A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.
Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.

Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.

In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
  2. weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)

Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.

FAQ: A-Verstoß

Wobei handelt es sich um einen A-Verstoß?

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.

Was wäre ein Beispiel für einen A-Verstoß?

Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?

Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?

Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:

Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
  1. Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
  2. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
  3. Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
  4. Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
  5. Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
  6. Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
  7. Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  8. Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
  9. Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
  10. Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
  11. Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?

Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.
Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.

Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren im Vollrausch
  • Nötigung
Als A-Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird außerdem laut FeV das „Führen oder [die] Anordnung oder [das] Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins“ angesehen. (Quelle: Anlage 12 FeV)

Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?

Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.

Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Bußgeldtabelle A-Verstöße

A-VerstoßBuß­geld in Eu­roPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot
Sei­ten­strei­fen zum schnel­leren Vo­ran­kom­men be­nutzt751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Ge­gen das Rechts­fahr­ge­bot ver­sto­ßen
... mit Ge­fähr­dung801
... auf der Au­to­bahn mit Be­hin­de­rung801
... mit Un­fall1001
In Ein- oder Aus­fahrt der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Auf Sei­ten­strei­fen der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren1301
... mit Ge­fähr­dung1601
... mit Un­fall195
Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Stra­ßen­ve­rhält­nisse an­ge­pass­ter Ge­schwin­dig­keit ­ge­fah­ren1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen gefähr­det, z. B. durch nicht ange­pass­te Ge­schwin­dig­keit801
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen ge­schä­digt, z. B. durch nicht an­ge­pass­te Ge­schwin­dig­keit1001
Ge­schwin­dig­keit um mind. 21 km/h über­schrit­ten
... außer­ortsmind. 701 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
... inner­ortsmind. 801 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
vor­ge­schrie­benen Ab­stand zum Vor­der­mann un­ter­schrit­tenmind. 751 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
ver­bots­wid­rig außer­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten rechts über­holt1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Vor­fahrts­regelung „rechts vor links“ miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Vor­fahrts­schild miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Keine Rück­sicht­nah­me auf Fuß­gän­ger beim Ab­bie­gen ge­nom­men
... mit Ge­fähr­dung701
... mit Un­fall851
Vor­rang ei­nes Schie­nen­fahr­zeugs miss­ach­tet801
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Un­ter Alko­hol­ein­fluss ge­fah­ren2501
Rot­licht­ver­stoß be­gan­genab 901 bis 2kei­nes bis 1 Mo­nat
kei­ne Ret­tungs­gasse ge­bil­det oder Ret­tungs­gas­se un­zu­läs­sig be­fah­ren2002
... mit Be­­de­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen24021 Mo­nat
... mit Ge­fähr­dung von Ein­satz­fahr­zeu­gen28021 Mo­nat
... mit Un­fall32021 Mo­nat

Im Video: Probezeitverlängerung nach einem A-Verstoß

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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154 Kommentare

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  1. Konopka
    Am 14. Oktober 2019 um 22:22

    Hallo,
    Mein Sohn 21 Jahre hatte vor kurzem ein Aufbauseminar wegen zu schnell auf der Autobahn.
    Nun wurde er gestern von der Polizei angehalten, resultat 2.0 Promille und noch Drogen.
    Was droht ihm.

    Gruß

  2. Martin
    Am 28. September 2019 um 8:15

    Mit 3 A-Verstößen in der Probezeit will die Behörde Ihren Führerschein gar nicht zurückgeben. Die wollen den dauerhaft behalten.
    Und das scheint mir auch gut so zu sein.

    Versuchen Sie es einfach nochmal mit neuem Führerschein, wenn die geistige Reife dafür vorhanden ist …

  3. Sel
    Am 22. September 2019 um 22:24

    Hatte drei A Verstöße in der verlängerten Probezeit die Behörde will nun meinen Führerschein wie lange steht aber nicht im Brief drinnen mit welcher Sperrfrist muss ich rechnen ich habe derzeit 6Punkte wobei sich einen 2020 im Februar abgebaut hätte mit welchen weitern Konsequenzen muss ich rechnen um meinen Führerschein Neu beantragen zu können

  4. Amon
    Am 16. August 2019 um 14:02

    Guten Tag
    Ich wurde in einer 50er Zone mit 15 kmh drüber geblitzt nun steht oben das erst ab einer Geschwindigkeit von 21 kmh über dem Limit mit einem A Verstoß zu rechnen ist wenn dies stimmt womit habe ich zu rechnen
    MFG

  5. Zey
    Am 8. Juli 2019 um 15:23

    Hallo,

    bin in der Probezeit und habe zwei A Verstöße und einen B Verstoß. Ist alles innerhalb kurzer Zeit passiert weshalb ich noch keine Briefe bekommen habe. Was könnte das für mich bedeuten? Führerschein für einen Monat weg oder werde ich gesperrt?

  6. Steve
    Am 6. Juli 2019 um 0:38

    Hallo
    Ich habe ein Bußgeld Bescheid erhalten wo drinne steht sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war Reifen 2 Achse rechts beschädigt Reifen 1 und 2 Achse alterungsrisse, Was ich bezahlen muss mit Bearbeitungsgebühren 123,50€ außerdem 1 Punkt in Flensburg ist das ein A oder B Verstoß ?
    MFG

  7. Arjean R.
    Am 5. Juli 2019 um 14:38

    Hallo, Ich bin 20 jahre alt und wurde einmal mit 22kmh drüber geblitzt.. musste zum aufbauseminar und hab nun eine verlängerte Probezeit. Nun wurde in einer 50er Zone mit 25drüber geblitzt (Hab die leute vor Ort vom Amt gefragt) womit muss ich nun rechnen

    Mfg

  8. Sandrine
    Am 27. Juni 2019 um 10:59

    Hallo
    Ich habe in der Probezeit rechts vor links übersehen und habe dabei ein Unfall mit blechschaden verursacht zum glück niemand verletzt Polizei war vor Ort was kommt auf mich zu als Strafe ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2019 um 11:49

      Hallo Sandrine,

      die Missachtung der Rechts-vor-links-Regel mit Sachbeschädigung wird üblicherweise mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert und stellt zudem einen A-Verstoß dar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tobias
    Am 24. Juni 2019 um 21:38

    Hallo, ich bin mir nicht sicher aber eventuell bin ich außerorts bei 70km/h mit 90-100km/h geblitzt worden, was droht mir ? (Habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen) brauche mein Auto Beruflich, kann ich mein KFZ weiterhin Benutzen oder nicht ?
    Bitte um eine Antwort Mit freundlichen Grüßen

  10. Hasan M.
    Am 17. Juni 2019 um 20:16

    Hallo zusammen, ich habe nach eine Verwar­nung und eine Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung , einem Unfall gebaut, ein Typ ist plötzlich vor mir gebremst und bin bei ihm hinten rein gefahren, zum Glück ist nur blechschaden , ist das ein A Verstoß!!????

    VielenDank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 11:07

      Hallo Hasan M.,

      leider können wir Ihren Unfall aus der Ferne nicht beurteilen. Es kommt darauf an, welches Verhalten zu dem Unfall geführt hat und ob eine Ordnungswidrigkeit Ihrerseits der Grund war.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jasmin
    Am 11. Juni 2019 um 23:21

    Hallo,

    ich bin innerhalb eines Monats einmal angehalten worden wegen zu schnellem fahren (15 Euro) und einmal geblitzt worden, bin aber nicht mehr als 10 km/h schneller gefahren als erlaubt. das ich noch in der Probezeit bin mache ich mir Gedanken, ob es mehr Konsequenzen nach sich zieht als !5 Euro Strafgebühren.

  12. Gökhan
    Am 9. Juni 2019 um 20:13

    Guten Tag, ich bin in Probezeit hatte noch 11 Tage das mein Probezeit endete.

    Am Freitag ist mir ein Fall passiert. Wollte auf eine Straße fahren die ich immer gefahren bin aber am dem Tag die Straße leider gesperrt war wegen Kirmes. Musste ich gerade fahren aber erst musste ich meine Reifen drehen und bisschen zurück fahren. Hinter mir war ein Auto aber war auch mehrere Abstand das ich langsam rückwärts fahren konnte und gerade weiter fahren konnte.

    Leider sind wir zusammen gestoßen. Und er behauptete das ich der Verursacher bin und seine Freunde die draußen gesehen haben sind als Zeuge zu ihm gestanden und mir schuld gegeben.

    Polizei ist gekommen und meinte das es A- Verstoß wäre.

    Ich hatte bis jetzt garkeine Unfall gebaut oder geblitzt.
    Was erwartet mich ? Wie konnte ich mich äußern oder vorgehen?

    Niemanden wurde verletzt. Es war auf mein Auto und auf seine Auto sehr kleine Schäden.

    Wird mein Probezeit verlängert ? Muss ich jetzt wirklich zu aufbauseminar ?

    Es war keine andere Möglichkeit und die Straße war wirklich eng ich musste rückwärts fahren.

  13. susisorglos
    Am 9. Juni 2019 um 11:25

    Meine Frage

    mein Sohn ist in der verlängerten Probezeit. Nach 2 A-Verstößen wurde er jetzt von Straßenverkehrsamt verwarnt, mit
    dem Hinweis dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn er nach Ablauf von 2 Monaten und innerhalb der noch laufenden Probezeit einen weiten A – Verstoss begeht. Vor dieser Ermahnung hat er aber nochmal einen A-Verstoss begangen der auch schon bezahlt ist. Was ist jetzt maßgeblich. Der 3. A-Verstoss oder wann die Ermahnung eingegangen ist?

  14. Gökhan B.
    Am 8. Juni 2019 um 23:35

    Vor mein Ende Probezeit hab ich gestern einen blöde Fehler gemacht. Bin rückwärts gefahren wo ich abbiegen wollte war Straße leider gesperrt wegen Kirmes. Ich wollte dann weiter geradeaus fahren aber da die Straße sehr eng war musste ich rückwärts fahren. Hab auch die Verkehr beachtet hinter mir war schon Auto aber war schon sehr viel Abstand bin langsam rückwärts gefahren wir sind zusammen gestoßen ich bin mir 100% sicher das er mich gesehen hat und extra vorne gefahren damit ich kein Platz hab und stoße. Er hatte zwei Freunde die dem Zufall gesehen haben und ihm als Zeuge gestanden sind. Beamte meinte Verstoß a Kategorie das es ist. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Hatte noch 11 Tage bis mein Probezeit endete!! Wird jetzt mein Probezeit verlängert und muss ich zu aufbauseminar ? Bis jetzt bin nicht einziges geblitzt oder etc.

  15. Benni
    Am 6. Juni 2019 um 9:05

    Guten Tag,
    ich habe mal eine Frage.
    Und zwar, vor 3 Wochen ist es bei mir zum Sekundenschlaf auf der Autobahn gekommen.
    Dabei habe ich einen LKW gestriffen.
    Da ich schon verlängerte Probezeit und Aufbauseminar habe und die Polizistin meinte ich bekomme deswegen eine Strafanzeige, wollte ich Fragen mit welcher Strafe ich rechnen muss ?

    Zu Personschaden ist es nicht gekommen, lediglich war mein Auto komplett auf der Beifahrerseite im Eimer und kein Schaden am LKW.

    VIelen Dank
    MFG

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