A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?
Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025
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Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.
Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.
In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:
- schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
- weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)
Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: A-Verstoß
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.
Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.
Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.
Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt
Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?
Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:

- Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
- Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
- Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
- Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
- Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
- Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?

Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterlassene Hilfeleistung
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren im Vollrausch
- Nötigung
Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?
Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.
Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Bußgeldtabelle A-Verstöße
| A-Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt | 75 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
| ... mit Unfall | 110 | 1 | |
| Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | |||
| ... mit Gefährdung | 80 | 1 | |
| ... auf der Autobahn mit Behinderung | 80 | 1 | |
| ... mit Unfall | 100 | 1 | |
| In Ein- oder Ausfahrt der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 75 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
| ... mit Unfall | 110 | 1 | |
| Auf Seitenstreifen der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 130 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 160 | 1 | |
| ... mit Unfall | 195 | ||
| Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit gefahren | 100 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
| ... mit Unfall | 145 | 1 | |
| Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen gefährdet, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 80 | 1 | |
| Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen geschädigt, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 100 | 1 | |
| Geschwindigkeit um mind. 21 km/h überschritten | |||
| ... außerorts | mind. 70 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
| ... innerorts | mind. 80 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
| vorgeschriebenen Abstand zum Vordermann unterschritten | mind. 75 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
| verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
| ... mit Unfall | 145 | 1 | |
| Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ missachtet | |||
| ... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
| ... mit Unfall | 120 | 1 | |
| Vorfahrtsschild missachtet | |||
| ... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
| ... mit Unfall | 120 | 1 | |
| Keine Rücksichtnahme auf Fußgänger beim Abbiegen genommen | |||
| ... mit Gefährdung | 70 | 1 | |
| ... mit Unfall | 85 | 1 | |
| Vorrang eines Schienenfahrzeugs missachtet | 80 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
| ... mit Unfall | 120 | 1 | |
| Unter Alkoholeinfluss gefahren | 250 | 1 | |
| Rotlichtverstoß begangen | ab 90 | 1 bis 2 | keines bis 1 Monat |
| keine Rettungsgasse gebildet oder Rettungsgasse unzulässig befahren | 200 | 2 | |
| ... mit Bederung von Einsatzfahrzeugen | 240 | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung von Einsatzfahrzeugen | 280 | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |




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Hallo,
Mein Sohn 21 Jahre hatte vor kurzem ein Aufbauseminar wegen zu schnell auf der Autobahn.
Nun wurde er gestern von der Polizei angehalten, resultat 2.0 Promille und noch Drogen.
Was droht ihm.
Gruß
Mit 3 A-Verstößen in der Probezeit will die Behörde Ihren Führerschein gar nicht zurückgeben. Die wollen den dauerhaft behalten.
Und das scheint mir auch gut so zu sein.
Versuchen Sie es einfach nochmal mit neuem Führerschein, wenn die geistige Reife dafür vorhanden ist …
Hatte drei A Verstöße in der verlängerten Probezeit die Behörde will nun meinen Führerschein wie lange steht aber nicht im Brief drinnen mit welcher Sperrfrist muss ich rechnen ich habe derzeit 6Punkte wobei sich einen 2020 im Februar abgebaut hätte mit welchen weitern Konsequenzen muss ich rechnen um meinen Führerschein Neu beantragen zu können
Guten Tag
Ich wurde in einer 50er Zone mit 15 kmh drüber geblitzt nun steht oben das erst ab einer Geschwindigkeit von 21 kmh über dem Limit mit einem A Verstoß zu rechnen ist wenn dies stimmt womit habe ich zu rechnen
MFG
Hallo,
bin in der Probezeit und habe zwei A Verstöße und einen B Verstoß. Ist alles innerhalb kurzer Zeit passiert weshalb ich noch keine Briefe bekommen habe. Was könnte das für mich bedeuten? Führerschein für einen Monat weg oder werde ich gesperrt?
Hallo
Ich habe ein Bußgeld Bescheid erhalten wo drinne steht sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war Reifen 2 Achse rechts beschädigt Reifen 1 und 2 Achse alterungsrisse, Was ich bezahlen muss mit Bearbeitungsgebühren 123,50€ außerdem 1 Punkt in Flensburg ist das ein A oder B Verstoß ?
MFG
Hallo, Ich bin 20 jahre alt und wurde einmal mit 22kmh drüber geblitzt.. musste zum aufbauseminar und hab nun eine verlängerte Probezeit. Nun wurde in einer 50er Zone mit 25drüber geblitzt (Hab die leute vor Ort vom Amt gefragt) womit muss ich nun rechnen
Mfg
Hallo
Ich habe in der Probezeit rechts vor links übersehen und habe dabei ein Unfall mit blechschaden verursacht zum glück niemand verletzt Polizei war vor Ort was kommt auf mich zu als Strafe ?
Hallo Sandrine,
die Missachtung der Rechts-vor-links-Regel mit Sachbeschädigung wird üblicherweise mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert und stellt zudem einen A-Verstoß dar.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin mir nicht sicher aber eventuell bin ich außerorts bei 70km/h mit 90-100km/h geblitzt worden, was droht mir ? (Habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen) brauche mein Auto Beruflich, kann ich mein KFZ weiterhin Benutzen oder nicht ?
Bitte um eine Antwort Mit freundlichen Grüßen
Hallo zusammen, ich habe nach eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung , einem Unfall gebaut, ein Typ ist plötzlich vor mir gebremst und bin bei ihm hinten rein gefahren, zum Glück ist nur blechschaden , ist das ein A Verstoß!!????
VielenDank
Hallo Hasan M.,
leider können wir Ihren Unfall aus der Ferne nicht beurteilen. Es kommt darauf an, welches Verhalten zu dem Unfall geführt hat und ob eine Ordnungswidrigkeit Ihrerseits der Grund war.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin innerhalb eines Monats einmal angehalten worden wegen zu schnellem fahren (15 Euro) und einmal geblitzt worden, bin aber nicht mehr als 10 km/h schneller gefahren als erlaubt. das ich noch in der Probezeit bin mache ich mir Gedanken, ob es mehr Konsequenzen nach sich zieht als !5 Euro Strafgebühren.
Guten Tag, ich bin in Probezeit hatte noch 11 Tage das mein Probezeit endete.
Am Freitag ist mir ein Fall passiert. Wollte auf eine Straße fahren die ich immer gefahren bin aber am dem Tag die Straße leider gesperrt war wegen Kirmes. Musste ich gerade fahren aber erst musste ich meine Reifen drehen und bisschen zurück fahren. Hinter mir war ein Auto aber war auch mehrere Abstand das ich langsam rückwärts fahren konnte und gerade weiter fahren konnte.
Leider sind wir zusammen gestoßen. Und er behauptete das ich der Verursacher bin und seine Freunde die draußen gesehen haben sind als Zeuge zu ihm gestanden und mir schuld gegeben.
Polizei ist gekommen und meinte das es A- Verstoß wäre.
Ich hatte bis jetzt garkeine Unfall gebaut oder geblitzt.
Was erwartet mich ? Wie konnte ich mich äußern oder vorgehen?
Niemanden wurde verletzt. Es war auf mein Auto und auf seine Auto sehr kleine Schäden.
Wird mein Probezeit verlängert ? Muss ich jetzt wirklich zu aufbauseminar ?
Es war keine andere Möglichkeit und die Straße war wirklich eng ich musste rückwärts fahren.
Meine Frage
mein Sohn ist in der verlängerten Probezeit. Nach 2 A-Verstößen wurde er jetzt von Straßenverkehrsamt verwarnt, mit
dem Hinweis dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn er nach Ablauf von 2 Monaten und innerhalb der noch laufenden Probezeit einen weiten A – Verstoss begeht. Vor dieser Ermahnung hat er aber nochmal einen A-Verstoss begangen der auch schon bezahlt ist. Was ist jetzt maßgeblich. Der 3. A-Verstoss oder wann die Ermahnung eingegangen ist?
Vor mein Ende Probezeit hab ich gestern einen blöde Fehler gemacht. Bin rückwärts gefahren wo ich abbiegen wollte war Straße leider gesperrt wegen Kirmes. Ich wollte dann weiter geradeaus fahren aber da die Straße sehr eng war musste ich rückwärts fahren. Hab auch die Verkehr beachtet hinter mir war schon Auto aber war schon sehr viel Abstand bin langsam rückwärts gefahren wir sind zusammen gestoßen ich bin mir 100% sicher das er mich gesehen hat und extra vorne gefahren damit ich kein Platz hab und stoße. Er hatte zwei Freunde die dem Zufall gesehen haben und ihm als Zeuge gestanden sind. Beamte meinte Verstoß a Kategorie das es ist. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Hatte noch 11 Tage bis mein Probezeit endete!! Wird jetzt mein Probezeit verlängert und muss ich zu aufbauseminar ? Bis jetzt bin nicht einziges geblitzt oder etc.
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage.
Und zwar, vor 3 Wochen ist es bei mir zum Sekundenschlaf auf der Autobahn gekommen.
Dabei habe ich einen LKW gestriffen.
Da ich schon verlängerte Probezeit und Aufbauseminar habe und die Polizistin meinte ich bekomme deswegen eine Strafanzeige, wollte ich Fragen mit welcher Strafe ich rechnen muss ?
Zu Personschaden ist es nicht gekommen, lediglich war mein Auto komplett auf der Beifahrerseite im Eimer und kein Schaden am LKW.
VIelen Dank
MFG