Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Was ist zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie Sie clever gegen Falschparker vorgehen

Ob Sie Besitzer eines Geschäfts mit großem Parkplatz sind oder Ihnen nur ein einfaches Eigenheim mit Garage und dazugehöriger Auffahrt gehört: es ist immer ärgerlich, wenn fremde Autofahrer dort ohne Ihre Erlaubnis ihren Wagen parken. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Verwandtschaft zum Abendessen eingeladen, oder zahlende Kundschaft möchte bei Ihnen einkaufen, und die dringend benötigten Stellplätze sind belegt. Wie gut, dass der Parkplatz Ihr Eigentum ist und Sie das fremde Fahrzeug von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen dürfen.
Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes „in seinem Besitz stört“. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer. d
Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Falschparker vom Parkplatz abschleppen lassen
Nein. Auf Privatparkplätzen ist die Polizei nicht zuständig. Sie kann allerdings über das Kennzeichen den Fahrer ermitteln und ihn telefonisch zum Umparken auffordern.
Ja. Allerdings sollten Sie den Falschparker auch selbst dokumentieren, um ggf. zu beweisen, dass eine Notwendigkeit zum Abschleppen bestand.
In der Regel hat diese derjenige zu zahlen, der falsch parkte.
Im Video: Falschparker abschleppen lassen
Wie machen Sie Ihren Privatparkplatz kenntlich?
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie deutlich erkennbar machen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Dazu können Sie ein entsprechendes Schild anbringen, welches die Bedingungen klarstellt, unter denen auf Ihrem Grundstück Fahrzeuge abgestellt werden dürfen:

- Nur eine bestimmte Personengruppe darf auf Ihrem Parkplatz parken, wie beispielsweise Kunden Ihres Geschäftes oder Anlieger
- Nur zu einer bestimmten Tageszeit steht Ihr Parkplatz anderen Personen zur Verfügung
- Nutzer des Parkplatzes dürfen nur für eine bestimmte Dauer dort parken, und müssen eine Parkscheibe verwenden
- Ein kostenpflichtiger Parkschein ist die Voraussetzung dafür, Ihren Parkplatz zu nutzen
Sämtliche Fahrzeuge, die sich nicht an Ihre Regeln halten, dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen. Ein Zusatzschild, welches darauf hinweist, dass unbefugt geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist am Privatparkplatz nicht notwendig, obwohl es Ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen kann.
Kann die Polizei Autos von Ihrem Privatparkplatz abschleppen?
Die Polizei ist nicht befugt, Falschparker auf Privatparkplätzen abschleppen zu lassen. Wenn Sie es mit einem Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zu tun haben, darf die Polizei lediglich die Identität des Fahrzeughalters feststellen und Ihn telefonisch darum bitten, sein Auto wegzufahren. Dies ist für den Falschparker sogar ein Glücksfall: Er bekommt dadurch die Chance, sich aus der Affäre zu ziehen, ohne Abschleppgebühren zu zahlen. Außerdem muss er den Wagen nicht erst von einem weit entfernten Stellplatz abholen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, den Umweg über die Polizei zu gehen, und dürfen das fremde Auto direkt von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Wann dürfen Sie selbst aktiv werden?

Der Paragraph 859 Absatz 3 des BGB garantiert dem Besitzer eines Grundstückes Selbsthilfe, wenn ihm ein Teil des Grundstückes widerrechtlich entzogen wurde. Er darf sich seinem Besitz „durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen“, was konkret heißt, dass er das fremde Fahrzeug von seinem Privatparkplatz abschleppen lassen darf. Auch hier übertrug der BGH das allgemeine Gesetz mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Privatparkplätze. Doch alle Mittel dürfen Sie dabei nicht einsetzen. Versuchen Sie, den Falschparker am Wegfahren zu hindern, damit er Ihnen eine Entschädigung zahlt, begehen Sie eine strafbare Nötigung.
Abschleppen vom Privatparkplatz: wie geht das genau?
Als erstes sollten Sie den Fahrer des Autos aufsuchen, sofern sein Aufenthaltsort bekannt ist, wie beispielsweise das Nachbargeschäft. Wäre die Suche der betreffenden Person jedoch mit zu hohem Aufwand verbunden, darf der Wagen des Falschparkers abgeschleppt werden, wozu Sie ein geeignetes Unternehmen beauftragen können. Vorher sollten Sie jedoch etwaige Schäden am Wagen mit Fotos dokumentieren. Ansonsten kann der Halter des abgeschleppten Fahrzeuges Forderungen gegen Sie stellen, indem er behauptet, dass diese Schäden erst beim Abschleppen entstanden sind.
Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto konkret abgeschleppt hat, und wo er es finden kann. Die Gebühren für den Abschleppdienst muss der Falschparker selbst bezahlen. Der BGH kam 2016 zu dem Schluss, dass der Halter eines illegal geparkten Fahrzeuges zur Rechenschaft zu ziehen ist (Urteil V ZR 102/15). Es gibt vier Möglichkeiten, wie dies genau ablaufen kann:
- Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
- Auch bei Variante zwei legen Sie die Abschleppgebühren selber aus, Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
- Sie schließen einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen, welcher diesem das Recht gibt, die Abschleppkosten direkt beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges einzufordern, nachdem dies abgeschleppt wurde. Einige Gerichte sehen diese Methode jedoch als unzulässige Inkassotätigkeit an.
- Sie können von vornherein mit einem Abschleppunternehmen einen Vertrag unterzeichnen, welcher beinhaltet, dass es Ihre Stellplätze rund um die Uhr überwacht und sich selbstständig um eventuell notwendiges Abschleppen kümmert. Ihr Privatparkplatz wird so geschützt, ohne dass Sie Ihn selbst ständig beobachten müssen.
Da einige Abschleppunternehmen in der Vergangenheit überhöhte Gebühren verlangten, urteilte der BGH 2014, dass sich die Abschleppkosten fürs Falschparken an den ortsüblichen Gebühren orientieren müssen (V ZR 229/13). Die zulässigen Gebühren variieren dabei, abhängig von den Gerichtsurteilen der jeweiligen Städte.
Auch wenn der Falschparker das Auto bereits weggefahren hat, nachdem Sie den Abschleppwagen angefordert haben, muss er im Normalfall die Kosten bezahlen. Er ist für die Leerfahrt des Abschleppdienstes verantwortlich, da er sämtliche Kosten begleichen muss, die er selbst verursacht hat.
Können Sie einen Falschparker abmahnen?

Wenn Sie Grund zur Sorge haben, dass der Falschparker auf Ihren Privatparkplatz wiederholt zurückgreift, können Sie Ihn eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. Steht das Fahrzeug danach wieder auf Ihrem Privatparkplatz, muss der Halter eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Dadurch dürfte sich der Anreiz des Falschparkers, erneut auf Ihrem Grundstück zu parken, in Grenzen halten, und Ihre Parkplätze stehen auf Dauer Ihren Besuchern oder Kunden zur Verfügung.
Sie beantragen solch eine Unterlassungserklärung bei einem Anwalt, dem Sie das KfZ-Kennzeichen des falsch geparkten Fahrzeuges übermitteln müssen. Auch Belege für das Parkvergehen in Form von Fotos oder Zeugenaussagen sollten Sie mit einreichen. Bereits beim Aufsetzen dieser Erklärung werden Anwaltsgebühren fällig, welche der Halter des falsch geparkten Fahrzeuges übernehmen muss.
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Bei uns steht ein Roller auf dem Grundstück der Öl verliert.
Der Besitzer macht sich keine Mühe es abzuholen.wir haben die Polizei angerufen und die hat gesagt da können sie nichts machen sie haben den Besitzer schon angerufen.
Der Besitzer des Rollers ist nur der Freund zu unseren Mietern und lässt einfach den roller 3 Wochen auf unseren Grundstück stehen ohne das die stellplatz bezahlen. Kann ich ihn einfach abschleppen lassen oder wie kann ich den roller entfernen lassen
Hallo Martina,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an das Ordnungsamt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen.
Hier mein Spezialfall mit Bitte um Tipps, wie ich vorgehen soll:
Vor einem Jahr hab ich jemandem mündlich zugesagt, dass er seinen alten Traktor (Restaurierungsobjekt ohne TÜV und nicht angemeldet) übergangsweise auf meinem Grundstück abstellen darf. Im Frühjahr bat ich ihn, diesen bis Herbst zu beseitigen. Jetzt hab ich ihm schon 2 schriftliche Fristen gesetzt, die er beide ohne Reaktion verstreichen lies.
– Kann ich ihn einfach abschleppen lassen will?
– Muss ich in Vorlage gehn?
– Was wenn er das alte Ding garnicht mehr haben will? Bleib ich dann auf den Kosten sitzen?
Wie geh ich jetzt am besten vor? Das Ganze spielt sich in Hessen ab.
Vielen Dank und schöne Grüße,
Martin
Ich habe einen Parkplatz gemietet, aber darauf verzichtet dies durch ein entsprechendes Nummernschild kenntlich zu machen (habe momentan kein Fahrzeug, welches ich dort abstellen kann), wie alle anderen benachbarten vermieteten Parkplätze. Bei den Parkplätzen steht aber ein entsprechendes offizielles Verkehrsschild mit dem Hinweis dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Kann ich etwaige Falschparker jetzt einfach abschleppen lassen auch wenn ich meinen Parkplatz nicht mit so einem Nummernschild versehen hat und es dadurch den Eindruck erwecken könnte, dass der Parkplatz frei bzw. unvermietet ist?
Hallo,
ich hatte vor paar Wochen für max. 5 min vor einer privaten Garagen geparkt um jemanden einen Koffer zu ihrer Wohnung zubringen. Es wurde aber keiner daran gehindert rein oder raus zu fahren. Nach den 5 min stand anscheinend einer der Besitzer der Garagen im Schlafanzug neben meinem Auto und meinte er hätte den Abschleppdienst gerufen. Also muss er gesehen haben, dass ich weggegangen bin mit dem Koffer. Er meinte ich müsse den Abschleppdienst bezahlen. Ich sagte zu ihm, dass ich nichts bezahlen werde und bin dann einfach gefahren. Nun habe ich 3 Wochen später einen Zettel bekommen, von der Wohnungsgenossenschaft wo der Herr anscheinend im Vorstand ist, mit der Aufforderung die Kosten zu zahlen. Ich habe diesen auf Anraten nicht bezahlt. Nun habe ich eine Woche später ein Einwurfeinschreiben von der genannten Genossenschaft erhalten, nochmals mit der Aufforderung die Kosten zu bezahlen. Meine Frage nun, ist dies rechtens und hätte er mir nicht eine gewisse Zeit geben müssen, um mein Auto umzuparken bzw. wegzufahren ? Weil ich selber sehe darin eher eine Nötigung von seinerseits, da ich max. 5min von meinem Auto entfernt war. Zudem habe ich zwei Zeugen welche dies bestätigen können.
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.
Hallo Marie,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wir haben seit einer Woche einen Fremdparker aus einem anderen Bundesland auf unserem Betriebsgelände (eingezäunt, mit Tor, das abends geschlossen wird und auch ausgeschildert dass es Betriebsgelände ist). 1. musste ich feststellen, dass nicht mal das Ordnungsamt die Rechtslage kennt und nicht in der Lage ist eine vernünftige Auskunft zu geben. 2. ist es sehr wohl so und nicht nur hier bei uns, dass die Polizei den Fahrer ermitteln kann, jedoch auch nichts weiter macht bei Privatgrundstück. Abschleppen lassen kann man, jedoch auf eigene Kosten. Diese kann man dann ggf. zivilrechtlich einklagen. Ich denke nicht dass der Parker freiwillig Geld zahlt. In diesem Fall also Kostenerstattung nur übers Gericht. und dann ist es auch noch so, dass die lokalen Abschleppdienste sich weigern von Privatgrundstücken abzuschleppen weil es da schon viel viel Ärger gab, sie selber als Zeuge vor Gericht mussten und man ihnen Schäden am Kfz anhängen wollte, die vorher schon da waren. Es ist schon wirklich ärgerlich dass man da keinerlei Handhabe hat gegenüber so einem dreisten Parker und auch von Polizei und Ordnungsamt mit sowas allein gelassen wird.
Hallo
Ich bin Mieter..
Wir haben 3 Parkplatz vor der Tür
2 davon gehören einem Vermieter und sind mündlich meinem Nachbarn zum parken über lassen…
Der ander dritte ist der Allgemeinheit bzw hat keine feste zu ordnung
So mein un Nachbar hat 3 Autos ich eines..
Es ist oft so das er bewusst auf dem allgemeinen Platz steht daneben dann beide andern frei sind.
Da ich keine Alternative habe meist stell ich mich dann daneben auf die mündliche versprochenen ja dann freien.. Meist aber nur so lange bis ein anders Auto von ihm kommt… Dann muss ich es weg fahren…
Kann das sein…? Es kann doch normal nicht sein das ich dann platz machen muss… Ich hab doch gar keine andere möglichkeit…
Vorher gehabt.. Würde das auto auf der andern seite stehen auf den freien.. Haette ich ja platz.
Oder wie sieht ihr das
Hallo Leon,
angenommen der nicht verschließbare Stellplatz liegt in einer 2-Stunden-Parkzone. Könnte das Ordnungsamt dann Knöllchen verteilen, wenn keine Parkscheibe ausliegt?
Evtl. noch ein Schild, dass die StVo gilt ?
Und wurde in NRW beim aufbauseminar erklärt das alle Schilder die man selbst aufhängt nichts bedeuten solange das zu bepackende Grundstück nicht durch eine Schranke/Seil/pöller verschließbar ist (selbst wenn die Möglichkeit nie genutzt wird und es immer offen steht) dann ist das Grundstück zwar Vlt in privater Hand gehört aber zum öffentlich Raum und damit sagen die ganzen schildern nichts aus da man sich als Strassenverkehrsteilnehmer an Verkehrsschilder und nicht irgendwelche Baumarkt Schilder halten muss.
Wird man abgeschleppt muss der jenige der einen unrechtmäßig abgeschleppt hat die Kosten tragen
Hallo
Ich miete ein Stellplatz vom Vermieter und ist mit einen Poller ausgestattet.
Es steht, ab und zu mal ein Fahrzeug unerlaubt auf meinen Stellplatz den ich jeden Monat pünktlich zahle und den Poller nicht tagsüber aufstelle.
Es steht auch kein Hinweisschild da, das es Privatparkplätze sind und kostenpflichtig abgeschleppt werden können.
Hier meine Frage: bekomme ich da trotzdem ein Recht, wenn ich das fremde Fahrzeug abschleppen lasse und das Geld zurückerstatten kann?
Guten Tag,
Wir haben 5 Stellplätze vor einem Ladengeschäft.
Gilt die deutliche Kennzeichung für jeden einzelnen Stellplatz? Und können die Schilder statt außen auch im Schaufenster plaziert werden?
Gruß
Voessli
Was kann man tun, wenn jemand seine Schrottfahrzeuge auf ein Garagen Grundstück abstell? Ohne Kennzeichen kann man ja niemanden ermitteln. Darf man diese Fahrzeuge vom Schrottändler abholen lassen?
Hallo,
wir wohnen im Landkreis Tuttlingen. Die Einfahrt zu unseren Parkplätzen ist in einem 90-Grad-Winkel zur Straße. Immer wieder parken Autos direkt auf der Straße hinter unseren Plätzen. So werden manchmal gleich zwei unserer Parkplätze blockiert. Ärgerlich, wenn man zum Ausparken ewig kurbeln muss, bis man raus fahren kann bzw. wenn man die Einkäufe weit schleppen muss.
Darf ein Privatparkplatz so zugeparkt werden, dass man ihn als Eigentümer nicht nutzen kann bzw. die Ausfahrt erschwert ist?
Hallo Annette,
ein Privatparkplatz darf in der Regel nicht derart zugeparkt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wie sieht es aus, wenn bei uns zu Hause (Doppelhaushälfte, Nachbar hat auch ganz normal seinen Parkplatz bzw. Parkplätze) sich der Besuch der Nachbarn oder der Nachbar selbst sich auf unser Grundstück stellt, weil bei ihm alles voll ist (seine Garage ist nicht einmal mit seinem Auto besetzt, nur das Motorrad des Sohnes steht drin) und er gleichzeitig der meinung ist, wir seien nicht da?
Also nach dem Motto: „Stell dich mal zu unseren Nachbarn, die sind sowieso nicht da“
Mich davor stellen, darf ich ja angeblich nicht (wenn ich wiederkomme) aufgrund von Nötigung (schon lustig, dass ich auf meinem Grundstück streng genommen und in diesem Fall nicht mal dort mehr parken darf, nur weil der Nachbar davor steht, ist doch zu 100% unsere Grundstücksfläche).
Das wäre der eine Punkt, ob in dem Fall das Vorstellen vielleicht doch keine Nötigung ist?
Der zweite Punkt wäre: Wenn es bei einer Nötigung bleibt, egal wie, dann würde mich interessieren, ob ich den Nachbarn bitten MUSS, sein Auto wegzufahren, bevor ich den Abschleppdienst rufe! Er weiß es ja, dass uns der Parkplatz gehört und nicht ihm. Also ist das doch vorsätzlich. Und wir hatten das schon häufiger gesehen, dass er selbst oder sein Sohn auf den Grundstücken der weiteren Nachbarschaft stand, sprich, die machen das öfter mal.
Im Bericht steht nur, ich SOLLTE den Nachbarn zunächst bitten. Wie genau ist das definiert? So wie angegeben, MUSS ich aber nicht.
Beispiel: „Ich SOLLTE mich für den Fehler entschuldigen“ – „Aber ich MUSS es nicht!“
Hallo,
ich kann wirklich nicht glauben das es hier Menschen gibt, die bewusst falsch parken „klar nur mal kurz“ oder wenige Minuten“ usw. und dann nach Auswegen suchen.
Vielleicht sollten sich die Falschparker einfach mal folgendes vorstellen: Sie kommen mit schweren Einkaufstaschen vom Einkauf zurück und Ihre Wohnungstür ist so zugestellt das Sie nicht mehr reinkommen, tolles Gefühl.
Ich persönlich habe meine eigene Methode für solche Fälle und wenn jemand meint mich dann anzeigen zu müssen, ist es mir vollkommen egal, war allerdings noch nicht der Fall.
Die Dreistigkeit und der Egoismus kennen hier keine Grenzen, nur blöd wenn man dann nicht mehr wegkommt.
Wurde am Freitag vom Firmenparkplatz unseres Mieters abgeschleppt. Unsere eigenen Firmenparkplätze waren aufgrund von Bauarbeiten alle bereits belegt oder nicht nutzbar. In meinem Auto befand sich ein Firmenausweis (ohne Telefonnummer).
Die Parkplätze der verschiedenen Mieter sind mit Firmennamen auf dem Boden gekennzeichnet. Kein Hinweis auf Privatparkplatz. Die Bauarbeiter haben mir dann gesagt, dass mein Auto abgeschleppt wurde. Ich wusste nicht wo es war.
Da die Firma so gut wie nie da ist, außer an diesem Freitag zu einer kurzen Besprechung, konnte ich dort niemanden erreichen. Die die Firma Mieter in unserem Gebäude ist, konnte ich darüber raus bekommen, wo mein Auto ist.
Heute hat der zuständige Mitarbeiter der Firma mir mitgeteilt, das Abschleppen sei laut BGB §883, Abs. 1 rechtens.
Beim Abschleppunternehmen konnte ich mein Auto gegen Zahlung der Rechnung auslösen.
War das Vorgehen korrekt?