Restwert vom Auto: Wie viel ist Ihr Auto nach einem Unfall wert?
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Restwert nach einem Verkehrsunfall: Wie viel ist das Auto noch wert?
Der Restwert nach einem Unfall spielt eine maßgebliche Rolle, wenn das Auto einen Totalschaden erlitten und es der Geschädigte deshalb nicht mehr reparieren lassen, sondern verkaufen möchte.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Restwert vom Auto
Der Restwert ist der Wert eines Autos, den der Besitzer nach einem Unfall bei einem Verkauf noch bekommen kann.
Der Restwert wird in aller Regel von einem Sachverständigen ermittelt und in einem Kfz-Gutachten festgehalten.
Findet der Geschädigte keinen Käufer, muss sich die Versicherung des Unfallgegners um einen kümmern.
So ist bei einem Totalschaden der Restwert des Autos zu ermitteln

Die Reparaturunwürdigkeit und damit ein Totalschaden bei einem Auto ist anzunehmen, wenn die Reparatur aufgrund des Vergleichs zwischen dem Wiederbeschaffungswert (z.B. 5.000 €) und den notwendigen Reparaturkosten (6.000 €) als wirtschaftlich sinnlos anzusehen ist. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Der PKW-Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein Unfallfahrzeug beim Verkauf erzielen kann.
Die Entschädigungsleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Damit wird der Betrag erstattet, den das Altfahrzeug hatte und den der Geschädigte benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Ein neuwertiges Auto zählt nicht als Maßstab, da der Wertverlust des Gebrauchtwagen einzubeziehen ist.
- Wiederbeschaffungswert des Autos: 5.000 €
- Restwert des Autos: 1.000 €
- Entschädigungsleistung: 4.000 €
Ein Sachverständiger muss für das Auto den Restwert ermitteln
Um Wiederbeschaffungswert und Restwert festzustellen, genügt der Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht. Die Liste berücksichtigt keine örtlichen Besonderheiten und bietet allenfalls Anhaltspunkte. Keine Versicherung wird sich auf allgemeine Feststellungen dieser Art einlassen. Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen. Im Haftpflichtschadensfall kann ihn der Geschädigte selbst beauftragen. Er hat für das Auto den Restwert zu berechnen. Steht der KFZ-Restwert fest, muss der Geschädigte das Auto zum Restwert unverzüglich verkaufen, um Standkosten zu vermeiden.
Der Übererlös ist auf den Restwert nach einem Unfall anzurechnen
Bei der Schadensberechnung ist der Betrag maßgebend, den der Geschädigte bei der bestmöglichen Verwertung des PKW tatsächlich erzielt (BGH DAR 1992, 172). Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, da er am Schadenfall nichts verdienen soll. Auf Verlangen der Versicherung muss er den tatsächlich erzielten Restwert nachweisen.
Geschädigter braucht keine Marktforschung zu betreiben

Allerdings ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen anzustellen, um für sein Fahrzeug einen möglichst höheren Preis als den im Gutachten festgestellten KFZ-Restwert zu erzielen (BGH DAR 1985, 218). Es genügt, wenn er sein Auto einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu dem vom Sachverständigen kalkulierten Preis bzw. Restwert des PKW anbietet und veräußert. Die Bewertung des Gutachters ist maßgebend. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet, die Versicherung des Unfallgegners vor dem Verkauf zu informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, ein eventuell besseres Angebot zu machen (BGH DAR 1993, 251).
Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf die Möglichkeit eines eventuell höheren Restwertes verweisen, der bei einem Totalschaden als Restwert nur auf einem Sondermarkt oder durch die Einbeziehung spezialisierter Restwerteaufkäufer zu erzielen wäre. Er braucht sich nicht auf „Mondpreisangebote“ verweisen zu lassen (BGH DAR 1993, 251).
Findet der Geschädigte keinen Kaufinteressenten, kann er den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auffordern, einen Interessenten zu benennen, der bereit ist, das Fahrzeug zu dem Restwert des Autos nach dem Unfall zu kaufen.
Grundsätze im Überblick
- Der Geschädigte darf sein Fahrzeug nach einem Unfall zu dem Restwert veräußern, den der Sachverständige beim Totalschaden als Restwert ermittelt hat.
- Sofern der Haftpflichtversicherer ein höheres Restwertangebot unterbreitet, muss der Geschädigte dieses Angebot annehmen und darf das Fahrzeug nicht mehr zu dem im Sachverständigengutachten benannten Restwert verkaufen.
- Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, der nur auf einem Sondermarkt zu erzielen gewesen wäre.
- Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, wenn er diesen mühelos ohne „überobligatorische Anstrengungen“ erzielen konnte. Sofern er sein Altfahrzeug beim Kauf eines neuen PKW in Zahlung gegeben hat, braucht er sich einen vom Händler eingeräumten Rabatt nicht als Übererlös anrechnen zu lassen (OLG KölnVersR 1994, 1290).
- Bei einem Neufahrzeug (Laufleistung bis 1000 Kilometer, einen Monat seit Zulassung), das in seiner Substanz erheblich beschädigt wurde, liegt ein unechter Totalschaden vor, der den Geschädigten zur Abrechnung auf Totalschadenbasis berechtigt.
- Wird das beschädigte Fahrzeug unrepariert veräußert, kann der Geschädigte nicht mehr die fiktiven Reparaturkosten verlangen, die er verlangen könnte, wenn er das Fahrzeug unrepariert weiter benutzen würde. In diesem Fall steht ihm nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zu.
- Der Geschädigte brauch sich nur auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis verweisen zu lassen, wenn der Restwert des Fahrzeuges den Schrottwert erreicht (BGH NJW 1985, 2469).


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Guten Tag,
meine Tochter hat momentan mein Auto zur Verfügung. Sie hat mein Auto einer Freundin überlassen, die prompt einen Unfall verursacht hat. Unsere Haftpflichtversicherung hat das abgewickelt und die Unfallverursacherin wird mir den finanziellen Schaden der mir versicherungstechnisch entstanden ist, bezahlen.
Aber mein Auto ist auch beschädigt. Die hintere „Stoßstange“ ist gestaucht und hat den Kotflügel nach aussen gedrückt. Es handelt sich um ein altes Fahrzeug, dass mit Glück im April 2024 nochmal durch den TÜV kommt. Sicher ist es nicht, obwohl die kompletten Bremsen neu sind. Es rostet bereits.
Aber eine Reparatur würde wahrscheinlich den Wert des Autos übersteigen. Es ist immer noch fahrtüchtig. Welchen Schadensersatz kann ich von der Unfallverursacherin erwarten?
Danke für Ihre Antwort.
Ab wie viel Prozent Schaden vom Wiederbeschaffungswert muss ein Restwert ermittelt werden
Ich hatte einen Unfall und mein Auto wurde schwer beschädigt. Ein Polizeibericht wurde aufgenommen und ich ging zur Schadensbewertungsfirma und wir schickten einen Antrag auf Entschädigung der Garantiefirma für den Unfallverursacher, aber die Garantiefirma lehnte die Zahlung ab mir eine Entschädigung unter dem Vorwand, dass mein Auto einen alten Unfall hatte und ich keine Dokumente habe, die belegen, dass ich den Unfall repariert habe. Was ist Ihr alter Rat?
Hallo,
mein neues Auto hatte vor 4 Wochen einen kleinen Auffahrunfall. Bis heute habe ich der Versicherung des Verursachers aber noch keine Bilder oder Gutachten geschickt, weil ich sehr viel zu tun hatte und es auch nicht reparieren lassen wollte sondern nur eine Entschädigung wollte.
Jetzt hat mein Auto einen Totalschaden, war Vollkasko versichert und ich bekomme den den Schaden von meiner Versicherung ersetzt.
Obwohl ich dem Gutachter sagte, dass ein paar Kratzer an der hinteren Stoßstange sind, steht es nicht in meinem Gutachten. Die Stoßstange wurde von dem Totalschaden nicht berührt.
Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich von der gegnerischen Versicherung noch meine Entschädigung erhalten oder muss ich meiner Versicherung noch einmal sagen, dass ein kleiner, nicht reparierter Schaden vorlag?
Vielen lieben Dank!
Wieli
Hallo meine Frau hat einen Unfall mit meinem Mercedes E 53 amg gehabt . Der Wagen ist Baujahr 2019 und ist Vollkasko versichert und hat die junge Sterne Garantie. Bei dem Unfall gibt es keinen beschädigten außer mich nur eine bordsteinkante . Der Gutachter schreibt beim Unfall sind 30.000 schaden entstanden bei einem Restwert von 71.000.
was nun reparieren oder ist das ein Totalschaden . Was ist mit dem Restwert habe ich jetzt grundsätzlich überhaupt Optionen? Gutachten folgt erst Montag . Bitte um Hilfe….
Grüße Sebastian
Hallo Sebastian,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Auto hat einen Totalschaden; ich war unverschuldet. Restwert wurde ermittelt für 3.500 €, Wiederbeschaffungswert liegt bei 9.950 €.
Muss ich das Auto an den Online-Anbieter für den Preis von 3500 verkaufen oder kann ich es woanders zu dem gleichen Wert veräußern. Ich lasse es für mich nicht reparieren und die Versicherung müsste somit eigentlich die Differenz bezahlen oder?
Hallo Helga,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder direkt an die Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Zusammen und vielen Dank für die Mühe die Ihr Euch in der Redaktion für solche Fragen macht…
Ich hatte einen selbstverschuldeten Vollkaskoverkehrsunfall. Unfallaufnahme mit der Polizei/Meldung des Schadenfalls am gleichen Tag (Wochenende) an die Versicherung. Die Versicherung hat mich dann mit der Einholung eines kostenfreien Kostenvoranschlags beauftragt. Schadenhöhe demnach etwa 9900€ Netto. Wiederbeschaffungswert etwa 20000€. Nachdem ich den Kostenvoranschlag meiner Versicherung zugesandt hatte, ist wieder nichts passiert. Der Versicherungsfall zieht sich jetzt schon seit knapp 6 Wochen. Auf schriftliche Nachfrage wurde seitens der Versicherung eine Reparaturkostenübernahme, ohne meine Wissen an die Werkstatt gemailt, die den Kostenvoranschlag erstellt hatte. Ich habe dort keine Abtretungserklärung unterschrieben und möchte mittlerweile den PKW nicht mehr reparieren, d.h. fiktiv abrechnen. Dies habe ich der Versicherung bereits mittgeteilt und es passiert nun wieder nichts mehr.
Zur konkreten Frage: kann ich meinen beschädigten PKW zum jetzigen Zeitpunkt, also vor der Schadenregulierung durch die Versicherung verkaufen?
Grundsätzlich hat die Versicherung den Schaden und die Höhe der Reparatur durch die Reparaturbestätigung an die Werkstatt doch anerkannt?!
Kann ich mit einer Regulierung auch nach Verkauf rechnen? Was muss ich beachten oder sollte es besser gar nicht tun?
Vielen Dank im Voraus
Mike
Hallo Mike,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat als Wiederbeschaffungswert 31.000 € angesetzt.
Mittlerweile habe ich mir ein Auto mit viel weniger Ausstattung (z.B. Schalter statt Automatikgetriebe) gekauft, da ich für den Wiederbeschaffungswert kein vergleichbares Auto gefunden habe. Mein neues Auto hat nur 27.000 € gekostet.
Die gegnerische Versicherung hat mir nun aber lediglich den Kaufpreis von 27.000 € abzgl. Restwert erstattet und nicht den vom Gutachter angesetzten Wiederbeschaffungswert von 31.000 € abzüglich Restwert. Dies finde ich ungerecht, da das neue Auto ja viel weniger Ausstattung hat.
Was kann ich tun?
Moin
Hatte einen unverschuldeten Unfall.
Wiederbeschaffungswert 11300€
Reparaturkosten 10600€ inkl. Mehrwertsteuer.
Restwert inkl. Mehrwertsteuer 5600€.
Lasse das Auto nicht Reparieren.
Was oder wie viel steht mir zu?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank
dar die versicherung einfach einen angenommenen verkaufspreis abziehen wenn ich das auto behalte? ich hab sogar einen neuen tüv …
hallo hätte eine frag kan ich mein Vater sein PKW kaufen für den Rest Wert oder muss er den aufkäufer von der Versicherung nehmen unsere Versicherung meint nein weil wir die selbe Adresse haben mfg
Hallo,
ich hatte einen Unfall und kurze zeit später wurde main Auto begutachtet. Das Resultat der Begutachtung:
Reparaturkosten: 5.346,77
Wiederbeschaffungswert: 9.800,00
Restwert: 4.000,00
Entschädigungsleitstung: 5.800,00
Meine Frage ist folgende: wenn ich mein Auto für 4000 Euro verkaufe und die Reperaturkosten ausbezahlt bekomme fehlen immer noch ca. 400 Euro.
Wo sind die 400 Euro untergegangen – meines Wissens nach müssen doch die Reperaturkosten und der Restwert in der Summe der Wiederbeschaffungswert sein – und gibt es eine effizientere Lösung als diese?
Ich bedanke mich im Voraus.
LG
Unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug 1,5 Jahre
mir ist in das parkende Auto über 4 spuren der Unfallgegner reingerollt, hatte die Handbremse nicht angezogen
Was müsste die gegnerische Versicherung zahlen wenn ich das Auto zurückgebe an die Bank
Vertragswerkstatt :
Reparaturkosten ohne MwSt. 12,230
Wiederbeschaffung 20,097
Restwert 9.310
Wertminderung 1.250
VG
Angie
Hallo,
mein PKW hat einen Sturmschaden, den die Teillasko übernimmt. Das Gutachten über die Reparaturkosten ist soweit in Ordnung. Der Restwert allerdings wurde über die Einstellung (ohne meine Genehmigung) auf einem Autoportal ermittelt, das für mich nicht einsehbar ist. Die Informationen, die ich darüber erhielt waren, dass es vier Gebote gäbe und mir ein verbindliches Angebot über 1000 Euro von einem polnischen Autohändler zugesandt wurde. Ist das jetzt wirklich gängige Praxis, wie die Versicherung meint? Mir erscheint das sehr unseriös. Es geht auch nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reparaturkosten sich auf 1200 Euro/netto belaufen, der Eiederbeschaffungswert bei 2600 Euro liegt.
Viele Grüße
Lisa
Hallo mein Gutachter hat sich 5 Restwert Angebote ein geholt.
Sie Schwanken betragen 1605€, 1501€, 1500€ 575€ und 444€ welcher Betrag wird nun genommen?