B-Verstoß in der Probezeit: Wann droht er?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?
Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.

In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)

Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.

Was wäre ein Beispiel für einen B-Verstoß?

Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?

Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.

Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
  • Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
  • Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
  • Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Übrigens: Nur weil B-Verstöße in der FeV als „weniger schwerwiegend“ bezeichnet werden, weisen sie trotzdem ein relativ hohes Gefahrenpotenzial auf und sollten in jedem Fall ernst genommen und nicht unterschätzt werden.

Gibt es noch weitere B-Verstöße?

Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.

Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:

Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)

Dementsprechend wird nicht das endgültige Ergebnis einer Tat dafür verwendet, um den Verstoß in eine der beiden Kategorien einzuordnen, sondern die Tat selbst. Dadurch ist es zudem möglich, dass es sich bei einer fahrlässigen Körperverletzung trotzdem „nur“ um einen B-Verstoß handeln kann.

Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?

Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.
Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.

Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.

Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.

Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:

Er muss seinen Führerschein abgeben, die Fahrerlaubnis wird komplett entzogen, um eine zukünftige Gefährdung während der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Dem folgt eine Sperrfrist, in welcher die jungen Verkehrssünder gänzlich auf ihren Führerschein sowie das Autofahren verzichten müssen. Erst drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können sie – aufgrund der etwas langwierigen Bearbeitungszeit – einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Alles zur Probezeitverlängerung durch einen B-Verstoß im Video

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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165 Kommentare

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  1. Suela
    Am 19. Januar 2024 um 14:09

    hallo ich bin vor 2 Tage in eine Einbahnstraße falsch reingefahren und wurde von Ordnungsamt gehalten und mit 25 E bestrafft ,die haben gesagt es endet hier wenn ich sofort bezahle.Habe ich auch gemacht.

    heute bin ich aber in 30 er Zone mit 9 Kmh mehr ich glaube geblitzt.
    ist das ein A oder B Verstoß und muss ich andere Konsequenzen erwarten?
    und wir auch die Erste Straffe mit gerechnet und die Probezeit verlängert?
    Lg

  2. Tigran
    Am 21. April 2023 um 23:19

    Guten Abend , ich habe den Brief bekommen wo steht dass ,ich mit einem Verkehrsunsichere Auto gefahren bin und deswegen habe ein Punkt bekommen , ist das jetzt A oder B Verstoß ?
    Und noch eine Frage , da ich vier Punkte hätte , müsste ich Aufbauseminar machen , und heute habe noch einen Punkt bekommen wegen Verkehrsunsicheres Auto , was wird jetzt passieren ? Wird Führerschein entzogen ?
    Viele danke voraus

  3. Ramu
    Am 8. Februar 2023 um 18:50

    Wegen unklare Sichtverhaeltnis habe ich falsch im Schulbus Haltestelle gepart, uebrigens war auch keine freie Parkplatz vorhanden. Befinde mich im Probezeit. Welches Verstoss ist es.

  4. Cedric F
    Am 31. Januar 2023 um 22:36

    Hallo,
    Wie schaut es aus mit dem Nummernschild hinter der Windschutzscheibe. Mir ist es bewusst, dass es nicht erlaubt ist. Allerdings um welche Art der Verstöße handelt es sich. LG

  5. Bilal
    Am 21. Dezember 2022 um 9:22

    Hallo ich hab heute in zweiter reihe gehalten und das für mehr als 3 Minuten und ich wollte fragen was für auswirkungen das für mich hätte weil ich in der probezeit bin.Die Frau vom Ordnungsamt meinte es kostet mich 80EUR und ein punkt in flensburg.Was würde in dem falle noch auf mich zu kommen wird meine probezeit verlängert oder muss ich damit rechnen dass ich den führerschein entzogen bekomme?

  6. Cass
    Am 29. November 2021 um 1:47

    Ich bin derzeit in der Probezeit und wurde wahrscheinlich geblitzt, aber bin mir zu 100% sicher, das es nicht mehr als 13km/h war. Kriege ich jetzt schon ein a oder b Verstoß? :(

  7. Asena
    Am 5. September 2021 um 15:51

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit (1. Jahr vollendet) und beim rückwärts ausparken ist mir eine andere Dame, die ebenfalls am rückwärts ausparken war, reingefahren. Unsere Parkplätze waren also gegenüber voneinander und wir beide sind gleichzeitig rückwärts rausgefahren und ineinander reingefahren. Polizei wurde natürlich gleich angerufen, Daten wurden gegeben usw.

    Ich habe der Polizei zwar mitgeteilt, dass die Frau beim Ausparken sogar noch Kopfhörer trug und dass es auch einen Zeugen gibt, der gesehen hat, dass beide Teilschuld tragen. (Die Polizei hat daraufhin auch mit dem Zeugen telefoniert und es wurde bestätigt, dass beide Mitschuld tragen.)

    Hat das nun Folgen auf meine Probezeit? Muss ich in solch einem Fall mit einem Aufbauseminar rechnen?
    LG

  8. Christine
    Am 20. Juli 2021 um 22:59

    Ich habe einen Führerschein auf Probe und bin mit meinem Fahrzeug in ein Landschaftsschutzgebiet gefahren. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit i.S. d. § 37 Abs. 1 Nr. 2 des Landesnaturschutzgesetzes. Mit was muss ich rechnen? Ist das ein A- oder ein B-Verstoß?

  9. Sebastian P
    Am 28. Juni 2021 um 21:05

    Hallo liebes Bußgeldkatalogteam,

    ich habe bereits durch zwei B-Verstöße an einem Aufbauseminar teilgenommen und habe auch die verlängerte Probezeit noch bis Ende diesen Jahres.

    Nun habe ich folgendes Problem. Ich bin verbotswidrig über eine Fahrstreifenbegrenzungen gefahren und es kam zum Unfall (nur ein Blechschaden). Wir haben die Polizei gerufen und es wurden mir 35, 00 € als Ordnungsgeld in Rechnung gestellt. Das Geld habe ich gezahlt.

    Muss ich jetzt mit weiteren Maßnahmen rechnen oder ist damit die Sache erledigt?

    Meine Versicherung ist informiert und zahlt beide Schäden.

    Vielen Dank und beste Grüße aus Hannover.

  10. Ceylan
    Am 23. Juni 2021 um 15:51

    Hallp,
    Ich befinde mich jich in der probezeit und habe vorhin der Polizei die vorfahrt genommen. Ehrlich gesagt hab ich die nicht gesehen. Ich bin seitlich in eine Seitenstraße gefahren und habe da dann telefoniert, habe garnicht mitbekommen das die Polizei direkt hinter mir steht die kamen raus und haben mich wegen handy am steuer und vorfahrt Missachtung angehalten. Meine frage ist jetzt was kommt auf mich zu muss ich ein aufbauseminar besuchen?
    Lg

  11. Mikail
    Am 20. Juni 2021 um 12:04

    Guten Tag,

    was passiert, wenn die Probezeit auf auf 4 Jahre verlängert wurde, man bereits eine Verwarnung erhalten hat aber die Probezeit nun vorbei ist?
    Gilt dann trotzdem der §2a Abs.2 Nr.3 der StVG? Oder gilt die Verwarnung nur für die Zeit in der Probezeit?

    Vielen Dank im Voraus!

  12. Gustav
    Am 17. Juni 2021 um 23:19

    Hallo, ich bin in der probezeitund wurde geblitzt mit 47, wo 30 war und hatte handy am steuer.
    Was kommt auf mich zu ?

  13. Stephan
    Am 11. Juni 2021 um 23:36

    Hey

    Bei mir sind die Bremsbeläge tot. Ist das ein A oder B Verstoß?

    Lg

  14. Emirhan
    Am 20. Mai 2021 um 19:45

    Hallo,

    Ich bin heute über eine gelbe Ampel gefahren und beim überfahren ist die Ampel innerhalb unter einer Sekunde auf rot gewechselt. Eine Bremsung war nicht mehr möglich. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? Wird meine Probezeit verlängert? Muss ich ein aufbauseminar besuchen?
    Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus
    Grüße
    E

  15. Jan
    Am 14. April 2021 um 10:46

    Wenn ich mehrmals ein Knöllchen fürs falsch parken bekommen würde, könnte sich das zu einem a- oder b-Verstoß aufläppern?

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