Der Polizei einen Unfall melden: Wann sollten Sie Hilfe anfordern?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Einen Autounfall melden oder nicht?

Zur Unfallaufnahme gehört auch die Befragung von Zeugen
Zur Unfallaufnahme gehört auch die Befragung von Zeugen

In den meisten Fällen ist es angebracht, der Polizei einen Unfall zu melden. Die Polizei hilft bei der Erstellung eines Unfallgutachtens, mit dem die Unfallschuld festgestellt werden kann. Das kann später für die Schadensersatzleistung der Versicherung oder bei einer Verhandlung des Unfalls aufgrund grober Fahrlässigkeit vor Gericht wichtig sein.

Doch muss man bei einem Unfall die Polizei rufen? Unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Wir klären Sie im folgenden über die rechtliche Lage auf.

Waren Sie in einen Unfall mit einem Polizeiauto verwickelt, finden Sie in unserem Ratgeber: „Unfall mit dem Polizeiauto: Befreit Blaulicht von der Haftung?“ die passenden Informationen.

FAQ: Den Unfall bei der Polizei melden

Wann muss ich nach einem Unfall die Polizei verständigen?

Wenn Personen verletzt oder große Sachschäden entstanden sind, müssen Sie die Polizei verständigen.

Muss ich auch Unfälle mit Bagatellschäden der Polizei melden?

Nur, wenn der Besitzer des geschädigten Kfz nicht erscheint. Ausrücken wird die Polizei bei Bagatellschäden eher nicht.

Wann ist es ratsam, nach dem Unfall die Polizei zu kontaktieren?

Es kann für die Schadensregulierung von Vorteil sein, einen polizeilichen Unfallbericht anzufordern.

Video: Richtiges Verhalten beim Unfall

Video zum Verhalten bei einem Unfall
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in unserem Video.

Die Polizei übernimmt die Unfallaufnahme

Der Anruf bei der Polizeidienststelle ist nach einem Verkehrsunfall in der Regel nicht der erste Schritt. Zunächst sollte die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden; zudem ist es manchmal notwendig, dass die Unfallopfer durch Erste Hilfe und von Sanitätern versorgt werden.

Gerade wenn jemand schwer verletzt ist, hat die Versorgung der Opfer die höchste Priorität! Spätestens wenn deren medizinische Versorgung sicher gestellt ist, ist es jedoch angebracht, die Polizei zu rufen, sofern diese nicht bereits am Unfallort eingetroffen ist. Die Polizei nimmt dann eine Verkehrsunfallaufnahme vor.

Ablauf einer Verkehrsunfallaufnahme

Im Zuge der Unfallaufnahme sichern die Beamten die Beweise, indem Sie die beteiligten Fahrzeuge und deren Schäden, die Unfallstelle und Bremsspuren durch Fotos und Protokolle sichern. Die Kollisionspuren auf den beteiligten Fahrzeugen werden fachmännisch analysiert.

Polizei bei Unfall rufen und die Erstellung eines Unfallsberichts veranlassen

Nicht die vollständige Verkehrsunfallaufnahme erledigen die Beamten vor Ort; so müssen beispielsweise zur vollständigen Unfallrekonstruktion verschiedene Berechnungen durchgeführt werden, die letztendlich den Unfallhergang besser erklären können, oder die Befragung der Zeugen wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da diese nach einem Unfall nicht immer sofort vernehmungsfähig sind.

Einen Autounfall melden

Die Polizei sollte man nach jedem Unfall rufen, der über einen Bagatellschaden hinausgeht
Die Polizei sollte man nach jedem Unfall rufen, der über einen Bagatellschaden hinausgeht

Bei einer Kollision mit einem parkenden Auto ist der Geschädigte oft nicht anwesend. Um sich hier nicht der „Fahrerflucht“ schuldig zu machen, sollten Sie eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten (mindestens 30 Minuten!). Trifft dieser nicht ein, müssen Sie den Autounfall melden – bei der Polizei. Diese kann den Fahrer des Autos ausfindig machen.

Unfall ohne Polizei – Versicherung zahlt nicht immer

Zur Schadensregulierung wird nach einem Verkehrsunfall die Kfz-Versicherung zur Kasse gebeten. Die Versicherung verlangt üblicherweise einen Unfallbericht, um die Höhe des Schadensersatz zu berechnen. Bei einem Autounfall ohne Polizei liegt kein offizieller Unfallbericht vor. Für die Versicherung kann dies ein Grund sein, die Leistungen zu drosseln.

Allerdings ist es bei kleineren Unfällen, die über einen geringen Sachschaden nicht hinausgehen, nicht zwingend erforderlich, die Polizei zu rufen. Wer gerade unterwegs ist und nicht abwarten kann, bis die Polizei eintrifft, kann auf die Meldung des Unfalls auf die Polizei verzichten, und wird trotzdem einen angemessenen Versicherungsschutz erhalten. Tauschen Sie unbedingt die wichtigsten Daten mit den Unfallbeteiligten aus. Diese bestehen aus:

  • Name und Anschrift
  • Versicherung sowie Versicherungsnummer
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

Die Unfallbeteiligten sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen. Erst wenn diese Daten ausgetauscht sind, dürfen Sie den Unfallort verlassen. Neben dem Austausch der Personalien können Sie einen Unfallbericht verfassen, den beide Parteien unterschreiben. Vordrucke hierfür gibt es bei der Kfz-Versicherung.

Wenn einer der Unfallbeteiligten eine polizeiliche Unfallaufnahme wünscht, müssen Sie diesem Wunsch nachkommen.

Unfall ohne Polizei?

Bei einem großen Sachschaden und auch wenn es Verletzte oder sogar Tote zu beklagen gibt, müssen Sie nach einem Autounfall die Polizei rufen. Auch wenn der Verdacht besteht, dass einer der Fahrer vor der Fahrt Alkohol oder Drogen konsumiert hat, melden Sie den Unfall besser bei der Polizei. Wenn Streitigkeiten über die Unfallschuld entstehen, sollten Sie ebenfalls die Polizei alarmieren, so dass es später nicht zu Problemen bezüglich der Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung kommt. Nur bei Bagatellschäden am Auto – z.B. bei einem kleinen Kratzer im Lack – können Sie darauf verzichten, der Polizei den Unfall zu melden.

Unfall-Checkliste zum Download

Unfall-Checkliste zum Download

Gerne können Sie diese Checkliste zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Liste im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Einfach ausdrucken und ins Auto legen
  • Im Notfall schnell zur Hand

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (141 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

41 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Laura
    Am 10. November 2017 um 19:44

    Hallo,

    mich hat kürzlich eine Dame etwas unsanft vom Fahrrad geholt, als sie rechts abgebogen ist, offenbar ohne zu schauen, ob jemand vom Fahrradweg kommt. Mir ist zum Glück ausser ein paar Schürfwunden und blauen Flecken nichts passiert, aber mein Fahrrad musste ich für knapp 100,- reparieren lassen.
    Am Unfallort zeigte sich die Dame einsichtig, hat sich entschuldigt, mir ihre Karte gegeben und mich sogar noch zur Uni gefahren. Ich stand leider nach dem Unfall total neben mir und hab das Angebot einer Passantin, sie würde als Zeugin für mich aussagen, nicht angenommen.
    Als ich mich später bei der Unfallverursacherin meldete, wollte sie es plötzlich nicht mehr ihrer Versicherung melden, sondern selbst zahlen. Ein paar Tage später wollte sie dann nur noch die Hälfte des Betrages zahlen und versuchte mir einzureden, ich hätte Mitschuld gehabt. Ich fürchte, sie wird gar nichts zahlen.
    Kann ich da irgendwas tun? 100 € sind für mich als Studentin leider keine peanuts.. :/

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 11:32

      Hallo Laura,

      da beim Unfall die Polizei nicht gerufen wurde und somit kein offizieller Unfallbericht existiert, sieht die Sache nicht sehr vorteilhaft aus. Möglicherweise können Sie eine Rechtsberatung (eine studentische o.ä.) konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Diana
    Am 30. Juni 2017 um 8:18

    Hallo hätte da mal eine Frage. Hatte gestern einen Autounfall. Uns ist jemand aus der Nebenstraße seitlich ins Auto gefahren. Der Unfallverursacher rief die Polizei. Wir haben den Unfallort so gelassen bis die Beamten eingetroffen sind. Als der Herr Polizist Ausstieg fragte er warum wir nicht schon die Autos von der Straße geschoben haben und noch nicht die Autoteile vom Aufprall von der Straße geträumt hätten. Fotos macht die Polizei auch nicht mehr.er sagte wenn wir welche bräuchten können wir sie ja selbst machen ist ja heute kein Problem mehr durch Handy.Hat der Herr von der Polizei Recht mit seiner Aussage?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 10:15

      Hallo Diana,

      ja das ist korrekt. Bei leichteren Schäden, sollte die Straße geräumt werden. Die Fotos sind dann für die Schadensregulierung von Bedeutung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Alex
    Am 11. Juni 2017 um 16:28

    Hallo hätte mal eine Frage. Mein Cousin hatte das Auto wegen eines Hagelschädens in eine Garage mit der Erlaubnis von einem Bekannten geparkt. Um sicherzustellen das am selben Abend. Nicht noch mehr Schaden durch einen Hagel entstehen kann. Da das Wetter so aussah das es erneut zu Hagel kommen könnte. Dies war an einem Donnerstag. Als er das Auto am nächsten Tag, abholen wollte. Traf Ihm der Schlag. Da das Auto an der Front Total Beschädigt und eingedrückt war.
    Er fragte unseren Bekannte was geschehen sei? Da er noch gesagt hat das unser Bekannter nicht mit dem Auto fahren darf ohne zu Fragen. Mein Bekannter schilderte uns seine Geschichte:“ Er wollte nur mal seinem Sohn zeigen wie sich der Motor anhört!“ Er hatte den Wagen gestartet. Und daraufhin Hatte er Gas gegeben damit man halt Nur den Motor aufröhren hört. Jedoch hatte er denke Ich mal den Gang eingelegt. und dan iergentwie die Kuplung ausgelassen oder so. Da müssen wir eben noch mal genau nachhacken. Un d ist dann mit voller Wucht in die Garagenmauer gefahren. Das Fahrzeug hat ca 300PS. Es enstand ein sehr erheblicher Schaden am Fahrzeug. Unser Problem ist jetzt wie sollen wir das melden? Sollen wir die Polizei anrufen? Da die Versicherung schon bescheid weiss. Und uns gebeten hat ein Unfallmeldung bzw. Protokoll von der Polizei halen sollen. Aber am Sonntag? Ist das an einem Sonntag möglich? Gibts da auch eine frist? Wie sollen wir die Polizei um mithilfe bitten? Da wir so eine Situation nie hatten.
    Ware sehr dringen weiss leider ansonsten nicht wo Ich mich Heute sonnst oder an wem Ich mich wenden könnte.
    deswegen dachte Ich mir vlt. könnt Ihr mir einen Tipp geben was zu tun ist? Da wir echt nUll Ahnung haben. Und eben angst haben das durch das wochenende jetzt die Frist überschritten wurde. Da die Versicherung meinte als diese uns gestern kontaktiert hatte. Das die Unfallmeldung inerhalb der nächsten 23stunden geschehen soll. Wegen der Frist

    Danke schonmal im Vorraus Grüsse Alex

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:03

      Hallo Alex,

      die Polizei können Sie an jedem Tag zu jeder Zeit anrufen und um Hilfe bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Can
    Am 12. Mai 2017 um 21:04

    Die Polizei hat den Unfall aufgenommen was nun?
    Bekomme ich einen Brief oder muss ich mich selbst bei der Polizei später melden?
    Und wie lange dauert es ungefähr eine Antwort von der Polizei zu bekommen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:36

      Hallo Can,

      Sie können bei der Polizei nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. lola
    Am 14. Januar 2017 um 12:45

    Ich bin einem Opa reingefahren, weil er seinen Blinke zu spät aufgesetzt hat und ich zu spät reagiert habe, den beiden Beteiligten ging es so weit gut, seine Frau hatte leichte Nackenschmerzen und ich wurde vom Krankenwagen mitgenommen. Ich befinde mich noch in der Probezeit und hsbe große Sorge, dass mein Führerschein weg kommt. Ich bin sonst nie aufgefallen und dies war mein erster Unfall

  6. erdal
    Am 13. Dezember 2016 um 11:02

    Hallo, ich hatte gern eine frage, meine freundin hatte vor kurzem ein unfall, sie hatte mit ihre auto in schnell strasse die kontrolle von ihre auto verloren mit tempo 100,sie kam zu scheludern und fahrt direkt Aker rein, die polizei ruf sie nach 1 woche auf aussage. Jetzt bekommet sie strafe. Warum? Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 10:28

      Hallo erdal,

      sollte Ihre Freundin einen Bussgeldbescheid erhalten haben, müsste diesem entnommen werden können, worum es im Einzelnen geht und was Ihr vorgeworfen wird. Bei strafrechtlichen Konsequenzen müsste dem eine entsprechendes gerichtliches Verfahren vorangegangen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rüdiger
        Am 5. Januar 2018 um 14:44

        Das gleiche ist mir vor vielen Jahren mit einem Baum passiert! Ich bekam ein Bußgeld von (damals) 10 Mark wegen „Flurschadens) :-)

  7. M.busch
    Am 20. November 2016 um 21:54

    Ich hatte heute einen Unfall mit dem Motorrad.
    Ich kam an eine Kreuzung. Ein pkW steht rechts auf dem Fahrrades.
    Ich schau nach links um rechts abbiegen zu können und die Dame zieht einfach rückwärts und erwischt mich auf der Breitseite.
    Ein Zeuge hat die Polizei angerufen mit der Antwort :
    Ist jemand schwer verletzt?
    Nein
    Dann kommen sie nicht…..

    Wie kann DAS sein?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 9:41

      Hallo M.busch,

      wie können leider nicht beurteilen, wie die Sachlage hier war. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an, daher sollten Sie sich bei rechtliche Fragen hierzu an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sener
    Am 11. November 2016 um 18:38

    Heute habe ich mit meinem Geschäftswagen einen Unfall gehabt rechts vor links. Habe die Polizei gerufen. Was für kosten kommen auf mich zu bzw. Strafen? Polizei Punkte?( ohne Schäden)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 11:22

      Hallo Sener,

      in der Regel müssen Sie bei einer Missachtung der Vorfahrtsregeln mit einer Sachbeschädigung mit einem Bußgeld von 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Linda
    Am 12. Oktober 2016 um 14:44

    Hallo
    Mein parkendes Auto wurde von einem slowenischen Kfz beschädigt. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Die Versicherung hat den Unfallbericht bei der Polizei angefordert. Vor drei Wochen! ! Bis heute hat die Polizei nicht reagiert. Wohin kann ich mich wenden damit das schnellstens geschieht? Der zuständige Polizeiposten reagiert überhaupt nicht

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 8:45

      Hallo Linda,

      die Polizei sollte in jedem Fall auf Ihre Anfragen reagieren. Wenden Sie sich telefonisch oder im Zweifel nochmal persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Kallakuri
    Am 4. August 2016 um 11:42

    Guten tag,

    Gestern 2-08-2016 parkte ich das Auto außerhalb S-bahn Storkower Str ,Berlin und arbeiten nach links.

    Einmal kam ich zurück war ich schockiert zu meinem Auto vorderen Teil hat einen Krater.

    Es sieht es jemand getroffen und laufen .Ich Sie das wissen lassen wollen.

    Ich weiß nicht, wer das getan hat? jede Hilfe dankbar.

    In diesem Fall, was schlagen Sie mir? Ich habe nicht vollkaskoversicherung.

    Sie so wissen zu lassen, dass Sie diese Informationen haben jemand Sie nähert.

    vielen danke

    MfG

    Kallakuri

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 8:33

      Hallo Kallakuri,
      Sie haben die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung zu stellen, wenn es sich um Unfallflucht handelte. Über andere Optionen kann Sie auch ein Rechtsanwalt aufklären.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Kallakuri
        Am 9. August 2016 um 13:28

        Danke für deine Antwort.
        Irrtümlicherweise hielt ich meine Autonummer und so für die Privatsphäre wäre es toll, wenn man das löschen.
        Danke für dein Verständnis.

  11. MAX
    Am 24. Juni 2016 um 12:38

    Vorgestern hat ein französischer Freund Michel A. in AJACCIO /KORSIKA/ FRANKREICH einen leichten Unfall mit einem deutschen Motorradfahrer gehabt . Michel ist zweifellos schuldig und erkennet es (Fahrspurwechsel im Kreisverkehr !)
    Im Auto habe ich ein französisches Formular : „CONSTAT AMIABLE D’ACCIDENT AUTOMOBILE“ eine europäische Unfallaufnahme . Gibt es etwas Ähnliches in Deutschland ? Wo kann ich es etwaigemfalls finden ? Besten Dank für Ihre Hilfe !
    Mit freundlichen Grüssen,
    Ihr Max

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juni 2016 um 9:13

      Hallo MAX,

      es gibt den sogenannten „Europäischen Unfallbericht“. Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrer Versicherung oder auch im Internet. Natürlich gibt es diesen Unfallbericht auch in deutscher Sprache.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar