als gefährliche Verkehrshindernisse von den Straßen, auf die Radwege und Feldwege.
So kann ein Verkehrswandel auch geschehen und auch mittlere Distanzen werden attraktiv mit dem Rad zu fahren.,