Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.
Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.

Das Thema „Radwegebenutzungspflicht“ ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.

Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.

Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.

FAQ: Radwegebenutzungspflicht

Wann besteht eine Radwegebenutzungspflicht?

Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.

Was gilt bezüglich der Benutzungspflicht bei kombinierten und getrennten Geh- und Radwegen?

Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.

Welcher Radweg muss benutzt werden?

Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.

Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.


Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.

Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.

Fahrräder sind nicht die einzigen Fahrzeuge, welche auf Radwegen fahren dürfen. So ist es gemäß § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO auch Mofas (also langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor) erlaubt, auf Radwegen fahren, was allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften gilt.

Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?

Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:

Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
  • Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
  • „Radfahrer müssen den Radweg benutzen“ besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
  • Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.

Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.

Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?

Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.

BeschreibungBußgeld
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)20 €
...mit Behin­derung25 €
...mit Gefährdung30 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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119 Kommentare

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  1. Carlchen
    Am 15. Oktober 2020 um 14:28

    Es gibt – wie so oft im Leben – keine Lösung, die alle immer glücklich macht! Ich fahre gerne Fahrrad. Und ich nutze mit zunehmenden Widerwillen gelegentlich das Auto. Der Straßenverkehr hat Radfahrer als schlendernde Freizeitverkehrsteilnehmer eingeplant. Wenn man mit dem Rad aus vegnügen oder als Berufspendler schnell von A nach B will stört man überall alle die sich ärgern lassen wollen oder einen Aufreger suchen, auf der Straße Autofahrer, die abbremsen müssen und Sekunden verlieren, auf dem Fuß-/Radweg Hundebesitzer, die ihrem Hund alle Freiheiten lassen wollen, und auf den Radwegen, landschaftliebende schlenderende Radfahrer, die nicht verstehen, dass Rennradfahrer einem Geschwindigkeitsrekord hinterherjagen. Ja, und auch ich ägere mich, aber nur wenn ich will und ich lasse mich nur von bestimmten Leuten ägern, zumindest meistens. Wenn ich schnell und sicher von A nach B will fahre ich durchgehend Straße, wenn ich schlendern will auf dem Radweg. Und machmal nehme ich mein Mountainbike und fahre in die Berge, je höher desto weniger Menschen treffe ich, die sich von mir als radfahrer ärgern lassen wollen.

  2. D.W.
    Am 12. September 2020 um 13:07

    also ich bin der Meinung, wenn wir eh schon einen Radweg bezahlt haben dieser genzutzt werden muss.
    Erst recht dann wenn die Radfahrer mitten auf der Straße und auch nebeneinander fahren (Bundesstraße),
    wäre dafür, das sobald ein Radweg zur Verfügung steht im Falle eines Unfalles mit einen Kraftfahrzeug der Radfahrer die Kosten zu 100% trägt. Der Mindestabstand wäre dann nicht nötig wenn diese Personen sich regulär verhalten!

  3. Nölpferd
    Am 8. September 2020 um 8:45

    Richtlinien und Gesetze schön und gut, oft aber sieht es in der realen Welt so aus:
    Ein Radfahrer, da er nicht eindeutig gekennzeichnet ist, kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Daduch entsteht oft die Situation dass, wenn Sach- oder Personenschäden von ihnen verursacht werden und ihr Fahrrad noch fahrtüchtig ist, vom Ort des Geschehens einfach geflüchtet wird. Die Geschädigten sollen dann innerhalb von Sekundenbruchteilen sich eine detailierte Fahrrad- und Personenbeschreibung einprägen während z.b. das Unfallchaos geschieht und Verletzte zu versorgen sind?
    Wäre da eine kurze Kenn-Nummer, die man notieren kann, nicht sinnvoller?
    Als Radfahrer, KFZler oder KRAD-Fahrer kann man vielleicht auch noch eine sog. „Dashcam“ nutzen. Aber als Fußgänger hat man nicht so oft eine Kamera auf dem Kopf und generell sind deutsche Gerichte sehr zarghaft mit dem Zulassen des Videomaterials als Beweisstück.
    Ps: Fahrerflucht bei Radfahrern gibt es in jeder Bevölkerungsschicht: Hippies, Sportler oder Pendler, alle sind da erstaunlicherweise gleich.

    • Klaus
      Am 27. Juli 2023 um 17:18

      Der Grund für den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte beim KFZ ergibt sich aus der Gefährdung. Solange ein Auto 1000 mal gefährlicher ist, (mind. 1 Tonne Gewicht + Motorantrieb), und ein Fahrrad dies eben nicht hat. Wird das Fahrrad kein Kennzeichen bekommen können. Anders ein (echtes) e-Bike. Das sind ja dann Mofas und haben ein Kennzeichen.

  4. Oliver
    Am 28. Juli 2020 um 21:41

    Meine Grundsätzliche Meinung zum Thema „Radfahrer-Fehlverhalten“:

    Vielleicht ist es einigen schon aufgefallen, dass sich besonders in den Städten, viele Radfahrer nicht an viele Verkehrsregeln halten. Sie beachten Ampeln nicht, fahren auf der Strasse und benutzen Radwege in der falschen Richtung. Natürlich kann man dieses Verhalten nicht nachvollziehen, wenn man nicht selbst zu der Gruppe der Radfahrer gehört, welche sehr regelmäßig viel Fahrrad fahren (z.B. längerer Arbeitsweg) und hierbei auch größere Strecken mit höherem Tempo zurücklegen. Wer selbst nur einmal im Jahr auf einem Sonntagsausflug eine kurze, langsame Spazierfahrt mit dem Fahrrad macht – jedoch nicht aus sportlichen, gesundheitlichen, ökonomischen oder ökologischen Gründen – wird die folgenden Probleme dieser Radfahrer nur schwer nachvollziehen können.

    Radfahrer werden aufgrund einer, über Jahrzehnte fast ausschließlich auf den Autoverkehr ausgerichteten, Verkehrs- und Bau-Politik so stark benachteiligt, dass fast alle (ich schließe mich hier ein) nach einer gewissen Zeit beginnen bestimmte Regeln zu missachten. Die Ursache hierfür sind z.B.:

    1. Die Radwege sind oft in schlechtem Zustand, verdreckt, uneben oder zugeparkt.
    2. Das Nutzen von Radwegen ist oft sehr gefährlich, weil die Sichtbarkeit des Radfahrers sehr schlecht ist. Deshalb besteht besonders an Ein- und Ausfahrten ein hohes Kollisionsrisiko. Für Kollisionen mit Fußgängern gilt dies ebenso – besonders dann, wenn Radfahrer deutlich schneller (als z.B. 20km/h) fahren.
    3. Die Radwege sind oft nicht durchgängig. Durchaus vorhandene gut ausgebaute Teilstücke werden regelmäßig unterbrochen durch Abschnitte mit z.B. einfachen Gehwegen oder ähnlichem. Oft ist sogar ein umständlicher (Anhalten notwendig) Wechsel der Strassenseite notwendig.
    4. Das vorgeschriebene Benutzen von Radwegen entgegen der Fahrtrichtung – wenn nur einseitig ausgebaut – ist besonders bei höherem Tempo sehr gefährlich, weil z.B. Autofahrer beim Abbiegen nicht damit rechnen, dass auch aus dieser Richtung Fahrräder kommen können.
    5. Die Ampel-Schaltzeiten auf Radwegen sind oft viel kürzer als die Zeiten für Autos auf der Strasse. Teilweise müssen die Ampel erst gedrückt werden (man stelle sich das mal bei Autos vor).
    6. Radfahrer müssen beim links-abbiegen oft 2x an einer Ampel (die mit den schlechten Schaltzeiten) warten!
    7. Bei Bauarbeiten werden oftmals nur Umleitungen für Autos ausgeschildert. Radfahrer müssen sich selber einen Weg suchen – wenn es überhaupt einen gibt.

    Und dabei ist doch Radfahren so Gesund und so gut fürs Klima!

    Wenn eine Gesellschaft jahrzehntelang die Bedürfnisse derer, die es eigentlich richtig machen, ignoriert muss sie sich nicht wundern, wenn die Betroffenen anfangen einige unsinnige Regeln dieser Gesellschaft zu ignorieren.

    Natürlich gibt es aber auch Radfahrer, die einfach nur Idioten sind …

  5. Hansi
    Am 16. Juli 2020 um 22:18

    @Hein
    „Schon interessant wieviele Leute vermeintlich den Zustand eines Radwegs vom Auto aus beurteilen können. Respekt!“

    Ich für meinen Teil kenne die (Rad)Wege in meiner Gegend sehr gut als Radfahrer, fahre aber auch oft als Autofahrer an diesen entlang, also ja: ich kann hier den Zustand „vom Auto aus“ beurteilen.
    Es gibt auch ein paar Radwege, bei denen kann ich schon verstehen, dass man lieber auf die Straße ausweicht. Aber es werden von einigen Freizeitradlern mit Hörnchenlenker eben auch die vielen sehr gut erhaltenen und teils nagelneuen Radwege mit BlauSchild nicht genutzt und dann eiert man auf dem Heimweg im Auto öfter mal hinter einem solchen her….
    Ich hatte auch schon einen Rennradler vor mir, der ist auf der alten Straße über Teerflicken geholpert und daneben war ein astreiner fast neuer Radweg verbaut. Manchmal wundert man sich…

  6. Annerose
    Am 3. Juli 2020 um 19:06

    Fahre 2 mal die Woche mit dem Auto zur Arbeit und habe fast jedesmal das Vergnügen Radfahrern mit einem Sportgerät (Rennrad) zu begegnen.
    Das Eine mal fuhren 2 Räder (natürlich ohne Licht) durch einen langen Eisenbahntunnel, draußen hellster Sonnenschein, Scheinwerfer an, und trotzdem erst im letzten Moment gesehen. Gott, oder egal wem, sei Dank kein Gegenverkehr.
    Auf Landstraßen fährt Frau mit 30 km/h locker hinterher, bis sich eine Gelegenheit ergibt, diese Benutzer von Sportgeräten, nach neuen Vorgaben, auf der Gegenfahrbahn zu Überholen.
    Die Steigerung ist: Während ich auf einer kurvigen Strecke innerorts, hinter einem Radfahrer hinterher fahre, sich endlich die Gelegenheit bietet den Radfahrer zu überholen (Blinker gesetzt), kommt Mister Unverletzlich auf seinem Sportgerät und überholt mich beim Überholvorgang auf der linken Seite ohne Rücksicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand. Da hilft nur bremsen.Und dann winkt der Tiefflieger noch.
    Da ich selbst Rad fahre habe ich für vieles Verständnis, aber diese neu aufgekommene Phänomen der unverletzlichen und immer im Recht seienden Kamikaze-Fahrer auf ihren Sportgeräten, lässt mich nur mit dem Kopf schütteln.
    Brandenburg hat viele Rad- und Radwanderwege.
    Warum müssen diese von den Sportgerätenutzern nicht benutzt werden? Warum dürfen sie in der Dämmerung die Straßen nutzen? Warum muss ich bei einer Nötigung Verständnis zeigen.
    Und warum darf ich nicht mit einem Skateboard nicht die Straße nutzen? Es hat kein Licht und ist bergab auch sehr schnell.

  7. Knolle
    Am 30. Juni 2020 um 22:18

    Ich sehe regelmäßig Rennradfahrer auf Kreis und Bundesstraßen. Und das nervt gewaltig.
    Spannend sind auch die Dreiergespanne die ein Überholen unmöglich machen und 3/4
    der Spur vereinnahmen.
    Ich treffe immer nur Menschen die vor Ignoranz stinken und die Regeln nicht mal kennen.
    Die sollten bei den hochpreisigen Rädern mit ausgeliefert werden.
    Gerade Rennradfahrer animieren mich dazu eine Dashcam zu installieren. Eine mit GPS.
    Damit man auch sieht wie schnell ich als Pkw unterwegs war. Ich habe mit RennRadfahrern mehr
    schlechte Erfahrungen gemacht als mit PKW, Bus und Lkw zusammen.

  8. Hein
    Am 23. Juni 2020 um 18:49

    Schon interessant wieviele Leute vermeintlich den Zustand eines Radwegs vom Auto aus beurteilen können. Respekt!
    BTW: Wenn Verantwortliche nicht Bäume/Sträucher direkt neben den Radwegen platzieren würden, dessen Wurzelwerk den Weg beschädigt und dessen Laub und Früchte den Weg verschnutzt sowie Leute nicht einfach so Flaschen auf den Radweg werfen würden (keine Ahnung woher die alle kommen, aus dem Autofenster?) und die Kommunen die Radwege regelmässig reinigen würden, sähe es mit der Zumutbarkeit vielerorts deutlich besser aus.

    Solange es extreme Ausnahmen im Verhalten von Rad- und Autofahrern gibt, werden „die anderen“ nur als Feindbild gesehen und dann geht es rund.
    Fakt ist das es eine StVO gibt, an die man sich zu halten hat. Und nur weil sich jemand anderes nicht daran hält, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass man sich selbst auch nicht mehr dran halten muss. Fährt also jemand auf der Straße, der einen benutzungspflichtigen Radweg ignoriert, kann man die Polizei rufen wenn der Radfahrer eine ewig lange Schlange hinter sich herzieht. Passiert dies irgendwo regelmässig (so wie es hier teilweise dargestellt wird, kann man sich an die Politik wenden damit die sich etwas einfallen lässt oder die Polizei vielleicht mal Kontrollschwerpunkte setzt). Das funktioniert garantiert besser als zum Beserker zu werden und es den anderen mal so richtig zu zeigen.

    Gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege bzw. sollten diese unzumutbar sein, hat jeder Radfahrer genau das gleiche Recht die Straße zu benutzen wie ein Autofahrer. Das ist so, wir sind alles Bürger dieses Landes und niemand hat das alleinige Anrecht auf die Straßennutzung.

    Schade ist das nur wenige aggressive Autofahrer und wenige rüpelhafte oder ignorante Radfahrer die Situation verschärfen und die Verkehrsteilnehmer radikalisieren. Je mehr darauf reagiert wird, desto schlimmer wird die Situation weil sie sich aufschaukelt.

    Als Autofahrer habe ich noch nicht ein einziges mal in Schleswig-Holstein auf dem Land einen Radfahrer erlebt, der den kompletten Verkehr aufgehalten hat oder bei dem ich ewig lange hinterfahren musste (und nein, hier geht es nicht immer nur gerade aus, an der Ostküste ist es sehr kurvig und hügelig). Da habe ich wohl viel Glück gehabt wenn ich das hier so lese. Anscheinend bevölkern Horden von bösen Radfahrern die Straßen nur um Autofahrer zu schikanieren ;-)
    Das Ganze wird sich sicher noch verschärfen, jetzt, da die neue StVO in 2020 durch ist, die Fahrradfahrer per Gesetz gestärkt werden damit diese eben auch als gleichwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden, wird der Platz enger auf den Straßen.

  9. D. seidel
    Am 7. Juni 2020 um 15:35

    Hallo, ist das Fahren in Parks gestattet oder grundsätzlich untersagt?
    Ich wohne in Essen
    Danke

  10. RoWie
    Am 3. Juni 2020 um 14:19

    Wenn ich mit meinem Rennrad innerhalb geschlossener Ortschaft mit 30 – 40Km/h unterwegs bin und direkt nach dem Ortsschild beginnt ein Rad-Fußweg, muss ich dann auf den Radweg wechseln. Innerhalb der Ortschaft gibt es keinen Radweg!

  11. Thomas
    Am 2. Juni 2020 um 0:04

    ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
    – Fußwege abschaffen
    – Zu Fuß gehen nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am “normalen” Straßenverkehr”)
    – Fußgänger nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
    – Fußgänger brauchen eine Haftpflichtversicherung
    – Fußgänger werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)

    Aber warum nicht ein Fahrrad sicherer machen?
    Spiegel, Blinker, Motorisierung um auch für 100km/h gerüstet zu sein, und eine Blechhülle wäre auch eine gute Idee. 4 Räder würden sich auch gut anbieten. Oh, und Sitze vorne und hinten – tolle Idee. Mit Gesetzen kann man viele Probleme lösen.

  12. S.L.
    Am 28. Mai 2020 um 10:01

    Ja Leben und leben lassen…das sollten sich aber auch die Radfahrer zu Herzen nehmen und nicht nur die Autofahrer.

    Das Erste, was ich in der Fahrschule gelernt habe, war der Begriff „vorausschauendes Fahren“.
    Wenn ich in mein Auto steige, überlege ich also: Wie könnte der Radfahrer im nächsten Moment ragieren?“ Wenn zum Beispiel die Radfahrerampel auf rot springt und der Radfahrer statt anzuhalten in die Pedale tritt, reg ich mich natürlich auch auf, aber was soll ich machen…in dem Moment ist er der Stärkere gerade weil er der Schwächere ist.
    Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin zögere ich an einer Kreuzung auch eher, weil ich mir vielleicht nicht sicher bin, ob der Auto-/Bus-/LKW-Fahrer mich gesehen hat. Wenn er dann losfährt, denkt man sich auch hier als Radfahrer „So ein Idiot“, aber im nächsten Moment ist man doch irgendwie auch froh, dass man gesund und munter weiter fahren kann.

    Ich bin immerwieder entsetzt, wie aggressiv der Straßenverkehr in Deutschland geworden ist. Nicht nur zwischen Radfahrern und Autofahrern, sondern auch die jeweilige Gruppe untereinander. Da wird gedrängelt, gehupt, gepöbelt…oh und jemanden reinlassen, der die Spur wechseln möchte ist das schlimmst was einem auf dem Weg zur Arbeit passieren kann.

    • Mirko
      Am 6. März 2024 um 13:09

      Guter Beitrag. Ich bin nach 20 Jahren Radeln zur Arbeit jetzt auf SUV umgestiegen, nach der Häufung von lebensbedrohlichen Situationen trotz regelkonformen Verhaltens und des Mitdenken für Andere. Die Rente möchte ich ja auch noch erleben. Die entsetzten Gesichter im Rückspiegel, wenn man 30 in der 30er Zone fährt.

  13. Hubert
    Am 23. Mai 2020 um 11:39

    Das ganze Problem kann man doch durch Einführung einer gebundenen Fahradsteuer lösen.
    Heruntergebrochen von der Steuer für mein Motorrad wären das für mein Rad 9,50€ im Jahr, ein Betrag denn ich für ein gefahrloseres und angenehmeres Fahren gerne bereit wäre auszugeben.
    Diese Einnahmen kanm mann dann für den Ausbau von anständigen Radwegen einschließlich sicheren Anbindungen an das Straßenvehrkehsnetz (wo nötig) nutzen.
    Ein anständiger Radweg wäre für mich ein Weg mit einem Belag ohne Löcher oder sonstigen Deformationen. Außdem müsste er so breit sein dass man andere Radfahrer gefahrlos überholen kann.
    Leider scheint die Alternative bei uns ja nichtmehr zu funktionieren. Nähmlich gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt gegenüber den Anderen Vehrkehrsteilnehmern und Einhaltung der Vehrkehrsregel.
    Ich wünsche allen ein unfallfeies und entspanntes Fahren egal mit welchem Fortbewegungsmittel.

  14. Sebastian
    Am 20. Mai 2020 um 1:57

    Interessante Beiträge hier. Insbesondere von Autofahrern. Da erkennt man schon, wer seinen Führerschein schon mal los war oder, bald los sein wird :-)

    Das scheinen hier nicht die 99% der Autofahrer zu sein, mit denen ich es im Alltag zu tun habe. Ein Glück sind die meisten nicht auf den Kopf gefallen. Und selbst die, die mich knapp überholen, sind meistens ältere Menschen, die sich nicht so weit links rüber trauen. Aggros treffe ich recht selten. Hier fahren aber auch seit Covid sehr viele mit dem Rad. Es ändert die halt Wahrnehmung schon, wenn der Radfahrer (oder aus meinem Blickwinkel Autofahrer) die nette Bäckerin, dein Banker, Nachbar, Neffe oder deine Zahnärztin ist.

    Ich sehe auch, dass keiner der kommentierenden Autofahrer hier das Rad tatsächlich als vollwertiges Verkehrsmittel wahrnimmt. Man fährt eben nicht „entschleunigt“ von Hildesheim nach Göttingen und ist dann „nur ein paar Minuten später da“. Das ist einfch Quatsch :-)) Entschleunigt mit dem „Noname Mountain Bike“ brauchst du nämlich auf schlechten Radwegen mindestens 2 bis 4 Stunden länger als ich, noch wahrscheinlicher schaffst du es gar nicht. So wissend tun, aber offensichtlich ein „Jack Wolfskin Horizont“ bei der nächsten Kneipe oder maximal im nächsten Dorf. Rennradfahrer fahren auch gerne mal im Alltag ’nen 100er oder auch mehr, um etwas zu erledigen, jemanden zu Besuchen, auf eine Party zu gehen usw.

    Wir reden also über grundverschiedene Dinge.

    Mit dem No-Name Bike ist das Schlagloch, die Hecke mit den Gartentörchen direkt neben dem Weg, der 60cm schmale Rad- und Gehweg nett und aus dem Auto heraus mag das als Ahnungsloser auch alles unheimlich nett aussehen. Mit zügig und sicher „von A nach B kommen“ hat die durchschnittliche Radverkehrsführung in D allerdings wenig bis nichts zu tun.

    Kleine Anekdote habe ich auch für euch. Meistens ist es einem selbst peinlich, wenn man sich ungerechtfertigt aufgeregt hat. Man muss nur merken.

    Also:

    Hier im Landkreis Hildesheim wurden in letzter Zeit viele Radwege gesperrt, da sie Sanierungsbedürftig geworden sind. Ich Fahre mit dem Rad daher auf einer schmalen Landstraße auf die nächste Ortschaft zu, rechts neben mir der gesperrte Radweg, den ich sonst immer benutze (ist ja Pflicht). Ca. 400 Meter vor Erreichen der Ortschaft, kommt mir eine Schlange von 8 PKWs entgengen. Hier hat die Straße einen durchgezogenen Mittelstreifen. Der 7-te PKW-Fahrer sieht mich, schert mit quietschenden Reifen auf die Gegenfahrbahn (meine) aus und gibt Vollgas. Tieferglegt. Chiptunig sagt der Sound. Leider keine Zeugen. – hatten wohl keine Zeit – so unentscheunigt – komisch…

    Ich hoffe mal, der Spinner hat die Absperrung auf dem Heimweg wahrgenommen. Vielleicht rettet das ihm und dem einen oder anderen das Leben. Ich bin ihm vor 2 Jahren schon einmal begegnet. Das nächste mal mit Dashcam?

    In diesem Sinne: Nehmt Rücksicht aufeinander, genießt das Leben.

  15. Pic
    Am 28. April 2020 um 11:42

    Gar nicht schlecht. Dann dürfen Radfahrer endlich auch immer die ganze Spur nutzen und Autos müssen dahinter bleiben.

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