Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt

Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?
Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. Simon P.
    Am 14. August 2020 um 7:36

    Hallo ,

    Leider wurde ich mit 0,82 Promille und Cannabis restbeständen in der Probezeit erwischt . Welche Strafe kann mir drohen ?

    Grüße

  2. Jan
    Am 11. August 2020 um 15:33

    Bin 18 Jahre alt, aber durch meinen A1 Führerschein seit ungf. 5 Monaten aus der Probezeit. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen wenn ich mit ungf. 0,3 Promille erwischt werde.

  3. Stefanie
    Am 2. August 2020 um 13:01

    hallo ich habe mal eine frage
    mein mann erzählte mir das er seinen fürerschein wegen seiner kranheit. epelepsie freiwilig abgegeben hatt. (geht das überhaupt?)
    Und er möchte ihn jetzt wieder hollen. stimmt das das er dann eine mpu machen muss. oder steckt da was anderes dahinter das er angeblich mpu machen muss?

  4. Stefan
    Am 8. Juli 2020 um 12:05

    Hallo,

    wie schaut das eigentlich aus mit alkoholhatigen Speisen? Wenn ich beispielsweise bei Oma zum Mittag Sauerkraut oder Rotkraut esse und danach ins Auto steige und die Polizei mich anhält. Gibt es da nen Wert unter dem die Polizei sowas als Toleranz wertet? Ich nehme mal nicht an das ne Portion Sauerkraut mehr als 0,01 Promille verursacht.

  5. Christian
    Am 3. Juli 2020 um 22:17

    Hallo. Ich bin noch in der Probezeit und bei mir wurde ein Alkoholwert von 0,9 Promille sowie 17 Nanogramm THC festgestellt. Was erwartet mich jetzt? Die Geldstrafe und ein 9 monatiges Fahrverbot wurden bereits ausgesprochen. Ist eine MPU zwingend notwendig in meinem Fall? Oder könnte ich mit den beiden Verstößen auch noch das Glück haben nur in Anführungsstrichen ein Aufbauseminar zu machen?

  6. Ioannis
    Am 27. Mai 2020 um 12:55

    Hallo wurde gestern mit 0,9 promile angehalten und dan auch noch Blutabnahme bin in der Probezeit bin 35 Jahre mein Führerschein habe die behalten vorerst ist der jetz weg oder droht mi eine mpu?

  7. Regina Z.
    Am 16. Mai 2020 um 10:21

    Hallo, meine Tochter 18 hatte heute früh einen Unfall mit Moped, keine anderen beteiligten, die ist in Probezeit und macht ihren autoführerschein. Sie hatte 1,6 Promille noch, was kommt auf sie zu

  8. Nadine
    Am 4. Mai 2020 um 15:42

    Hallo zusammen. Mein Mann ist am Freitag unter Alkohol Auto gefahren. Passanten haben ihn angepöbelt weil er zu schnell durch die 30 er Zone ist. Daraufhin hat er das Auto abgestellt und es gab ein Gerangel worauf die Polizei hinzugerufen wurde. Mein Mann ist 41 Jahre hat den Führerschein aber erst ein Jahr also noch in der Probezeit. Beim Alkoholtest hat es 0.8 Promille angezeigt. Den Blutalkoholwert wissen wir noch nicht. Führerschein wurde direkt einbehalten. Womit müssen wir jetzt rechnen?

  9. ahmadi
    Am 11. April 2020 um 22:59

    Hallo,bin in der probezeit und hab schon aufbauseminar gemacht ,danach wider schnell gefahren und dazu eine punkt bekommen und eine verwaltung vom verkehrsamt und ich habe letzte woche eine kleine unfallflucht gemacht,der schade ist 500 € und die polizei zu mir zu hause gekommen und die haben von mir blut abgenommen ,also war 0.58 alkohol promille im mein blut,und die haben meine Führerschein mit genommen,aber hab zu hause eine Gelas Whisky getrunken ,
    ich wollte wissen,was wird dann mit meine Führerschein passiert?

  10. Ronny
    Am 10. April 2020 um 10:05

    Hallo,

    ich wurde gestern mit über 2 Promille angehalten(wollte nur einen Freund nach Hause fahren), bin in der verlängerten Probezeit, welche Maßnahmen habe ich zu erwarten?

  11. Dustin T
    Am 8. April 2020 um 9:39

    Hallo, ich bin 18 und in der Probezeit. Ich wurde mit 0,22 Promille auf einem Parkplatz angehalten. Welche Strafen drohen mir und wie kann ich diese mildern?

  12. abid
    Am 2. April 2020 um 15:47

    Ich bin 35 Jahre alt und Probezeit und Fahrverbot eine Montag und ich hab Auto gefahen und Polizei mir geprüft in Blut 1.3 Promille ich wollte nur das wissen meine Führerschein weg für immer oder nur Paarmonaten bitte wenn jemand weiß dann antworten LG abid

  13. Sakher
    Am 23. März 2020 um 19:56

    Hallo und guten Tag am letzten Samstag wurde ich von der Polizei angehalten nach dem ich gegen ein Schild gefahren bin (Da bin ich geflüchtet) und war unter Alkohol wie viel Promille weiß ich nicht weil der Polizist zu mir gesagt hat dass das keine Rolle in meinem Fall spielt
    Ich bin immer noch in der Probezeit und bin 23 Jahre alt und das ist mein erster Verstoß gegen Straßenverkehrsordnung
    Ich hoffe ich bekomme Antwort auf meine Frage
    Wie viel Bußgeld und am allerwichtigste wie lang der Fahrverbot und Punkte und ob mein Führerschein ganz weggezogen wird
    Vielen Dank

  14. Luca
    Am 9. März 2020 um 9:53

    Hallo mir wurde letztes Jahr die Probezeit verlängert, da ich mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, zudem machte ich auch das Aufbauseminar. Jetzt wurde ich letztens mit einem Wert von 0.65 Promille von der Polizei kontrolliert. Welche Folgen kommen da auf mich zu? Befinde mich immernocj in der verlängerten Probezeit.

  15. Hamid
    Am 1. Januar 2020 um 14:49

    Hallo ich bin 34 Jahre alt und gestern Polizei mir geprüft ich hatte 1.6 Promille und Ich bin in Probezeit.was passiert

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