Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.
Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.
Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.
Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.
Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.
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Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.
Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
| ... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
| Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.
Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.
Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.
Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.



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Hallo,
Ich bin 17 und bin gestern Nacht mit meinem Moped in einer Ortschaft mit 95km/h gefahren zu dem hatte ich einen Alkoholwert von 0,48. Bin noch in der Probezeit; was kommt jetzt auf mich zu ?
Hallo Niklas,
haben Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, da Sie ein so schnelles Moped nicht hätten fahren dürfen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kommt erschwerend hinzu. Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit (Verlängerung und Teilnahme an einem Aufbauseminar).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich bin 18 befinde mich noch in der Probezeit und wurde von der Polizei auf einem Feldweg angehalten, es wurde ein Bluttest gemacht, beim pusten hatte ich 1.9 Promille. Ich hatte zu vor noch nie eine Straftat begangen. Mit welcher Strafe muss ich ungefähr rechnen und bekomme ich meinen Führerschein überhaupt jemals wieder oder nach welcher Zeit ungefähr?
Hallo Lisa,
in der Regel gelten Fahrten ab 1,1 Promille als Straftaten und werden mit Geld- oder Haftstrafen sanktioniert. Der Führerschein wird eingezogen. Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille wird neben anderen Probezeitmaßnahmen für gewöhnlich noch eine MPU angeordnet.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo mir wurde heute Nacht mein führerschein abgenommen es Kamm dazu das 3 Leute die Polizei riefen weil ich betrunken am Steuer saß und das auto wegfahren habe das Auto hatte ich abgestellt auf ein Parkplatz und die Polizei suchte mich ich bin daraufhin festgenommen worden aber die Polizei hatte mich halt nicht am Auto oder in der nähe vom Auto erwischt als ich Dann später in der ausnüchterungs Zelle war habe ich eingewilligt zu pusten der Beamte meinte dann heute morgen es wären 1.1 gewesen was erwartet mich nun wie gesagt am Steuer habe sie Mi h nicht erwischt es gibt wohl zeugen
Hallo Kevin,
belegen Zeugen, dass Sie gefahren sind, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen das Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen wird. Sie Sanktionen finden Sie in der obigen Tabelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin noch in der probezeit und 20 Jahre alt
Hallo Kevin,
zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird also verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin gestern Nacht von der Polizei angehalten worden. Ich bin noch in der Probezeit und hatte ca 1,1 Promille inuts. Den bluttest habe ich noch nicht erhalten, das ergibt sich er im laufe der nächsten 2 Wochen. Welche Folgen haben die Tat auf sich? Was würden Sie mir erfahrungsgemäß für folgen nennen?
Hallo Sinan,
ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
meine Freunde und ich sind von der Polizei erwischt worden wie wir unter Alkoholeinfluss(<1 Promille) mit einem Bagger gefahren sind der uns nicht gehörte. Zwei von uns besaßen einen Führerschein Klasse B, zwei nicht.
Ich würde gerne wissen was ca. auf uns zukommt!
Hallo Andreas,
zunächst haben Sie unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Die Sanktionen sind der Tabelle auf https://staging.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/ zu entnehmen. Das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin 18 Jahre alt und noch in der Probezeit. Ich würde vor ca. 2 Monaten von der Polizei angehalten und musste pusten. Es stellten sich 0,8 Promille heraus. Daraufhin wurde ich mit auf die Wache genommen und musste einen bluttest machen, welcher dann 0,7 Promille ergab. Letzte Woche bekam ich Post vom Landkreis über ein Bußgeld von 500€ und Bearbeitungsgebühren von ca. 230€. Dies ist mein erster Verstoß werde ich zu einer MPU oder einem Aufbauseminar angeordnet ?
Hallo Christian,
das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Sie müssen also mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gestern nacht wurde ich mit 0.23 Promille rausgezogen, hsbe schon 2 A Verstöße durch Blitzer, jetzt würde mich interessieren, da ich ja probezeit bin, was auf mich zu kommt, bin eigtl der meinung da sie mich Einfach weiterfahren ließen, das da nix mehr kommt und die es ne gemerkt haben..
Hallo Tim,
das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt einen A-Verstoß dar. Beim insgesamt dritten A-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde bislang 2 mal geblitzt, jeweils 1 Punkt und war auch schon zum aufbauseminar, gestern Nacht wurde ich von der polizeikontrolle rausgezogen, die meinten der alkoholtest wäre freiwillig also verweigerte ich ihn, schließlich musste ich ihn doch machen. Ich hatte 0.23 Promille…..ist mein Führerschein jetzt weg und was erwartet mich an Strafen?
Hallo Tim,
Sie werden für Ihre Trunkenheitsfahrt sanktioniert. Wie die genauen Ahndung aussehen, können wir nicht vorhersagen. Sie müssen sich jedoch auf eine Geldbuße von etwa 250 Euro, einen weiteren Punkt und mitunter auch eine MPU einstellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
erstmal möchte ich euch danken, dass Ihr hier zu jedem Einzelfall die fragen sehr gut beantwortet.
Jetzt zu meinem Delikt:
Ich bin mit 0,8 Promille über einen Bordstein in ein Gebüsch und einen Baum gefahren. Bin noch in der Probezeit, aber hatte davor keine anderen Verstöße. Was droht mir für eine Strafe?
Danke für eure Hilfe, ihr seid klasse!
Gruß Leonhard
Hallo Leonhard,
ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze wird beim 1. Mal mit 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot sanktioniert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Cousine wurde mit 1,8 Promille in der Probezeit erwischt, gegen die Blutentnahme hat sie sich mächtig gewehrt das sie der Beamtin sogar in den Arm gebissen hat.
Was erwartet sie jetzt?
Hallo Diana,
wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, handelt es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie die Entziehung des Führerscheins. Des Weiteren ist eine MPU zu erwarten. Zusätzlich ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen !ich hatte am WE eine verkehrskontrolle bei der ein atemalkoholtest von 0,52 festgestellt wurde bin 49 und in der probezeit was passiert jetzt hab meinen führerschein noch danke euch schon mal MFG
Hallo Nico,
die entsprechenden Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten wo ich denn einen Atemalkoholtest machen musste, dieser lag bei 1.10% worauf ich mit ins Revier musste zur Blutabnahme.
Das war meine erste auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr.
Ich bereue es zu tiefst.
Ich habe seit 11/2015 meinen Führerschein, meine Probezeit wurde im 06/2016 bis 11/2019 durch zu schnelles fahren verlängert + eines ASF Kurses.
Meine Frage mit welch einer Strafe muss ich nun rechnen ist meine Fahrerlaubnis nun komplett weg.. derzeit liegt sie bei der Polizeibehörde.
Vielen Dank
Hallo Paul,
wenn Sie in Ihrer Probezeit mit mehr als 1,09 Promille unterwegs sind, dann wird in der Regel automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Im Gegensatz zu einem vorübergehenden Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein dann neu beantragen. Zudem werden Sie voraussichtlich drei Punkte und ein Bußgeld erhalten. Ihre Reue wird an der Sanktion leider nichts abmildern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde mit 1,3 Promille angehalten und der Führerschein wurde mir auch direkt entzogen. Ich hätte schon ein Fahrverbot wegen Rot über die Ampel. Muss ich mir einer MPU rechnen ?
Hallo Hendrik,
in der Regel müssen Sie mit einer MPU rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo.
Ich letztens angehalten und es kam ein Blualkholwert von min 1.19 bei Tatzeitpunkt raus.bin älter als 21 und nicht mehr in der probezeit.habe sonst nie einträge oder auffälligkeiten . Was wird da kommen? Und man klagen wenn der artzt erst das falsche desinfekt.mittel genommen hat.
Hallo Nic,
die Konsequenzen bei Alkohol am Steuer finden Sie hier: https://staging.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde Samstag Abend mit einem primillenwert von 1,6 aus dem Verkehr gezogen.
Dies war mein erstes Delikt in Verbindung mit Alkohol.
Ich bin 25jahre alt und befinde mich in der verlängerten Probezeit.
Mit was für Strafen muss ich rechnen !?
Lohnt es sich überhaupt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen ?
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Ahmet,
ab einem Promillewert von 1,09 Promille kommen auf den Betroffenen in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu. Außerdem wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Führerschein entzogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org