Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt

Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?
Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. gino
    Am 15. Dezember 2019 um 23:10

    Wurde gestern mit 1.32 Promille angehalten . Zudem kommt das ich schon ein A-Verstoss habe. Und Jetzt ein Blitzerfoto bekomme mit über 21h/km.
    Meine Frage ist sind das jetzt 3 A-Verstösse weil das Blitzerfoto wurde vorgestern gemacht und habe im Aufbauseminar gelernt das keine 2 Verfahren gegen mich laufen können.

  2. Jan
    Am 10. Dezember 2019 um 18:50

    Hallo ich hatte genau vor eine Woche einen Unfall bin bei glatter Straße ins Schleudern gekommen und bin gegen 2 geparkte PKW geknallt. Als die Polizei eintraf habe die mich pusten lassen und hatte 1 Promille Rest Alkohol bin noch in der Probezeit. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen.

    Jan

    • Bos
      Am 2. Februar 2023 um 23:36

      Hallo was hattest du für ein Urteil? Lg

  3. Recep
    Am 14. August 2018 um 19:32

    Hallo Ich Wurde Am 10.12.2017 In der Probezeit Von der Polizei mit 0,5 Angehalten im Blut Kam dann raus 1,15 Promille Mein Führerschein Wurde direkt Entzogen Mit was muss ich rechnen MPU?

  4. Dieter K.
    Am 10. August 2018 um 12:15

    Sollte man Fahranfängern nicht raten, auch bei keinerlei Alkoholkonsum keinesfalls einer Atemalkoholkontrolle der Polizei zuzustimmen und es statt dessen auf einen (genaueren) Blutalkoholtest ankommen zu lassen? Laut FAZ führen 50% der Atemalkoholtests zu falschen Ergebnissen. Während beispielsweise ein Testergebnis von 0,1 Promille für einen langjährigen Führerscheininhaber kein Problem darstellt, wäre es mit Führerschein auf Probe schon ein Alkoholdelikt.

  5. Lars
    Am 6. August 2018 um 13:20

    Hallo,
    Vor über 10 Jahren hatte ich einen Unfall (0,74 Promille) mit Fahrerflucht aber habe mich dann gleich gestellt bevor die Polizei kam. Zu dem Zeitpunkt war ich 20 Jahre alt.
    Wie müsste ich jetzt vorgehen um meinen Führerschein wieder zubekommen?
    Gibt es sowas wie verjähren? Mpu usw.

    Danke für ihre Antwort!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:07

      Hallo Lars,

      in der Regel erhalten Sie nach 10 bis 15 Jahren den Führerschein ohne MPU zurück. Die zuständige Führerscheinstelle kann Ihnen mitteilen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Adrian
    Am 28. Juli 2018 um 23:03

    Hallo, bin in der probezeit und wurde vor einer Woche mit 0.2 Promille kontrolliert. Vor 10 Jahren war ich ohne Führerschein, 0,7 Promille an einem Unfall verwickelt. Es gab keine sonstigen Schäden und ich war der Fahrer. Da ich keinen Führerschein hatte um 18 war, und nie negativ aufgefallen bin, durfte ich die nächsten 9 Monate keinen Führerschein machen und es blieb bei der Verwarnung. Ich habe jetzt Angst, dass es sich auf den jetzigen Fall auswirken kann. Zurecht oder hat das keinen Einfluss, da ich damals keinen Führerschein hatte?

    Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 9:39

      Hallo Adrian,

      frühere Delikte können durchaus die Sanktion für spätere Vorkommnisse beeinflussen. Ob und wenn ja, in welchem Umfang dies bei Ihrem Fall zur Anwendung kommt, können wir hingegen nicht aus der Ferne beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Valentin
    Am 25. Juli 2018 um 15:09

    Hey würde mit 1.3 erwischt und in meinem strafbefehl stand drinn , dass ich 2000 Euro Strafe bekomme und 11 Monate fahrentzug sonst nichts.
    Muss ich trotzdem ein Aufbau Seminar machen ?
    Und ich war in der Probe Zeit
    Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 9:38

      Hallo Valentin,

      mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ja, denn eine Alkoholfahrt wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Am 30. Juni 2018 um 13:26

    Wurde mit 0,3 Promille angehalten bin 19 und bin nicht mehr in der Probezeit. Droht mir ein Aufbauseminar? Vielen Dank für Ihre Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:37

      Hallo,

      in der Regel wird dies angeordnet bei Alkoholfahrten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Anonym
    Am 30. Juni 2018 um 9:40

    Hi,

    Ich wollte gestern ein Auto umparken und hatte 0,69 Promille. Die Polizei hat mich auf dem Parkplatz angehalten. Keine Schäden nichts. Ich bin noch in der Probezeit. Muss ich mit einer MPU rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:31

      Hallo Anonym,

      in der Regel erfolgt die MPU-Anordnung erst bei höheren Promillewerten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Thorsten S.
    Am 17. Juni 2018 um 22:57

    Hallo,
    Ich wurde gestern Nacht/früh von ser Polizei angehalten als ich mich von dem Parkplatz der Diskothek zum Hotel gemacht habe, das wäre ein Weg von 5 min mit dem Auto.
    Leider habe ich diesen Fehler gemacht, vorallem 3 Monate bevor meine Probezeit vorbei ist.
    Ich hatte ca 2 Promille, musste mit zur Polizei, mir wurde Blut abgenommen und ein Test wurde auch durchgeführt vom Arzt.
    Was kommt auf mich zu, ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit, sonst kann ich nicht arbeiten!?
    Habt ihr Tipps für mich wie ich das schnellstmöglich lösen kann?
    Vielen vielen dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:49

      Hallo Thorsten S.,

      wenden Sie sich an einen Anwalt. Ab 1,7 Promille ist der Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU-Anordnung in der Regel obligatorisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sergej
    Am 8. Juni 2018 um 12:33

    Guten Tag,

    mein Name ist Sergej ich bin 20 Jahre und noch in der Probezeit.

    Und zwar ich wurde vor ca. einem Monat von der Polizei mit Alkohol am Steuer angehalten.
    Beim Fahren hat die Poizei mich nicht direkt gesehen, Sie sind erst als ich aussteigen und nach Hause gehen wollte gekommen und haben an die Scheibe meines Autos geklopft und baten mich um einen Alkoholtest, dem ich auch zugestimmt habe und der ergab 0,28 Promille. Danach haben die Polizisten mich noch zur Blutabnahme in Revier mitgenommen, wo ich auch freiwillig mitgefahren bin. Jedoch ist bis jetzt noch kein Brief gekommen oder ein Blutwertergebnis.

    Mein Problem ist das ich außerdem letztes Jahr schon wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Aufbauseminar war und für einen Monat meinen Führerschein abgeben musste.

    Was kann diesmal auf mich zukommen?, weil ich brauche das Auto um zur Arbeit zu kommen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Mit freundlichen Grüßen

    Sergej

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:03

      Hallo Sergej,

      der oben stehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss auf Sie zukommen. Da es sich um einen A-Verstoß – Ihren insgesamt zweiten – handelt, werden Sie außerdem kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Tobias
    Am 1. Juni 2018 um 13:09

    Hallo
    Ich würde dieses Wochenende an der Tankstelle von 2 Polizisten erwischt
    Mein Roller war warm und ich hab ihn dort eingeschoben allerdings die letzten 2 Meter angemacht und einen kleinen Hügel hinaufgefahren
    Beim pusten hätte ich 1,4 promille und ich musste mit auf die Wache.
    Mein schein ist eingezogen worden.
    Welche Strafe wird auf mich zukommen? Bin 16, in der Probezeit und das erstemal auffällig geworden habe davor nich bei einer Aufklärung einer Straftat geholfen.
    Vielen Dank für die Antwort im vorraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 13:54

      Hallo Tobias,

      wer mit mindestens 1,1 Promille ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat – d. h. es wird ein Strafverfahren gegen den Fahrer eröffnet. Eine solche Tat wird entweder mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Darüberhinaus erhält der Betreffende in der Regel drei Punkte in Flensburg und der Führerschein wird eingezogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Maik
    Am 30. Mai 2018 um 10:58

    Hallo,
    Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Unfall gehabt mit 1,28 Promille, dabei ist auch ein Unfall entstanden aber nur eigen Schäden kein fremd oder Personenschaden. Jetzt verläuft sich meiner Frage wo mit muss oder kann ich rechnen… bin sonst aber nie polizeilich aufgefallen, war mein erstes Delikt.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 16:32

      Hallo Maik,

      leider sind wir nicht berechtigt, Ihnen eine juristische Beratung anzubieten. Wenn Sie wissen möchten, welche Strafe Sie erwartet, können Sie sich aber jederzeit an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tom
    Am 28. Mai 2018 um 18:52

    Moin
    Hab schonmal in der probezeit am steuer alkohol konsumiert hatte ein aufbausiminar und strafe und verlängerung der probez.
    Jetzt nochmal mit einem wert von 0.49
    Wird der lappen abgenommen oder nichz

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:23

      Hallo Tom,

      der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt üblicherweise nach dem dritten A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dominic
    Am 28. Mai 2018 um 9:21

    Hallo ich habe letzes jahr einen Unfall gebaut wurde niemand verletzt. Ich war 20 und in der probezeit mit einem Blut Alkoholgehalt von 1,1 Promille .
    Dieses jahr hatte ich meine Gerichtsverhandlung.
    Mein Führerschein wurde entzogen und ich habe eine sperre von 6 Monaten und ein Bußgeld von 500€ bekommen.
    Nun muss ich den Führerschein neu beantragen.
    Meine Frage: droht mir eine MPU? Oder könnte es ein Aufbauseminar werden.?
    Dies war mein erstes vergehen überhaupt im Straßenverkehr.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:11

      Hallo Dominic,

      eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet. Ein Aufbauseminar müssen Sie in jedem Fall absolvieren, wenn Sie in der Probezeit einen A-Verstoß begehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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