Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.
Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.
Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.
Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.
Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.
Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?
Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt
Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?
Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.
Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
| ... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
| Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.
Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.
Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.
Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.



(169 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Hallo Tom,
Ich wurde gestern angehalten und habe 1,6 gepustet, einen Unfall oder einen anderen schaden habe ich nicht begangen.
Was für eine strafe dürfte auf mich zu kommen ?
Hallo Ahmet,
wer in der Probezeit mit über 1,09 Promille angehalten wird, dem wird für gewöhnlich der Führerschein entzogen, zugleich kann auf ihn eine Geld- oder Freiheitsstrafe zukommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
PS:bin noch 1 Jahr in der Probezeit
Hallo,ich wurde gestern mit 0,15 Promille im auto von der Polizei aufgehalten,die haben aber nicht gesehn das ich gefahren bin,was droht mir jetzt?
Hallo Dima,
das lässt sich ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht beantworten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo
Hatte einen Unfall 1.62 alkohol vom Krankenhausblut
Polizei wert war bei 1.32
Bin 18 was wird passieren?
Hallo Sepp,
ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat. D. h., dass der Führerschein entzogen wird und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Ab 1,6 Promille ist zudem eine MPU bei der Wiedererteilung des Führerscheins obligatorisch.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde 3 Tage vor Ende der Probezeit angehalten, mit einem Promillwert von 0,17 womit muss ich rechnen?
Hallo Mario,
ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Sollte dies der erste sein, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde am 31.12.17 mit 1,51 Promille erwischt. Ich bin 19 und in der Probezeit. Jedoch wurde ich nicht angehalten sondern ich stand schon auf dem Seitenstreifen mit Warnblinklicht. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Hallo Leon,
Punkte und ein Bußgeld sowie die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu besuchen, sind normalerweise die Folgen eines A-Verstoßes. Ab 1,09 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und es kommt evtl. eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinzu.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin 19, sie haben mich erwischt von 2,05 Promille Alkohol ohne Vergehen, was passieren kann
Hallo Erhan,
in der Regel müssen Sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, 3 Punkten, Entziehung des Führerscheins, einer MPU und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde gestern angehalten mit 0,9 Promille. Mit bluttest. Grund:Locht war nicht eingeschaltet.
Bin 30 und seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein. Mit welcher Strafe kann/muss ich rechnen ?
Hallo Alex,
welche Strafe auf Sie zukommt, hängt davon ab, ob Sie den Verstoß zum 1. Mal begangen haben oder nicht. Wenn ja, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin 21 Jahre alt und hatte vor zwei Jahren einen Unfall mit 0,18 Promille Restalkoholwert. Konsequenz waren 250 Euro, ein Punkt plus 2 Jahre Probezeitverlängerung. Letztens bin ich auf der Autobahn mit knappen 21 km/h darüber geblitzt worden. Sozusagen käme da wieder ein Punkt in der Probezeit, in der ich noch bin dazu. Wird meine Probezeit auf nochmal 2 Jahre verlängert? Mit welchen Konsequenzen muss ich sonst noch rechnen?
Danke für die Bearbeitung
Hallo Peter,
die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Dennoch müssen Sie mit einem Aufbauseminar, Bußgeld- Punkten und ggf. mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde heute morgen mit 0,3 promille angehalten…was passiert jetzt?MfG
Hallo Marc,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro und 1 Punkt rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
hallo. ich hatte vor kurzem mein auto in graben versenkt und hab mich vom unfallort weg begeben hab das auto hinterlassen und hab mich erst so ca. 6 std danach bei der polizei gemeldet und hatte noch bei der atemalkoholtest 0,2 promille, bin fahranfänger und meine frage wäre was mir passieren kann und wo ich mich informieren kann was mir jetzt droht weil ich ja doch auf mein auto angewiesen bin da ich ein längeren arbeitsweg habe und ich der einzigste in der familie mit führerschein bin und zum einkaufen müsste usw. ???
Hallo Christian,
in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo ich bin 21 jahre alt und hatte einen wildunfall im krankenhaus wurden 0.84 promille im blut festgestellt bin noch in der probezeit
Hallo,
ich wurde vor paar Tagen von der Polizei angehalten und hatte 0,14 Promille. Ich bin 19 Jahre alt und noch in der Probezeit die verlöngert wird weil ich 23 km/h Zuviel gefahren bin. Was droht mir und gibt es vielleicht einen Ausweg? Und mit was für folgen muss ich rechnen ? Wird mir mein Führerschein abgenommen oder nicht da er für mich Arbeit relevant ist.
Hallo,
die Sanktionen für das Fahren während der Probezeit können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Handelt es sich um Ihren insgesamt zweiten A-Verstoß, werden Sie zusätzlich verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und es ergab sich ein Wert von 1,2 Promille. Ich bin nicht mehr in der probezeit aber unter 21. Hatte auch noch kein Vergehen im Straßenverkehr mit Alkohol. Womit muss ich rechnen?
Hallo Adrian,
Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an die 0-Promille-Grenze halten – auch dann, wenn sie die Probezeit schon hinter sich haben. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, es handelt sich um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich bin 18 Jahre alt und hatte einen Autounfall, bin gegen eine Betonmauer gefahren musste pusten und hatte 1,9 promille.
Was erwartet mich jetzt? Bin auch noch in der Probezeit vorher aber nie auffällig gewesen.
Hallo Rodi,
Sie müssen in der Regel mit einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und evtl. einer Freiheitsstrafe rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org