Promillegrenze für Fahranfänger: Probezeit und Alkohol am Steuer

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

0,00 Promille als Grenze für Fahranfänger

Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0.
Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0.

Jeder Mensch, der ein Kfz im Straßenverkehr führt, trägt eine große Verantwortung. Durch einen Fehler wegen einer Unaufmerksamkeit oder eine Missachtung der Regeln gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) können schwerwiegende Unfälle geschehen.

Vor allem Fahranfänger gehören zu einer Gruppe mit erhöhtem Unfallrisiko, da es hier in aller Regel an Erfahrung fehlt. Daher gibt es für frische Absolventen der Fahrschule verschärfte Regeln in Bezug auf das Verhalten im Straßenverkehr.

So bildet die Promillegrenze für Fahranfänger beispielsweise eine Ausnahme und ein Verstoß wird anders sanktioniert als bei Fahrern, die ihre Fahrerlaubnis schon länger besitzen. Wie hoch ist die Alkoholgrenze in der Probezeit? Auf diese Frage geht der nachfolgende Ratgeber ein und erklärt zudem, welche Konsequenzen es nach sich zieht, wenn die Promillegrenze von einem Fahranfänger überschritten wird.

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FAQ: Promillegrenze für Fahranfänger

Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger?

In der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze. Auch junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen sich nicht hinters Steuer setzen, wenn Sie Alkohol in kleinen Mengen konsumiert haben.

Welche Sanktionen drohen, wenn ein Fahranfänger die Promillegrenze überschreitet?

Verstoßen Fahranfänger gegen die Promillegrenze, gilt dies als A-Verstoß. Das führt dazu, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

Gilt die Promillegrenze auch auf dem Fahrrad?

Auch für Fahrradfahrer gilt eine Promillegrenze. Diese liegt bei 1,6. Sanktionen kann es allerdings auch schon bei einem Wert von 0,3 geben, sofern dieser mit einer auffälligen Fahrweise einhergeht.

Als Fahranfänger die Promillegrenze überschritten: A-Verstoß!

Zunächst ist festzuhalten, dass die Promillegrenze für einen Fahranfänger, der gerade seine praktische Fahrprüfung absolviert hat, bei 0,0 liegt. Mit Abschluss der Praxis beginnt für den Führerscheinneuling die sogenannte Probezeit.

Diese dauert in der Regel zwei Jahre. In diesem Zeitraum muss der Fahranfänger beweisen, dass er mit den Regeln der StVO vertraut ist und diese auch befolgt. Ist dies nicht der Fall, werden Ordnungswidrigkeiten in A- bzw. B-Verstöße unterteilt.

Bei letzteren handelt es sich um weniger schwerwiegende Vergehen wie beispielsweise die Überziehung der Hauptuntersuchung (HU). Doch Vorsicht: Zwei B-Verstöße ergeben auch einen A-Verstoß. Dieser wird hart sanktioniert:

Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Verkehrssünder muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Für die Kosten muss er selbst aufkommen. Wird in der Probezeit die Promillegrenze von einem Fahranfänger überschritten, handelt es sich um einen A-Verstoß.

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Für Fahranfänger gilt in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Verstößt ein Führerscheinneuling gegen dieses, treffen ihn harte Sanktionen.

Finden Sie die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger richtig?

Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Promillegrenze: Fahranfänger unter 21 müssen ebenfalls aufpassen

Die Promillegrenze wird ab 21 angehoben, sofern sich der Fahrer nicht mehr in der Probezeit befindet.
Die Promillegrenze wird ab 21 angehoben, sofern sich der Fahrer nicht mehr in der Probezeit befindet.

Von der Promillegrenze für Fahranfänger sind allerdings nicht nur Kfz-Führer in der Probezeit betroffen. Der Gesetzgeber definiert noch einen weiteren Rahmen des Alkoholverbots. In § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) Absatz 1 heißt es:

Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Für Fahrer unter 21 gilt die Promillegrenze von 0,0 also ebenfalls. Ein Verstoß kann per Gesetz mit einer Geldbuße geahndet werden.

Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit

Es kann nicht nur per Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen werden. Auch Fußgänger und Radfahrer zählen zu den Verkehrsteilnehmern und müssen sich entsprechend an die Regeln halten. Für letztere gilt ebenfalls eine Promillegrenze. Sind Fahranfänger hier genauso in der Pflicht wie bei einem Kfz?

Grundsätzlich haben Radfahrer erst bei einem Wert von 1,6 Promille Konsequenzen zu befürchten, wenn sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Allerdings kann schon bei einer auffälligen Fahrweise und einem daraus resultierenden Unfall und einem Wert ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.

Die Promillegrenze für Fahranfänger mit dem Fahrrad existiert als solche nicht. Hier greifen die „normalen“ Sanktionen, welche für alle Menschen gelten, die nach übermäßigem Alkoholkonsum auf das Rad steigen. Null Promille als Grenze beim Fahrrad für Fahranfänger gibt es demnach nicht.

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Probezeitverlängerung als Konsequenz eines A-Verstoßes (Video)

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

Bildnachweise

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22 Kommentare

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  1. Dennis A
    Am 4. Juni 2018 um 14:40

    Hallo

    Ich habe 1 Jahr mein Führerschein bin 31
    Die Polizei hat mich angehalten und musste Pisten und Blut abnehmen. Beim pusten sagte der Beamte das ich so viel habe das es eine Straftat ist. Den Führerschein haben die sofort einbehalten. Meine Frage ist bekomme ich den wieder oder ist der für immer weg..

    Bitte um Hilfe und Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 15:25

      Hallo Dennis,

      in einem Urteil wird die Strafe, die Sie erwartet, festgelegt. Hier wird auch entschieden, wie lang die Sperrfrist (mind. 6 Monate) für den Führerschein ausfällt. Nur in sehr drastischen Fällen wird der Führerschein lebenslänglich entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. daniel
    Am 24. März 2018 um 14:47

    führerschein weg, 2 jahre , und dann musst auch noch die mpu bestehen , und natürlich geldstrafe + nachschulung , kostet dich alles mit strafe ca. 2500 euro.

  3. Arzu A.
    Am 9. Februar 2018 um 14:16

    Ich habe ein Grössen Fehler gemacht und bin alkohol gefahren bin in der probezeit :( hatte beim pusten 0,8 promile dann bluttest 1,28 ! Was erwartet mich hatte davor nichts ??

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:08

      Hallo Arzu,

      ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Ab 1,1 Promille gilt das Fahren mit Alkohol am Steuer als Straftat, sodass hier mit einer Entziehung des Führerscheins und einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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