Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt

Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.
Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.

Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.

Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen.

Doch welche Regeln gelten auf solchen Privatstraßen für einen Verkehrsteilnehmer? Was muss der Grundstücksbesitzer selbst beachten, und wer ist für den Winterdienst auf einem Privatweg verantwortlich? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.


FAQ: Privatstraße

Sind Privatstraßen immer für den öffentlichen Verkehr gesperrt?

Reine Privatstraßen ja. Es gibt jedoch auch halböffentliche Straßen, die zwar in Privatbesitz ist, aber für die trotzdem ein Wegerecht gilt, also von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.

Gilt auf einer Privatstraße die Straßenverkehrs-Ordnung?

Nein, auf einer reinen Privatstraße gilt die StVO nicht. Handelt es sich hingegen um eine halböffentliche Straße, greift die StVO.

Welche Straßen sind privat?

In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein.

Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage?

Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen:

Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
  • Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
  • Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
  • Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.
Ein Sonderfall ist die so genannte Privatstraße des Bundes: Eine solche Straße ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, ist allerdings nicht gewidmet und unterliegt damit nicht dem Straßen- und Wegerecht. Die Nutzung für die Allgemeinheit kann, aber muss dabei nicht eingeschränkt sein.
Häufig führen solche Straßen zu Kasernen oder anderen militärischen Objekten, beziehungsweise an diesen vorbei.

Wie kann die Nutzung von einem Privatweg eingeschränkt sein?

Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen. Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.


Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.

Eine Straßenverkehrsbehörde kann den Eigentümer eines Grundstücks um die öffentliche Widmung einer Privatstraße bitten. Dadurch ist es dem Besitzer nicht mehr gestattet, diese Straße für die Allgemeinheit zu sperren.

Wer ist auf einer Privatstraße für den Winterdienst verantwortlich?

Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.
Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.

Der Eigentümer einer halböffentlichen Straße trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen sind, die sich aus dem Zustand der Straße ergeben.

Demnach muss der Besitzer auf seinem Privatweg für Winterdienst sorgen, wenn dieser für die Allgemeinheit zugänglich ist. Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können.

Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer. Wenn es hier zu einem Unfall wegen Glatteis oder einem Schlagloch kommt, muss der Besitzer Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten. Dann können die Kosten einer Privatstraße wesentlich höher ausfallen.

Bei einem reinen Privatweg erfolgt die Nutzung hingegen auf eigene Gefahr des Autofahrers oder des Passanten. Wenn der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr abgesperrt ist, sollte der Eigentümer ein eindeutiges Schild anbringen, welches beispielsweise besagt: „Privatweg: Betreten auf eigene Gefahr“, oder auch: „Privatweg: Eingeschränkter Winterdienst“.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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115 Kommentare

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  1. Frau Stobinski
    Am 7. August 2019 um 17:24

    Hallo,

    Auf einer Privatstrasse ist ein Schrittgeschwindigkeitsschild aufgestellt. Es ist eine reine Privatstrasse, die zur Eigentumshäusern und Miethäuser führt.
    Was kann man tun, wenn sich ein Mieter nicht an die Geschwindigkeit hält. An wen kann man sich wenden?

  2. V. Thomann
    Am 14. Mai 2019 um 20:13

    Grüezi
    Wir haben einen zur Strasse leicht abfallenden Teer-Hausplatz.
    Wer haftet, wenn ein ca. 3-jähriges Kleinkind aus der Nachbarschaft mit einem Zweirad auf den Platz fährt und dann auf die Qartierstrasse rollt, wo es von einem Auto angefahren wird?
    Speziell an der Situation ist, dass die Mutter jeweils dabei ist, sich aber nicht darum kümmert und nichts sagt.
    Freundliche Grüsse
    V.Thomann

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:46

      Hallo V. Thomann,

      die Haftung übernimmt in der Regel derjenige, dem die Schuld an dem Unfall zugeschrieben wird. Welche Person dies ist, kann nicht so leicht beantwortet werden. Lassen Sie sich hier ggf. von einem Anwalt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Joannis
    Am 13. Mai 2019 um 15:36

    Wenn a) selbst der Eigentümer einer Privatstraße Maschendrahtzaun und die T-profil Pfosten des anliegenden Anwohners stark beschädigt, oder
    b) Baufahrzeuge die vom Eigentümer bestellt sind wg. Umbau seines Hauses
    c) Unfalltod auf dem Privatweg
    danke für ihre Mühe

  4. Peter
    Am 30. März 2019 um 15:29

    Ich besitze eine Privatstraße, die meinen Mietern als Zufahrt zu meiner privaten Tiefgarage dient-ein Gartenzaun des Nachbarn ragt in meine Privatstraße hinein-
    das Ordnungsamt fordert jetzt von mir, diesen Zaun mit einem Warnschild zu versehen-ist dies gesetzeskonform?

  5. Ginny
    Am 11. März 2019 um 14:13

    Ich arbeite in einer Firma durch deren Gelände eine Privatstraße läuft. Diese wird von vielen Anwohnern als Abkürzung benutzt. Auch ist dort ein Getränkemarkt mit Parkplatz vorhanden. Manche Anwohner rasen hier mit 60 – 70 km/h durch, obwohl in der Ortschaft 30 km/h gilt. Wie sieht es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgelände aus? Ist hier Rechtsfreier Raum, oder gelten auch hier die 30 km/h

  6. Verena
    Am 7. Dezember 2018 um 23:28

    Wenn ein Privatweg weder mit Schild noch Absperrung gekennzeichnet ist…. darf ich ihn nutzen? Für mich ist es nicht erkennbar dass es sich bei unserer Nachbarstrasse um einen Privatweg handelt, jedoch versuchen 2 Anwohner dieser, mir ständig zu verbieten, dort mit meinem Hund zu laufen. Zudem stehen in der Straße, meiner Meinung nach, städtische Parkverbotsschilder und das Ordnungsamt verteilt regelmäßig Parkknöllchen.

  7. alpin
    Am 30. November 2018 um 22:04

    Ich bin Eigentümer einer Sackgasse ca. 70m lang.( Hintausweg, Schotterweg.)Bis jetzt hat die Gemeinde Instandsetzung und Winterdienst gemacht. Jetzt macht die Gemeinde beides nicht mehr. Bin ich mit einer Vehrkehrtafel (Allgemeines Fahrverbot, mit Zusatztafel :ausgenommen Anrainer und Radfahrer ,Privatweg, kein Winterdienst ,Benutzen auf eigene Gefahr ) rechtlich abgesichert.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:27

      Hallo alpin,

      kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • alpin
        Am 10. Januar 2019 um 10:49

        ok.Danke

  8. Sarah B.
    Am 30. November 2018 um 11:54

    Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten eigentlich in Privatstraßen? Sowohl einige Anwohner, als auch Besucher oder Lieferdienste fahren bis zu 40 km/h. Wir sind allerdings nicht offiziell als Privatweg ausgewiesen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:12

      Hallo Sarah B.,

      sofern keine anderweitigen Schilder existieren, sollten normalerweise die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten gelten (50 km/h in geschl. Ortschaften).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Manfred F.
    Am 29. Oktober 2018 um 10:04

    Uns Bewohnern war bei Kauf nicht bekannt das es sich um eine Privatstraße handelt, darf die Stadt unserer Straße nur um den Hausmüll nicht am Grundstück abholen zu wollen unser Straße in eine Privatstraße umbenennen.

  10. Daniela B.
    Am 14. September 2018 um 11:48

    Wir wohnen an einer Privatstr. (Sackgasse mit Wendehammer als Garagenzufuhr), die hälftig 7 Eigentümern und hälftig einem weiteren Eigentümer gehört. Sie ist mit einem Schild als solche und mit ‚Anlieger frei‘ gekennzeichnet ist. Sie hat aber insofern eine öffentliche Widmung, dass die Müllabfuhr hineinfährt und auch der Schneedienst der Gemeinde im Winter zum Räumen. Nun parken hier tägl. Nachbarn, die nicht zur ETG gehören. Trotz mehrfacher Aufforderung dies zu unterlassen bzw. so zu parken dass sie uns nicht behindern, parken sie weiterhin und noch dazu so weit vorne, dass wir beim Ausfahren den Gehweg nicht einsehen können und auch beim Einfahren in die Str. mit unserem größeren Auto z.T. Probleme haben. Meine Frage ist nun, ob hier die StVO gilt und auch hier zur Einmündung in die öffentliche Str. 5m Abstand gehalten werden muss und ob wir das Ordnungsamt rufen können um diesem Nachbarn einen Strafzettel zu erteilen wenn er a) widerrechtlich parkt und b) die 5m nicht einhält.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 16:06

      Hallo Dadniela B.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das beste Vorgehen zu klären – ggf. kann auch das Abschleppen in Frage kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. TW
    Am 28. August 2018 um 10:49

    Guten Tag,

    wir wohnen in einer ca. 210m lagen Privatstraße, alle Anwohner haben einen bestimmten Anteil an dieser Straße beim Kauf der Grundstücke erworben. Die Privatstraße ist als Spielstraße beschildert. Unsere Gemeinde hat das Wegerecht auf dieser Straße, damit Polizei und Rettungsfahrzeuge sowie diese Müllabfuhr nutzen können.

    Nun unser Problem, die Straße wir oft von Anwohnern eines angrenzenden Wohngebietes genutzt um schneller zu deren Häuser zukommen, denn unsere Privatstraße endet an einer anderen öffentlichen Straße (Sackgasse).

    Jetzt meine Frage, wir Eigentümer sind sich einig das wir gerne diesen nicht gewollten Durchgangsverkehr eindämmen möchten, unsere Idee ist dass wir am Ende unserer Privatstraße Absenkbare Poller mit Dreikantschlüssel installieren. Somit könnten die Polizei und Rettungskräfte als auch die Müllabfuhr durchkommen und wir wären den Durchgangsverkehr los. Ich habe im Internet schon viel versucht zu finden, wurde aber nicht so richtig schlau ob das machbar ist.

    Wäre Dankbar für Ihre Hilfe

    Schönen Gruß

    • Rainer W
      Am 14. November 2022 um 13:16

      Wir wohnen in einer Privatstraße.Am Ende der Privatstraße ist absolutes Halteverbot durch Schild gekennzeichnet.Ebenso als Rettungsweg und
      Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet.Trotzdem Parken immer wieder Fahrzeuge dort.Kann ich hier das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen?
      Oder kann ich bei der Polizei eine Online Anzeige machen?Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • lorenzo
      Am 14. November 2022 um 1:04

      bruder lass die leute doch in ruhe dreinantschloss kannste eh für 8€ bestellen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:13

      Hallo TW,

      ob das rechtlich machbar ist, sollten Sie mit einem Anwalt klären, auch hinsichtlich der Barrierefreiheit für Polizei und Rettungskräfte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Anja
    Am 20. August 2018 um 10:55

    Hallo,
    wir sind mit einigen Parteien Eigentümer einer kleinen Privatstraße. Jetzt muss ein Gastank getauscht werden. Dazu muss ein großer Kran platziert werden. Reicht es, wenn die Nachbarn informiert werden, oder muss die Straße offiziell gesperrt werden? LG A.R.

  13. Annette N.
    Am 18. August 2018 um 16:30

    Ich wohne in einer (angeblich) nicht gewidmeten Forststrasse,die seit über 100 Jahren nachweislich durch den öffentlichen Fahrverkehr geduldet genutzt wurde.
    Jetzt wurde diese Straße für den öffentlichen PKW/Motorradverkehr geschlossen.
    Ist dies zulässig und gibt es eine gesetzliche Handhabe dieses rückgängig zu machen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:25

      Hallo Annette N.,

      das können wir nicht beurteilen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Grundlegend kann von der Verwaltung entschieden werden, einen Waldweg für den öffentlichen Verkehr zu sperren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Peter P
    Am 15. August 2018 um 14:43

    Hallo,
    gilt auf einem nicht öffentlichen Weg ( Zufahrt bzw. Ausfahrt eines Geschäfts die rechts vor links Regelung ? )

    Gruß Peter P.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 16:16

      Hallo Peter P,

      die Verkehrsregeln sind normalerweise nicht auf Privatgrundstücken anwendbar. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Deniz
    Am 7. August 2018 um 17:07

    Darf Mann auf einer öffentlichen privateste parken oder gehört der Parkplatz vor den Gelände des Haus den Eigentümer

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:43

      Hallo Deniz,

      das kommt auf die Regelungen vor Ort und die Art der Privatstraße an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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