Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?
Letzte Aktualisierung am: 18. September 2025
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Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Das Thema „Radwegebenutzungspflicht“ ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.
Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.
Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Radwegebenutzungspflicht
Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.
Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.
Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.
Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.
Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.
Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.
Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?
Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:

- Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
- „Radfahrer müssen den Radweg benutzen“ besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
- Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.
Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.
Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?
Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.
| Beschreibung | Bußgeld |
|---|---|
| Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) | 20 € |
| ...mit Behinderung | 25 € |
| ...mit Gefährdung | 30 € |
| ...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |



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ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
– Radwege abschaffen
– Radfahren nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am „normalen“ Straßenverkehr“)
– Fahrräder nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
– Fahrräder brauchen eine Haftpflichtversicherung
– Fahrräder werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)
PS: Und wenn ein Radfahrer direkt rechts neben einem LKW/Bus oder anderem großen Fahrzeug an einer Kreuzung abbiegt, sollte er doch mal dafür sorgen, dass er von dem Fahrer des Fahrzeuges auch gesehen wird (bemerkbar machen oder halt weiter hinten stoppen), so daß er nicht von dem rechts abbiegenden Fahrzeug übersehen und erfasst wird. Ich jedenfalls habe mal in der FAHRSCHULE (Fremdwort für die einige Radfahrer) gelernt, dass ich nur gesehen werde, wenn ich denjenigen sehen kann (zB über die Rückspiegel des LKW)
Mir sind gestern beim Überholen zwei Rennradfahrer fast unter das Auto gekommen. Ich hatte die beiden leider nicht gesehen. Angehalten und gefragt, ob alles in Ordnung sei. Gott sei es gedankt, war nichts passiert.
Jedoch die Aussage des einen Fahrradfahrers war dann doch bedenklich, warum sie nicht den Fahrrad weg benutzen. Es wäre eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durch geführt worden und deshalb dürfe man den Radweg, außerhalb geschlossener Ortschaften auch ignorieren. Man wäre ja schließlich auf der Straße sicherer als auf dem Fahrradweg!
Da viel mir nichts zu ein, dachte nur das kann er ja dann auf seinem Grabstein schreiben lassen, wenn es dann das nächste Mal kracht und er da nicht mehr lebend raus kommt.
Klar ist es auf der Straße „SICHERER“ weil da sind ja dann die Autofahrer schuld, wenn es zum Unfall kommt. Denn wenn ich auf einem gemeinsam genutzten Fahrrad/Fußgängerweg einen Fußgänger anfahre, dann wäre ich ja schuld.
Nichts für ungut, ich verstehe jeden der wegen schlechter Wege auf die Straße ausweicht, aber außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fast neuem nicht beschädigtem Fahrradweg auf der Straße (trotz korrekt ausgeschilderter Fahrradwege) zu fahren finde ich schon grenzwertig und leider schien der Typ sich auch gar keiner Schuld bewusst zu sein.
Ich fuhr auf der linken Seite auf einem Fussweg mit dem Fahrrad. Ein Auto schoss aus einem Hof heraus und schnitt mir den Weg ab. Ich prallte dagegen. Der Autofahrer sah mich nicht, weil er wohl nach links schaute, ich aber von rechts gefahren kam. Jetzt erhielt ich von der Polizei ein Schreiben, zwecks Ordnungswidrigkeit. „Da auf der anderen Seite ein Seitenstreifen oder Radweg vorhanden sei“…hätte ich dort in Fahrtrichtung fahren sollen. Es ist dort aber kein Radweg vorhanden. Und der dortige Fussweg ist ständig mit Autos zugeparkt. Auf der Straße ist es viel zu gefährlich zu fahren. Jetzt will man mich noch bestrafen, obwohl der Autofahrer aus dem ruhenden Verkehr zur Straße einfach über den Fussweg fuhr, ohne zu schauen. Ich wurde verletzt. Mein Fahrrad ist Schrott. Ich habe keine Ahnung, was ich tun kann.
Auf einem reinen Fußweg mit dem Radfahren verboten , außer Sie sind unter 12 Jahre alt ! Sie mzdie Straße benutzen oder Schieben !
@Ronny
Auch als Radfahrer hast du dich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten. In der 30er Zone mehr als 30 km/h ist auch zu schnell übrigens.
@all
Noch besser sind die Spezies, welche mit ihrem Radl Volldampf durch irgendwelche Spielstraßen ballern. Auch hier gilt ebenfalls für Radler Schrittgeschwindigkeit. Man hat manchmal das Gefühl, für einige Fahrradfahrer gelten die Verkehrsregeln nicht. Der §1 z.B. (gegenseitige Rücksichtnahme etc.) gilt aber eben auch für euch.
Wenn der Radweg tatsächlich marode ist, kann man es schon verstehen, dass ein Rennradfahrer auf der Straße fährt.
Nicht zu verstehen ist, wenn ein sehr guter, wenig befahrener benutzungspflichtiger Radweg existiert und die Herren Rennradfahrer meinen trotzdem auf der Straße fahren zu müssen. Wenn sich dann obendrein noch ein größerer Stau hinter dem Radler bildet, kann man den Frust mancher Autofahrer schon verstehen. Ich bin selbst schon kilometerlang hinter so einem Heini hinterhergeeiert, trotz bestem Radweg, weil ständig Gegenverkehr war oder Überholverbot. Da kann auch ich mir das Hupen nicht mehr verkneifen.
Ihr Radler übt größtenteils lediglich ein Hobby aus, ihr behindert auf der Straße aber auch Fahrzeuge, welche beruflich unterwegs sind, wie LKW, Busse, Taxis, Pendler usw.
Ich fahre übrigens selbst mit dem Rad und erwarte nicht, dass sofort alles zur Seite springt, wenn ich herannahe. Wenn ich hinter mir mehrere Autos habe (falls kein Radweg vorhanden), fahre ich auch mal rechts ran und lasse die Autos passieren, was gern gedankt wird.
Unter Autofahrern gibt es ebenfalls regelrechte Idioten, das erlebe ich jeden Tag auf der Autobahn, wo oft der totale Krieg herrscht.
Es gilt für beide Fraktionen, leben und leben lassen.
Bin Auto-, Motorrad-, Radfahrer, Fussgänger – und kenne die verschiedenen Perspektiven – das Problem sind zweifellos die Autofahrer.
Weitere Regeln oder bessere Kenntnis von Regeln hilft leider nicht weiter, da die Schuld immer beim „anderen“ gefunden wird. Der Autoverkehr in den Städten muss reduziert oder besser vermieden werden. Autoverkehr muss stark kanalisiert und teurer werden.
Wie soll das gehen wenn man aufs Auto angewiesen ist ? Abgesehen davon ist in Großstädten oft der meiste Verkehr von Auswärtigen !
+1! volle Zustimmung.
Anmerkung: Falls es Außerorts einen deutlich höheren Qualitätsstandard bzgl. des Zustands für benutzungspflichtige Radwege gäbe (vermutlich fehlen hierzu aber meistens die Mittel), würde sich ein Großteil des Diskussionsbedarfs hier als obsolet erweisen. Ich fahre im Jahr zwischen 15000 und 18000 km Rad in NRW und würde gern das Befahren der Straße komplett vermeiden, muss aber leider feststellen, dass viele von der Fahrbahn getrennten Radwege vor allem durch von Wurzeln durchbrochene Asphaltdecken eine enorme Gefahrenquelle darstellen. Wenn noch Laub mit ins Spiel kommt potenziert das das Gefahrenpotential. Ich denke da kann doch jeder Autofahrer und jede Autofahrerin mit einem Mindestmaß an Reflexionsvermögen nachvollziehen, dass man auf die Straße ausweicht. Falls nicht: vllt den entsprechenden Streckenabschitt selbst mal mit einem Fahrrad befahren, bevor man sich ein Urteil erlaubt.
generell gilt eigentlich : Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht ;)
Wenn ich hier so einige Kommentare lese, dann frage ich mich, was ist nur aus unserem Land geworden. Gibt es nur noch die deutsche Diskussions- und Streit- Kultur? Wo bleibt der Dialog und das finden von Lösungen?
Ich fahre Rennrad und auch Auto, und bin Ex-Motorradfahrer. Kenne also alle Seiten.
Wir haben einfach zu wenige und gute Radwege. Und defensives fahren und gehen erwarte ich von allen Verkehrsteilnehmern. Rücksicht nehmen kann auch mit Freude und Dank belohnt werden.
Meine persönliche Meinung ist, daß Radwege in der Stadt auf die Straße gehören. Die sind dort an sichersten, denn da werde ich von den Autofahrern am besten gesehen. Außerorts sollten sie von der Fahrbahn mit einem Grünstreifen getrennt sein.
Und ich möchte als Radfahrer vom Gesetzgeber und den Autofahrern als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer behandelt werden.
Ist das zuviel verlangt? Ich finde nicht!
Lasst uns gemeinsam einen Weg finden.
Hallo zusammen,
Bin vor zwei Wochen von einem Kleinbus angefahren worden. Fahre ca 400 km die Woche und muss feststellen das Autofahrer meist auf den Radweg fahren um dann die Strasse einzusehen der Radweg interessiert da so gut wie nie. Unfall von der Polizei aufgenommen Schuldfrage geklärt zwei Zeugen
Und die Versicherung hat sich bis heute nicht gemeldet. Ich benutze innerorts den Radweg nicht mehr viel zu gefährlich sei denn man stoppt vor jeder Einfahrt. Und da ich mit einem verkehrssicheren ROSÉ Rennrad unterwegs bin würde ich dauerhaft bei Schäden immer Verlust machen. Find es auch krass wenn ich mit mehr als 30kmh in der 30er Zone fahre und noch von Autos überholt werde.
Hallo
Was ist wenn ein Reisebus den Radweg benützt ohne das eine Haltstelle in der Nähe ist um sich an der roten Ampel vorzudrängeln und dieser filmt den fließenden Verkehr mit den Handy?
Grüße Andi
Mich würde interessieren ab wann der Tatbestand einer Nötigung hier gegeben ist.
Wenn ich als Radfahrer auf einer Bundesstraße trotz befahrbaren Radwegs auf der Straße fahre und das Auto hinter mir von etwa 100 ich nehme an eher 110 auf 20 abbremsen (Vollbremsung) muss weil ein Überholen nicht möglich ist, sei es aus mangelnder Sicht oder Gegenverkehr, bin ich da nicht nahe an einer Nötigung?
Eine Nötigung ist dann sofort ein Straftatbestand gefolgt von mindestens 4 Wochen Führerscheinentzug. Das klingt dann etwas anders als 35€ Bußgeld.
Hallo.
Was kann mitlr eigentlich drohen wenn ich einen Radfahrer einmal kurz anhupe, weil er auf der Straße fährt und sich weigert den angeordneten Radweg auf der linken Seite zu verwenden? ( Blaues Schild)
Viele Grüße,
J.S.
ach und eins noch: der Rennradfahrer hat natürlich noch Kopfhörer im Ohr….
Ich lebe auf dem Land in Südbayern und in einem begehrten Urlaubsgebiet.
Die Radwege neben den Landstraßen wurden in den letzten 20 Jahren kontinuioerlich ausgebaut, um den Verkehr zu entlasten und die radfahrer zu schützen, zu denen auch natürlich Kinder und Jugendliche gehören, die im Sommer mal zum See fahren oder sogar in die Schule. Morgens und manchmal nachmittags.
Wenn ich also als Autofahrer zwischen Ruhpolding und Berchtesgaden in einer Kolonne von 30 bis 50 Autos hinter einem RennRadFahrer herzuckele, der ja ach so schnell ist und 2m neben der Fahrbahn ein Radweg existiert, der keine Mängel aufweist und leer ist, frage ich mich schon, ob der RennRadFahrer noch recht bei Trost ist und wundere mich nicht darüber, dass Autofahrer bei 25-30 km/h langsam die Hutschnur platzt, denn überholen ist bei diesem Verkehrsaufkommen im Urlaubsgebiet wegen des permanenten Gegenverkehrs einfach nicht.
Also, das mit der Wahlfreiheit hatte ich bisher noch nicht mitbekommen. Aber man lernt ja auch als Autofahrer nie aus. Dafür merkt man allerdings, dass Radfahrer in Städten teilweise ein einnehmendes Wesen haben. Beispielsweise ist über eine extra lange Strecke die zweispurige Straße rückgebaut und ein Radweg angelegt worden, Auf dem Uferdamm ist für dieses lange Streckenstück eine definitive Trennung zu den Fußgängern vorgesehen. Erst an der nächsten Brücke wird beides wieder zusammengeführt auf dem Damm. Und was machen „die“ Radfahrer? Uferdamm wird befahren, Radweg wird – korrekterweise – befahren und – man mag es kaum glauben, auf der Straße sind auch noch zweirädrige Zeitgenossen anzutreffen.
Wie hieß doch der Titel eines Film mit Heinz Erhard : „Immer diese Radfahrer!“. ;-)
Ich suche schon lange (und habe auch hier nichts gefunden) die genauen Regeln für die unterschiedlichen Radwege bzw. die Vorfahrtsregeln dazu. Wenn der Radweg direkt mit der Straße zusammen verläuft, dann ist klar das der gerade aus fahrende Radfahrer vor dem links abbiegenden PKW die Vorfahrt hat. Was ist aber, wenn der Radweg baulich von der Straße getrennt (z. B. durch einen Grünstreifen mit Bäumen) an der Straße über einen Bordstein verläuft und dann sowohl zum Fußweg als auch zur Straße, die er quert Poller stehen ? Meiner Meinung nach müßte in diesen Fällen der Radfahrer immer warten. (Stichwort Grundstückseinfahrt, bauliche Trennung, nicht angezeigter Radweg- d.h. für den PKW-Fahrer durch keinen voerzeitigen Hinweis ersichtlich das noch vor der Kreuzung/Einmündung ein Radweg quert) Ich stellte diese Frage auch schon bei der Stadtpolizei/Ordnungsamt und bekam von dort die merkwürdige Antwort, das man mir dies nicht beantworten kann und ich einen Anwalt für Straßenverkehrsrecht fragen soll. Hat hier jemand einen Hinweis ?
Als Linksabbieger muss ich dem Gegenverkehr Vorrang geben. So wie beschrieben, verläuft der baulich getrennte Radweg in deinem Gegenverkehr, also als Linksabbieger Vorrang gewähren.
Und diese Radfahrer, welche im Vollspeed angeflogen kommen und über den Zebrastreifen fahren. Keiner dieser Vögel weiß, dass er dies überhaupt nicht darf und eigentlich sein Rad hier schieben müsste. Wenn man dann als Autofahrer ne Vollbremsung hinlegen muss, um den ihren Arsch zu retten, wird man noch beleidigt und bedroht.
Ansonsten Radfahrer müssen noch mehr kontroliert werden, damit sie es endlich mal kapieren, dass Regeln auch für sie gelten. Gerade auch bei der Benutzung des Radweges.