Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Punktelöschung und Abbaumöglichkeiten seit dem 01. Mai 2014

Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen
Zum Punkteabbau gibt es verschiedene Möglichkeiten

Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem. Die Eintragungsgrenze von Ordnungswidrigkeiten liegt seitdem bei 60 Euro. Für Straftaten werden außerdem nur noch maximal drei Punkte im Fahreignungsregister vermerkt. Laut dem aktuellen Punktesystem wird die Fahrerlaubnis ab acht Punkten entzogen.

Auch nach der Punktereform können Punkte im Fahreignungsregister weiterhin durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars – auch Punkteabbauseminar genannt – reduziert werden. Hierbei sollten Autofahrer mit Punkten allerdings beachten, dass sie nur bis zu einem Stand von fünf Punkten jeweils einen Punkt abbauen können. Beherbergt Flensburg auf Ihrem Konto also sechs oder mehr Punkte, müssen Sie Geduld beweisen.

Die früheren Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen werden nur noch bei Fahranfängern in der Probezeit angewandt.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg?

FAQ: Punkteabbau

Welche Möglichkeiten gibt es beim Punkteabbau?

Sie können entweder auf den Punkteverfall warten oder unter gewissen Voraussetzungen durch den Besuch eines Fahreignungsseminars Punkte abbauen.

Wann kann ich durch ein Fahreignungsseminar Punkte abbauen?

Dies funktioniert nur, wenn Sie maximal 5 Punkte im Verkehr haben und in den letzten 5 Jahren kein solches Punkteabbauseminar besucht haben.

Wie viele Punkte kann ich durch ein Fahreignungsseminar abbauen?

Durch das Absolvieren eines solchen Seminars wird kein Punkt im Speziellen gelöscht. Vielmehr reduziert sich der Punktestand schlichtweg um 1 Verkehrspunkt.

Punkte im Fahreignungsregister gesammelt – Ist ein Punkteabbau noch möglich?

Laut dem Punktesystem werden Verstöße im Straßenverkehr mit maximal 3 Punkten geahndet. Dabei werden nur solche Verstöße mit Punkten bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Verstöße werden in drei Kategorien unterteilt, damit Übersichtlichkeit bei der Punktevergabe herrscht.

  • Ein Punkt wird bei schweren Verstößen, also Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, vergeben.
  • Zwei Punkte werden bei groben Ordnungswidrigkeiten ins Fahreignungsregister eingetragen. Damit sind Ordnungswidrigkeiten gemeint, die außerdem ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • Drei Punkte drohen einem Autofahrer, der eine Straftat im Verkehr begeht. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beispielhaft sind in dieser Liste Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, grobe Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten, die zu drei Punkten führen, aufgezählt.

Ordnungswidrigkeiten

  • Verstöße gegen das Einhalten des Sicherheitsabstands mit 80 km/h bis 100 km/h
  • Kein Abblendlicht nutzen trotz Sichtbehinderung durch widrige Wetterverhältnisse am Tag
  • Geschwindigkeitsverstöße mit dem PKW um 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts

Grobe Ordnungswidrigkeiten

Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
  • Das Überfahren einer Ampel bei einer Rotphase, die schon über 1 Sekunde anhält
  • Das Überholen bei einer unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit daraus resultierender Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ohne Gefährdung des Straßenverkehrs

Straftaten

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Gut zu wissen: Der Punkteabbau ist nicht immer möglich. Haben Sie zu viele Punkte in Flensburg angesammelt, steht Ihnen nur der geduldige Weg zu Verfügung: Sie müssen warten, bis die Punkte verjähren.

So können Sie Ihre Punkte in Flensburg abbauen!

Punkte können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Allerdings kann sich der Punktestand nicht in allen Fällen reduzieren, denn ab sechs Punkten ist es nicht mehr möglich, Punkte durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen:

PunktekontoMöglichkeit zum Punkteabbau?
1 Punktja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
2 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
3 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
4 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
5 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
6 Punktenein
7 Punktenein

Führerscheinbesitzer sollten also rechtzeitig freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Auf diese Weise kann das Punktekonto allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren um jeweils einen Punkt gesenkt werden.

Welcher Punkt wird eigentlich abgebaut? Absolvieren Sie ein Fahreignungsseminar erfolgreich, reduziert sich Ihr Gesamtpunktestand um einen Punkt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen spezifischen Punkt. Durch den Punkteabbau wird also keine Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Einzelheiten rund ums Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Kosten, Dauer, Ablauf

Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.
Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.

Das Fahreignungsseminar ist für Verkehrsteilnehmer also der Weg zum Punktabbau. Dieser Kurs setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen und kostet ungefähr 400 Euro.

  • Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Terminen, die mindestens eine Woche auseinander liegen, damit das eigene Verhalten im Verkehr beobachtet werden kann. Ein Modul dauert jeweils 90 Minuten und wird entweder einzeln oder innerhalb einer Gruppe durchgeführt.
  • Der verkehrspsychologische Teil wird einzeln durchgeführt und besteht aus zwei Terminen von jeweils 75 Minuten. Zwischen den beiden Terminen liegen mindestens 3 Wochen, damit eine Hausaufgabe erledigt werden kann. Sie besteht daraus, das eigene Fahrverhalten zu evaluieren und bei der Sitzung besprochene Strategien anzuwenden.

Anbieter von Fahreignungsseminaren (u. a.):

Hintergrundinformationen: Diese Konsequenzen ziehen Punkte nach sich

Unterschiedliche Punktestände im Fahreignungsregister ziehen logischerweise unterschiedliche Konsequenzen wie Ermahnungen und Verwarnungen nach sich. In der Tabelle befinden sich die spezifischen Folgen.

PunktekontoMaßnahmen
Bis zu 3 PunkteEs drohen keine verheerenden Konsequenzen. Der Führerscheinbesitzer wird lediglich vorgemerkt.
4 bis 5 PunkteDer Führerscheinbesitzer bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung zugeschickt. Anbei befindet sich ein Hinweis auf den möglichen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
6 bis 7 PunkteBei diesem Punktestand wird eine kostenpflichtige Verwarnung verschickt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist weiterhin freiwillig. Nun kann allerdings kein Punkt mehr abgebaut werden.
8 PunkteDer Führerschein wird entzogen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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200 Kommentare

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  1. Peter
    Am 5. Dezember 2017 um 19:30

    Ich habe aktuell 5 punkte
    05.06.2011 (7pkt – jetz 3pkt)
    09.04.2015 1pkt
    01.06.2015. 1 pkt
    Wie lange dauert bis alle punkte Weg geht bitte ?
    Ich habe kein geld für einem seminar. Oder sind schon eine punkte weg ?
    Danke für ihre Hilfe

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 16:07

      Hallo Peter,

      die 2 Punkte von 2015 sind bereits verjährt. Die Punkte von 2011 verjähren erst am 04.06.2021.

      Nähere Erklärungen können Sie hier lesen: https://staging.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Anja
    Am 26. August 2017 um 14:32

    Hallo,

    Ich habe aktuell 4 Punkte

    28.01.2015 – 1 Punkt
    12.02.2015 – 1 Punkt
    24.03.2016 – 1 Punkt
    02.06.2016 – 1 Punkt

    Jetzt habe ich am 23.08.2017 ein Schreiben bekommen das mir empfohlen wird ein Fahreignungsseminar zu machen um einen Punkt abzubauen.

    Meine Frage wäre jetzt:

    Wann verfallen meine Punkte automatisch mit der Verjährung?
    Da ich überlege ob es sich überhaupt loht ein Seminar zu machen.

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe

  3. Tobi
    Am 24. August 2017 um 9:33

    Guten Tag,
    wenn ich ein Punkteabbauseminar mache, wird ja ein Punkt reduziert von der Gesamtpunktezahl. Wie lange gibt die Reduzierung vom Gesamtpunktestand? Bis alle abgebaut sind (ggf. könnte ich ja inzwischen wieder neue Punkte haben).
    Was passiert wenn ich fünf Punkte habe und ggf. die Anhörung für einen sechsten Punkt erhalte, kann ich dann noch schnell das Punkteabbauseminar besuchen, bevor dieser 6. Punkt rechtskräftig wird?
    Gruß Toby

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:34

      Hallo Tobi,

      generell gilt, dass der Punkteabbau ab sechs Punkten in Flensburg nicht mehr möglich ist. Beim Punkteabbau gilt das Tattagsprinzip. Begehen Sie vor dem Seminar einen weiteren Verstoß, der jedoch erst später rechtskräftig wird, werden die Punkte hinzugerechnet, so dass ein Abbau der Punkte dann nicht mehr möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Tom
    Am 4. Mai 2017 um 2:43

    Liebes Bußgeldkatalog-Team,

    ich wurde am WE geblitzt (vermutlich 1 Punkt). Darauf erhielt ich nun eine Ermahnung (4 Punkte-Stand), wobei der Anhang aus dem Flensbier-Register jedoch älter (Dezember). Im Dezember wurde ich zuletzt geblitzt, erhielt einen Punkt und gab‘ den Führerschein ab (wie üblich per Einschreiben informiert worden). Ich wundere mich nun, warum dieser Punkte im Anhang nicht aufgelistet war. Ich müsste somit 5 statt 4 Punkte haben und werde nach Rechtskraft in Kürze 6 Punkte angesammelt haben – noch liegt kein Anhörungsbogen vor.

    a) Sollte ich gegen den einen Punkt jetzt noch vorgehen? Habe mal gehört, dass eine Ermahnung vorliegen muss, bevor ein weiterer eingetragen werden kann (vermutlich nicht richtig).

    b) Macht ein Aufbauseminar jetzt schnell noch Sinn? Rechtskraft wird ca. in 6 Wochen eintreffen (2 Wochen Frist Schreiben; 4 Wochen Bezahlung). Innerhalb dieser Frist muss ich 2 pädagogische Sitzungen (mit 1 Wo. Frist dazwischen) und 2 psychologische (mit 3 Wo. Frist dazwischen).

    Vielen Dank und viele Grüße
    Tom

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 10:00

      Hallo Tom,

      in der Tat muss eine Ermahnung erfolgen, bevor Sie 6 Punkte erreichen. In diesem Fall werden Sie auf 5 Punkte zurückgesetzt. Ein Aufbauseminar greift in Ihrem Fall nicht, da der Tattag in diesem Fall entscheidend ist, nicht der Tag der Rechtskraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Hugo
    Am 23. Januar 2017 um 11:39

    Ich bin hier bei deutschland und hab ich mein wohnzitz auch in portugal !

    • Abdul
      Am 15. März 2017 um 10:13

      Hallo
      Ich habe schon 6 Punkte verloren
      Was gibt es von Möglichkeiten um diese Punkte zurückzuziehen?
      Kann ich einfach die Führerscheinprüfung neu ablegen oder darf ich nicht.

      • staging.bussgeldkatalog.org
        Am 16. März 2017 um 11:15

        Hallo Abdul,

        es ist nicht möglich die Punkte durch eine neue Prüfung zu reduzieren. Sie verjähren nach 2,5, fünf oder zehn Jahren – je nach Verstoß. Da Sie über 5 Punkte haben, können Sie auch kein Punkteabbau-Seminar absolvieren. Sie sollten also darauf achten, nicht gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen, da ab acht Punkten der Führerschein entzogen wird.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Hugo
    Am 19. Januar 2017 um 11:02

    Ja, aber ich bin portuguiesich und hab ich portuguiesich ausweiss !

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 10:39

      Hallo Hugo,
      es geht nicht um Ihren Ausweis, sondern um Ihren festen Wohnsitz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dennis
    Am 17. Januar 2017 um 18:06

    Hallo, ich habe 5 Punkte und möchte an einem Aufbauseminar teilnehmen zum Punktabbau. Allerdings schwebt ein weiteres Verfahren, wodurch bei Rechtskraft ein weiterer Punkt eingetragen werden wird. Kann ich einen Punkt abbauen, wenn ich das das schwebende Verfahren hinauszögere und zwischendurch das Seminar absolviere oder hindert das schwende verfahren als solches den Abbau?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:12

      Hallo Dennis,

      da wir keine rechtliche Beratung durchführen können, sollten Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. DANIEL
    Am 17. Januar 2017 um 2:35

    Hallo. Ab 21 km autobahnn bei probzeit, is immer obrigatorish aufbauseminar machen oder kann oder schon passiert nicht? Danke

    Kann passiert man nicht machen brauchen?
    Aufbauseminar?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 9:45

      Hallo Daniel,

      wenn Sie mit über 21 km/h zu viel auf der Autobahn unterwegs waren, gilt dies als A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme am Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. ursula
    Am 16. Januar 2017 um 19:02

    Guten Abend,
    Ich möchte gerne Punkteabbau und ich habe ein Brief gekrieg das man das auch online machen konnte.

    Können Sie mir sagen warum so Teuer ist ein Seminar teil zu nehmen? 400,- Euro ist wirklich viel geld.
    Ist fast gunstiger wenn mann den furerschein abgibt für ein Monat.

    Beste Grüsse
    Ulla

    • Inge
      Am 26. April 2022 um 18:25

      Hallo, muß für das Punkteaufbauseminar zu einem Fahrlehrer und zu einem verkehrspschologe. Dürfen sie zusammen über 640 Euro verlangen???

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 11:47

      Hallo Ursula,

      von einem Online-Kurs ist uns nichts bekannt, möglicherweise können Sie uns diesbezüglich noch ein paar Informationen zukommen lassen. Grundsätzlich sind 400 Euro für ein Punkteabbauseminar durchaus im üblichen Rahmen. Ein Abbau von Punkten ist allerdings durch eine Abgabe des Führerscheins nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 13:22

    Wenn ich bei deutschland wohne, und wollte in portugal fürhschein machen, kann ich?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 10:30

      Hallo Hugo,

      das ist nur möglich, wenn Sie für ein halbes Jahr Ihren Wohnsitz in Portugal haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 6:12

    Hey :) Ein frage. Mit portuguiesich führeschein Das deutsche Gesetz ist das gleiche für mich? Und wenn ich ein aufbauseminar machen muss, bleibt mein fürheschein bei mir bis fertig mit aufbauseminar?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 10:36

      Hallo Hugo,

      das deutsche Gesetz gilt auch, wenn Sie mit einem ausländischen Führerschein unterwegs sind. Während des Aufbauseminars müssen Sie Ihren Führerschein nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 3:18

    Hallo. Ich bin portuguiesich und hab ich portuguiesich fürehschein! Ich bin nocb bei probzeit in portugal und hier auch ! Portugal is 3 jahr und hier 2 jahr. Ich hab bei autobahn ein blitzer bekommen zone 60 und ich war 21km. Also 81km. Muss ich auch ein aufbauseminar machen ? Danke.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 10:50

      Hallo Hugo,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Roberto
    Am 29. Dezember 2016 um 18:39

    Hallo,
    ich habe durch unglückliche Zustände 2 Punkte erhalten welche erst nach 5 Jahren verjähren werden.
    Nun stellt sich mir die Frage… wenn ich dann ein Fahreignungsseminar besuchen würde und damit 1 Punkt abbauen könnte, welcher Verjährung hätte ich dann, 1 Punkt mit 2,5 Jahre Verjährung oder weiterhin 5 Jahren?

    Für eine Antwort bedanke ich mich schon einmal vorab und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Roberto

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Dezember 2016 um 9:17

      Hallo Roberto,

      nach dem Punkteabbauseminar wird lediglich ein Punkt aus der Gesamtzahl gestrichen, kein spezifischer Punkt. Die beiden Punkte verjähren also weiterhin erst nach 5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Rafael
    Am 6. Dezember 2016 um 20:01

    Hallo zusammen,

    Also Stand ist der das ich meinen Führerschein seit 2012 habe.
    Blöder weiße vor Ablauf meiner Probezeit habe ich 1 Punkt bekommen am 08.2014.
    Meine Probezeit wurde nochmal um 2 Jahre verlängert.
    (1)Anfang Dieses Jahres habe ich dann den nächsten bekommen auf der Autobahn 21 km/h zu schnell..
    Bei diesem Fall habe ich mir einen Anwalt als Unterstützung geholt. Der Fall läuft noch…
    Also noch nichts eingetragen.
    Vierwochen darauf wurde ich Innerorts geblitzt auch 21 km/h zu schnell.. bei dem lohnte es sich nicht Einspruch zu erheben da es eindeutig war. …

    Somit habe ich zwei Punkte. Am 17.5.16 habe ich ein schreiben bekommen von der Stadt. …..
    Fahrerlaubnis auf Probe
    Verwarnung gemäß .. . .. ..
    Ich wurde ausdrücklich verwarnt.
    Es wird darauf hingewiesen das die Fahrerlaubnis entzogen werden muss wenn ich nach Ablauf der vorstehenden Frist von 2 Monaten.
    Anschließen hatte ich keine Fehlverhalten im Straßenverkehr.

    Jetzt zur eigentlichen Frage.. Der Fall (1) war vor dem Schreiben der Stadt . . . .
    Wie verhält sich das jetzt mit dem Führerscheinentzug.. …

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 10:28

      Hallo Rafael,

      Sie könnten Glück haben. Der zweite A-Verstoß ist noch nicht rechtskräftig – ob es überhaupt dazu kommt, hängt von Ihrem Anwalt und den Umständen ab. Aber selbst beim Rechtskräftigwerden dürfte noch kein Führerscheinentzug erfolgen, denn erst wenn Sie nach der Verwarnung erneut einen A-Verstoß begehen, kann Ihnen die Führerschein entzogen werden. Es kommt also auf die Reihenfolge der Probezeitmaßnahmen an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. ismail
    Am 6. Dezember 2016 um 0:36

    habe momentan 6 punkte in flensburg.
    bin ich verpflichtet einen seminar zu besuchen ??

    danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 10:25

      Hallo ismail,

      bei 6 bis 7 Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Ein Seminar müssen Sie wegen des Punktestandes nicht besuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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