Roller-Tuning: Tipps und Vorschriften
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie können Sie Ihren Roller tunen?

Motorroller zählen unter den motorisierten Kraftfahrzeugen eher zu den Federgewichten, die auch vergleichsweise geringe Leistungen erbringen. Gerade in der Stadt und bei jungen Fahrern sind die kleinen Zweiräder jedoch sehr beliebt.
Nicht jeder möchte sich bei den 2- und 4-Takt-Rollern mit den vorgegebenen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten zufriedengeben. Im Mittelpunkt des Interesses steht beim Roller-Tuning wie in jedem anderen Segment vor allem die Leistungssteigerung.
Doch wie können Sie mehr aus Ihrem 2- oder 4-Takt-Roller holen? Welches Tuning ist erlaubt? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, welche Möglichkeiten bestehen, um einen 50- oder 125-ccm-Roller per Tuning voranzubringen und welche Veränderungen Sie besser vermeiden sollten.
Inhaltsverzeichnis:
Mögliche Bußgelder beim Tuning
FAQ: Roller-Tuning
Veränderungen am Roller, die sich nicht auf dessen Leistung auswirken, dürfen in der Regel problemlos durchgeführt werden. Ersetzen die neu verbauten Teile allerdings komplett Originalbauteile, kann die Tuningmaßnahme genehmigungspflichtig sein.
Wirkt sich das Tuning auf die Leistung des Rollers aus oder liegt dem Ersatzteil ein Teilegutachten bei, muss die bauliche Veränderung von einer Prüfstelle abgenommen und anschließend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Die Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Welches Tuning ist beim Roller möglich?

Wie bereits angemerkt wird beim Tunen von Fahrzeugen verstärkt Augenmerk auf leistungssteigernde Umbauten gelegt. Grundsätzlich sind hier mehrere unterschiedliche Ansätze möglich:
- Motorroller entdrosseln: Motorroller sind in aller Regel gedrosselt, gerade die kleineren Varianten wie Mofa und Mokick, für die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 bzw. 45 km/h vorgegeben ist. Aber auch größere Roller sind hinsichtlich ihrer Leistung gedrosselt. Über den Ausbau der Drosselung oder Veränderungen kann die Leistung hier erhöht werden. So lässt sich der Roller einfach tunen – auch ohne viel Geld.
- Roller-Tuning am Auspuff: Auch beim Roller kann grundsätzlich die Auspuffanlage verändert werden. Sportauspuff, der Austausch der gesamten Abgasanlage oder die Veränderung der Luftströmung in dem System: Die Varianten sind zahlreich, nicht alle sind legal. Hierzu jedoch später mehr.
- Roller-Tuning am Vergaser: Über Veränderungen an dem Einspritzsystem des Fahrzeugsmotors soll ebenfalls eine Leistungssteigerung möglich sein. Denkbar sind etwa die Erhöhung der Einspritzmenge oder die Optimierung der Luftzufuhr in den Verbrennungsraum.
- Roller-Variomatik: Auch das Tuning der Getriebe ist möglich. Dabei kann die Variomatik so angepasst werden, dass sie Schaltungen schneller übersetzt.
- Chiptuning: Ebenso wie bei mehrspurigen Fahrzeugen können auch bei den kleinmotorigen Zweirädern Veränderungen an der Systemsoftware vorgenommen werden. Hierbei können Einspritzmenge, Drehzahlübersetzung, Zündsteuerung und weitere Vorgänge verändert und vermeintlich optimiert werden.
Neben all diesen leistungssteigernden Vorgängen lässt sich beim Roller auch die Optik via Tuning an die Bedürfnisse und Wünsche des Halters anpassen: Folierungen, Anbau neuer Spiegel, breitere Räder: Der Markt hält allerlei Möglichkeiten für die individuelle Anpassung bereit.
Welche Veränderungen sind eintragungspflichtig beim Motorroller-Tuning?
Nicht alles, was gefällt, ist nun aber auch tatsächlich erlaubt. Beim Tuning muss daher vor allem auf die Zulässigkeit von Umbauten geachtet werden. Für manche Veränderungen genügt das Vorliegen einer Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE). Diese liegt dem Bauteil bei und enthält Angaben zu Fabrikaten, an denen die Komponenten angebracht werden dürfen.
Bei anderen Teilen hingegen ist ein zusätzliches Teilegutachten vonnöten. Auch das sollte dem entsprechenden Teil beigefügt sein. Nach dem Umbau müssen Tuner mit dem Teilegutachten beim TÜV vorstellig werden. Dieser nimmt dann die Umbauten ab und prüft vor allem den ordnungsgemäßen Einbau.
Beim Chiptuning ist in jedem Fall die Einzelabnahme notwendig. Dabei checken die Prüfer das Gefährt auf Herz und Nieren. Werden die Veränderungen abgenickt, kann der Halter mit der Prüfbescheinigung die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.
Roller-Tuning – Was ist legal?

Sie wollen Ihren 50-ccm-Roller tunen? Sofern Sie sich beim Entdrosseln oder anderen Maßnahmen an die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Eintragungspflicht und Co. halten, haben Sie in vielerlei Hinsicht freie Hand.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich für das Roller-Tuning an eine Werkstatt wenden, die seriös und zuverlässig arbeitet und deren Angestellte sich auch mit den rechtlichen Fragen auskennen.
Aufpassen müssen all jene, deren Führerschein feste Vorgaben bestimmt: Fährt der Roller nach dem Tuning schneller, als Sie es laut der vorliegenden Fahrerlaubnis bzw. der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen, bedeutet jede Fahrt auf dem Zweirad Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar! Für das Roller-Tuning kann als Strafe dann eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden – selbst wenn alle Veränderungen sachgemäß und eingetragen sind.
Bußgeldtabelle zum Roller-Tuning
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Verstärkte Lärm- und/oder Abgasbelästigung | 10 € | eher nicht | ||
| Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis | 50 € | eher nicht | ||
| ... mit Beeinträchtigung der Umwelt | 90 € | eher nicht | ||
| ... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Nichteinhaltung der zulässigen Fahrzeugabmessungen | 60 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis | Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | 3 |


(111 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Ab wie viel km/h zu schnell ist es fahren ohne Betriebserlaubnis?
Mein Roller darf offiziell 50km/h fahren fährt ca 46km/h. Wenn ich Änderungen an der Maschiene vornehmen, darf diese dann max 50km/h fshren bis die Betriebserlaubnis erlischt oder gibt es ein Toleranz?
Hallo Malte,
sobald der Roller theoretisch eine höhere Geschwindigkeit erreichen könnte, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ist u. W. n. nicht ausschlaggebend.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org