Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Was ist zu beachten?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie Sie clever gegen Falschparker vorgehen

Falschparker dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Falschparker dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.

Ob Sie Besitzer eines Geschäfts mit großem Parkplatz sind oder Ihnen nur ein einfaches Eigenheim mit Garage und dazugehöriger Auffahrt gehört: es ist immer ärgerlich, wenn fremde Autofahrer dort ohne Ihre Erlaubnis ihren Wagen parken. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Verwandtschaft zum Abendessen eingeladen, oder zahlende Kundschaft möchte bei Ihnen einkaufen, und die dringend benötigten Stellplätze sind belegt. Wie gut, dass der Parkplatz Ihr Eigentum ist und Sie das fremde Fahrzeug von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen dürfen.

Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes „in seinem Besitz stört“. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer. d

Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.

FAQ: Falschparker vom Parkplatz abschleppen lassen

Darf die Polizei Falschparker von Privatparkplätzen abschleppen lassen?

Nein. Auf Privatparkplätzen ist die Polizei nicht zuständig. Sie kann allerdings über das Kennzeichen den Fahrer ermitteln und ihn telefonisch zum Umparken auffordern.

Darf ich selbst Falschparker von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Ja. Allerdings sollten Sie den Falschparker auch selbst dokumentieren, um ggf. zu beweisen, dass eine Notwendigkeit zum Abschleppen bestand.

Wer bezahlt die Abschleppkosten?

In der Regel hat diese derjenige zu zahlen, der falsch parkte.

Im Video: Falschparker abschleppen lassen

Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.
Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.

Wie machen Sie Ihren Privatparkplatz kenntlich?

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie deutlich erkennbar machen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Dazu können Sie ein entsprechendes Schild anbringen, welches die Bedingungen klarstellt, unter denen auf Ihrem Grundstück Fahrzeuge abgestellt werden dürfen:

Ein Privatparkplatz mit Parkscheinautomat.
Ein Privatparkplatz mit Parkscheinautomat.
  • Nur eine bestimmte Personengruppe darf auf Ihrem Parkplatz parken, wie beispielsweise Kunden Ihres Geschäftes oder Anlieger
  • Nur zu einer bestimmten Tageszeit steht Ihr Parkplatz anderen Personen zur Verfügung
  • Nutzer des Parkplatzes dürfen nur für eine bestimmte Dauer dort parken, und müssen eine Parkscheibe verwenden
  • Ein kostenpflichtiger Parkschein ist die Voraussetzung dafür, Ihren Parkplatz zu nutzen

Sämtliche Fahrzeuge, die sich nicht an Ihre Regeln halten, dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen. Ein Zusatzschild, welches darauf hinweist, dass unbefugt geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist am Privatparkplatz nicht notwendig, obwohl es Ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen kann.

Kann die Polizei Autos von Ihrem Privatparkplatz abschleppen?

Die Polizei ist nicht befugt, Falschparker auf Privatparkplätzen abschleppen zu lassen. Wenn Sie es mit einem Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zu tun haben, darf die Polizei lediglich die Identität des Fahrzeughalters feststellen und Ihn telefonisch darum bitten, sein Auto wegzufahren. Dies ist für den Falschparker sogar ein Glücksfall: Er bekommt dadurch die Chance, sich aus der Affäre zu ziehen, ohne Abschleppgebühren zu zahlen. Außerdem muss er den Wagen nicht erst von einem weit entfernten Stellplatz abholen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, den Umweg über die Polizei zu gehen, und dürfen das fremde Auto direkt von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.

Im öffentlichen Raum darf die Polizei Falschparker selbst abschleppen, zum Beispiel dann, wenn sie ihr Fahrzeug auf einem Gehweg oder vor einer Einfahrt parken. In diesen Fällen ist nämlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, was die Polizei verpflichtet, unmittelbar zu handeln. Für Parkverstöße im öffentlichen Raum wird ein Bußgeld fällig.

Wann dürfen Sie selbst aktiv werden?

Ein Privatparkplatz sollte mit einem deutlichen Schild gekennzeichnet werden.
Ein Privatparkplatz sollte mit einem deutlichen Schild gekennzeichnet werden.

Der Paragraph 859 Absatz 3 des BGB garantiert dem Besitzer eines Grundstückes Selbsthilfe, wenn ihm ein Teil des Grundstückes widerrechtlich entzogen wurde. Er darf sich seinem Besitz „durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen“, was konkret heißt, dass er das fremde Fahrzeug von seinem Privatparkplatz abschleppen lassen darf. Auch hier übertrug der BGH das allgemeine Gesetz mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Privatparkplätze. Doch alle Mittel dürfen Sie dabei nicht einsetzen. Versuchen Sie, den Falschparker am Wegfahren zu hindern, damit er Ihnen eine Entschädigung zahlt, begehen Sie eine strafbare Nötigung.

Abschleppen vom Privatparkplatz: wie geht das genau?

Als erstes sollten Sie den Fahrer des Autos aufsuchen, sofern sein Aufenthaltsort bekannt ist, wie beispielsweise das Nachbargeschäft. Wäre die Suche der betreffenden Person jedoch mit zu hohem Aufwand verbunden, darf der Wagen des Falschparkers abgeschleppt werden, wozu Sie ein geeignetes Unternehmen beauftragen können. Vorher sollten Sie jedoch etwaige Schäden am Wagen mit Fotos dokumentieren. Ansonsten kann der Halter des abgeschleppten Fahrzeuges Forderungen gegen Sie stellen, indem er behauptet, dass diese Schäden erst beim Abschleppen entstanden sind.

Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto konkret abgeschleppt hat, und wo er es finden kann. Die Gebühren für den Abschleppdienst muss der Falschparker selbst bezahlen. Der BGH kam 2016 zu dem Schluss, dass der Halter eines illegal geparkten Fahrzeuges zur Rechenschaft zu ziehen ist (Urteil V ZR 102/15). Es gibt vier Möglichkeiten, wie dies genau ablaufen kann:

  1. Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
  2. Auch bei Variante zwei legen Sie die Abschleppgebühren selber aus, Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
  3. Sie schließen einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen, welcher diesem das Recht gibt, die Abschleppkosten direkt beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges einzufordern, nachdem dies abgeschleppt wurde. Einige Gerichte sehen diese Methode jedoch als unzulässige Inkassotätigkeit an.
  4. Sie können von vornherein mit einem Abschleppunternehmen einen Vertrag unterzeichnen, welcher beinhaltet, dass es Ihre Stellplätze rund um die Uhr überwacht und sich selbstständig um eventuell notwendiges Abschleppen kümmert. Ihr Privatparkplatz wird so geschützt, ohne dass Sie Ihn selbst ständig beobachten müssen.

Da einige Abschleppunternehmen in der Vergangenheit überhöhte Gebühren verlangten, urteilte der BGH 2014, dass sich die Abschleppkosten fürs Falschparken an den ortsüblichen Gebühren orientieren müssen (V ZR 229/13). Die zulässigen Gebühren variieren dabei, abhängig von den Gerichtsurteilen der jeweiligen Städte.

Auch wenn der Falschparker das Auto bereits weggefahren hat, nachdem Sie den Abschleppwagen angefordert haben, muss er im Normalfall die Kosten bezahlen. Er ist für die Leerfahrt des Abschleppdienstes verantwortlich, da er sämtliche Kosten begleichen muss, die er selbst verursacht hat.

Können Sie einen Falschparker abmahnen?

Missbraucht jemand Ihren Privatparkplatz, können Sie Falschparker auch abmahnen.
Missbraucht jemand Ihren Privatparkplatz, können Sie Falschparker auch abmahnen.

Wenn Sie Grund zur Sorge haben, dass der Falschparker auf Ihren Privatparkplatz wiederholt zurückgreift, können Sie Ihn eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. Steht das Fahrzeug danach wieder auf Ihrem Privatparkplatz, muss der Halter eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Dadurch dürfte sich der Anreiz des Falschparkers, erneut auf Ihrem Grundstück zu parken, in Grenzen halten, und Ihre Parkplätze stehen auf Dauer Ihren Besuchern oder Kunden zur Verfügung.

Sie beantragen solch eine Unterlassungserklärung bei einem Anwalt, dem Sie das KfZ-Kennzeichen des falsch geparkten Fahrzeuges übermitteln müssen. Auch Belege für das Parkvergehen in Form von Fotos oder Zeugenaussagen sollten Sie mit einreichen. Bereits beim Aufsetzen dieser Erklärung werden Anwaltsgebühren fällig, welche der Halter des falsch geparkten Fahrzeuges übernehmen muss.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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125 Kommentare

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  1. Roberto
    Am 5. März 2022 um 11:28

    Ich habe einen kleinen Anhänger auf einem Parkplatz meines Sohnes in einer Tiefgargae abgestellt (Nov 2021) Habe ein Anhängerkupplung Sicherung angebracht und auch ein Schild wem der Anhänger gehört. Der Parkplatz ist der Wohnunh meines Sohnes zugeordnet. Vor ein Paar Tagen erhielt ich von einem Abschleppdiesnt die schirftliche Info das der Anhänger abgeschleppt wurde und nun an einem ort steht und gegen eine Summe von 395€ sowie ein Tagesgeld von 19€ dort stehen bleibt. Bei der prüfung was der grund für das abschleppen war stellt sich heraus das IRGENDWELCHE Menschen wohl zum Spaß den Anhänger genau auf die gegenüberliegene Seite des ursprünglichen Parklplatzes verschoben haben!!!
    Somit wurde zu Recht der Anhänger abgeschleppt.
    ABER meine Frage was ist nun zu tun ? Muss ich das als Erfahrung schlucken? Ein Anzeige gegen Unbekannt ?
    Und klar , natuerlich nun eine Parkkralle anbringen!!!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2022 um 12:15

      Hallo Roberto,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Swarovsky
    Am 17. Januar 2022 um 21:11

    Guten Tag wie sieht es denn aus wenn ein PKW in einer Privatstraße auf dem Gehweg steht und dadurch Fußgänger behindert? Haben schon 3 mal bei der Firma angerufen der das Fahrzeug gehört aber Fahrzeug wird immer wieder
    Auf dem Gehweg abgestellt.
    Mfg Swarovsky

  3. Rainer S
    Am 10. Januar 2022 um 2:04

    Sie schreiben zum Thema Abschleppen vom Privatparkplatz: „Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto konkret abgeschleppt hat, und wo er es finden kann. “ Wie soll ich das denn tun, wenn ich nur das Nummernschild kenne?
    MfG RS

    • jkghj
      Am 12. Februar 2025 um 16:30

      an die lokale Polizei-Station melden

  4. Miralem
    Am 31. Oktober 2021 um 23:17

    Hallo. Ich habe meinen Kombi zwischen zwei gekenzeichneten privat parkplätze geparkt. An den 3 plätzen ist aber kein schild wo drayf steth das es privat ist,trozdem wurde ich abgeschleppt und zwar 40 killometer entfernt von meinen Whonsitz. Muss jeder privatparkplatz deutlich gekenzeihnet sein??

  5. Ursula w
    Am 10. März 2021 um 15:39

    Hallo
    Ich wohne seit 6,5 Jahren in einer mietsache mit kostenlosem Stellplatz.
    Vor 13 Monaten hat der Vermieter gewechselt.jetzt hat er mich schriftlich aufgefordert, ab sofort nicht mehr dort zu parken und mich des Grundstücks verwiesen.
    Kann das der Vermieter

    ,MfG Ursula W

  6. Paul
    Am 4. Februar 2021 um 19:20

    Die Orthographie (Rechtschreibung) in diesem Forum ist „unterirdisch„. Geben Sie Sich bitte etwas Mühe!

  7. G.T.
    Am 31. Dezember 2020 um 23:58

    Alles schön und gut. Aber wenn mehrfach man Tag seit über 1 Jahr!und auch aus der ganzen Nachbarschaft Besuche trotz Schild und mit Aufforderung weg zu fahren, stehen bleiben, kann man als Renter nicht einmal eben jeden abschleppen lassen, man ist schließlich kein Millionär. Stellt sich dann noch der Vermieter quer und droht einem mit Kündigung, wenn man das Geld für den nicht zur Verfügung stehenden Stellplatz abziehen will, eben weil der auch nicht seiner Pflicht nachkommt und dafür sorgt, z.B mit abschließbarem Pöller, sieht es dann ganz rosig aus.
    Warum muss man denn überhaupt Geld vorbezahlen, das man dann einklagen muss? Das war früher besser geregelt, der Falschparker zahlt und wenn er nicht kann, bleibt der Wagen beim Abstellunternehmen eben stehen. Nur so würde man solchen Leuten endlich mal wieder Einhalt gebieten. Die wissen doch nun ganz genau, das die meisten nichts machen können. Man wird ausgelacht, beleidigt und der eigenen Parkplatz bleibt blockiert, die meisten verweigern es wegzufahren. Stundenlang sucht man, wem der jeweilige Wagen gehört. Ich finde, es ist höchste Zeit dieses Gesetz endlich wieder zu ändern. Nur so erzieht man Falschparker besser! Die lachen sich doch ins Fäustchen, wie es nun geregelt ist mit Privatparkplätzen an Mietshäusern. Dann verbietet mir der Vermieter noch Beweisfotos zu machen, ich habe in etwa die Hälfte an Fahrzeugen fotografiert und bin in der Zeit bei über 500. Wie soll ich also rechtzeitig und nicht erst in 5 oder 6 Jahren mal meinen eigenen Parkplatz zur Verfügung haben? Das ist lachhaft, so wie es zur Zeit ist. Man ist heutzutage nur noch der zahlende Dumme, mehr nicht. Diese Regelung das der Eigentümer/Besitzer eines Parkplatzes in finanzielle Vorleistung treten muss, ist eine Farce. Die Falschparker werden ja schon fast geschützt dadurch. In meinem Fall ist besonders witzig, nur 20 Meter weiter ist ein öffentlicher Parkplatz mit immer freien Plätzen, aber der kostet ja 2 Euro pro Tag. Oder man ist zu faul die paar Meter zu laufen. Ich bin gehbehindert und ich sehe nicht ein extra zu zahlen, ist ja schließlich mein bezahlter Parkplatz.

  8. M.S.
    Am 12. Oktober 2020 um 23:21

    Moin ich stehe auf ein Schulparkplatz ist aber nicht ausgeschildert also da ist überhaupt kein Schild ich gehe davon aus das es öffentliche Parkplätze sind wen schon nichts ausgeschildert ist . Mich hat eine Frau angesprochen das es nur für Lehrer und für Eltern erlaubt ist dort zu parken dürfen die mich abschleppen???

  9. Dnms
    Am 3. Oktober 2020 um 18:58

    Hallo,

    Ich hab ein stellplatz gemietet, habe aktuell aber kein schild hängen, dass es ein Privatparkplatz ist.
    Kann ich trotzdem das Fahrzeug abschleppen lassen?

  10. Wolf
    Am 7. August 2020 um 2:09

    Also wenn das Auto auf einem Privatgrundstück steht, darf der Besitzer ein Fahrzeug auch abschleppen lassen, wenn dieses keinen einzigen Kundenparkplatz blockiert, sondern ganz am Rand steht?

    Und gilt das auch, wenn an der entsprechenden Einfahrt kein einziges Schild auf einen Privatparkplatz hinweist? Da steht in meinem Beispiel nur “hier gilt die StVO“ und ein Schild zur Geschw.-Begrenzung auf 10km/h.

  11. Andrey
    Am 10. Juli 2020 um 9:17

    Auf meinem privaten Parkplatz steht schon seit Monaten ein Fahrzeug ohne amtliche Kennzeichen. Jetzt brauche ich den Parkplatz selbst. Kann ich das Auto abschleppen lassen? Wohin soll es gebracht werden?

  12. Mario
    Am 17. Juni 2020 um 10:13

    Ich habe so eben die Polizei angerufen, weil ein Fremder seinen Wagen auf meinem Privatparkplatz geparkt hat (Berlin).
    Laut der Frau bei der Polizei sei dies falsch, dass ich die Polizei darum bitten kann, den Fahrer zu kontaktieren, sodass dieser den Wagen wegfährt, obwohl ich erwähnt habe, dass dies von Bußgeldkatalog stammt.

    Super. Und was mache ich jetzt?

  13. Jule
    Am 12. Februar 2020 um 18:29

    Hallo,
    Auf unserem Privatparkplatz (gekennzeichnet, Schilder vorhanden) steht ein Auto ohne Kennzeichen (nicht angemeldet). Wir wissen nicht wem es gehört. Es gibt Vermutungen, der angebliche Besitzer hatte zugesagt es abzuschleppen.
    Dürfen wir es abschleppen lassen? Wo sollen wir es abstellen, wen informieren, wenn wir den Besitzer nicht ermitteln können?
    Da wir unser Gebäude mit Haus verkaufen wollen müssen wir das Auto entfernt bekommen.
    Danke für Ihr Feedback.

  14. Micha
    Am 10. Februar 2020 um 18:26

    Hallo,
    wir sind eine Eigentümergemeinschaft und streiten uns seit geraumer Zeit um Stellplätze im Gemeinschaftseigentum.
    Es gibt noch keine gültige Regelung/Beschluss für die Parkplätze, bisher konnten wir uns immer unter der Rubrik „Rücksichtnahme“ einigen (Selbstverwaltet). Da für niemanden ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch hinterlegt wurde. Hat nach meiner Auffassung kein Eigentümer das Recht auf den Stellplätzen zu parken. Darf ich, Eigentümer, die auf den Parkplätzen im Gemeinschaftseigentum stehen, abschleppen lassen?

    Gruß Micha

  15. Pati
    Am 8. Januar 2020 um 3:13

    Hallo.
    Vor einen Jahr wollte ich mein Sohn vom VW Autohaus abholen und habe kurz an einem Privatparkplatz gehalten , wollte umdrehen, abbiegen und habe beim Seitspiegel gesehen das jemand fotografierte mich mit meinem Auto. Ich habe gefragt wieso hat er mir und meine Auto fotografiert er hat frech gesimpft und gesagt das ist ein Privatparkplätz. Ich habe gesagt ,, sehen sie nicht das ich umdrehen will und mein Auto ist such an hören sie nicht?,, . Er hat wieder geschimpft und gesagt das ich bekomme noch eine dicke Strafe… Ich habe mich so geerget , wie kann man soo böse sein mein Sohn habe ich abgeholt und erzelt was ist passiert . Er hat gesagt er darf dich in Auto nicht fotografieren und dürfte er eigentlich nicht mit mir so umgehen. Nach 6-7 Monaten habe ich einen Brief von Anwalt der Parkplatzbesitzer bekommen dass ich 80€ bezahlen muss, dann paar Monaten später 100€, letztens das haben die geschrieben dass ich 160€ zahlen muss wenn nicht die gehen zum Gericht.
    Bitte helfen sie mir, was soll ich machen?
    Entschuldigen für die Feller.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 14:29

      Hallo Pati,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung Ihres Sonderfalles an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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