Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?
Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt

Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.
Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen.
Doch welche Regeln gelten auf solchen Privatstraßen für einen Verkehrsteilnehmer? Was muss der Grundstücksbesitzer selbst beachten, und wer ist für den Winterdienst auf einem Privatweg verantwortlich? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Privatstraße
Reine Privatstraßen ja. Es gibt jedoch auch halböffentliche Straßen, die zwar in Privatbesitz ist, aber für die trotzdem ein Wegerecht gilt, also von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.
Nein, auf einer reinen Privatstraße gilt die StVO nicht. Handelt es sich hingegen um eine halböffentliche Straße, greift die StVO.
In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein.
Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage?
Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen:

- Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
- Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
- Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.
Häufig führen solche Straßen zu Kasernen oder anderen militärischen Objekten, beziehungsweise an diesen vorbei.
Wie kann die Nutzung von einem Privatweg eingeschränkt sein?
Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen. Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.
Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.
Wer ist auf einer Privatstraße für den Winterdienst verantwortlich?

Der Eigentümer einer halböffentlichen Straße trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen sind, die sich aus dem Zustand der Straße ergeben.
Demnach muss der Besitzer auf seinem Privatweg für Winterdienst sorgen, wenn dieser für die Allgemeinheit zugänglich ist. Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können.
Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer. Wenn es hier zu einem Unfall wegen Glatteis oder einem Schlagloch kommt, muss der Besitzer Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten. Dann können die Kosten einer Privatstraße wesentlich höher ausfallen.


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Darf das Ordnungsamt in einer Privatstrasse Verwarnungsgelder erheben?
Nein bei einer reinen Privatstr.
Wir sind die Besitzer eines Weges mit Sackgasse und 7 Anliegern.Einige haben Wegerecht und zwei geh und Fahrtrecht. Parken ist nicht erlaubt.
Wir haben bestimmt schon 5 Schilder anfertigen lassen,jedes kostete uns 125.- Euro und an unseren Holzzaun angebracht.
Vor 4 Tagen haben wir leider wieder feststellen müssen, dass unser Parkverbotsschild grob und brutal heruntergerissen wurde,obwohl es zudem noch an einer stabilen Spannplatte befestigt war.
Wir haben dann die eigenen Kameras durchgesehen und haben den Schwager darauf gesehen, wie er mit der Schneeschaufel seine Fussspuren im Schnee zugeschüttet hat und sich über den Privatweg zu seinem Haus nebenan begeben hat,aber zu seinem Hintereingang.Die Tat selber konnten wir nicht sehen, weil ein Strauch davor war. Und so macht er es immer !!!!Das geschieht immer bei Nacht zwischen 2UHr 30 und 4Uhr.
Was konnen mein Mann und ich da noch machen ? Das Parkverbotsschild ist wichtig, da sonst keine Feuerwehr usw reinkommt.Ich erbitte dringend um Ihre Antwort mit guter Hilfe LG Renate
Doppelter Kommentar kann nicht sein,habe erst vorher(vor Ihrem Hinweis und jetzt gesendet.
Hallo Renate K.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder die Polizei.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin Anlieger in einer Privatstraße, die mir aber nicht gehört.
Nun möchte die Eigentümerin Geld von mir haben, weil die Straße aufwändig saniert werden soll.
Muss ich mich beteiligen und kann sie die Kosten auf die Anwohner umlegen, weil ich die Straße nutze, um zu meinem Grundstück zu fahren bzw. gehen? Einen anderen Weg gibt es nicht, da es eine Sackgasse ist.
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Hallo Ste.M.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe letzte Nacht in einer Privatdtraße in einem Verkehrsberuhigten Bereich geparkt. Ich habe um 21 Uhr geparkt und bin morgens um 6 Uhr wieder weg gefahren. Ich selber wohne auch in diesem Verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) aber nicht in dem Privatweg. Außerhalb von dem Privatweg waren aber keine Parkplätze mehr frei.
Mir hat dann eine Frau einen Zettel geschrieben und an mein Auto geklemmt, dass ich hier doch bitte nicht mehr parken soll.
Wer hat jetzt recht bzw. hätte ich das machen dürfen?
Mein Verpächter hat mir mit Landpachtvertrag (Hofpacht) eine, wie sich jetzt rausstellt, öffentlich gewidmete Straße verpachtet. Die Straße wird von der Gemeinde in Stand gehalten und intensiv genutzt. Der Verpächter will mich nicht aus dem Vertrag entlassen. Ist diese Verpachtung überhaupt zulässig?
Hallo Max K.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der sich dieser Sache annimmt.
Die Reaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wüsste gern, ob man auf einer solchen Straße, die als Zufahrtsweg deklariert ist, auf dem sich Spaziergänger, Fahrradfahrer, PKWs bewegen dürfen, ein Pferd an der Hand führen darf mit entsprechender Kennzeichnung oder sogar dort reiten darf, da man ja als Reiter ein Verkehrsteilnehmer ist, der einem PKW, Fahrrad, etc gleichzusetzen ist
Hallo,
wir sind Mieter in einem Haus, welches auf einem Grundstück quasi innerhalb eines Parks liegt. Das Grundstück ist im Besitz des Vermieters, die Parkanlagen werden durch eine Stiftung betreut. Die Stiftung hat nun angekündigt den Zufahrtsweg zum Grundstück für KFZ sperren zu wollen. Es handelt sich um eine unbefestigte Straße, die auch immer wieder von Besuchern des Parks zugeparkt wird. Fußgänger, Radfahrer dürfen natürlich weiterhin auf dem Weg in den Park gelangen. Das für den Weg ein Parkverbot aufgerufen werden soll, kann ich nachvollziehen. Aber darf die Stiftung uns untersagen, mit dem PKW über die einzige Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück unseres Vermieters zu gelangen? Einkäufe oder das Gepäck für den Urlaub müssten dann >200 m zur nächsten Parkmöglichkeit für das Auto tranbsportiert werden. Wie sollen Paketlieferungen stattfinden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
als Besitzer einer Privatstraße habe ich einem Landwirt (Formulierung: dem Besitzer des Gemarkung …) eine Grunddienstbarkeit zur Nutzung der Strasse eintragen lassen.
Nun will der Landwirt einen Wohnmobilstellplatz eröffnen und die Anfahrt zu diesen Stellplatz über meine Privatstraße einrichten.
Sind die Nutzer Gäste des Landwirts oder fallen nicht unter die gegebene Dienstbarkeit?
Muss ich ein Schild aufstellen, um den Verkehr von meiner Privatstraße fern zu halten.
Wie kann ich gegen eine widerrechtliche Straßenbenutzung vorgehen?
Grüße
Leo
Guten Tag ,
habe bei meiner Anfrage von letzter Woche, vergessen den Bußgeldkatalog anzukreuzen.
Bitte vergessen Sie meine Anfrage nicht, wegen unserer Privatstraße. Kann mich auch leider nicht an den Anfragen Anderer orientieren, da noch Keiner dieses Problem hatte.
Liebe Grüße
Renate
Hallo, zu unserem Grundstück gehört auch die Straße, wir haben nur einen Nachbarn, der das Wegerecht hat. Die Straße wird auch nicht von der Stadt gepflügt oder gereinigt. Wir haben ein altes, abgemeldetes Cabrio stehen. Jetzt verlangt das Ordnungsamt, dieses zu entfernen, mit einer Frist zum……….Dürfen die das??? Danke für Antwort.
Haben vor 35 jahren haus mit Eingang auf Privatweg gekauft,was wir nicht wusten.Haben nun herausgefunden das der Haupteingang 1940 auf der anderen Strasse war.Nun kauft uner Haus niemand weil ins der Besitzer des Privatweges keine Grunddienstbarkeit für die Einfahrt eintragen lässt.Was können wir tun?
Guten Abend,
ich bin heute Morgen auf einem Privatweg (wir haben Wegerecht, um in unsere Garage zu fahren) gegen einen Stein gefahren, den unser gegenüberliegender Nachbarn neben seine Einfahrt gelegt hat, damit wir nicht so nahe an seine Einfahrt fahren. Diesen Stein habe ich wohl gegen seine Mauer mit dem rechten Vorderreifen geschoben. Ich habe es gemerkt, dass ich gegen den Stein gefahren bin, hab mir aber seinen Stein nicht angesehen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass bei ihm ein Schaden entstanden ist.
Jetzt hat er Strafanzeige wegen Fahrerflucht gegen mich gestellt. An seiner Mauer ist durch den Stein etwas Putz abgesprungen.
Meine Frage, handelt es sich hier auch um den Tatbestand der Fahrerflucht, auch wenn es sich um eine Privatstraße handelt?
Danke für die Antwort.
Viele Grüße
Sabine K
Hallo,
Wir haben ein Privatweg wo mehrere Eigentümer dranwohnen.
Nun hat der Eigentümer des ersten Wohnhauses ohne uns zu fragen ein Geschwindigkeitshuckel auf die Straße gemacht.
Darf er es ohne sich mit den anderen Anwohner abzusprechen.
Hier gilt ein Wegerecht für alle Anwohner.
Mit freundlichen Grüßen
Wo kann ich erfragen, ob unsere Zufahrtstraße eine Privatstraße ist, oder eine halb öffentliche Straße (umgewidmet)?
Wie wohnen in einer Privatstrasse , die auch durch ein elektrisches Tor geschlossen ist.
Meine Frage ist – wie es sich mit dem Parken vor dem eigenen Haus verhält, dessen Zaun durch Mauersteher an beiden Seiten (komplette Breitseite des Grundstückes) gehalten ist – und sich auf jeder Seite am Ende eine Einfahrt befindet.
Das Problem für uns ist, dass unser Nachbar immer mit 3 Autos (eines davon ist ein Gast) die komplette Breitseite seines Hauses incl. seines eigenen Eingangs okkupiert – sodass wir mit unserem Wagen – den wir in einem Carport innerhalb unseres Grundes abstellen, 3-4 mal reversieren müssen um unsere Einfahrt nutzen zu können, da das erste, der 3 Autos beim Nachbarn exakt an dem Mauersteher zu unserem Grund parkt.
bitte um Ihre Hilfe ob dies rechtens ist – und ob wir uns da wehren könnten.
Herzlichst Renate