Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt

Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?
Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. Ahmet
    Am 4. März 2018 um 20:40

    Hallo Tom,

    Ich wurde gestern angehalten und habe 1,6 gepustet, einen Unfall oder einen anderen schaden habe ich nicht begangen.

    Was für eine strafe dürfte auf mich zu kommen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2018 um 22:17

      Hallo Ahmet,

      wer in der Probezeit mit über 1,09 Promille angehalten wird, dem wird für gewöhnlich der Führerschein entzogen, zugleich kann auf ihn eine Geld- oder Freiheitsstrafe zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dima
    Am 24. Februar 2018 um 19:03

    PS:bin noch 1 Jahr in der Probezeit

  3. Dima
    Am 24. Februar 2018 um 19:02

    Hallo,ich wurde gestern mit 0,15 Promille im auto von der Polizei aufgehalten,die haben aber nicht gesehn das ich gefahren bin,was droht mir jetzt?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:00

      Hallo Dima,

      das lässt sich ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht beantworten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Sepp
    Am 9. Februar 2018 um 18:32

    Hallo
    Hatte einen Unfall 1.62 alkohol vom Krankenhausblut
    Polizei wert war bei 1.32
    Bin 18 was wird passieren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:19

      Hallo Sepp,

      ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat. D. h., dass der Führerschein entzogen wird und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Ab 1,6 Promille ist zudem eine MPU bei der Wiedererteilung des Führerscheins obligatorisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Mario
    Am 9. Februar 2018 um 16:24

    Hallo, ich wurde 3 Tage vor Ende der Probezeit angehalten, mit einem Promillwert von 0,17 womit muss ich rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:15

      Hallo Mario,

      ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Sollte dies der erste sein, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Leon
    Am 6. Februar 2018 um 9:52

    Hallo, ich wurde am 31.12.17 mit 1,51 Promille erwischt. Ich bin 19 und in der Probezeit. Jedoch wurde ich nicht angehalten sondern ich stand schon auf dem Seitenstreifen mit Warnblinklicht. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 17:04

      Hallo Leon,

      Punkte und ein Bußgeld sowie die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu besuchen, sind normalerweise die Folgen eines A-Verstoßes. Ab 1,09 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und es kommt evtl. eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinzu.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. Erhan
    Am 30. Januar 2018 um 13:21

    Hallo, ich bin 19, sie haben mich erwischt von 2,05 Promille Alkohol ohne Vergehen, was passieren kann

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:21

      Hallo Erhan,

      in der Regel müssen Sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, 3 Punkten, Entziehung des Führerscheins, einer MPU und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Alex
    Am 21. Januar 2018 um 16:42

    Hallo, ich wurde gestern angehalten mit 0,9 Promille. Mit bluttest. Grund:Locht war nicht eingeschaltet.
    Bin 30 und seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein. Mit welcher Strafe kann/muss ich rechnen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 17:26

      Hallo Alex,

      welche Strafe auf Sie zukommt, hängt davon ab, ob Sie den Verstoß zum 1. Mal begangen haben oder nicht. Wenn ja, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 16. Januar 2018 um 20:30

    Hallo, ich bin 21 Jahre alt und hatte vor zwei Jahren einen Unfall mit 0,18 Promille Restalkoholwert. Konsequenz waren 250 Euro, ein Punkt plus 2 Jahre Probezeitverlängerung. Letztens bin ich auf der Autobahn mit knappen 21 km/h darüber geblitzt worden. Sozusagen käme da wieder ein Punkt in der Probezeit, in der ich noch bin dazu. Wird meine Probezeit auf nochmal 2 Jahre verlängert? Mit welchen Konsequenzen muss ich sonst noch rechnen?
    Danke für die Bearbeitung

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 16:23

      Hallo Peter,

      die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Dennoch müssen Sie mit einem Aufbauseminar, Bußgeld- Punkten und ggf. mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Marc
    Am 3. Januar 2018 um 17:36

    Hallo, ich wurde heute morgen mit 0,3 promille angehalten…was passiert jetzt?MfG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 17:57

      Hallo Marc,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro und 1 Punkt rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Christian
    Am 3. Januar 2018 um 11:15

    hallo. ich hatte vor kurzem mein auto in graben versenkt und hab mich vom unfallort weg begeben hab das auto hinterlassen und hab mich erst so ca. 6 std danach bei der polizei gemeldet und hatte noch bei der atemalkoholtest 0,2 promille, bin fahranfänger und meine frage wäre was mir passieren kann und wo ich mich informieren kann was mir jetzt droht weil ich ja doch auf mein auto angewiesen bin da ich ein längeren arbeitsweg habe und ich der einzigste in der familie mit führerschein bin und zum einkaufen müsste usw. ???

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 15:26

      Hallo Christian,

      in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Christ
    Am 30. Dezember 2017 um 0:28

    Hallo ich bin 21 jahre alt und hatte einen wildunfall im krankenhaus wurden 0.84 promille im blut festgestellt bin noch in der probezeit

  13. Annonym
    Am 28. Dezember 2017 um 1:48

    Hallo,

    ich wurde vor paar Tagen von der Polizei angehalten und hatte 0,14 Promille. Ich bin 19 Jahre alt und noch in der Probezeit die verlöngert wird weil ich 23 km/h Zuviel gefahren bin. Was droht mir und gibt es vielleicht einen Ausweg? Und mit was für folgen muss ich rechnen ? Wird mir mein Führerschein abgenommen oder nicht da er für mich Arbeit relevant ist.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 13:15

      Hallo,

      die Sanktionen für das Fahren während der Probezeit können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Handelt es sich um Ihren insgesamt zweiten A-Verstoß, werden Sie zusätzlich verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Adrian
    Am 9. Dezember 2017 um 18:50

    Hallo, ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und es ergab sich ein Wert von 1,2 Promille. Ich bin nicht mehr in der probezeit aber unter 21. Hatte auch noch kein Vergehen im Straßenverkehr mit Alkohol. Womit muss ich rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:18

      Hallo Adrian,

      Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an die 0-Promille-Grenze halten – auch dann, wenn sie die Probezeit schon hinter sich haben. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, es handelt sich um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Rodi
    Am 4. Dezember 2017 um 21:36

    Hallo ich bin 18 Jahre alt und hatte einen Autounfall, bin gegen eine Betonmauer gefahren musste pusten und hatte 1,9 promille.
    Was erwartet mich jetzt? Bin auch noch in der Probezeit vorher aber nie auffällig gewesen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 19:05

      Hallo Rodi,

      Sie müssen in der Regel mit einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und evtl. einer Freiheitsstrafe rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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