B-Verstoß in der Probezeit: Wann droht er?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?
Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.

In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)

Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.

Was wäre ein Beispiel für einen B-Verstoß?

Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?

Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.

Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
  • Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
  • Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
  • Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Übrigens: Nur weil B-Verstöße in der FeV als „weniger schwerwiegend“ bezeichnet werden, weisen sie trotzdem ein relativ hohes Gefahrenpotenzial auf und sollten in jedem Fall ernst genommen und nicht unterschätzt werden.

Gibt es noch weitere B-Verstöße?

Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.

Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:

Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)

Dementsprechend wird nicht das endgültige Ergebnis einer Tat dafür verwendet, um den Verstoß in eine der beiden Kategorien einzuordnen, sondern die Tat selbst. Dadurch ist es zudem möglich, dass es sich bei einer fahrlässigen Körperverletzung trotzdem „nur“ um einen B-Verstoß handeln kann.

Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?

Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.
Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.

Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.

Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.

Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:

Er muss seinen Führerschein abgeben, die Fahrerlaubnis wird komplett entzogen, um eine zukünftige Gefährdung während der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Dem folgt eine Sperrfrist, in welcher die jungen Verkehrssünder gänzlich auf ihren Führerschein sowie das Autofahren verzichten müssen. Erst drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können sie – aufgrund der etwas langwierigen Bearbeitungszeit – einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Alles zur Probezeitverlängerung durch einen B-Verstoß im Video

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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165 Kommentare

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  1. Tolga Y.
    Am 29. Mai 2018 um 14:45

    Hallo,

    Ich wurde am 25.6.2016 erwischt mit länger als 1 sek rot also Missachtung der Lichtanlage, habe 1 Monat Fahrverbot bekommen und bin in der Probezeit hab auch das aufbauseminar absolviert. Jedoch am 13.4.2017 also in der verlängerten Probezeit würde ich nochmal erwischt mit zu wenig Abstand bin 151kmh gefahren und hatte Abstand von 17m. Heute würde ich im Tunnel mit 70kmh geblitzt in einer 40er Zone mit was muss ich rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 14:58

      Hallo Tolga Y.,

      nach dem dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Christoph
    Am 27. Mai 2018 um 16:33

    Hallo,

    Ich bin in der normalen Probezeit und wurde gestern mit meinem Handy in der Hand erwischt. Mittlerweile zählt das ja als ein A-Verstoß und deswegen hab ich 1 Punkt gekriegt, die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ich muss zum Aufbauseminar. Was passiert wenn ich dann in der verlängerten Probezeit mit unter 21 km/h geblitzt werde?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:16

      Hallo Christoph,

      das hat in der Regel keine weiteren Auswirkungen auf die Probezeit. Natürlich fallen aber die regulären Sanktionen an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Pierre
    Am 13. Mai 2018 um 15:21

    Hallo,
    ich bin bei glätte gegen ein Geländer gerutscht. Die Polizistin sagt, die ZBG würde entscheiden, ob es zu einem Punkt kommt oder nur zu einer Geldstrafe, da es ein B-Verstoß ist. Es läuft bei der Polizei unter einem Verkehrsunfall mit schwerem Sachschaden.
    Ist das nun ein A oder ein B Verstoß?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:18

      Hallo Pierre,

      das kommt darauf an, welches Fehlverhalten den Unfall ausgelöst hat. Aus diesem Grund lässt sich keine pauschale Angabe machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Kara
    Am 13. Mai 2018 um 4:00

    Hallo,

    ich befinde mich schon in der verlängerten Probezeit und wurde danach schon 2 mal von der Polizei angehalten ,erstes Bußgeld 20€ angeblich Vorfahrt missachtet und zweites Bußgeld 25€ parken im halte verbot und die Polizei konnte nicht weg fahren.
    Sollte ich mich auf etwas gefasst machen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:03

      Hallo Kara,

      ob und wenn ja welche Auswirkungen drohen, hängt davon ab, ob es sich um A- bzw. B-Verstöße gehandelt hat und wie viele dieser Verstöße vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/probezeit/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Okan
    Am 3. Mai 2018 um 11:58

    Bin 17 in probezeit welche strafe bekommt man wenn man mit einem roller der 25 papiere hat 50 fährt

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:29

      Hallo Okan,
      beim Roller-Tuning können grundsätzlich verschiedene Tatbestände vorliegen, die unterschiedliche Strafen nach sich ziehen. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jussi
    Am 29. April 2018 um 17:55

    Hallo, ich hatte im Dezember ein Unfall (2A Verstöße in d. Probezeit) im März daraufhin wurde ich unter Cannabis Einfluss getestet und es war positiv. Jetzt soll ich ein aufbauseminar machen, frage mich allerdings ob das noch notwendig ist weil ja bald der btmg Fall per Post kommen sollte. (weiterer a Verstoß). Ist der fs jetzt komplett weg oder wird eine weitere mpu angeordnet da ich den 3.A Verstoß ja schon in der verlängerten Probezeit bekommen hab? Oder was passiert jetzt?
    Danke!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:00

      Hallo Jussi,

      grundsätzlich gilt, dass beim insgesamt dritten A-Verstoß in der Probezeit die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt. Die zustddnige Behörde informiert Sie über das weitere Vorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Viktor
    Am 12. April 2018 um 23:15

    Hallo,
    Ich wurde vor längerem mit 8 km/h geblitzt und wurde heute in einer Anliegerstraße bei der ich unter 30 gefahren bin geblitzt.
    Mit was muss ich rechnen ?

    Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:08

      Hallo Viktor,

      Geschwindigkeitsverstöße haben nur dann Auswirkungen auf die Probezeit, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. Dann handelt es sich um einen A-Verstoß. Es folgt die Verlängerung der Probezeit und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Talo
    Am 11. April 2018 um 21:37

    Hallo Liebes Bußgeldklatalog-Team,

    ich befinde mich aufgrund eines einfachen Rotlochtverstoßes in der verlängerten Probezeit. Heute wurde ich innerorts mit ca. 15 kmh zu viel geblitzt. Habe ich lediglich ein Bußgeld zu befürchten oder handelt es sich um einen sog. Verstoß?

    Vielen Dank im Voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:41

      Hallo Talo,

      erst ab 21 km/h zu viel handelt es sich um einen A-Verstoß, der Auswirkungen auf die Probezeit hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 29. März 2018 um 14:32

    Hallo,

    wenn man in der Probezeit zweimal geblitzt wurde, beide male allerdings unter 21 km/h waren, mit welchen Sanktionen sind da zu rechnen?

    Viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 16:41

      Hallo Peter,

      in diesem Fall ist nur mit den normalen Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen. Probezeitmaßnahmen erfolgen nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Elyas
    Am 23. März 2018 um 4:16

    Hallo

    Ich würde vor kurzem von der Polizei angehalten Grund war, das ich mein Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer und zu Teil meine Rückleuchten auf LED umgerüstet habe, musst wieder alles auf Halogen umrüsten dann zu DEKRA und dann mit den Kontrollbericht zu Zulassungstelle. Meine Frage wäre jetzt was auf mich zu kommen wird, da ich noch in der Probezeit bin und in 3 Monate zu Ende ist.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:56

      Hallo Elyas,

      in solch einem Fall handelt es sich in der Regel um ein Fahren ohne Betriebserlaubnis, was in der Probezeit als B-Verstoß gilt. Dies zieht in der Regel auch keine weiteren Konsequenzen nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Paul
    Am 17. Februar 2018 um 0:28

    Hallo

    ich befinde mich in der Verlängerten Probezeit. Diese läuft noch 1 Monat.

    Nach abschliesen eines Aufbauseminares vor ca. 2 Jahren wurde ich mit dem Handy am Ohr erwischt ( B Verstoß )

    Heute wurde ich außerorts mit 23Km/h zu viel angehalten. (A Verstoß)

    Bekomme ich nun eine Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung, oder direkt die Fahrerlaubnis entzogen ? Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid ?

    Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 16:42

      Hallo Paul,

      beim zweiten A-Verstoß sind die von Ihnen genannten Maßnahmen zu erwarten. Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, können wir Ihnen nicht sagen. Für eine Einschätzung müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der den Bescheid für Sie prüfen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Schorsch
    Am 26. Januar 2018 um 23:18

    Hallo,

    ich bin frisch in der Probezeit und der Halter eines Fahrzeuges, welches ohne Umweltplakette in Berlin beim Parken aufgeschrieben wurde. Die grüne Plakette liegt vor und wurde lediglich vergessen zubringen. (ist mittlerweile angebracht)
    Mein Partner ist allerdings gefahren und hat auch geparkt, er hat seinen Führerschein seit ca. 20 Jahren.
    Nun habe ich als Halter für dieses Vergehen zwei Bescheide zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten. Muss ich dafür haften und bin ich in Gefahr, dass meine Probezeit verlängert wird? Ist das ein A Delikt oder sind es zwei (denn es hat zwei Briefe für unterschiedliche Tatzeitpunkte gegeben)? Kann mein Freund hier die Verantwortung übernehmen, da er gefahren ist und geparkt hat?

    vielen Dank im Voraus

    viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:36

      Hallo Schorsch,

      in Deutschland gilt die Täterhaftung – das bedeutet, dass eben der richtige Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeuges zur Rechenschaft gezogen wird. Aus diesem Grund sind Ihnen auch die Anhörungsbögen zugestellt wurden: Um Auskünfte über den tatsächlichen Fahrer zu geben.

      Insofern Sie keine anderen Angaben tätigen, werden Sie wahrscheinlich dafür aufkommen müssen. In der Regel wird das Fahren ohne Umweltplakette in der Probezeit als B-Verstoß gewertet.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. KN
    Am 25. Januar 2018 um 23:43

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und wurde geblitzt mit 10 km/h nach Toleranz -3 km/h bin ich 7 km/h zu schnell gewesen.
    Außerdem habe ich bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen (Parkuhr vergessen) das war vor ein paar Monaten.

    Der Halter ist jedoch mein Vater und ich bin der alleinige Fahrzeugführer, die Ordnungswidrigkeit hatte er bezahlt, heißt Anhörungsbogen wurde NICHT ausgefüllt zurückgesendet.

    Nun meine Frage, habe ich mit etwaigen Auswirkungen zu rechnen die mich in der Probezeit beeinträchtigen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:29

      Hallo KN,

      in der Regel fallen hierfür neben der üblichen Sanktion keine weiteren Strafen an, welche Ihre Probezeit betreffen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. KA
    Am 17. Januar 2018 um 18:52

    Folgendes: ich hab meinen Führerschein seit 12/14 und hatte kurz vor Ende einen a-Verstoß (Unfall) musste zum Aufbauseminar, und die Probezeit würde bis 12/18 verlängert. Dann folgte ein Unfall 11/17 (rvl-Missachtung) mit einem Punkt. heute hab ich eine Verwarnung deshalb bekommen. Anfang Januar würde ich mit Handy am Steuer aufgehalten (Beamter sagte 100 Euro + 1 Punkt) . Wird mir der Führerschein entzogen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 17:39

      Hallo KA,

      das Handy am Steuer gilt seit letzten Oktober ebenfalls als A-Verstoß. Nach dem dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ck
    Am 5. Januar 2018 um 16:23

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit und wurde am 31.10.17 mit Handy am Steuer erwischt ohne Gefährdung. Somit hab ich als Strafe 100€ und einen Punkt bekommen. Laut dieser Internetseite ist das nur ein B-Verstoß und somit hat das keine Folgen für mich. Heute (03.01.18) kam jedoch der Brief, das meine Probezeit verlängert wird und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Das war jedoch mein erster Verstoß gegen die StVO somit habe ich keinen A oder B Verstoß zuvor bekommen oder ähnliches. Haben die Beamten einen Fehler begangen oder gibt es eine Gesetzesänderung und Telefonie ist ein A und kein B-Verstoß?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 16:22

      Hallo Ck,

      in der Regel wird die Probezeit nur verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet, wenn Sie zuvor bereits einen B-Verstoß begangen haben. Bitte konsultieren Sie deshalb einen Anwalt für Verkehrsrecht, um einen Widerspruch dagegen einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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