Radfahrstreifen gemäß StVO: Welche Regeln gelten?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die besondere Fahrspur für Radfahrer

Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn mit einer durchgehenden Linie abgegrenzt.
Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn mit einer durchgehenden Linie abgegrenzt.

Sie gibt es bereits in vielen deutschen Städten und Gemeinden – die Radfahrstreifen.

Sie sind durch ihre weißen Markierungstreifen und das weiße Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn kaum zu übersehen. Die Nutzung ist nur mit dem Fahrrad oder dem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) erlaubt. Sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer gibt es bezüglich dieser besonderen Verkehrsflächen einiges zu beachten.

Umgangssprachlich wird der Radfahrstreifen auch oft als Fahrradspur und gelegentlich sogar als Radweg auf der Straße bezeichnet. Im alltäglichen Verkehr ist eine solche Spur immer unter dem Aspekt der Sicherheit zu betrachten.

Welche Regelungen bezüglich der Nutzung gelten, was den Radfahrstreifen vom sogenannten Schutzstreifen unterscheidet und welche Markierungen einen Radfahrstreifen ausweisen, wird der nachstehende Ratgeber näher betrachten und erläutern.

FAQ: Radfahrstreifen

Was ist ein Radfahrstreifen?

Ein Radfahrstreifen befindet sich am Rand der Fahrbahn einer Straße und darf in aller Regel nur von Fahrrad- oder E-Scooter-Fahrern befahren werden.

Sind Radfahrer dazu verpflichtet, den Radfahrstreifen nutzen?

Fahrradfahrer müssen den Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser durch das Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet ist.

Dürfen Autos auf dem Radfahrstreifen anhalten?

Der Radfahrstreifen darf nur von Radfahrern benutzt werden. Andere Fahrzeuge dürfen hier weder halten noch parken.

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Radfahrstreifen: Welche Regeln und Markierungen zu beachten sind

Allgemeinhin ist ein Radfahrstreifen Teil einer Fahrradverkehrsanlage, die sich auf der Fahrbahn einer Straße befindet. Zumeist sind sie am Fahrbahnrand eingerichtet und ausschließlich für die Nutzung durch Radfahrer vorgesehen.

Radfahrstreifen: Durch eine Markierung und das Schild 237 angezeigt.
Radfahrstreifen: Durch eine Markierung und das Schild 237 angezeigt.

Sind die Radfahrstreifen darüber hinaus auch durch das Verkehrszeichen 237 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet, liegt eine Benutzungspflicht vor.

Da diese Fahrspuren durch Städte oder Gemeinden angeordnet werden, sind sie in fast allen Fällen auch durch dieses Zeichen ausgewiesen. Das Verkehrszeichen ist ein blauer Kreis mit weißem Rand und einem weißem Fahrradpiktogramm in der Mitte.

Darüber hinaus wird der Radfahrstreifen durch eine Markierung auf der Fahrbahn von den anderen Fahrspuren abgegrenzt. Im Gegensatz zum Radweg findet hier die Abgrenzung ausschließlich durch eine weiße durchgezogene Linie statt.

Diese Linie nach Verkehrszeichen 295 wird an Haltestellen, Einfahrten, Einmündungen und Kreuzungen durch unterbrochene Breitstriche ersetzt, so dass hier andere Fahrzeuge den Radfahrstreifen kreuzen dürfen. Ein Befahren von einem Radfahrstreifen mit anderen Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.

Das weiße Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn ist eine weitere Kennzeichnung. Auch zum Fahrbahnrand oder Parkbuchten sind die Radfahrstreifen zumeist durch einen dünnen weißen Streifen abgegrenzt.

In der Regel ist die Mindestbreite der Radfahrstreifen auf 1,60 Meter festgelegt. An besonderen Stellen können diese Fahrspuren auch breiter angelegt werden. Dies kann unter anderem bei folgenden Gegebenheiten der Fall sein:

  • wenn oft ein sehr hohes Verkehrsaufkommen vorliegt und dieses auch Schwerlastanteile aufweist
  • wenn sich der Radfahrstreifen in der Nähe von Schulen oder Radverkehrszielen befindet

Neben Entwässerungsrinnen ist die nutzbare Breite auf mindestens 1,00 Meter festgelegt.

Da sich eine solche Fahrradspur auf der Straße und somit auf der Fahrbahn befindet, gelten für Radfahrer die Lichtzeichenanlagen des Autoverkehrs. Es sei denn, für den Radfahrstreifen sind gesonderte Radfahrampeln aufgestellt. Darüber hinaus müssen Radfahrer auf einem Radfahrstreifen die Straßenverkehrsordnung (StVO) genauso beachten, als wenn sie auf der Fahrbahn unterwegs wären.

Parken auf dem Radfahrstreifen

Schutzstreifen für Radfahrer werden nur durch unterbrochene Linien gekennzeichnet, nicht durch ein Verkehrsschild.
Schutzstreifen für Radfahrer werden nur durch unterbrochene Linien gekennzeichnet, nicht durch ein Verkehrsschild.

Der Radfahrstreifen ist nur für die Nutzung durch den Radverkehr bestimmt. Daher ist auch das Halten und Parken auf dem Radfahrstrafen nicht gestattet.

Einzig das Überqueren, zum Beispiel zum Erreichen einer Einfahrt, eines Grundstückes oder eines Parkplatzes beziehungsweise einer Parkbucht, ist erlaubt. Hierbei muss der Radverkehr jedoch zwingend beachtet und diesem Vorrang gewährt werden.

Schutzstreifen für Radfahrer

Auch sogenannte Schutzstreifen sind Flächen für Radfahrer, die auf der Fahrbahn eingerichtet sind. Sie sind durch eine unterbrochene weiße Linie gekennzeichnet und oft ebenfalls mit dem Fahrradpiktogramm markiert. Auch diese Fahrstreifen sind speziell dazu gedacht, den Radfahrern im Verkehr einen sicheren Raum zum Fahren zu schaffen.

Andere Fahrzeuge dürfen auf dem Schutzstreifen nicht parken. Das Halten ist ebenfalls nicht gestattet.

Auch ist es hier in Ausnahmefällen erlaubt, den Schutzstreifen zu befahren – zum Beispiel dann, wenn die Straßenführung eingeengt ist oder sich ein Hindernisse auf der Fahrbahn befindet.

In der Regel gibt es für Schutzstreifen keine gesonderte Fahrradampel, sodass Radfahrer sich hier an die Signale für den Autoverkehr halten müssen. Auch werden sie nicht durch ein Verkehrsschild ausgewiesen. Allein die Markierungen auf der Fahrbahn kennzeichnen Schutzstreifen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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34 Kommentare

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  1. Anna L.
    Am 7. Juni 2019 um 18:30

    Für unsere lieben Radler nur noch folgender hinweis zum Thema überholen: Steht ausreichender Raum zur Verfügung, etwa ein Meter zwischen Fahrzeug und Bordstein, dürfen Radfahrer rechts überholen, wenn die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen vor einer Ampel stehen.

    Allerdings – so sagt es der gesunde Menschenverstand – und so lautet auch die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 5 Absatz 8): mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht!

    ► Übrigens: Durchschlängeln zwischen den stehenden Autos ist nicht erlaubt!

    Heißt also. Genauso hinten anstellen wie alle anderen auch.

  2. Uwe H.
    Am 24. Mai 2019 um 8:11

    Die ERZWUNGENEN „FAHRRADSCHUTZSTREIFEN“ finde ich gefährlich. Beispiel: in der Stuttgarter Straße in 70771 LEINFELDEN wurden beidseitig 2 Fahrradschutzstreifen eingezeichnet. Somit ist der Platz für Autofahrer enorm beengt. OHNE ÜBERFAHREN kommen keine 2 Autos aneinander vorbei. Wenn LKW´s oder Busse kommen, entstehen brandgefährliche Situationen. Zudem wird der Schutzstreifen durch Parkflächen unterbrochen ??? Wenn man dann noch bedenkt, dass man zum Radfahrer 1.5m Sicherheitsabstand einhalten muss, unmöglich !!! Wenn ich als Autofahrer durch einen Bus auf den Schutzstreifen zum Halten gezwungen werde, hauen mir kommende Fahrradfahrer aufs Autodach und beschimpfen mich. Wenn ich als Fahrradfahrer auf dem Schutzstreifen unterwegs bin, beschimpfen mich Autofahrer, weil es Ihnen nicht am LKW vorbei langt. Lösung: KEINE PARKPLÄTZE an solchen Straßen. Auf Seite 1 beidseitiger Radweg, auf Seite 2 den Gehweg (mit Kinderwagen). Das Wichtigste: Gegenseitige RÜCKSICHTSNAHME von beiden: HALLO PARTNER, DANKESCHÖN. Bitte fahrt die Aggressionen runter. Ein Unfall oder Krieg hilft keinem. Man sollte „als Stadt“ auch AUFKLÄREN. Viele sind mit der rechtlichen Situation aus Unwissenheit auch überfordert.

    • Udo
      Am 30. August 2022 um 17:13

      Dir ist es wohl nicht aufgefallen. Wenn der Platz zum überholen nicht reicht, muss man abbremsen und hinter dem Radler herfahren. Das wissen oder wollen viele nicht wissen. Da die Polizei das überwachen wird werden Strafen das richten.
      Man darf auch andere anzeigen

  3. Frank St.
    Am 4. April 2019 um 17:30

    Darf ich als Radfahrer von einer Nebenstraße (Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“) einfach nach rechts auf eine Hauptstrasse auffahren, wenn auf dieser ein Fahrradschutzstreifen aufgemalt ist?
    Eigentlich haben ja Autofahrer an dieser Stelle Vorfahrt (da auf der Hauptstrasse) und selbst wenn sie den Fahrradschutzstreifen nicht befahren, haben die Autofahrer wegen der geringen Breite des Fahhradschutzstreifens häufig nicht die Möglichkeit, den Sicherheitsabstand von 1,5m zu mir als Radfahrer einzuhalten (weil sie zum Beispiel gerade Gegenverkehr haben). Ich meine hier auch nur explizit den Moment, wenn ich auf die Hauptstraße auffahre. Wenn ich schon auf dem Fahrradschutzstreifen fahre, muss ja der Autofahrer dann hinter mir bleiben, bis er mich sicher überholen kann.

  4. Carsten W.
    Am 25. Oktober 2018 um 18:20

    Hallo an die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Wie sieht es eigentlich mit dem umwechseln vom Fahrradweg kurz auf die Straße wenn mein Fahrradweg blockiert wird und es keine möglichkeit gibt dies weiter zu befahren Gilt dort dann die Regel wie bei Autofahrer mit dem Vorfahrt gewähren (Abgesenkter Bordstein)

    Auf eine antwort würde ich mich freuen
    Grüße Carsten

  5. invalid
    Am 17. September 2018 um 13:37

    „Da sich eine solche Fahrradspur auf der Straße und somit auf der Fahrbahn befindet“

    Kleiner Tipp: Auch ein Gehweg ist Teil der Straße.

  6. Sabine R.
    Am 17. September 2017 um 17:17

    Ich bitte um Besichtigung des „Schutzstreifens“ auf der P. Chaussee in der „Bundesfahrradstadt Bonn 2020“. Der ist so schmal, dass selbst das Fahrradsymbol in normaler Größe nicht passt. Entlang des Weges versperren regelmäßig rücksichtslose Autofahrer den „Schutzstreifen“ mit ihren geparkten Fahrzeugen. Und das Ordnungsamt duldet offiziell nach eigener Aussage das Parken auf diesen Schutzstreifen für bis zu 10 Minuten. Man muss also als Radfahrerin dort erst einmal 10 Minuten lang warten, ehe man Anzeige erstatten kann.

    • Peter
      Am 26. Januar 2022 um 12:34

      Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden. Der Radverkehr
      darf dabei nicht gefährdet werden. Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken,
      ist jedoch nicht zulässig.
      Ich glaube nicht, dass eine Ordnungsbehörde in diesem Falle die Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzen kann, und den Radverkehr dadurch in Gefahr bringt, denn das würde ihrer Pflicht den Radverkehr sicherer zu machen entgegenstehen.
      26.01.2022

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 8:19

      Hallo Sabine,

      hier liegt ein Missverständnis vor. Wir sind keine offizielle Behörde, sondern bieten lediglich Ratgeber rund um das Thema Straßenverkehr an. Mit Ihre Anliegen müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Martin
    Am 7. Juli 2017 um 9:25

    Überholabstand: Autofahrer müssen (!) beim Überholen einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten; das Oberlandesgericht von NRW hat festgelegt, dass der Überholabstand mindestens 1,5 m betragen muss (!), bei widrigen Witterungsverhältnissen deutlich mehr, mindestens 2 m!
    Die weißen Radwege garantieren, dass die Sicherheitsabstände NIE eingehalten werden, sie sind also vom Gesetzgeber sanktionierte Unsicherheitsstreifen!
    Und ganz nebenbei: ich werde nirgendwo so aggressiv von Autofahrern beiseitegedrängt, wie auf Fahrradstraßen!!!
    Wer hat sich den S(von der Redaktion editiert) eigentlich ausgedacht?

    Martin (von der Redaktion anonymisiert), seit 25 Jahren Allwetterradfahrer

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