Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?
Letzte Aktualisierung am: 18. September 2025
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Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Das Thema „Radwegebenutzungspflicht“ ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.
Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.
Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Radwegebenutzungspflicht
Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.
Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.
Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.
Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.
Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.
Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.
Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?
Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:

- Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
- „Radfahrer müssen den Radweg benutzen“ besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
- Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.
Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.
Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?
Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.
| Beschreibung | Bußgeld |
|---|---|
| Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) | 20 € |
| ...mit Behinderung | 25 € |
| ...mit Gefährdung | 30 € |
| ...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |



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Ich bin auf einer Bundesstraße zweimal von der Polizei angehalten worden.
Hinweis ich müsse auf den Radweg.
Der Radweg hat KEIN blaues Schild
An anderer Stelle ist der blaue Radweg mehr als 100m. entfernt von der Straße Nutzungspflicht?
Auf Bundestraßen ist das fahren mit Fahrrädern nicht erlaubt.
stimmt auch nur bedingt.
rein Kraftfahrt Straßen mit entsprechender Kennzeichnung dürfen nicht verwendet werden. Bundesstraße an sich verbietet die Nutzung durch Radfahrer nicht.
Hallo,
was mache ich, wenn mir ein Fußgänger auf einem Weg mit Schild 240 entgegenkommt, und auf der falschen Gehwegseite unterwegs ist und mich gesehen hat…ich möchte mich an das Rechtsfahrgebot halten, werden aber daran gehindert!
Mir schon oft passiert: vorzugsweise Hundebesitzer meinen ein Wahlrecht zu haben auf welcher Seite sie bei Gegenverkehr gehen können.
Danke für Aufklärung
Britta
ok… warum sehe ich denn viele Fahrradwege und Fahrradschutzstreifen auf die Straße gemalt, OBWOHL ein gutausgebauter Radweg vorhanden und ausgeschildert ist?
Dann dürfte der Bereich auf der Straße jagar nicht genutzt werden ?.. Das Schild bezieht sich auf den baulich abgetrennte Radweg
Dann wurde die alte Beschilderung noch nicht entfernt.
Auf einer breiten Bundesstraße, auf der die einzelnen Fahrspuren der Pkw / Lkw auf je einer Brücke geführt werden, befinden sich dementsprechend auch jeweils nur ein Rad-/Fussweg. Wenn ich auf der entsprechenden linken Seite den Weg benutze, habe ich zu Beginn das Schild 241. Ich wurde diesbezüglich schon mehrmals von der hiesigen Polizei und dem Ordnungsamt darauf hingewiesen, dass ich die falsche Fahrwegseite nutze. Wie ist da jetzt die Rechtslage?
Fahre ich jedoch auf der rechten Seite habe ich ebenfalls das Schild 241 – jedoch mit dem Zusatzzeichen 1000-31. Zeigt mir dieses Zeichen lediglich an, dass ich auf meinem Fahrweg mit Gegenverkehr zu rechnen habe?
Vielen Dank Schon mal vorab.
Ich bin Radfahrer und erlebe mit einer steigenden Tendenz, dass viele kombinierten Rad+Fußwege (Schild 240) hierzulande zu einem „Fußweg, Radfahrer frei“ (Schild 239 + 1022-10) umgewidmet werden. Alternativ wird ein Schild „Radwegschäden“ aufgestellt, wobei dies dann auch wieder fließend in die oben genannte Kombination übergeht.
In so einem Fall fahre ich Neuerdings nur noch auf der Straße, vor allem weil der Gehweg sehr dicht an Grundstücksauffahrten vorbei führt und in einem sehr schlechten Zustand ist.
Natürlich werde ich regelmäßig angehupt, wenn ich mit 22 bis 25km/h auf meinem nicht-Ebike zur Arbeit pendel. Natürlich gilt dann auch hier der Spruch „Radfahrer müssen überholt werden!“, was zu so manch einer gefährlichen Situation führt.
Die Wege neben der Straße mal zu erneuern (vor allem nach dem aktuellen Glasfaser-Ausbau) würde mal helfen. Dann alles um einen halben Meter breiter machen.
Ich möchte gerne sicher (und für mich eher fit als umweltfreundlich) zur Arbeit und zurück kommen. Aber mit dem aktuellen Zustand vieler Rad- und Fußwege (von den Straßen mal ganz zu schweigen!) ist das leider langsam nicht mehr möglich.
Ich wollte eigentlich wissen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Staat eine Radwegebenutzungspflicht (237, 240, 241) anordnen darf. Diese Frage betrifft insebesondere die Breite und die Beschaffenheit der Wege. Diese Frage finde ich nicht beantwortet?
Da gibt es verschiedene Mindestanforderungen ! Fakt ist aber wenn das Schild da ist must Du den Radweg auch benutzen ( natürlich mit Ausnahmen , Schlaglöcher z.b ) ! Für den Staat/Stadt ist es nur ein Anhaltspunkt !
Welche Ausnahmen sind das? Ich bitte um eine abschließende Auflistung. Danke
Moin,
Was ist mit angehobener Teerdecke durch Wurzeln? die sind dann auch gern mal 5cm und höher und an der Spitze aufgebrochen.
Gerade mit dünnen Rennradreifen eine echte Qual und Zumutung.
Oder: Ich habe Reifen von Pirelli. In deren Datenblatt ist vermerkt, dass die Reifen NUR auf festem Untergrund wie Asphalt gefahren werden dürfen und nicht auf Schotter, Geröll und sonstigen losen Wegbeschaffenheiten.
Wie verhält es sich da, wenn dort das Blaue Schild steht? meine Reifen sind durch den Hersteller nicht für Schotter zugelassen (wir haben hier mehrere Kilometer solcher Radweg) und auf die Straße darf ich laut Schild auch nicht. Was darf ich denn dann?
Vielen Dank für eine Antwort.
Ich würde mal behaupten das du dafür verantwortlich bist das dein Fahrzeug das du im Straßenverkehr führen möchtest „sicher“ ist.
An deiner Stelle wäre vorsichtig mit solchen Reifen im Straßenverkehr. Bei einem Unfall an einer Stelle wofür deine Reifen nicht für vorgesehen sind, könnte man dir Teilschuld vorwerfen. Wenn du so überspezialisierte Upgrades fährst, bist du auch dafür Verantwortlich die passende legale Route zu finden. Niemand zwingt dich so ein Rad überhaupt im regulären Straßenverkehr zu fahren.
Zumal, nur weil ich ne ALL MOUNTAIN Bereifung auf meinem MTB habe erwarte ja auch kein Trail mit großem Geröll auf dem Fahrrahrweg (auch wenn manche Fahrradwege sich so anfühlen^^).
Danke für Deinen Kommentar, Ömer C.
Nunja, da es sich um ein „Straßenfahrrad“ handelt und die Reifen auch entsprechend für Asphalt gemacht sind und ebenso TÜV, CE und was nicht alles, getestet sind, habe ich bei diesem namhaften Hersteller wenig bedenken, dass ich das Rad mit dieser Bereifung nicht im Straßenverkehr führen darf.
Bei KFZ verhält es sich ja ähnlich mit Ganzjahres, Winter und Sommerreifen. Die Sommerpelle fährt man als Bauer oder Förster mit seinem PKW ja auch nicht in Wald und Flur ;-)
Und die passende Route ist auch kein Vorwurfs-Grund, da Baustellen, gerade an und auf Radwegen oder vorrübergehend anders gestalteter Bodenbelag ja nirgends verzeichnet ist, wohingehend man sich vorher hätte informieren können.
Hier werden Radwege gern erstmal plan gemacht (wurzelbrüche entfern) und dann mit Split, Kies oder ähnlichem (worauf meine Reifen eben keine ‚Freigabe‘ vom Hersteller haben) aufgefült und gerüttelt werden. Monate oder Jahre später erfolgt dann erst das erneute versiegeln der Oberfläche. Inzwischen weiß ich das auch.
Aber was ist halt, wenn die Stelle frisch ist und ich auf die Straße ausweichen muss und dann was passiert? Also es nicht vorher planen konnte und zu meiner eigenen Sicherheit (Sturz durch defekt auf dem Schotterweg) auf die Straße wechsle?
Abschließend: Und doch zwingt mich jemand mit diesem Rad im Straßenverkehr zu fahren. Es gibt nämlich keinerlei Trainingsgelände für den Straßenradsport ;-)
In diesen Punkten einhergehend würde ich schon gern mal eine professionelle und rechtskräftige Information haben.
Sie dient sicher nicht nur mir sondern vielen anderen Radsportlern da draußen gleichermaßen.
Grüße, Pierre
Ich verstehe viele Kommentare hier einfach nicht. Egal wie schlecht der Radweg tatsächlich ist, er muss eben benutzt werden. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder das macht, was er will. Beschwert euch bei euren Politikern und nicht beim Autofahrer, der sich dadurch gestört fühlt. Eine rote Ampel ist ja schließlich auch keine „Empfehlung“.
eine Strasse ist auch i.d.R in einem guten Zustand, eine Huckelpiste oder eine Schlangenbahn ist halt kein Radweg, auch nicht wenn ein Schildchen steht… ;) Beschwere dich bei den Politikern
Tja Dave, lies den Artikel nochmal. Du hast es nach einen Mal lesen jedenfalls nicht verstanden.
“ Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.“
Ich kann nur müde lächeln über alle in ihren Bleckkisten, die jetzt die StVO entdecken und von Radler erwarten gefälligst das zu tun, was da steht. Es gibt Passagen ohne Radwege, wird da der Abstand beim überholen eingehalten? Nein.
Es gibt Radwege, die man kaum so nennen kann. Benutzungspflicht… nein. “ Radfahren erlaubt“ ist ein Fußweg. Das sind die meisten Wege an Landstraßen. Und nötigen über Hupen oder noch besser rumkrakelen aus dem Fenster, nö… nicht erlaubt, sorry. Und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, nein auch nicht erlaubt.
Und mein absoluter Klassiker für die Fans der STVO, Parken auf Geh und Radwegen ist nicht erlaubt, nicht geduldet und es gibt kein Gewohnheitsrecht. Also wer meint anderen zu sagen was sie tun dürfen und was nicht, zig Millionen Autos parken täglich falsch.
Von daher, wenn da mal ein Radler auf der Landstraße fährt, die paar Sekunden sind sicher drin, mal eben zu warten und dann mit 2 Meter Abstand korrekt zu überholen.
Ich empfehle jedem auch gerne selbst mal die Erfahrung mit Radwegen an der Landstraße zu machen… anders als die Straßen sind die meist von 1943 und deren Nutzung ist nicht zumutbar.
Also sorry wenn ich es in dem moment so schroff sagen muss. Aber wenn man Rennrad fährt und trainieren will, sollte man sich nicht unbedingt die Straße aussuchen, denn dort hat man sich nun mal an die StVO zu halten. Diese besagt unter anderem auch aus, dass man seine Geschwindigkeit auch anzupassen hat, wenn notwendig. Ich kann und darf auch nicht einfach mit meinem Sportwagen auf die Straße und für mein nächstes Rennen trainieren. Ich muss als Autofahrer, wenn ich mal mehr beschleunigen will oder auch trainieren will, auf ein abgesperrtes Gelände. Andernfalls muss ich mich an die StVO halten.
200 km abgesperrten Gelände ?
Puh, viele aufgeheizte Gemüter hier, die sich beschweren.
Kann ich verstehen, da ich mich oft selbst über Situationen aufregen musste, in denen ein Radfahrer einfach den Verkehrsfluss „blockierte“.
Das war eben meine Sicht als Autofahrer. Inzwischen bin ich selbst sehr viel mit dem Rennrad unterwegs und oft sehr verärgert darüber, wie man – wie ich früher selbst – auf einen reagiert.
Ich spreche hier allerdings auch von ambitionierten Trainings, die man mit dem Rennrad absolviert.
Fährt man auf dem Radweg, meckern die „normalen“ Radfahrer, dass man zu schnell unterwegs sei. Dazu kommen dann frei laufende Hunde, nebeneinander fahrenden „Touristen“, dicken Anbauten in Form von Anhängern & Co etc.. So ist ein Training nicht möglich.
Wo also ist denn nun der Platz für die Ausübung des Radsports?
Über die Beschaffenheit oder überhaupt das Vorhandensein von Radwegen möchte ich gar nicht erst reden. Und ich werde mich sicherlich nicht mit einem Rennrad auf einen Schotterweg begeben, wenn sich daneben eine gut asphaltierte Straße befindet!
Tut mir leid, wenn es so passiert ist. Aber es liest sich ein bisschen, wie die halbe Seite der Medallie/ eine Seite beschönt. Falls der Radraudi aber aus dem Nichts (ohne vorherige Nötigung oder Gefährdung) so gehandelt hat, war es aber nachvollziehbar unangenehm.
Ich bin beides, Berufskraftfahrer (und mittlerweile recht routiniert, deswegen relativ sicher und entspannt in vielen Situationen), und Rennradfahrer (Lizenzrennen). Viele Radwege sind für das Training (mit schon 35 km/h Schnitt) echt nicht zu gebrauchen (kaputt durch Wurzeln, oder schlechte Anbindung z.B. direkt auf den Gehweg in Dörfern). Man sucht sich ohnehin kleine, schöne Sträßchen, aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden kurz größere Straßen zu nehmen.
Generell habe ich das Gefühl: je unsicherer der Verkehrsteilnehmer (v.a. Kraftfahrer), desto hasserfüllter und gefährlicher die Reaktion.
Ich fuhr neulich hinter einem Radfahrer, der fast in der Mitte unserer Fahrbahn fuhr. Hinter mir weitere 5 Autos. Als ich ihn überholte zeigte er mir den „Stinkefinger“. Nachdem ich auf einen Parkplatz fuhr, kam er mir hinterher. Ich wies ihn darauf hin, dass er, da ja auf dem Bürgersteig das Zeichen 241 zu finden war, auf diesem zu fahren hätte. Und wenn er nochmals mir den Stinkefinger zeigen würde, ich ihn anzeige. Seine Antwort:“Wollen mal sehen, wer wen anzeigt“!
Viele Radfahrer ignorieren dieses Verbot der Straßenbenutzung, vielleicht aus Unkenntnis oder tatsächlich aus Ignoranz.
Wenn es gesetzlich eindeutig geklärt ist wer wo fahren darf, würde es diese Diskussion gar nicht geben. Aber das ist Deutschland!
Interessante Ansätze hier.
Für Fahrräder ein Nummernschild finde ich fast am Besten.
In der Stadt (München, Hamburg z.B.) kommen mir auf meiner Spur auf der Straße regelmäßig Fahrradfahrer entgegen, kreuzen Straßen und fahren bei Rot über die Ampel.
Auf dem Lande, hier bei uns, fahren Fahradfahrer, wenn der Radweg endet, ohne sich umzusehen auf die Straße ein.
Manchmal denke ich, seid ihr Lebensmüde?
Autofahrer sind auch doof, wie der oben beschriebene tiefer gelegte, Chip getunte Oberaffe, der absichtlich Menschen in Gefahr bringt.
Die Meinung „leben und leben lassen“ ist aber zu lässig, wenn ich den Radfahrer ramme, weil er meint kurz vor mir doch noch auf die Straße einscheren zu müssen, obwohl ich mit 80 daher komme oder ähnliches.
Radfahrer wie Autofahrer haben sich an die Verkehrsregeln zu halten, damit ein Miteinander möglich ist. Die meisten Unfälle passieren, weil sich irgendeiner nicht an die Vorschriften hält.
Deshalb: ein Versicherungskennzeichen für Fahrräder wie bei Mofas wäre schon lange angebracht.
Reicht allein die rote Farbe um einen Streifen des Gehwegs als nichtbenutzungspflichtigen Radweg zu markieren oder braucht es zusaetzlich
das weisse Fahrradsymbol?
Hintergrund:
Wenn das nicht ausreicht, darf man (eigentlich) diesen Streifen nicht benutzen sondern muss die Strassse benutzen
Noch anders gefragt:
Woran erkennt man definitiv, ob es sich auch um einen Radweg oder ausschliesslich um einen Gehweg handelt auc( wenn der evtl. bunt ist?
Ich als Auto- Radfahrer und ja auch als Fußgänger obendrein noch Senior. Es gibt sicherlich zuviele uneinsichtge Autofahrer welche Radfahrer gefährden. Wiederum benutze ich tagtäglich einen gemeinsamen Rad und Fahrradweg und schon mehrmals von Radfahrern von hinten ohne Klingelsignale ( welche auch bei Rennfahrrädern entgegen so mancher Meinung mit helltönenden Klingeln ausgestattet sein müssen,) in hoher Geschwindigkeit fast Hautnah, also mit sehr geringem Abstand überholt werde. Dies ist ganz klar und eindeutig ein Verstoßes gegen die StVo. Diese verlangt grundsätzlich Ein Fahrradfahrer hat Warnsignale zu geben,seine Geschwindigkeit zu reduzieren gegebenenfalls auch unter Schrittgeschwindigkeit und die Reaktion des Fussgängers abzuwarten. Also nicht nur auf die bösen Autofahrer schimpfen, sondern selbst Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen. Denn spätestens im Schadensfall wird es für den Radfahrer teuer
Ich habe auf dem Heimweg eine Kreuzung, die ich überqueren muss. Auf der anderen Straßenseite beginnt ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (blaues Schild). Ich muss 25 Meter hinter dieser Kreuzung nach links abbiegen. Es gibt Bordsteinsenken im Randstein. Der Fahrradweg selbst ist stark befahren. Mir wurde gesagt, ich dürfte hier für die 25 m die Straße benutzen. Das würde aber der Fahrradwegepflicht widersprechen. Wie ist hier die Lage?