A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.
Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.

Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.

In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
  2. weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)

Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.

FAQ: A-Verstoß

Wobei handelt es sich um einen A-Verstoß?

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.

Was wäre ein Beispiel für einen A-Verstoß?

Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?

Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?

Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:

Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
  1. Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
  2. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
  3. Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
  4. Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
  5. Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
  6. Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
  7. Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  8. Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
  9. Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
  10. Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
  11. Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?

Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.
Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.

Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren im Vollrausch
  • Nötigung
Als A-Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird außerdem laut FeV das „Führen oder [die] Anordnung oder [das] Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins“ angesehen. (Quelle: Anlage 12 FeV)

Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?

Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.

Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Bußgeldtabelle A-Verstöße

A-VerstoßBuß­geld in Eu­roPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot
Sei­ten­strei­fen zum schnel­leren Vo­ran­kom­men be­nutzt751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Ge­gen das Rechts­fahr­ge­bot ver­sto­ßen
... mit Ge­fähr­dung801
... auf der Au­to­bahn mit Be­hin­de­rung801
... mit Un­fall1001
In Ein- oder Aus­fahrt der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Auf Sei­ten­strei­fen der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren1301
... mit Ge­fähr­dung1601
... mit Un­fall195
Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Stra­ßen­ve­rhält­nisse an­ge­pass­ter Ge­schwin­dig­keit ­ge­fah­ren1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen gefähr­det, z. B. durch nicht ange­pass­te Ge­schwin­dig­keit801
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen ge­schä­digt, z. B. durch nicht an­ge­pass­te Ge­schwin­dig­keit1001
Ge­schwin­dig­keit um mind. 21 km/h über­schrit­ten
... außer­ortsmind. 701 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
... inner­ortsmind. 801 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
vor­ge­schrie­benen Ab­stand zum Vor­der­mann un­ter­schrit­tenmind. 751 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
ver­bots­wid­rig außer­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten rechts über­holt1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Vor­fahrts­regelung „rechts vor links“ miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Vor­fahrts­schild miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Keine Rück­sicht­nah­me auf Fuß­gän­ger beim Ab­bie­gen ge­nom­men
... mit Ge­fähr­dung701
... mit Un­fall851
Vor­rang ei­nes Schie­nen­fahr­zeugs miss­ach­tet801
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Un­ter Alko­hol­ein­fluss ge­fah­ren2501
Rot­licht­ver­stoß be­gan­genab 901 bis 2kei­nes bis 1 Mo­nat
kei­ne Ret­tungs­gasse ge­bil­det oder Ret­tungs­gas­se un­zu­läs­sig be­fah­ren2002
... mit Be­­de­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen24021 Mo­nat
... mit Ge­fähr­dung von Ein­satz­fahr­zeu­gen28021 Mo­nat
... mit Un­fall32021 Mo­nat

Im Video: Probezeitverlängerung nach einem A-Verstoß

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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154 Kommentare

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  1. Melina
    Am 28. Mai 2019 um 23:30

    Hallo,
    ich bin leider vor 1-2 Jahren leider über eine rote Ampel gefahren und habe damals ein aufbauseminar machen müssen und eine zusätzliche Probezeitverlängerung gehabt. Nun wurde ich (aktuell immer noch kn Probezeit) leider ca 30km/h außerorts (etwas weniger evtl) zu viel geblitzt. Muss ich erneut ein Aufbauseminar machen? Was kommt auf mich zu? Verlängert sich meine Probezeit erneut um 2 Jahre? Dankeschön

  2. Ali K.
    Am 28. Mai 2019 um 0:02

    Hallo meine Frage ist,
    Ich wurde 2016 geblitzt mit 23 km zu viel Das war ein A Verstoß ich musste ein Auf Bau Seminar besuchen. Nach dem Aufbauseminar wurde ich wieder geblitzt 2017 25 wieder 1 a verstoßkm zu schnell und dann wurde mir eine verkerspychologische Beratung empfohlen.und dann wurde ich mit Handy am Steuer erwischt wieder 1 A Verstoß . Und jetzt wurde meine Fahrerlaubnis entzogen Udn ich hab eine wiedererteilung beantragt was wird jetzt Geschehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 14:22

      Hallo Ali,

      wurde Ihnen der Führerschein entzogen, können Sie die Wiedererteilung erst nach der Sperrfrist beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sarah
    Am 24. Mai 2019 um 14:45

    Hallo,

    vor drei Jahren hatte ich einen A-Verstoß mit Entzug der Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr und habe an einem Aufbauseminar teilgenommen. Momentan befinde ich mich noch in der verlängerten Probezeit und wurde innerhalb der letzten zwei Jahre 5 mal geblitzt, jedoch immer unter 21 km/h. Leider wurde ich nun mit 29 km/h zu viel (mit Toleranzabzug) innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Was kommt nun auf mich zu?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 13:06

      Hallo Sarah,

      ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit hat eine Verwar­nung und eine Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung zu Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Liana
    Am 14. Mai 2019 um 22:23

    Halllo…
    habe seit 1 Monat mein Führerschein und habe 2 Unfälle gebaut
    Aber nichts schlimmes kein verletzt nichts !!
    Was erwartet mich ?

  5. Lukas
    Am 14. Mai 2019 um 11:40

    Hallo,
    bei Punkt 3 Abstandsvergehen heißt es „Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes“, bedeutet dies, dass erst bei einer Unterschreitung von 1/4 des Tachowerts ein Verstoß vorliegt?

  6. Frank
    Am 10. Mai 2019 um 1:44

    Zwei mal Vorfahrt genommen in der Probe Zeit was passiert ?
    Wird mein Führerschein entzogen oder welche Folgen wird mir dann noch folgen?
    Ich hatte vor zwei Jahre ein Unfall wegen vorfahr . Danach müsste ich auch zum Aufbau Seminar und hatte meinem Probezeit auf zwei Jahre verlängert bekommen .
    Heute hatte ich einen Unfall gehabt , auch wegen Vorfahrt missachtet was passiert jetzt ?

  7. OMAR
    Am 9. Mai 2019 um 18:06

    Guten Tag
    Habe da eine Frage
    Ich habe vor ca 15 j mein Führerschein gemacht
    Würde dann wegen Alkohol und Drogen angehalten Führerschein entzogen vor 5 Jahre habe ich dann eine Mpu gemacht und danach ein besonderes aufbauseminar gemacht darauf hin meine Prüfungen neu gemacht und meinen Führerschein wiedererteilt bekommen.
    Und meine probezeit Verlängerung da ich nur 9 Monate mein Führerschein hatte
    Habe ich 3 j 3mobate probezeit
    Die ist in 3 Monate vorbei.
    Doch nun habe ich ein Verfahren wegen Rotlicht vergehen.
    Muss ich Mpu machen erneut oder bekomme ich ein Abmahnung?
    Mfg
    Danke

  8. Mike
    Am 4. Mai 2019 um 15:41

    Ich bin mit vater auto geblitz, 30 km zu schnell.
    Bin ich auf probezeit, jetz hat vater bußbescheit bekomen 70€. Was passiert mit mir, mus ich mit welche strafe rechnet.Vater hat das strafe bezalt.

  9. Jule
    Am 2. Mai 2019 um 18:35

    Hallo

    Ich hatte 2016 einen Unfall bei dem ich Schuld war, also einen A-Verstoß wegen Missachtung der Vorfahrt. Ich hab eine Ordnungsstrafe von 125 Euro, 1 Punkt und ein ABS bekommen und natürlich die Verlängerung der Probezeit. Leider ist mir vor 2 Wochen erneut ein Unfall passiert, auch diesmal ein A-Verstoß.

    Was droht mir als Strafe?

    LG Jule

  10. Firi L.
    Am 30. April 2019 um 8:15

    Hallo zusammen,
    ich hatte vor einem Monat einen Autounfall durch Ablenkung vom Radio. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen: 200 € Buße, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ich bin noch in der Probezeit.

    Droht mir jetzt eine Teilnahme am Aufbauseminar?

    Bitte um Klärung. Danke.

  11. Julien
    Am 27. April 2019 um 12:49

    Also ich habe seit August 2018 mein Führerschein wurde seitdem 1 mal geblitzt mit über 21kmh der erste war 108€ und ein Punkt und beim zweiten war etwas unter 21 kmh, weiß die strafe aber nicht.
    Zu allem übel wurde ich gestern von den Cops richtig zerstört, musste Pisstest machen und wurde auf THC Positiv getestet, wurde dann mit auf die Wache mitgenommen Blutabnahme etc.

    Habe ich jetzt mit dem schlimmsten zu rechnen?

  12. Eric H.
    Am 18. April 2019 um 9:57

    Hallo zusammen,
    Ich hatte bereits in der verlängerten Probezeit einen Entzug wegen A-verstoße (3-4 mal geblitzt). Nach einer Sperrfrist von 3 Monaten habe ich Füherreschein neuerteilt. Jetzt habe ich noch eine A verstoß (21Km/h zu schnell Außerorts). Wird meine Führerschein sofort gekündigt oder Anordnung der MPU? Bitte klären.
    Danke

  13. Anonym
    Am 14. April 2019 um 0:53

    Hallo,
    Letze November wurde ich erwischt mit Handy am Steuer, 150 euro und Teilnahme AFB.
    Diese Januar wurde in Autobahn mit 37 km/h mehr geblitzt, was passiert jetzt? Und wenn ich nochmal eine A Verstoss strafe bekomme?
    Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:10

      Hallo Anonym,

      in der Regel folgen eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, auf den zweiten A-Verstoß. Bei einem dritten folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Selvi
    Am 8. April 2019 um 14:51

    Hallo,

    ich habe schon ein Aufbauseminar hinter mir und bin in der verlängertern Probezeit bis Januar 2020.

    Nun wurde ich von Zivilpolizisten mit 24 Km/h nach Tolenranzabzug geblitzt.

    Jetzt frage ich mich was nun passieren wird. Muss ich meinen Führerschein jetzt für 3 Monate abgeben? Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten das zu verhindern?

    Mit freundlichen Grüßen

    Selvi

  15. Anna
    Am 8. April 2019 um 9:54

    Hallo,

    Ich bin heute bei einer Ampel mit grünen Blechabbiege Pfeil abgebogen. Es war allerdings schon Gelb, dachte aber ich schaffe es noch drüber zu fahren. Doch es war dann schon 2 Sekunden rot. Und bin dann drüber gefahren. An der Ampel ist eine Kamera für die geradeaus Spuren wohl. Kann ich nun mit 1 Punkt und 70€ Bußgeld rechnen. Bin noch 1 Jahr in der Probezeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anna

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:46

      Hallo Anna,

      wenn Sie am Grünpfeil abgebogen sind, sollte nichts passieren. Wenn Sie geradeaus gefahren sind, kann das ein Rotlichtverstoß sein. Dieser führt in der Regel zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen und zur Probezeitverlängerung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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