Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
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Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.
Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.
Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.
Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.
Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.
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Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.
Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
| ... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
| Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.
Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.
Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.
Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.



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Wurde gestern mit 1.32 Promille angehalten . Zudem kommt das ich schon ein A-Verstoss habe. Und Jetzt ein Blitzerfoto bekomme mit über 21h/km.
Meine Frage ist sind das jetzt 3 A-Verstösse weil das Blitzerfoto wurde vorgestern gemacht und habe im Aufbauseminar gelernt das keine 2 Verfahren gegen mich laufen können.
Hallo ich hatte genau vor eine Woche einen Unfall bin bei glatter Straße ins Schleudern gekommen und bin gegen 2 geparkte PKW geknallt. Als die Polizei eintraf habe die mich pusten lassen und hatte 1 Promille Rest Alkohol bin noch in der Probezeit. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen.
Jan
Hallo was hattest du für ein Urteil? Lg
Hallo Ich Wurde Am 10.12.2017 In der Probezeit Von der Polizei mit 0,5 Angehalten im Blut Kam dann raus 1,15 Promille Mein Führerschein Wurde direkt Entzogen Mit was muss ich rechnen MPU?
Sollte man Fahranfängern nicht raten, auch bei keinerlei Alkoholkonsum keinesfalls einer Atemalkoholkontrolle der Polizei zuzustimmen und es statt dessen auf einen (genaueren) Blutalkoholtest ankommen zu lassen? Laut FAZ führen 50% der Atemalkoholtests zu falschen Ergebnissen. Während beispielsweise ein Testergebnis von 0,1 Promille für einen langjährigen Führerscheininhaber kein Problem darstellt, wäre es mit Führerschein auf Probe schon ein Alkoholdelikt.
Hallo,
Vor über 10 Jahren hatte ich einen Unfall (0,74 Promille) mit Fahrerflucht aber habe mich dann gleich gestellt bevor die Polizei kam. Zu dem Zeitpunkt war ich 20 Jahre alt.
Wie müsste ich jetzt vorgehen um meinen Führerschein wieder zubekommen?
Gibt es sowas wie verjähren? Mpu usw.
Danke für ihre Antwort!
Hallo Lars,
in der Regel erhalten Sie nach 10 bis 15 Jahren den Führerschein ohne MPU zurück. Die zuständige Führerscheinstelle kann Ihnen mitteilen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, bin in der probezeit und wurde vor einer Woche mit 0.2 Promille kontrolliert. Vor 10 Jahren war ich ohne Führerschein, 0,7 Promille an einem Unfall verwickelt. Es gab keine sonstigen Schäden und ich war der Fahrer. Da ich keinen Führerschein hatte um 18 war, und nie negativ aufgefallen bin, durfte ich die nächsten 9 Monate keinen Führerschein machen und es blieb bei der Verwarnung. Ich habe jetzt Angst, dass es sich auf den jetzigen Fall auswirken kann. Zurecht oder hat das keinen Einfluss, da ich damals keinen Führerschein hatte?
Danke
Hallo Adrian,
frühere Delikte können durchaus die Sanktion für spätere Vorkommnisse beeinflussen. Ob und wenn ja, in welchem Umfang dies bei Ihrem Fall zur Anwendung kommt, können wir hingegen nicht aus der Ferne beurteilen.
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Hey würde mit 1.3 erwischt und in meinem strafbefehl stand drinn , dass ich 2000 Euro Strafe bekomme und 11 Monate fahrentzug sonst nichts.
Muss ich trotzdem ein Aufbau Seminar machen ?
Und ich war in der Probe Zeit
Lg
Hallo Valentin,
mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ja, denn eine Alkoholfahrt wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.
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Wurde mit 0,3 Promille angehalten bin 19 und bin nicht mehr in der Probezeit. Droht mir ein Aufbauseminar? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo,
in der Regel wird dies angeordnet bei Alkoholfahrten.
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Hi,
Ich wollte gestern ein Auto umparken und hatte 0,69 Promille. Die Polizei hat mich auf dem Parkplatz angehalten. Keine Schäden nichts. Ich bin noch in der Probezeit. Muss ich mit einer MPU rechnen?
Hallo Anonym,
in der Regel erfolgt die MPU-Anordnung erst bei höheren Promillewerten.
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Hallo,
Ich wurde gestern Nacht/früh von ser Polizei angehalten als ich mich von dem Parkplatz der Diskothek zum Hotel gemacht habe, das wäre ein Weg von 5 min mit dem Auto.
Leider habe ich diesen Fehler gemacht, vorallem 3 Monate bevor meine Probezeit vorbei ist.
Ich hatte ca 2 Promille, musste mit zur Polizei, mir wurde Blut abgenommen und ein Test wurde auch durchgeführt vom Arzt.
Was kommt auf mich zu, ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit, sonst kann ich nicht arbeiten!?
Habt ihr Tipps für mich wie ich das schnellstmöglich lösen kann?
Vielen vielen dank
Hallo Thorsten S.,
wenden Sie sich an einen Anwalt. Ab 1,7 Promille ist der Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU-Anordnung in der Regel obligatorisch.
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Guten Tag,
mein Name ist Sergej ich bin 20 Jahre und noch in der Probezeit.
Und zwar ich wurde vor ca. einem Monat von der Polizei mit Alkohol am Steuer angehalten.
Beim Fahren hat die Poizei mich nicht direkt gesehen, Sie sind erst als ich aussteigen und nach Hause gehen wollte gekommen und haben an die Scheibe meines Autos geklopft und baten mich um einen Alkoholtest, dem ich auch zugestimmt habe und der ergab 0,28 Promille. Danach haben die Polizisten mich noch zur Blutabnahme in Revier mitgenommen, wo ich auch freiwillig mitgefahren bin. Jedoch ist bis jetzt noch kein Brief gekommen oder ein Blutwertergebnis.
Mein Problem ist das ich außerdem letztes Jahr schon wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Aufbauseminar war und für einen Monat meinen Führerschein abgeben musste.
Was kann diesmal auf mich zukommen?, weil ich brauche das Auto um zur Arbeit zu kommen.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Sergej
Hallo Sergej,
der oben stehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss auf Sie zukommen. Da es sich um einen A-Verstoß – Ihren insgesamt zweiten – handelt, werden Sie außerdem kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
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Hallo
Ich würde dieses Wochenende an der Tankstelle von 2 Polizisten erwischt
Mein Roller war warm und ich hab ihn dort eingeschoben allerdings die letzten 2 Meter angemacht und einen kleinen Hügel hinaufgefahren
Beim pusten hätte ich 1,4 promille und ich musste mit auf die Wache.
Mein schein ist eingezogen worden.
Welche Strafe wird auf mich zukommen? Bin 16, in der Probezeit und das erstemal auffällig geworden habe davor nich bei einer Aufklärung einer Straftat geholfen.
Vielen Dank für die Antwort im vorraus
Hallo Tobias,
wer mit mindestens 1,1 Promille ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat – d. h. es wird ein Strafverfahren gegen den Fahrer eröffnet. Eine solche Tat wird entweder mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Darüberhinaus erhält der Betreffende in der Regel drei Punkte in Flensburg und der Führerschein wird eingezogen.
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Hallo,
Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Unfall gehabt mit 1,28 Promille, dabei ist auch ein Unfall entstanden aber nur eigen Schäden kein fremd oder Personenschaden. Jetzt verläuft sich meiner Frage wo mit muss oder kann ich rechnen… bin sonst aber nie polizeilich aufgefallen, war mein erstes Delikt.
Hallo Maik,
leider sind wir nicht berechtigt, Ihnen eine juristische Beratung anzubieten. Wenn Sie wissen möchten, welche Strafe Sie erwartet, können Sie sich aber jederzeit an einen Anwalt wenden.
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Moin
Hab schonmal in der probezeit am steuer alkohol konsumiert hatte ein aufbausiminar und strafe und verlängerung der probez.
Jetzt nochmal mit einem wert von 0.49
Wird der lappen abgenommen oder nichz
Hallo Tom,
der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt üblicherweise nach dem dritten A-Verstoß.
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Hallo ich habe letzes jahr einen Unfall gebaut wurde niemand verletzt. Ich war 20 und in der probezeit mit einem Blut Alkoholgehalt von 1,1 Promille .
Dieses jahr hatte ich meine Gerichtsverhandlung.
Mein Führerschein wurde entzogen und ich habe eine sperre von 6 Monaten und ein Bußgeld von 500€ bekommen.
Nun muss ich den Führerschein neu beantragen.
Meine Frage: droht mir eine MPU? Oder könnte es ein Aufbauseminar werden.?
Dies war mein erstes vergehen überhaupt im Straßenverkehr.
Hallo Dominic,
eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet. Ein Aufbauseminar müssen Sie in jedem Fall absolvieren, wenn Sie in der Probezeit einen A-Verstoß begehen.
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