Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.

Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.

Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Rücktritt vom Autokauf

Wann kann der Käufer von seinem Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

Ich möchte vom Autokauf zurücktreten. Wie gehe ich am besten vor?

Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.

Kann ich vom Autokauf auch zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug von einem Privathändler bezogen habe?

Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.
Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor

Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Nach diesem Zeitraum kehrt sich die Beweispflicht jedoch um und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel vor dem Kauf entstand.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
  2. Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
  3. Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
  4. Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.

Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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140 Kommentare

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  1. Stephanie A.
    Am 6. August 2020 um 15:44

    Hallo,

    wir haben uns einen T6 bei einem freien Händler gekauft. Diesen können wir nun nicht zulassen, da er von einer Rückholaktion betroffen ist. Dieser Mangel wird jetzt nächste Woche wohl beseitigt. Allerdings möchten wir unter diesen Vorraussetzingen das Fahrzeug nicht mehr.
    Der Verkäufer sagte, wenn wir nun zurücktreten kommen Gebühren in Höhe von 10% des Kaufpreises zu Stande.
    Kommen wir wirklich nicht unbeschadet aus dem Vetrag raus? Noch ist er ja nicht angemeldet oder sonstiges.
    Danke

  2. Caroline
    Am 1. August 2020 um 20:11

    Wen ich einen Gebrauchten Wagen beim Händler kaufe, bezahle ich mit dem Kaufpreis auch eine MwSt. ? Falls ja, muss der Auto-Händler die 3% MwSt. Senkung von Kauf Preis abziehen? Gruß Caroline

  3. Michaela
    Am 14. Juli 2020 um 16:19

    Ich habe am 01.04. ein Neufahrzeug bekommen. Nun steht dieses leider bereits seit dem 16.06. ( mit weniger als 3.000km) mit Kompresdorschaden in der Werkstatt. Ich bekomme keinen Zeitpunkt für die Rückgabe da das Ersatzteil erst entwickelt werden soll. Ich möchte das Auto zurückgegeben. Ist dies möglich?

  4. Vladimir
    Am 9. Juli 2020 um 22:49

    hallo, ich hab vor kurzem (4 Wochen)VW CC gekauft vom Händler
    probefahren war ok
    nun etzt hab ich gemerkt das Auto läuft nicht schneller als 200 km
    und die reifen sind beschädigt von Innenseite ,wegen des war auch Reifenplatt
    und Reserve Rad passt überhaupt nicht an das Fahrzeug :(
    Darf ich von Kaufvertrag zurück treten?
    Kann mir da jemand einen Rat geben. Gruß Vladimir.

  5. Kewin
    Am 17. Juni 2020 um 16:11

    Hallo. Bitte um Hilfe !!!

    Ich habe vor paar Tagen ein Auto Privat gekauft, ich und der Verkäufer haben ein Vorvertrag mir einer 30% Anzahlung der gesamten Summe gemacht.
    Nach paar Tagen rufte mich der Verkäufer an und will mir das Geld zurück überweisen und vom vorvertrag zurücktretten.
    Darf er das machen ??
    L.G.

  6. Andrea
    Am 24. April 2020 um 15:46

    Neu-KFZ über bestehende Händlerbestellung gekauft bzw. finanziert, aufgrund von Corona Lieferschwierigkeiten auf zunächst unbestimmte Zeit.
    Wie komme ich aus dem Kauf-/Finanzierungsvertrag raus, um mir ein dringend benötigtes Auto anderweitig zu beschaffen ?
    Der Händler ist hier wenig hilfreich.

  7. Hubert
    Am 8. April 2020 um 0:09

    Ich habe vor der Corona Krise einen PKW mit Tageszulassung gekauft.Auslieferung 8.5.20. Nun gehe ich davon aus, das nach Corona die Händler mit besseren Konditionen aufwarten werden. Kann ich auf Grund Corona den Kauf rückgängig machen, und dann beim gleichen Händler zu besseren Konditionen neu bestellen. Kann mir da jemand einen Rat geben. Gruß Hubert

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:56

      Hallo Hubert,

      aus der Coronakrise ergibt sich derzeit in aller Regel kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht bei bereits abgeschlossenen Verträgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Denise
    Am 27. März 2020 um 19:36

    Hallo,
    Ich habe ein neu wagen gekauft. Man sagte mir es wäre in zwei Wochen da. Es ist jetzt 17 Tage her. Probleme beim abliefern wegen Corona Fall. Darf ich von Kaufvertrag zurück treten?

  9. Hermann
    Am 18. März 2020 um 23:39

    Habe vor gut einer woche ein Auto gekauft (13174€) leider konnte das Fahrzeug vom Händler wegen Corona nicht angemeldet werden,müste vorraus sichtlich bis ende April warten kann ich jetzt vom Kaufvertrag zurück tretten.Habe sorgen wegen Insolvens.Was vielleicht im Raume steht

  10. Carin
    Am 13. März 2020 um 12:44

    Hallo, laut Verkäufer – Autohaus – ist das Sondernummernschild eingetragen. Dies hat er auch mit der Anzeige beworben.
    Nun wurde uns vom Landratsamt gesagt, dass das so nicht ist.
    Kann ich den Kauf rückgängig machen?
    Danke schon mal

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2020 um 16:12

      Hallo Carin,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für die Prüfung der Vertragsunterlagen ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Andre
    Am 4. Februar 2020 um 20:20

    Hallo liebes Team,

    ich habe da mal eine Frage. Wir haben vor 3 Wochen einen Wagen von Privat gekauft ohne Kaufvertrag bzw. keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung etc. Schriftlich (whats app) wurde uns zugesichert, dass der Wagen keinen Rost hat und technisch in gutem Zustand ist und dass der Wagen heute TÜV bekommen würde.
    Bereits bei der Überführung des Wagens wurden technische Mängel festgestellt, der Motor Stottert beim Beschleunigen und massive Geräusche auf der Hinterachse. Beim Begutachten auf der Hebebühne wurde ein Loch im Kat festgestellt, aus der Achsmanschette quillt das Fett raus und die Bremsleitungen sind kurz vor dem Ende. Tüv würde der Wagen wohl nicht bekommen.
    Wir würden den Wagen setzt gerne zurückgeben bzw. dass der Verkäufer den Wagen auf eigene Kosten abholt. Prinzipiell ist der Verkäufer bereit den Wagen abzuholen, möchte aber dass wir den Wagen angemeldet lassen, da er keinen Kennzeichen hat.
    Wie sollten wir die Rückabwicklung schriftlich festhalten? Kaufvertrag mit Sachmängelhaftungsausschluss oder gibt es da einen besseren Weg? Nicht, dass er den Spieß umdreht oder was auch immer passieren mag…
    Danke für die Antwort.
    Schönen Gruß
    André

  12. Steffi
    Am 17. Dezember 2019 um 10:04

    Hallo! Habe ein Auto einem Mann privat abgekauft! Mein Fehler war, dass ich das Auto im.Dunkeln angeschaut hatte, mir der Mann aber vergewissert hat, dass es nur neue Reifen und ein kleiner Service braucht. Schlussendlich ist das Auto statt den 6.000 Eur nue 1.000 euro wert. Über den ganzen Rost wurde rübergekittet, dass das Auto übehaupt zugelassen wurde war meinem Mechaniker schleierhaft. Der Kaufvertrag ist natürlich auch selbstgeschrieben und hat nur wenig Info. Wie sieht dass denn mit meinem Techt auf Rückerstattung des Preises aus. Soll ich den Mann Anzeigen wenn er das Auto nicht zurück nimmt?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:01

      Hallo Steffi,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine EInschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Miguel
    Am 11. Dezember 2019 um 8:36

    Hallo,

    ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft, dessen Motorkontrollleuchte direkt am ersten Tag bei Abholung angesprungen ist. Händler wurde informiert und aufgrund der Entfernung (>300 km) sollte ich einen KVA in der nächsten Werkstatt einholen. Dieser konnte den Fehler nicht finden und ich solle das Auto weiterfahren bis die Kontrollleuchte wieder angeht. Gesagt und getan aber nach 2 Wochen hat die Werkstatt empfohlen zum Herstellerservice zu gehen (immer alles in telefonischer Absprache mit dem Autohaus). Mittlerweile ist der Fehler zum 3. Mal aufgetaucht und der Herstellerservice hat nach einer aufwändigen Untersuchung ebenfalls keinen Mangel feststellen können. Jetzt ging die Motorkontrollleuchte ein 4. Mal an innerhalb des ersten Monats nach Abholung an und ich weiß nicht mehr weiter. Schließlich habe ich bereits Geld und viel unnötige Zeit in die Fehlersuche reingesteckt.

    Kann ich in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten? Sollte ich dieses „Recht“ besitzen und der Autohändler verweigern, kann ich auch einen Anwalt über meine private Rechtschutzversicherung einschalten (allerdings ist Verkehrsrechtsschutz ausgeschlossen)? Oder ist dies ein Fall für den Verkehrsrechtschutz?

  14. Pit
    Am 9. November 2019 um 23:53

    Habe 9jahre alter Gebrauchtwagen von privat gekauft der Käufer versicherte mir 3mal das auto hat kein rost auch schriftlich festgehalten und jetzt hat das auto am Unterboden eine Menge Rost vor gericht wird das so hingelegt ein neun jahres auto hat rost ganz normal zählt da mein vertrag nicht

  15. Jürgen
    Am 30. Oktober 2019 um 20:03

    Mein vater hat 12.2017 bei mercedes ein Auto bei mercedes gekauft. Ist leider dann im januar 2018 verstorben. Im kaufvertag steht er als käufer. Meine mutter hat mit unterschrieben. Jetzt möchte sie gegen einen bekannte Konzern klagen bezüglich Abgasskandal. Uns wird aber gesagt das man nicht klagen könne da der käufer verstorben ist. Ein nachttägliches umschreiben des kaufvertrages ist nicht möglich. Die Eltern waren gesetzlich verheiratet, haben zusammen den Wagen gezahlt. Stimmt es das die mutter dann nicht klagen kann? Angeblich würde das Gericht eine Klage, welche eine Sammelklage von vielen Leuten abweisem, speziel in dem Fall. Danke für hilfe

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2019 um 16:00

      Hallo Jürgen,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt. Eine Einschätzung zu Ihrem Sonderfall ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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