Raser anzeigen: Wie Anwohner sich wehren können

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Leitfaden: Erfolgreich gegen Raser in verkehrsberuhigten Zonen vorgehen

Raser sind in Wohngebieten besonders gefährlich.
Raser sind in Wohngebieten besonders gefährlich.

Vielleicht kennen Sie dieses Problem: Sie sind in eine ruhige Gegend mit 30-er Zone oder Spielstraße gezogen, damit Ihre Kinder sorglos auf der Straße spielen oder sie alleine überqueren können. Allerdings gibt es dort diesen Nachbarn, der keine Kinder hat und es nicht einsieht, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Oder der verkehrsberuhigte Bereich wird allgemein oft von Autofahrern benutzt, die es besonders eilig haben.

Persönliche Gespräche brachten keinen Erfolg mit sich und es sind keine Fahrbahnschweller oder Aufpflasterungen vorhanden, die die Autofahrer zum langsameren Fahren zwingen würden. Was können Sie also unternehmen, um Verkehrssünder zur Vernunft zu bringen? Wir zeigen Ihnen sechs Möglichkeiten, wie Sie erfolgreich gegen Raser in Ihrem Wohngebiet vorgehen.

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eBook „Leitfaden für Anwohner: Geschwindigkeitsüberschreitung“

Sie werden tagein tagaus von einem Raser in Ihrer Nachbarschaft tyrannisiert? Im kostenlosen eBook zum Thema „Raser“ finden Sie einen Leitfaden für Anwohner inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung wie Sie gegen Raser in Ihrer Wohngegend vorgehen können. Sie erfahren, wann Sie die Polizei kontaktieren können und welche Möglichkeiten es gibt, wenn die Beamten Ihnen nicht ausreichend helfen.

Wie beantragen Sie eine verkehrsberuhigte Zone? Können Sie veranlassen, dass ein Blitzer in Ihrer Nachbarschaft aufgestellt wird? Dürfen Sie eine Blitzerattrappe aufstellen? Welche Sanktionen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Das eBook können Sie hier kostenlos downloaden:

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FAQ: Was tun gegen Raser in Wohngebieten und verkehrsberuhigten Zonen?

Was kann ich tun, wenn Raser verkehrsberuhigte Bereiche unsicher machen?

Sofern es dadurch zu einer Verkehrsgefährdung kommt, können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Und wenn die Anzeige ohne Folgen bleibt – was kann ich dann unternehmen?

Wenden Sie sich an die Polizei und suchen Sie dort nach Unterstützung. Außerdem können Sie die entsprechende Zone für den Blitzermarathon vorschlagen.

Kann ich selbst gegen die Raser vorgehen, z. B. mit einer Blitzerattrappe?

Davon ist eher abzuraten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten obliegt allein dem Staat. Wirkt sich Ihre Attrappe negativ auf den Verkehr aus, weil Autofahrer z. B. wegen des Blitzlichts erschrecken und einen Unfall bauen, machen Sie sich mitunter selbst strafbar.

Strafanzeige gegen zu schnelle Fahrer stellen

Wenn eine Verkehrsgefährdung durch Raser in einem verkehrsberuhigten Bereich vorliegt, sollten Sie sich zuallererst immer an die Polizei wenden. Sie können einen Hinweis geben oder den Raser anzeigen. Allerdings gestaltet sich dies schwierig, da die Anzeige in der Regel nur auf einer von Ihnen geschätzten Geschwindigkeit basiert. Die geschätzte Geschwindigkeit allein führt noch zu keinem Bußgeld. Die Strafanzeige kann aber häufigere Geschwindigkeitsmessungen in dem verkehrsberuhigten Bereich zur Folge haben.

Für die Beamten sind bei einer Strafanzeige folgende Eckdaten wichtig:

  • Ihre Personalien
  • Straße (ggf. bestimmte Hausnummer bzw. komplette Straße)
  • Uhrzeit (Wann sind die Raser besonders auffällig?)
Anzeige gegen Raser bei der Polizei stellen
Anzeige gegen Raser können Sie bei der Polizei stellen

Zudem müssen Angaben zum Täter also zum Raser gemacht werden, was in diesem Fall meist nur die Angabe des Kfz-Kennzeichens ist. Wenn andere Anwohner das zu schnell fahrende Fahrzeug auch beobachtet haben, können sie als Zeugen genannt werden.

Die Polizei schickt dann zur der genannten Uhrzeit ein Fahrzeug und misst die Geschwindigkeit. Im Regelfall wird hier nicht geblitzt, sondern der Verkehr beobachtet, um bestimmen zu können, ob Geschwindigkeitsüberschreitungen tatsächlich vorkommen. Sollten die Anschuldigungen stimmen und dort viele Raser unterwegs sein, wird der Verkehr regelmäßiger kontrolliert und zwar dann auch mit der entsprechenden Ausstattung.

Um eine Strafanzeige zu stellen, können Sie sich persönlich, per Post oder über das Internet an die Polizei wenden. Das Erstatten einer Strafanzeige ist kostenlos. Das gilt natürlich nur, wenn in der Anzeige nicht bewusst eine falsche Aussage getroffen wird. Denn das könnte zu einer Anzeige gegen den Antragsteller führen.

Persönlich Anzeige erstatten

Die Strafanzeige gegen Raser kann in Deutschland bei jeder beliebigen Polizeidienststelle eingereicht werden. Bestenfalls wendet sich die betroffene Person an die zuständige Polizeistation. Damit ist die Wache gemeint, die sich in dem Wohnort oder in dem Bezirk befindet, in dem der Anzeigeerstatter wohnt. Grundsätzlich sind alle Polizisten dazu verpflichtet, eine Anzeige bei Verdacht auf eine Straftat entgegenzunehmen.

Per Post Anzeige erstatten

Wenn Sie den Raser anzeigen möchten, können Sie das auch schriftlich tun. Dabei wenden Sie sich entweder direkt an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft, die den Sachverhalt dann an die zuständige Polizeidienststelle weiterleitet. Wichtig bei der schriftlichen Mitteilung ist die Angabe des Absenders, da Dokumente mit einem anonymen Absender normalerweise nicht berücksichtigt werden. Das beobachtete Fehlverhalten sollte in dem Brief genau beschrieben werden. Dazu gehört auch Ort, Uhrzeit und Datum des Vergehens.

Online Anzeige erstatten

Bei einem nicht akuten Vergehen ermöglicht die Polizei, online Anzeige zu stellen. Unter der jeweiligen Webseite des Bundeslandes finden sich Hinweise zur Erstattung der Strafanzeige. Zudem kann ein passendes Formular ausgewählt werden. Dort muss der Tatort, die Tatzeit und eine Beschreibung der Tat eingegeben werden. Allerdings gibt es nicht in allen Bundesländern sogenannte Internetwachen. In den folgenden Bundesländern ist eine Anzeige gegen Raser online möglich:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
In folgenden Bundesländern gibt es folglich keine entsprechenden Webseiten: Bayern, Bremen, Saarland, Thüringen

Eine Strafanzeige hat keine Konsequenzen nach sich gezogen?

Sie können Raser bei der Polizei melden, damit sie Messungen vornimmt.
Sie können Raser bei der Polizei melden, damit sie Messungen vornimmt.

Wenn eine Anzeige nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat und die Fahrer weiterhin ungestört durch Ihre Straße rasen, müssen Sie noch nicht resignieren oder sich gar zu voreiligen Schritten gegen die Raser hinreißen lassen. Immerhin gibt es weitere Mittel, die Sie ausschöpfen können, um den Rasern das Handwerk zu legen. Welche dies sind, werden wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Flugblätter verteilen und Aufmerksamkeit erlangen

Handelt es sich bei den zu schnell fahrenden Personen im verkehrsberuhigten Bereich um direkte Anwohner, können auch andere Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachbarn, die dieses Verhalten beobachtet haben, können gemeinsam Flugblätter erstellen. Die Flugblätter können die Sachlage schildern und zudem an das Gewissen der Raser appellieren, indem auf die Gefahr, die von ihnen ausgeht, hingewiesen wird. Die Täter werden sich auf diese Weise hoffentlich bewusst, dass sie Kinder gefährden und unterlassen dieses Verhalten.

Tipp: Eine objektive Formulierung führt in jedem Fall eher zu einem Erfolg als ein persönlicher Angriff. Auch wenn der Ärger noch so groß ist, sollten auf den Blättern deshalb keine Namen stehen. Denn das kann unter Umständen sogar zu einer Strafanzeige gegen die Flugblattersteller führen.

Antrag verkehrsberuhigter Bereich

Wenn Raser ein Problem sind, kann ein verkehrsberuhigter Bereich sie u. U. stoppen.
Wenn Raser ein Problem sind, kann ein verkehrsberuhigter Bereich sie u. U. stoppen.

Eine weitere Möglichkeit gegen Raser vorzugehen, ist es, einen Bürgerantrag an die kommunale Volksvertretung zu stellen. Auf diese Weise können Sie eine Verkehrsberuhigung beantragen. In Ihrem Antrag können Sie den Bau von Fahrbahnschwellen, Plateaupflastern oder Teilaufpflasterungen vorschlagen. Erstere werden, je nach Herkunft, auch als Berliner Kissen, Kölner Teller oder Krefelder Kissen bezeichnet.

Diese Maßnahmen zwingen die Autofahrer zum langsameren Fahren. Handelt es sich bei der betroffenen Straße um keine verkehrsberuhigte Zone, kann der Antragsteller auch eine Verkehrsberuhigung durch die Einrichtung einer Spielstraße beantragen.

Die zuständige Behörde hat dabei je nach Ort und Bundesland variierende Namen. Damit Klarheit darüber herrscht, wie die kommunale Volksvertretung im eigenen Ort heißt, sind die Namen im Folgenden aufgelistet:

  • Berlin: Abgeordnetenhaus
  • Hamburg, Hansestädte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (außer Bremen): Bürgerschaft
  • Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern: Gemeindevertretung
  • Hessen, Brandenburg, Bremerhaven: Stadtverordnetenversammlung
  • Marktgemeinden (in Bayern): Marktgemeinderat
  • Verbandsangehörige Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz: Rat der Stadt oder Rat der Gemeinde
  • Bremen: Stadtbürgerschaft
  • Sonstige Städte: Stadtvertretung oder Stadtrat
  • Sonstige Gemeinden: Gemeinderat oder Ratsversammlung

In großen Städten, wie beispielsweise Berlin, beschäftigen sich die Bezirksämter mit Angelegenheiten bezüglich Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen. Hier ist z. B. der Fachbereich Tiefbau für den Bau einer Fahrbahnschwelle oder Aufpflasterung verantwortlich, die ein wirksames Mittel gegen Raser sind. Wer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung beantragen möchte, dem empfehlen die Mitarbeiter des Fachbereichs zunächst einen formlosen Antrag zu stellen.

Der Antrag sollte folgende Punkte beinhalten:

  1. Welche Straße ist betroffen?
  2. Welche Maßnahmen sollen eingeleitet werden? (Bau von verkehrsberuhigenden Elementen, Antrag Spielstraße)
  3. Warum sollen diese Maßnahmen realisiert werden? (Gefährdung von Anwohnern und vor allem Kindern)

Der Fachbereich Tiefbau prüft dann die angegebene Straße. Nicht jede Straße ist bezüglich ihrer Beschaffenheit als verkehrsberuhigte Zone geeignet. Da der Schwellenbau teuer ist, muss das zuständige Amt ermitteln, ob dafür genug Geld vorhanden ist. Zudem muss gewährleistet werden, dass Krankenwagentransporte ohne Probleme möglich sind.

Neben dem Antrag an die kommunale Volksvertretung empfiehlt es sich, den zuständigen Verkehrsreferenten schriftlich zu kontaktieren. Dieser wird von jeder Kommune aus dem Kreis der Stadt- und Gemeinderäte gewählt. Der Antrag kann zudem durch den Arbeitskreis Verkehr aus der lokalen Agenda unterstützt werden. Die dort tätigen Personen haben meist einen guten Kontakt zu den Stadt- und Gemeinderäten und dem Bürgermeister und können Ihnen bei dem Raser-Problem helfen.

4. Über die Presse Druck auf die Ortsgemeinde ausüben

Anwohner können ihre Straße wegen der Raser zum Blitzmarathon vorschlagen.
Anwohner können ihre Straße wegen der Raser zum Blitzmarathon vorschlagen.

Wenn es zu keiner Besserung der Verkehrslage kommt, kann Druck auf die Ortsgemeinde ausgeübt werden. Dies kann durch die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Presse erfolgen. Dadurch werden außerdem mehr Bürger auf den Tatbestand aufmerksam gemacht, die sich zusätzlich am Bürgerantrag gegen die Raser beteiligen. Je mehr Personen sich daran beteiligen, desto eher gibt es Hoffnung für eine Verkehrsberuhigung. Ein weiterer drastischer Schritt wäre eine Klage gegen die Ortsgemeinschaft, sofern keine Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen werden.

5. Vorschlag für Blitzmarathon

Bürger können sich bundesweit insofern in die Bestrafung von Rasern einbringen, dass sie Straßen für das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten über ein Online-Formular vorschlagen. Die Polizei publiziert dann die zehn am häufigsten genannten Straßen auf ihrer Webseite. Um einen Erfolg zu erzielen, müssen also sehr viele Anwohner dazu animiert werden, die betroffene Straße vorzuschlagen. Dies kann beispielsweise in Verbindung mit Flugblättern geschehen. Wird ein Blitzmarathon durchgeführt, dauert er über mehrere Stunden an.

6. Sonderfall Bayern: Zweckverbände

In Bayern organisieren die Kommunen die Ausleihe von Überwachungspersonal samt entsprechender Gerätschaft seit Jahren gemeinschaftlich über sogenannte Zweckverbände, an die sich die Bürger wenden können, um gegen Raser in ihrem Wohngebiet vorzugehen. Die im Verband zusammengeschlossenen Gemeinden des fränkischen Landkreises schicken Mitarbeiter, die von einer privaten Sicherheitsfirma ausgeliehen wurden, mit mobiler Überwachungstechnik auf Temposünderjagd. Das Mietpersonal erhalte zuvor dieselbe Schulung wie reguläre Behördenangestellte, die Geschwindigkeitsüberschreitungen messen.

Raser selbst bestrafen?

Auf keinen Fall sollten Anwohner selbst gegen die Raser vorgehen.
Auf keinen Fall sollten Anwohner selbst gegen die Raser vorgehen.

Manche Bewohner fühlen sich den gefährlichen Fahrern so hilflos ausgeliefert, dass sie sie selbst zur Vernunft bringen möchten. Das ist allerdings eine schlechte Idee. Wer beispielsweise einen Gegenstand auf der Straße platziert, um die Person zum langsameren Fahren zu zwingen, greift ordnungswidrig in den Straßenverkehr ein. Wird dadurch tatsächlich jemand gefährdet oder kommt es zu einer Sachbeschädigung, drohen laut dem Strafgesetzbuch (§ 315b) eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Wenn es überhaupt keine Möglichkeit gibt, die Raser zur Vernunft zu bringen, versuchen manche Anwohner sie direkt zu konfrontieren. Dabei können die Emotionen natürlich überkochen, insbesondere wenn es in einer verkehrsberuhigten Zone zur Gefährdung eines Kindes kam. Allerdings ist es keine Lösung, den Fahrer zum Anhalten zu zwingen, ihn anzuschreien oder sogar zu beleidigen. Der Raser kann daraufhin selbst eine Anzeige wegen Nötigung oder Beleidigung erstatten.

Die Aufstellung von selbstgebauten Attrappen von Geschwindigkeitsmessgeräten im eigenen Garten ist rechtlich erlaubt. Wenn die Attrappe allerdings Auswirkungen auf den Straßenverkehr hat, wird es brenzlig. Die Nachbildung darf auf keinen Fall ein Blitzlicht aussenden, denn dies könnte vorbeifahrende Fahrzeuge blenden. Der Autofahrer könnte sich erschrecken und einen Unfall verursachen. Er kann den Inhaber des vermeintlichen Messgerätes dann verklagen. Führt das Blitzlicht zu einem Unfall im Verkehr, stellt das einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und somit eine Straftat dar. Die Straftat hat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe als Folge.

Es ist also nicht sinnvoll, unverantwortliche Fahrer selbst bestrafen zu wollen. Die Person, die zu schnelle Autofahrer drosseln will, sollte sich lieber an den Leitfaden zum Kampf gegen Raser in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen halten, um nicht selbst eine Anzeige zu riskieren.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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67 Kommentare

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  1. Lars W
    Am 27. August 2020 um 11:52

    Ich kann den beiden letzten Kommentatoren nur zustimmen. Jede Industrienanlage, jedes Gerät ist durch Verordnungen gegen Lärm gezügelt. Nur beim Straßenverkehr machen so einige mit Ihren Fahrzeugen was sie wollen und werden seit Jahren verschont. Keine staatliche Institution bringt uns Lärmgeplagten Linderung. Es gibt kaum Möglichkeiten die Auspuffe zu begrenzen, da viele sogar legal laut sind. Für mich ist das extremste und schädlichste Lobbyarbeit. Ich sehe aktuell nur eine Möglichkeit: Die Lärmopfer müssen sich wehren. Mein Vorschlag: Die Auspuffgangster mit den eigenen Mitteln schlagen. In jedem Ort sollten sich die Menschen zusammentun und Fahrzeuge, wie Motorräder auf Leihbasis organisieren, die sehr laut sind. Im Netz findet man sofort die lautesten Modelle. Mit diesen Modellen am besten nachts durch die ruhigen Wohnstraßen der Politiker fahren. Ich denke, wenn in jedem Ort die Verantwortlichen am eigenem Leib spüren, was in den letzten Jahren schiefgelaufen ist, so wird sich einiges ändern. Dann dauert es noch ein paar Jahre bis das Lärmvirus ausgemerzt ist.

    P.S.: Corona hat beim Beginn des Lockdowns mehr für die Lärmopfer gemacht, als alle bisherigen Maßnahmen. Traurig, oder ?

  2. Mario
    Am 21. Juli 2020 um 10:40

    Und was ist mit den Raudis die in einer 30er Zone extra Gas geben und auf Fußgänger darauflos fahren? Typen die sogar noch einen 20Tonner fahren?
    Neulich hat er fast meine Frau überfahren.

  3. Tom
    Am 3. Juli 2020 um 11:12

    Willkommen im Club,
    wir wohnen seit 22 Jahren in einer verkehrsberuhigten Zone, 3 Meter breit, keine Gehwege, Teilstrecken von 40-70 Metern. Bei 4-7 km/h müssten Fahrzeuge + Radfahrer 6-10 Sek. für diese Abschnitte benötigen. Tatsächlich sind es aber 1-4 sec.

    Zählen kann jeder, denn Geschwindigkeit = Weg / Zeit.

    Die gefahrene Geschwindigkeit beträgt i.d.R. 25-45 km/h. Paketdienste, Sozialdienste und städtische Versorgungsfahrzeuge sind die schnellsten. Aber auch von den in über 20 Jahren beobachteten ca. 30-40 Polizeifahrzeugen hielt sich nicht ein einziges an 4-7 km/h.
    Was wir unternommen haben:
    – die rasenden Nachbarn angesprochen: Ablehnung, „..20 km/h ist langsam genug…nix los hier“
    – freundliche Flyer verteilt: keine Reaktion
    – Ordnungsamt 12-15 angeschrieben: nicht zuständig, kein Unfallschwerpunkt, ignoriert
    – Polizei angeschrieben: kein Unfallschwerpunkt, Zeitmangel
    – gegen namentlich bekannte Raser 14x Strafanzeige gestellt, Polizei lädt Raser als Zeugen der dann sein Aussageverweigerungsrecht anwendet, alle Anzeigen ergebnislos eingestellt, anschließend Häufung von Sachschäden = Strafanzeige = niedergelegt,
    – 6 (sechs) x Dienstaufsichtsbeschwerde als Einschreiben mit Rückschein und Kopie an örtliche Presse, gegen rasende Polizeifahrzeuge parallel bei der obersten Polizei Kreisdienststelle und dem Landesinnenminister gestellt. Die erste Beschwerde 1998 wurde eingangsbestätigt, keine weitere Reaktion.
    Stadtvertreter angeschrieben – keine Reaktion
    Verkehrswacht angeschrieben – Eingangsbestätigung, keine Reaktion
    Die jährlichen 4-5 Verkehrstoten /100.000 Einwohner in unserer Kreisstatt, ergeben das 15-20 fache der Städte Bonn Dresden oder Münster. Statistisch verschwinden die Toten hier in der Kreisstatistik. Allen örtlichen Vertreter von Stadt, Land und Bund, Presse und Verbände haben wir die Fakten mitgeteilt, 2 Antworten des Bedauerns und 43 x Schweigen waren die Reaktion.
    Unter vier Augen, ohne Zeugen gesteht jede/r einzelne Zuständige, dass die örtliche Situation unhaltbar sei, aber jede Öffentlichkeit wird strikt vermieden und auch verleugnet.
    Fazit: 42 niedergelegte Strafanzeigen (100%), jeweilige Kosten genau 249,23€ für Gebühren, Zeit, Vergeltungsschäden – in 22 Jahren. Es lohnt nicht!
    Was unterscheidet dieses Land von einer korrupten Bananenrepublik?

  4. Heinz-Jörg
    Am 26. Juni 2020 um 15:35

    Schön lesbare Tips, doch leider zahnlos. Wenn der Raser rasen will, dann macht er das. Selbsthilfe verboten, so wird man hier zum Dummerjahn erzogen. Hier in dem Land kann doch jeder machen was er will, siehe Stuttgart.

  5. Sauerampfer
    Am 3. Juni 2020 um 16:26

    Leider, leider sieht es so aus, als ob man sowohl den Rasern als auch den Lärmfuzzis ungeschützt ausgesetzt bleibt.
    Gibt es nicht überkommunal die Möglichkeit eine Klage anzustrengen? Es muss doch auch eine Stadtverwaltung , die sich nicht darum bemüht, das Grundrecht ihrer Bürger auf Unversehrtheit zu schüzten, mal aus ihrer Lethargie geweckt werden können.
    (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“)
    Jede immissionsschutzrechtlich zu beurteilende Anlage darf im Industriegebiet max. 70 dB (A) verursachen und dort lebt ja eigentlich niemand.
    In Kerngebieten ( also in Dörfern und Städten) sind es nachts sogar nur 45 dB (A) .
    Lt. Aussage im Spiegel (21.05.2020) will die Länderkammer einen Maximalwert von 80 Dezibel (db/A) durchsetzen, das entspricht in etwa der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lkw. Scheuer lehnt auch das ab, wenn er sich gegen neue Verbote ausspricht. Die anderen Verbote sind die Sonntagsfahrverbote.
    ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
    Es werden aufwändige Schallschutzwände gebaut, die wiederum wir alle zahlen und gleichzeitig wird einigen wenigen erlaubt die Menschheit mit Lärm und Raserei zu terrorisieren und das auch noch durch einen Minister bestätigt.

  6. Hornisse
    Am 17. April 2020 um 20:37

    Nur was tun wenn neben dem zu schnellen fahren auch noch Lärmbelästigung dazu kommt. Seit mehreren Tagen beobachte ich akustisch das auch zu später Stunde ein Wagen mit Vollgas und wie mir scheint frisiertem Auspuff durch eine 30er Zone brettert. Heute Nachmittag sah ich den Wagen durch die Strasse fahren. Dunkelgelber Sportwagen (vermute Ferrari) – KENNZEICHEN bekannt – fährt übervorsichtig über Bodenwelle und nach dem passieren hört man nur noch überlauten Auspuff und das wars. Was nützt mir da Blitzermarathon o.ä. Der wird geblitzt -wenn überhaupt- zählt 70 € kassiert vielleicht Punkt aber belästigt mit Lärm weiterhin die Ortschaft. Ich bin Motorradfahrer und einiges gewohnt aber das übersteigt alles. Also was tun????

  7. Mohrli
    Am 13. Februar 2020 um 11:26

    Hallo zusammen,auch uns geht es so seid 3,5 Jahren kämpfe ich gegen Bürgermeister,Ordnungsamt und Polizei.Bei und ist es so das die Straßenbreite ca 3,20m mit abgesenkten Bürgersteigen jetzt mit einer weißen Linie von der Straße getrennt damit die Autos nicht zu weit auf dem Gehweg parken.Die Gemeinde hat unsere Straße als Entlastungsstraße deklariert (was versteht man darunter).Frage wie kann man eine 30 Zone als Entlastungsstraße ausrufen und den ganzen Verkehr durch die enge Straße laufen lassen ohne Rücksicht auf die Anwohner bei uns ist der Gehweg noch kein 0,80m breit ich kann dem Busfahrer die Hand schütteln wenn er nicht gerade zu schnell ist.Nach mehreren Messungen bekammen wir von der Polizei die Antwort 35- 40 wäre noch im Rahmen was wir wollten man kann Autofahrer nicht erziehen dann sind die Messungen immer an Brückentagen und Verkehrsruhigen Stunden,wir fühlen uns veräppelt.
    Mache jetzt Schluß sonst werd ich wieder sauer aber wir machen weiter!

  8. anna
    Am 11. Dezember 2019 um 13:38

    Hallo
    Seid 2 Jahren habe ich mit der Gemeinde zu tun, da in unserer recht breiten 30er Zone konsequent schneller gefahren wird….zumeist ( nicht immer ) handelt es sich um Autos, LKW und Transporter, die geschlossene Schranken umgehen wollen…oder auch um Autofahrer,die aus ihren ruhigeren Seitenstrassen raus gefegt kommen und nicht darauf achten, dass es sich um eine 30er Zone handelt…unsere Strasse ist an manchen Stellen leider auch schwer als 30er Zone zu erkenen…
    Die Gemeinde hat sich zunächst insoweit Mühe gegeben alsadss sie für die Autofharer eine Zeitlang Geschwindigkeitserinnerungen aufgestellt haben, aber kamen zurück mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Kraftfaher deutlich unter 50km/h gefahren ist !!!!!!
    Wohlgemerkt 50km/h, was hier noch als absolute Toleranz gewertet wurde….HAMMER! Mein Einwurf, dass so etwas ja wohl nicht zu tolerieren sei, wurde u.a. mit folgender Aussage des Ortnungsamtes quitiert:“Sie müssen aufpassen, dass wir die 30 er Zone nicht wieder zur 50er Zone machen.“
    Soviel zur Hilfe der Gemeinde.
    Blitzerkontrollen sind angeblich an den Stellen nicht möglich, an denen es besonders wichtig wäre….: Hier, wo es abschüssig ist, stehen Bäume, und da kann man nicht messen, da es zu Verfälschungen der Werte kommen könnte.
    Leider werden Kontrollen ja auch im Radio oder Netz veröffentlicht…und so geben Messungen, die dann und wann durchgeführt werden, leider auch ein falsches Bild wieder.
    Mein Problem ist hier, auch wenn ich mir die Probleme der anderen Betroffenen anschaue, dass man als Betroffener tausend Instanzen aktivieren muss, um irgendwann mal , wenn man Glück hat, sein Recht auf 30km/h durchzusetzen…
    Ich frage mich, warum der Gesetzgeber Geschwindigkeitsüberschreitungen so lasch bestraft…..oder gar nicht…oder was auch immer.
    Warum wird in 30 er Zonen und auch in Innenstädten oder Autobahnen, nicht viel öfter geblitzt und zur Kasse gebeten….so wie in der Schweiz.
    Ist mir ein Rätsel.
    Vor allem muss man dann sagen, dass unsere neugewählte Bürgermeisterin beim Umweltausschuss sagte:“Ich weiss gar nicht, warum Sie sich alle aufregen, wir wohnen auch in der 30er Zone, da fahren auch alle schneller.“
    Tolle Bürgermeisterin!
    Über Hindernisse auf der Strasse wurde auch schon gesprochen…aber es verlief alles im Sande.
    Ich bin ein bisschen verzweifelt, denn ich komme so gar keinen Schritt weiter und werde immer vertröstet, dass ich noch zu warten habe…in gut 6 Jahren würde sich in unserem Ort sicher was tun…
    In diesem Sinne
    Schöne Grüsse

  9. Dajosl
    Am 21. August 2019 um 11:26

    Ich war gestern bei der Polizei zu ebenjenem Sachverhalt und wurde sehr freundlich behandelt.
    Vor allem meine Unsicherheit in Sachen „ich will nicht meckern“ wurde mir gleich genommen mit dem Argument: wenn ein Kind tot gefahren wird, fragen wieder alle, warum keiner was gemacht hat.

    Zum Thema „freundliches Gespräch“: das haben wir natürlich im Vorfeld versucht (es handelt sich um Mitarbeiter einer Firma).
    Wir haben mit der Firma gesprochen, einzelne Fahrer aufgehalten und angesprochen und sind jedes Mal ganz frech angegangen worden.
    Ganz ehrlich, ich möchte mich da nicht selbst in Gefahr begeben, wo ich doch nichts falsch gemacht habe.

    Noch eine Bemerkung: ich wurde von der Polizei hierauf hingewiesen: [Link von der Redaktion entfernt]

    Man kann also auch in Bayern online Anzeige erstatten.

  10. Silke O.
    Am 5. August 2019 um 21:23

    Hallo.
    Ich wohne in der Nähe einer Grundschule, in einer 30ger Zone ohne Radweg. Hier rasen die Autos auch morgens zur Schulzeit mir mehr als 50kmh… meistens mit Kinder im Auto.
    Der Satz aus den obigen Text:
    „Allerdings gibt es dort diesen Nachbarn, der keine Kinder hat und es nichteinsieht, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten“, ist totaler Blödsinn- ich hoffe das weiß die Autorin. Meine Nachbarin knallt morgens mit 60-70 durch die Straße, wenn sie ihr Kind 500m weiter zur Schule fahren muss.
    … ich bin die kinderlose Nachbarin und habe dafür überhaupt kein Verständnis.

  11. Alex
    Am 27. Juni 2019 um 8:54

    Wir sind vor 4 Jahren aus einem Gewerbegebiet in eine 30er Zone mit einem zusätzlichen Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gezogen,
    in der Hoffnung hier Ruhe zu bekommen.
    Die umliegenden Handwerker und andere Gewerbetreibende ignorieren dies aber. Drauf angesprochen wird man angepöbelt, beleidigt als Dorf Sheriff, etc. beschimpft!
    Die Sache mit den LKW konnte ich zur Anzeige bringen….dafür wird umso mehr mit den Fahrzeugen der Sprinter Klasse, stellenweise auch mit Anhänger hier mit 50-60 gefahren. Der Verkehrs Ordnungsdienst unserer Stadt reagiert weder auf Anrufe noch auf 3 Mails.
    Ich habe dort extra auf eine Uhrzeit hingewiesen wo die Verstösse am häufigsten sind,
    das ein bloßes anhalten dieser Fahrzeuge ja ausreichen würde,
    da bei den Fahrzeugen mit Anhänger ja nur der Fahrtenschreiber ausgewertet werden müsste…..!!
    Wenn für die 45 Meter an unserer Einfahrt vorbei nur 2-3 Sekunden benötigt werden….ist das zu schnell.
    Da brauche ich kein Blitzer.
    Aber, nichts passiert hier.

  12. Straßenfeger
    Am 6. Juni 2019 um 10:08

    Ich frage mich immer warum ein fester Blitzer nur etwa 10 Meter braucht um rechtskräftig zu blitzen, und ein mobiler Blitzer 150 Meter. An der Technik kann es nicht liegen!
    Es hilft tatsächlich nur, innerorts die Autos versetzt auf der Straße zu parken.
    Komisch, wenn der Gesetzgeber zuerst was anordnet (30 km/h) und dann die Anwohner lächerlich macht die nur versuchen wollen, dass diese Vorgabe auch wirklich eingehalten wird.

  13. William W.
    Am 1. Juni 2018 um 14:44

    Hier auf Nordstrand gibt es viele die das Gesetz in eigener Hand nehmen und rasen. Die Straßen auf Nordstrand sind schon recht eng, aber es wird wie wild gerast. An der Schule steht von 07:00 bis 14:00 Uhr 30 km/h, nix da, teilweise fahren die hier über 60 km/h. Aber es wird hier auch nicht kontrolliert. Die Raser sind Einheimische so wie Urlauber. Wann wird hier mal eine Blitzersäule an mehrere Stellen aufgebaut damit die Raserei aufhört.

  14. Caren K.
    Am 15. Januar 2018 um 10:28

    Hallo,
    ich bin in der gleichen Situation wie die Mehrheit der Verfasser. 30iger Zone, kein Fußweg, Altenheim in unmittelbarer Nähe. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei 50km/h und mehr. Die Ignoranz ( oder doch ehr Arroganz ) der Autofahrer ist so groß, dass sie in Teilen mit überhöhter Geschwindigkeit auf dich zu jagen und dich nötigen, auf die Berme zu springen. Dies ist nicht nur mir, sondern auch anderen Personen ( Nachbarn, Freunden ), passiert. Auch diese häufig verwendete Argument: man könne die Geschwindigkeit nicht abschätzen, kenne ich zur genüge. Ich denke, jeder kann gravierende Unterschiede erkennen ! Jetzt mal eine Frage, wenn man sich an den “ Leitfaden “ hält, allerdings erfolglos bleibt, wer ist dann – falls es doch zu einem Unfall kommt – neben dem Autofahrer, in die Haftung zu nehmen. Man verweist ja auf eine Gefahrenquelle und wenn diese, von Seiten der Kommune, Polizei… , gekonnt ignoriert wird, gibt es da nicht eine Art der “ Mitschuld “ ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:44

      Hallo Caren,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund müssen wir Sie an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. SmoF
    Am 28. Juli 2017 um 17:55

    Wir sind die einzigen Anwohner an einem asphaltierten Weg, der vor ein paar Jahren am Ende unseres Grundstücks zum Wirtschaftsweg umgewidmet wurde.

    Ob Nachbarn, Betrunkene, „Drogisten“ oder eilige „Abkürzer“ – hier fühlen sie sich aufgrund der sie umgebenden Natur als einziges Lebewesen auf diesem Planeten.

    Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind unfassbar:
    Es ist nur eine Frage der Zeit, wann ältere Spaziergänger, Mütter mit Kinderwagen oder Kinder auf Ponies zum Opfer dieser ignoranten Rennfahrer-in-spe werden.

    Wie auch bei einigen meiner Vorredner interessiert das unsere Gemeindekasperl noch nicht mal am Rande.
    Einer der schlimmsten Raser befährt zudem tagtäglich mit schweren LKW den eigentlich verbotenen Weg.
    Zuständig für die Bezahlung im Falle einer notwendigen Instandsetzung des Weges durch die Gemeinde wären … WIR.

    Das macht bitter und nimmt jegliches Vertrauen in die, die uns Normalbürger verwalten.
    Wir fühlen uns machtlos … und die Täter werden gepampert.
    Wir haben von Ordnungsamt über Polizei, Bürgermeister und Presse alle Schritte ergebnislos durchlaufen.
    Bunte Blümchen, Windräder … alles, was auf die Anwesenheit von Kindern hinweist wurde getan.
    Ergebnislos.

    Auf jeden schließlich durch Anzeige vergrämten Straßenrowdy erscheinen zwei neue.
    Wir wissen schon längst keinen Rat mehr.

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