A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?
Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025
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Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.
Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.
In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:
- schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
- weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)
Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: A-Verstoß
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.
Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.
Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.
Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt
Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?
Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:

- Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
- Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
- Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
- Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
- Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
- Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?

Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterlassene Hilfeleistung
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren im Vollrausch
- Nötigung
Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?
Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.
Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Bußgeldtabelle A-Verstöße
| A-Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt | 75 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
| ... mit Unfall | 110 | 1 | |
| Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | |||
| ... mit Gefährdung | 80 | 1 | |
| ... auf der Autobahn mit Behinderung | 80 | 1 | |
| ... mit Unfall | 100 | 1 | |
| In Ein- oder Ausfahrt der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 75 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
| ... mit Unfall | 110 | 1 | |
| Auf Seitenstreifen der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 130 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 160 | 1 | |
| ... mit Unfall | 195 | ||
| Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit gefahren | 100 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
| ... mit Unfall | 145 | 1 | |
| Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen gefährdet, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 80 | 1 | |
| Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen geschädigt, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 100 | 1 | |
| Geschwindigkeit um mind. 21 km/h überschritten | |||
| ... außerorts | mind. 70 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
| ... innerorts | mind. 80 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
| vorgeschriebenen Abstand zum Vordermann unterschritten | mind. 75 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
| verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
| ... mit Unfall | 145 | 1 | |
| Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ missachtet | |||
| ... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
| ... mit Unfall | 120 | 1 | |
| Vorfahrtsschild missachtet | |||
| ... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
| ... mit Unfall | 120 | 1 | |
| Keine Rücksichtnahme auf Fußgänger beim Abbiegen genommen | |||
| ... mit Gefährdung | 70 | 1 | |
| ... mit Unfall | 85 | 1 | |
| Vorrang eines Schienenfahrzeugs missachtet | 80 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
| ... mit Unfall | 120 | 1 | |
| Unter Alkoholeinfluss gefahren | 250 | 1 | |
| Rotlichtverstoß begangen | ab 90 | 1 bis 2 | keines bis 1 Monat |
| keine Rettungsgasse gebildet oder Rettungsgasse unzulässig befahren | 200 | 2 | |
| ... mit Bederung von Einsatzfahrzeugen | 240 | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung von Einsatzfahrzeugen | 280 | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |




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Hallo,
Ich wurde 2 mal mit Betäubungsmittel Rückständen im Urin und im Blut angehalten, das 1. mal im Auto und da wurde THC(ganz gering), Amphetamine sowie Metamphetamine festgestellt, wobei ich auch sagen muss das ich keine Chemie nehme, aber trotzdem was in meinem Körper war. Beim 2. mal aufm Roller mit Rückständen von THC, ich habe meinen Führerschein gerade mal seit 2 1/2 Monaten. Worauf muss ich mich einstellen ? Kriege ich nur ein Fahrverbot oder eine Führerscheinsperre und wie lange ? Meinen Führerschein habe ich behalten dürfen und ich habe nur ein Mündliches Fahrverbot bekommen was ich schon durch hab
Hallo Tim,
ob Ihnen eine MPU erteilt wird oder nicht, können wir nicht vorhersagen – dies ist Sache der bearbeitenden Behörde und ob diese es für nötig erachtet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
3 Mal angehalten mit Blutprobe – vorraussichtlich positiv
1x zu schnell Innerorts
1x Fahren ohne Versicherung/angemeldetes Fahrzeug – mit Unfall
Was kommt auf mich zu
Hallo Emil P.,
Die Informationen lassen sich auf folgender Seite entnehmen: https://staging.bussgeldkatalog.org/stvo/#gegen_die_stvo_verstossen_rechnen_sie_hier_aus_was_das_kostet
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Sohn wurde von der Polizei angehalten (ist noch in der Probezeit), weil er angeblich an einem Zebra-Streifen nicht angehalten hat. Folgende Situation hat sich in dem Moment abgespielt: direkt am Zebrastreifen stehen zwei Mülltonnen, welche zum Wohnhaus (Eingang ebenfalls am Zebrastreifen) gehören. Eine Frau hat gerade ihren Müll in die Tonne entsorgt, als mein Sohn vorbeifuhr. Die Polizei behauptet, er hätte trotzdem stehen bleiben müssen, da die Frau ja anschließend evtl. die Straße hätte überqueren wollen. Das ist aus meiner Ansicht reine Schikane. Bilder von den Mülltonnen, wie sie am Zebrastreifen stehen, haben wir gemacht. Besteht eine Chance gegen den Bußgeldbescheid mit dieser Begründung – ist ja auch so gewesen, anzugehen mit Aussicht auf Erfolg?
Was könnte sonst noch drohen? Besteht die Möglichkeit den Bußgeldbescheid, sollt nichts zu machen sein, z. B. auf meinen Namen umschreiben zu lassen?
Vielen Dank!
Hallo,
Meine Probezeit wurde verlängert und ich soll einen Aufbauseminar besuchen, Grund war das ich 21km/h fuhr. Allerdings wurde ich gestern mit dem Handy am Steuer erwischt( Aussage der Polizei, hatte aber mein Kamm in der Hand). Den Aufbauseminar habe ich noch nicht gemacht. Meine Frage ist womit muss ich rechnen ?
Hallo ich befinde mich in der Probezeit und wurde wegen entfernen vom Unfallort angeklagt. Leider habe ich das nicht realisiert, da an meinem Auto auch kaum was dran ist. Wird es zu 100% so sein, dass mein Führerschein entnommen wird oder gibt es da auch ausnahmen? Vorbestraft bin ich nicht und ich habe auch sonst nie einen Verkehrsstoß gemacht
Hallo zusammen.
Ich bin in der verlängerten Probezeit. Habe bereits das Aufbauseminar absolviert aufgrund eines A-Verstoßes. Ich wurde davor sonst nur einmal mit 17 km/h drüber geblitzt. Heute wurde ich rausgezogen und wurde mit 44 KM/H (nach Toleranz) außerorts gemessen.
Das bedeutet dass ich lediglich eine Verwarnung und Empfehlung bekomme, wenn ich das richtig verstanden habe oder?
Hallo, ich wurde bei einer Abstandsmessung mit weniger als 5/10 der halben Geschwindigkeit gelasert das war mein erster A Verstoß, ich habe bereits eine MPU absolviert und bin noch in der Probezeit droht mir jetzt ein Entzug der Fahrerlaubnis?
LG
Hallo,
ich war gestern in München unterwegs und habe vielleicht eine rote Ampel überfahren. ich hatte diese nicht gesehen und im letzten moment als es schon zu spät war meinte mein Beifahrer rot und ich habe gerade noch hochgesehen und die Ampel war rot. Mein beifahrer meinte es war nicht eine Sekunde lang rot aber ich bin mir sehr unsicher. Ich bin noch am NAfang der Probezeit (juni 2020 Führerschei gemacht mit 17 und seit März 2021 bin ich 18). Wäre sie wirklich schon über eine Sekuned rot was droht mir dann. Wird berücksichtigt wie gut die Ampel sichtbar war denn, ich hatte sie übersehen da sie sehr hoch angebracht war, und krieg ich eine mildere strafe wenn ich das vergehen sofort einsehe und es bereue?
Hallo, ich wollte nachfragen zu welcher Art von Verstoß der Rotlicht-Blitz unter 1 sek innerorts gehört, ohne Geschwindigkeitsüberschreitung. Also zu A- oder B-Verstoß? Habe nachgelesen, dass es 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg gibt. Wollte herausfinden, ob meine Probezeit deswegen verlängert wird oder nicht? Vielen dank im Vorraus
Hallo,
Ich bin noch in der probezeit und wurde geblitzt.
Innerorts 50km/h und ich war 32km/h zu schnell. Was kommt auf mich zu?
Guten Tag,
Ich Habe vor 6 Monaten meine MPU bestanden und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Ich wurde letzten Monat mit Handy am Steuer erwischt. Heute wurde ich ganz knapp von einem rotblitzer geblitzt.
Muss ich damit rechnen dass ich meinen Führerschein nun wieder abgeben muss?
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo,
Ich wurde Anfang des Jahres mit 21 km/h zu schnell geblitzt (innerorts) geblitzt, ich habe daraufhin die Anordnung zum Aufbauseminar bekommen. Allerdings wurde ich vorgestern von der Polizei angehalten und musste einen Drogentest machen, welcher THC positiv war. Die Testergebnisse sind noch nicht eingetroffen, allerdings wird dieser garantiert auch positiv ausfallen, da ich am Abend zuvor noch konsumiert habe. Worauf werde ich mich einstellen müssen? Bezüglich Fahrverbot etc.
Hallo,
ich habe eine Frage:
Wenn man beim Fahren in der Probezeit mit Drogenkonsum (LSD) angehalten wird bekommt man:
500 € Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. (lt. Ihrer Tabelle)
Wie kann es sein, das ich jetzt in Flensburg mit 6 Punkte geführt werden?
Ich hatte nur diesen einen Verstoß und keine weiteren Kontrollen, der Führerschein wurde mir bei dieser Kontrolle entzogen.
Wer hätte mich darüber informieren sollen/müssen, was für eine Straße ich bekommen?
Das hätte doch bestimmt schriftlich erfolgen müssen, oder?
MFG
Tanja F.
Ich wurde heute beim Driften auf einem Parkplatz erwischt. Die Polizisten meinten sie schicken einen Brief an das Straßenverkehrsamt. Ich muss aber schon ein Aufbau Seminar wegen einem Rotlicht Verstoß mit dem Roller absolvieren, was hab ich zu erwarten ? Habe schon eine 2 Jährige Verlängerung der Probezeit durch das Rotlichtverstoß.
Guten Tag,
mein Sohn ist vor drei Tagen morgens 5 Uhr, auf dem Heimweg, mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gekommen und hat dabei die Leitplanke tuschiert. Warum er ins Schleudern kam, kann er sich nicht erklären. Ihm ist zum Glück nichts passiert und die Autobahn war auch komplett leer. Er schaute nach seinem Auto und fuhr dann weiter nach Hause. Zu Hause kam er ins Grübeln und ihm wurde bewusst, dass er sich falsch verhalten und Fahrerflucht begangen hat. Er weckte mich und erzählte es mir. Wir sind dann zur Polizei gefahren und er hat sich quasi selbst angezeigt. Das war etwa 5 Stunden nach dem Unfall. An der Anmeldung sagte die Dame, es sei keine Fahrerflucht, da er sich innerhalb der nächsten 12 Stunden gemeldet hat. Es lag auch noch keine Meldung von eventuellen Zeugen vor. Der Polizist aber meinte, es sei Fahrerflucht und es wurde zur Staatsanwaltschaft geschickt. Droht meinem Sohn nun der Führerscheinverlust, da er sich noch in der Probezeit befindet?? Oder kommt er auf Grund seiner Selbstanzeige mit einem blauen Auge davon?? Er hat ja nicht absichtlich falsch gehandelt. Ihm war vor lauter Schreck in dem Moment nicht bewusst, dass er auch bei angefahrener Leitplanke die Polizei rufen muss.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.