Rechts überholen auf der Autobahn: Wann ist es erlaubt?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann darf man auf der Autobahn rechts überholen?

Rechts überholen: Auf der Autobahn ist das grundsätzlich untersagt.
Rechts überholen: Auf der Autobahn ist das grundsätzlich untersagt.

Linksschleicher: Sie fahren auf der linken Spur, obwohl es dafür keinen objektiven Grund gibt. Die rechte Spur ist frei. Solche Situationen sind ein häufiges Ärgernis auf der Autobahn. Rechts zu überholen wäre ein Leichtes, doch ist dies überhaupt erlaubt?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde das Rechtsfahrgebot festgeschrieben. Das bedeutet, dass jedes Fahrzeug möglichst weit rechts auf dem Fahrstreifen fahren muss. Die linke Spur dient daher lediglich dem Überholen. Doch wie müssen Sie sich verhalten, wenn das Rechtsfahrgebot offenbar missachtet wird und Sie am Fortkommen gehindert werden? Unter welchen Umständen dürfen Sie auf der Autobahn rechts überholen? Dieser Frage widmen wir uns im nachfolgenden Beitrag.

FAQ: Rechts überholen auf der Autobahn

Darf ich auf der Autobahn rechts überholen?

Grundsätzlich darf auch auf der Autobahn nur links überholt werden. Rechts zu überholen, ist verboten.

Wann ist es erlaubt, rechts zu überholen?

Auf der Autobahn darf nur von rechts überholt werden, wenn auf der linken Spur eine Fahrzeugschlange im Stau steht oder langsam fährt.

Was droht, wenn ich auf der Autobahn rechts überhole?

Auf der Autobahn rechts zu überholen, kann ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Rechts zu überholen, ist auf der Autobahn laut StVO verboten

Der § 5 der StVO ist eindeutig. Dort ist festgeschrieben, dass generell links zu überholen ist. Dabei muss natürlich die örtlich maximal zulässige Geschwindigkeit beachtet werden. Das Rechtsüberholen ist dagegen verboten. Doch wie so häufig im Verkehrsrecht gibt es von einer solchen klaren Regel auch Ausnahmen.

Ordnet sich ein Auto zum Linksabbiegen mit entsprechender Absichtsbekundung links ein, darf es auch rechts überholt werden. Das gleiche gilt, wenn eine Straße mehrspurig ist und sich ein Auto auf der mit Pfeil markierten Linksabbiegespur befindet. Zu solchen Situationen kommt es häufig an einer Ampel. Kraftfahrer dürfen innerorts ebenfalls rechts schneller fahren, wenn mehrere mit Pfeil markierte Spuren in dieselbe Fahrtrichtung führen.

Abseits der Autobahn kann rechts zu überholen also erlaubt sein. Auf A4, A9 und Co. handeln Sie aber meist verbotswidrig, wenn Sie rechts schneller fahren als links. Es gibt aber auch hier Spezialfälle. So dürfen Sie beispielsweise auf dem Beschleunigungsstreifen zum Zweck des Einfädelns rechts schneller fahren. Dasselbe gilt für den Verzögerungsstreifen ab der breiten Linie. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber nicht um ein Überholen, denn Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sind im Grunde nicht Teil der Fahrbahn.

Gibt es Ausnahmen zum Rechtsüberholen auf der Autobahn?

Alle Ausnahmen hier im Video zusammengefasst:

Video: Rechts überholen, wann ist das erlaubt?
Wann ist es erlaubt, von rechts zu überholen und wann ist es verboten?
Stau auf der Autobahn: Ein Auto rechts zu überholen, kann unter Umständen erlaubt sein.
Stau auf der Autobahn: Ein Auto rechts zu überholen, kann unter Umständen erlaubt sein.

Es gibt aber auch echte Ausnahmen, in denen rechts zu überholen auf der Autobahn erlaubt ist. Dies ist gemäß § 7 Abs. 2 StVO der Fall, wenn es bei zähflüssigem Verkehr links zur Schlangenbildung kommt. Dies wäre zum Beispiel in einem Stau gegeben.

Ein Überholen ist ebenfalls gestattet, wenn eine Fahrzeugschlange auf der linken Spur langsam fährt. Dies wäre bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h gegeben. In diesem Fall dürfen Sie vorsichtig mit maximal 20 km/h mehr rechts überholen. Für die Autobahn gilt dies genauso wie für jeden anderen Straßentyp.

Nicht erlaubt ist dagegen folgende Situation: Links Fährt eine Kolonne, weil in relativer Ferne ein LKW auf der rechten Spur ist, den die Fahrzeuge überholen wollen. Sie befinden sich auf der rechten Spur. Beschleunigen Sie nun, auch ohne die linken Fahrzeuge überholen zu wollen, sondern lediglich um die Lücke zwischen Ihnen und dem LKW zu verringern, handelt es sich um ein verbotswidriges Überholen.

Rechts überholen auf der Autobahn: Welche Strafe droht?

Wenn Sie auf der Autobahn rechts überholen, kann eine Strafe folgen. Sie sollten also besser darauf verzichten. Das anfallende Bußgeld, wenn Sie rechts überholen auf der Autobahn, beträgt gemäß Bußgeldkatalog 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Stoßen Sie während der Fahrt auf einen sogenannten Mittelspurschleicher, wäre es empfehlenswerter, sich zurückfallenzulassen und dann von der rechten auf die äußerst linke Spur zu wechseln. Dann kann das Auto regelkonform links überholt werden.

Kraftfahrer, die Sie rechts überholen auf der Autobahn, können Sie anzeigen

Wurden Sie rechts überholt? Grundsätzlich können Sie eine Anzeige erstatten, wenn Sie auf einen Rechtsüberholer auf der Autobahn getroffen sind. Schwierig kann es allerdings wegen der Beweisbarkeit sein. Selbst wenn es Ihnen gelingt, sich den Fahrer und das Nummernschild einzuprägen, stehen letztlich dann häufig Aussage gegen Aussage.

Bußgeldkatalog rechts überholen & Mittelspur behindern

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Zu langsam gefahren mit Behinderung20 €eher nicht
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Behinderung80 €1Hier prüfen **
… mit Unfallfolge100 € 1Hier prüfen **
Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe5 €eher nicht
Außerorts unerlaubt rechts überholen100 €1Hier prüfen **
… mit Gefährdung120 €1Hier prüfen **
… mit Unfallfolge145 €1Hier prüfen **
Nötigung im StraßenverkehrFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot eher nicht

Wann ist überholen verboten? Mehr im Video!

Wann der Überholvorgang verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.
Wann der Überholvorgang verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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34 Kommentare

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  1. M. Bode
    Am 29. September 2024 um 13:25

    Hallo!
    Zähfließender Verkehr und nahende Ausfahrt auf der Autobahn. Ein beinahe Zusammenstoß, da ein PKW-Fahrer – bevor die Kennzeichnung für die Ausfahrt losging sich bereits rechts auf dem Standstreifen mit VOllgas der Ausfahrt nähert bei der ich aus rausfahren möchte.
    Ich würde diesen Fahrer gerne anzgeigen – Uhr zeit und NR-Schild sind bekannt.
    DAnke für eine INFO.
    M. Bode

  2. C. Zeuch
    Am 22. Juli 2023 um 17:15

    Hallo
    Wie ist es auf Autobahn 3 spurig + rechts 2 spurig zum Autobahnwechsel?
    LKW fährt auf der 3 spurigen rechts, darf ich dann vorbeifahren zum Autobahnwechsel oder nicht?

    • M.Schütz
      Am 16. Oktober 2023 um 16:47

      Sobald die 3+2 Fahrspuren durch dicke Linien getrennt sind, dürfen Sie auf den rechten beiden Spuren schneller fahren, solange es keine echten Ausfädelungsstreifen sind, sondern zwei parallele ‚gleichwertige‘ Autobahnabschnitte sind, die sich später trennen.

  3. Manfred
    Am 14. Mai 2023 um 16:42

    Darf – z.B. vor Autobahnkreuzen oder -dreiecken – auf der teilweise langen Spur für die andere Fahrtrichtung, die in der Regel die rechte Spur ist, schneller gefahren werden als auf dem Hauptfahrstreifen, auch wenn die abzweigende Spur noch nicht durch eine dicke Trennlinie vom Hauptfahrstreifen abgegrenzt ist?

  4. A.D
    Am 25. März 2023 um 10:23

    Ich werd trotzdem weiterhin Leute, welche meinen in 130/100 Zonen 10-20km/h langsamer auf der Mittelspur zu fahren, rechts mit der zulässigen Geschwindigkeit überholen. Letztlich stehen wenn 2 Verstöße (Verkehrsbehinderung durch langsamfahren und missachten des Rechtsfahrgebotes) gegen meine Handlung

  5. Doc M
    Am 10. März 2023 um 15:29

    wie sieht es aus wenn links unter der zb Richtgeschwindigkeit gefahren wird? Richtgescgeindigkeit zb 100, links Kolone mit 90, rechte Spur komplett leer und ich rechts fahre ( Rechtsfahrgebot ) mit 100kmh?

  6. Angelika W
    Am 24. Februar 2023 um 23:30

    Kurz vor der Abfahrt- Autobahn- Hinweis nahende Baustelle- die rechte Spur- einordnen in die Mittelspur – drei Lastzüge vor mir tun dies- ich wollte abfahren- Abfahrt war auch noch frei- ca. noch 500 m zu fahren- auf Mittelspur- der Verkehr war fast zum Stehen gekommen- habe die drei Laster überholt und bin abgefahren – Polizei hat mich angehalten und mich einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt …

  7. Johannes
    Am 3. Oktober 2022 um 20:08

    Ich habe eine Frage zum Thema Rechts überholen… Folgende Situation:

    Dreispurige Autobahn. Die linke Spur wird von einem langsam fahrenden Auto „blockiert“. Dahinter ein weiteres (drängelndes) Fahrzeug. Die mittlere Spur ist frei. Gilt es nun ebenfalls als Rechts überholen, wenn man über die Mitte ein Auto auf der Rechten Spur überholt und vor dem Auto auf der rechten Spur Rechts einschärt, dabei allerdings die Autos auf der linken Spur überholt weil man schneller ist?

  8. WhiskeyQueen
    Am 6. September 2022 um 20:12

    Ganz ehrlich: Wenn ich als Motorradfahrer jemanden sehe der in der Mitte beziehungsweise ganz links am schleichen ist, überhole ich sehr gern rechts und gebe mit Handzeichen zu verstehen das er doch bitte nach rechts fahren soll. Extrem nervig sowas, vor allem wenn es keinen Grund gibt dort zu fahren.

  9. Philipp
    Am 24. Juni 2022 um 11:39

    Es gibt auch Autobahnen, die eine Zeitlang 5-spurig verlaufen (weil sich dann aus ihr 2 differenzierte Autobahnen bilden. Wenn ich dort auf der Rechtsspur fahre, darf ich ja von der Logik her keinen Schleicher sämtlicher Spuren links von mir überholen oder liege ich da falsch?

  10. Heinz
    Am 15. Juni 2022 um 12:09

    Ich meine, dass es einen Unterschied macht, ob man rechts überholt oder rechts vorbei fährt. Ein Überholvorgang besteht aus Spurwechsel-Vorbeifahren-Spurwechsel zurück. Bin ich auf meiner Spur und auf einer Spur links von mir staut es sich, dann überhole ich nicht, wenn ich auf meiner Spur daran vorbei fahre.

    • HS
      Am 30. Juni 2024 um 8:28

      Nein. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob Sie sich danach auf die linke Spur des Langsamfahrers setzen oder auf der Spur bleiben, in der Sie an ihm vorbei gefahren sind. Rechts vorbei (=überholen) ist, wie im Artikel geschildert, nur erlaubt wenn es eine Trennung durch dicke Linien gibt oder links max 60 km/h fährt.

  11. B.Salko
    Am 4. April 2022 um 0:41

    Ich war heute auf der A2 richtung Hanover unterwegs und irgendwo bei Bielefeld ging berg runter. Ich war auf mittlere spur und ich bin mit Tempomat 100kmh gefahren. Hinten mir auf der rechte spur fuhr ca 150m ein Polizeiwagen Da ich nicht schneller sein wollte bin ich rechts gezogen weil weit und breit war kein Fahrzeug zu sehen und bin dann ca 200m so gefahren. Plötztlich bremseten die auf die mitlere spur auf ca 80 kmh weil da war ein Blitzer (100 erlaubt) und ich natürlich dann etwas schneller wear weil esa gab kein grund zu bremesen, alles war frei vor mir.
    Plötlich überholt die Polizei und ziehen sie mich runter auf ein Rastplatz.
    Ich dachte normale Verkehrskontrolle aber dan sagte ein von denen zu mir das ich von rechts ein Auto überholt habe.
    Ich habe natürlich mich geärgert weil alle die auf mittlere spur grundlos gebremst hatten und ich muss die straffe dafür bezahlen. Habe versucht ihn zu erklären aber der Herr Polizist wollte nix hören. Dabei sagte das er nix gesehen hat aber sein kollege der am fahren war, er hätte das gesehen. Der Fahrer blieb ca 5-10 weiter weg und grinste nur in der zeit. Zum schluß habe ich gesagt nur Tun sie was sie tun müssen damit ich weiter fahren kann weil ich hatte noch ca 700 km vor mir.
    Er meinte nur das ich eine Anzeige per Post bekomme und kostet 100 € uns 1 Punkt.
    Ich habe keine Punkte und in die 21 Jahre die ich mehr als 100 Tausend km pro Jahr fahre ist mir sowas noch nie passiert. Das war erste mal wo ich angehalten worden bin.
    Wie sieht aus bei meinen Fall.

    Sorry für die schreibfehler ;-)

  12. Martin V.
    Am 4. Januar 2022 um 11:31

    Ich fahre öfters auf einer vollkommen leeren 8-spurigen Autobahn und habe regelmäßig folgende Situation: Ich komme auf der rechten Fahrspur mit 130-140 km/h an, auf der dritten Fahrspur (von rechts gezählt) fährt jemand mit 110 km/h. Die 4. (linkeste) Fahrspur ist auch frei. Wenn ich keinen Spurwechsel mache, wäre beim Überholen immernoch eine freie Fahrspur zwischen mir und dem Linksschleicher. Nach den Regeln müsste ich also 6 Fahrspurwechsel machen. Wenn ich es nicht mache, könnte mich der Linksschleicher anzeigen (siehe oben). Darf ich den Linksschleicher auch anzeigen? Gibt es für Linksschleichen auch Punkte?
    Gilt eine Verschärfung, wenn jemand auf einer leeren Autobahn deutlich unter der erlaubten Geschwindigkeit ganz links fährt? Auf Regel-Autobahnen passiert mir das allerdings praktisch nie, jedoch häufig im Bereich von sehr großen Autobahnkreuzen, wo die doppelspurige Verbindungs-Fahrspur sich über mehrere Kilometer hinzieht.

    • Stefan
      Am 3. Mai 2022 um 11:47

      Ja, es ist verbotenes Rechtsüberholen, denn es spielt keine Rolle, ob der Langsamere nur eine oder zwei Spuren entfernt fährt. Und ja, er kann für das grundlose Bummeln und Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes ein Bußgeld bekommen, Punkte nicht. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
      Legal überholen heißt in dem Fall ganz klar: Ganz nach links, überholen, dann nach rechts zurück. Gaaanz lang blinken dabei, manchmal merken die Linksschleicher das ;-)

  13. Tjark
    Am 26. September 2021 um 2:53

    Ich kann gut den Frust in den Situationen über Mittelspurschleichern oder sogar Linksschleichern verstehen und war auch schon häufiger Beifahrer in diesen Situationen, wo anschließend rechts überholt wurde, weil der Geduldsfaden gerissen war. Ich finde es aber extrem verwerflich rechts zu überholen, da man als Überholter damit nicht rechnet, aufgrund des gültigen Gebots nur links zu überholen.
    Wem bei dieser Sache der Geduldsfaden reißt, kann entweder seine Nerven nicht behalten und sollte kein Kfz bewegen oder hat nicht verstanden, wie wenig Zeit tatsächlich verloren geht, denn bei der nächsten roten Ampel ist der Zeitgewinn so oder so wieder futsch.
    In den jeweiligen Situationen bei denen es erlaubt ist, sollte man als potenziell Überholter so oder so aufmerksamer sein und automatisch damit rechnen, dass man in dieser Situation rechts überholt werden könnte. Das nennt man dann auch vorrausschauendes Fahren. Daher kann ich die Ausnahmeregelungen gut nachvollziehen und finde sie auch angemessen.
    In meinen Augen ist das Rechtsüberholverbot dafür da, dass man seine Aufmerksamkeit nach vorne richten kann und nicht zusätzlich auch die rechte Seite kontrollieren muss, wenn man sich möglichst an das Rechtsfahrgebot halten möchte. Schließlich legt man bei 150 Sachen in einer Sekunde etwa 45 Meter zurück. Da möchte ich gerne jede mögliche Sekunde haben, die ich nach vorne gucken kann.
    Ich hab auch noch eine Anekdote dazu, mit der ich vielleicht den einen oder anderen Rechtsüberholer zum Nachdenken bringe:
    Ich bin A2-Motorradfahrer und war auf einer unbegrenzten Autobahn mit etwa 150 auf der linken Spur bei wenig-moderatem Verkehr unterwegs. Mein Motorrad hat nur 34 PS, fährt 160 Sptize und hat keinerlei Windschutz. Die Spiegel vibireren bei hohen Geschindigkeiten, was die Sicht nach hinten beschwert und zusätzlich hat man durch den Fahrwind eine vorverlegte Sitzposition, sodass man eigentlich die Spiegel umstellen müsste. Dadurch kann man nicht mehr den rückwärtigen Verkehr über das periphere Sichtfeld wahrnehmen.
    Auf deutsch, man hat das hinter sich nicht mehr im Augenwinkel. Daher schaue ich dann in regelmäßigen Abständen nach hinten.
    So war es dann, dass in meinem linken Spiegel unvermittelt ein Auto hinter mir auftauchte, als ich wieder in den Spiegel blickte. Nachdem ich das registriert hatte, habe ich mein Spurwechsel vorbereitet. Also aktuellen Überholvorgang abschließen und nach dem Sicherheitsabstand auf die rechte Spur wechseln, um den nachfolgenden Verkehr das Überholen zu ermöglichen.
    Unmittelbar vor meinem Spurwechsel, nachdem ich den Blinker setzte und meinen rechten Spiegel kontrollierte, entschied ich mich glücklicherweise noch den Schulterblick zu machen. Denn während ich den Schulterblick machte, kam ein anderer PKW und hat mich rechts überholt und das gerade nicht langsam. Ich hab den Spurwechsel gerade noch so abbrechen können und bin froh, dass ich nicht schreckhaft war in diesem Moment. Eine ruckartige Bewegung wäre fatal bei diesen Geschwindigkeiten.
    Um sich das nocheinmal vor die Augen zu führen, eine Kollision zwischen einem Auto auf einem Motorrad bei 150 km/h kann nicht gut enden. Wahrscheinlich eher tödlich. Ich frag mich halt nur, was solche PKW Fahrer*in dabei denken ein Auto und Motorrad direkt nacheinander rechts zu überholen. Und das alles nur für ein paar Sekunden Zeitgewinn.
    Meiner Meinung nach ist auch das Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt zu klein bemessen.
    Aus diesem Ereignis habe ich zumindest viel mitgenommen. In Zukunft werde ich immer meinen Schulterblick machen, mir mehr Zeit beim Spurwechsel lassen und Autobahnen möglichst vermeiden.

    • Kyra
      Am 12. September 2024 um 8:11

      Hallo Tjark,

      würde sich an das Rechtsfahrgebot gehalten werden, gäbe es keine Kraftfahrer, die rechts überholen.

      Ich würde gerne mal wissen, wieso du dich (scheinbar passiert dir das ja regelmäßig) auf linken Fahrspuren aufhältst, obwohl von hinten überholwilliger Verkehr kommt. Diesen scheinst du ja nicht mal rechtzeitig zu bemerken..

      Und wieso fährt man mir einem Motorrad mit mittelmäßiger Leistung links, wenn doch rechts frei war? Gerade bei einem unsicheren Gefühl wegen Vibrationen, schlechter Sicht und Wind sollte man doch als ungeschützter Verkehrsteilnehmer die Gebote (rechtsfahren) beachten und sich nicht überschätzen.

      Außerdem ist dein Argument, dass wenig Zeit verloren geht, erstens irrelevant und zweitens fraglich, da du ja offensichtlich selbst links fährst, um zügig voran zu kommen.

      Dein Vorhaben, Autobahnen zu meiden, wird von mir begrüßt.

  14. Andreas
    Am 12. August 2020 um 19:03

    Wenn sich auf der mittleren oder rechten Spur Fahrzeuge fahren, z.B. LKW, welche langsamer sind als erlaubt, versuche ich diese regelkonform auf der linken Spur (Autobahn) zu überholen. Dabei überschreite ich nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit! Trotzdem gefällt das dem einen oder anderem Fahrer nicht und sie überholen dann mit Überschreitung der Geschwindigkeit rechts. Passiert fast jedesmal wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin. Wenn die Höchstgeschwindigkeit mit z.B. 130 angezeigt wird, bin ich mit 135 auf der linken Spur mit Sicherheit kein „Linksschleicher“!
    Und dann gibt es noch die Zeitgenossen, die unbedingt schneller wollen als erlaubt und dann höllisch drängeln, obwohl sich rechts langsamere Fahrzeuge befinden. Grausam, wenn dann anschließend nach dem Überholvorgang mit überhöhter Geschwindigkeit aus „Rache“ das sich korrekt verhaltende Fahrzeug brutal ausgebremst wird. Wer so etwas macht, ist nicht reif ein Fahrzeug zu führen!
    Das Mitführen einer Bordkamera könnte da sicher als Beweismittel dienen.

    • Fabian V
      Am 24. Mai 2022 um 11:01

      Die Situation ist jetzt nicht genau geschildert. Wenn man für den Überholvorgang ewig braucht da man nur 2 kmh schneller ist sollte man den Verkehr hinter sich nicht aufhalten auch wenn diese zu schnell fahren wollen. Sind sie links langsamer als andere fahren wollen, dann sind sie ein Schleicher. Egal ob Tempolimit oder unbegrenzt. Verkehrsvergehen sind dann Sache der Polizei. Ich bin aber aus solchen Gründen ein großer Fan von keinem Tempolimit, da man sich dann dem Verkehr leichter anpassen kann. In der Realität halten sich viele nicht an Verkehrsregeln, was immer zu Problemen bei einem Limit führt wie in diesem Beispiel.

  15. Merle
    Am 31. Juli 2020 um 21:45

    Hab mal ne Frage zu dieser Formulierung:
    „Beschleunigen Sie nun, auch ohne die linken Fahrzeuge überholen zu wollen, sondern lediglich um die Lücke zwischen Ihnen und dem LKW zu verringern, handelt es sich um ein verbotswidriges Überholen.”
    Wenn die Kolonne jetzt langsamer wird und man einfach sein Tempo beibehält. Gilt das dann auch aus Überholung? Da ich nicht beschleunige und die Kolonne mich nach 100 m dann auch überholt. Hab ich dann trotzdem verboten überholt?

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