Dauer der Schadensregulierung: Was verkürzt oder verlängert diese?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall?

Die Dauer der Schadensregulierung richtet sich nach dem Unfall und der Überprüfung des Falls.
Die Dauer der Schadensregulierung richtet sich nach dem Unfall und der Überprüfung des Falls.

Wenn im Straßenverkehr ein Unfall geschehen ist und das Fahrzeug einen erheblichen Sachschaden erlitten hat, hoffen und warten die meisten Fahrer darauf, dass die Übernahme der Kosten nach einer Reparatur schnell vonstattengeht.

Dabei stellt sich in der Regel die Frage: Wie lange dauert es bis die Versicherung den Schaden reguliert hat? Diese Frage ist nicht ungewöhnlich und nur allzu verständlich, da die vorerst ausgelegten Kosten im Kfz-Bereich immens sein können.

Zudem können durch eine lange Wartezeit bis zur Erstattung, finanzielle Probleme bei einigen Personen aufkommen.

Insbesondere für Vielfahrer ist es daher schwierig und daher durchaus nachvollziehbar, dass eine schnelle Schadensregulierung gewünscht wird.

Wie die Dauer für die Schadensregulierung beim Kfz ausfallen kann und was generell dabei zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Dauer der Schadensregulierung

Wie lange dauert die Regulierung im Durchschnitt?

In der Regel werden vier bis sechs Wochen für die Regulierung durch die Versicherung angenommen.

Wovon ist die Dauer der Schadensregulierung abhängig?

Die Schwere des Unfalls sowie die Bearbeitungszeit bei der Versicherung beeinflussen die Dauer der Schadensregulierung.

Was bedeutete die Schadensmeldung für die Dauer der Regulierung?

Gemäß § 30 des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG) sind Versicherte verpflichtet, die Schadensmeldung umgehend an die Versicherung zu senden. Geschieht dies nicht, kann sich die Bearbeitung verzögern oder die Übernahme durch die Versicherung hinfällig werden.

Wie lange hat eine Versicherung Zeit, einen Schaden zu regulieren?

Nach einem reparierten Schaden sollte eine gute Versicherung möglichst schnell reagieren und die Kosten für den Schaden übernehmen. Oftmals ist auch die gesamte Abwicklung und Schadensregulierung sowie die Dauer in den Händen der Kfz-Versicherung.

Es kann daher durchaus passieren, dass die Versicherungsgesellschaft die Dauer der Regulierung hinauszögert und der betroffene Versicherungsnehmer unverhältnismäßig lange auf sein Fahrzeug wartet.

Dies sollte der Versicherte dringend beanstanden, denn eine lange Dauer bei der Schadensregulierung ist nicht der Normalfall und zeugt daher auch nicht unbedingt von einem guten Service oder Versicherungsanbieter.

Gut zu wissen: Wird die Schadensregulierung seitens der Versicherung auf mehr als zwei Wochen hinausgezögert, kann ein Versicherungsnehmer – je nach Fall – schon einen Ersatz gerichtlich einfordern.

Was beeinflusst die Dauer der Schadensregulierung?

Allerdings hängen die Schadensregulierung und die Dauer auch immer davon ab, wie die Schuldfrage gehandhabt wurde. Liegen noch nicht alle Gutachten vor und muss eine Teilschuld noch überprüft werden, kann sich die Abwicklung hinziehen.


Unter diesen Umständen ist es der Versicherungsfirma nicht unbedingt möglich, die Kosten für eine Schadensregulierung zugig zu übernehmen und eine Reparatur in Gang zu setzen. Insbesondere wenn der Prozess zum Vorfall noch nicht abgeschlossen ist.

Allgemein wird unter Versicherungsfachleuten gesagt, dass ein Zeitrahmen für die Regulierung eines Schadens zwischen vier bis sechs Wochen liegen kann.

Schon gewusst? Sollten noch weitere Überprüfungen, wie polizeiliche Unfallakten oder ein Unfallbericht eingesehen werden müssen, dann ist eine weitere Verzögerung – bis zu drei Wochen – möglich.

Die Schadensmeldung sollte umgehend bei der Versicherung erfolgen

Bei der Schadensregulierung ist die Dauer davon abhängig, ob es sich um einen geringen oder größeren Schaden handelt.
Bei der Schadensregulierung ist die Dauer davon abhängig, ob es sich um einen geringen oder größeren Schaden handelt.

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, dass sofort eine Meldung des entstandenen Sachschadens bei der eigenen Kfz-Versicherung eingeht.

Sollte diese Benachrichtigung verzögert werden, kann es passieren, dass auch die Schadensregulierung in der Dauer eine Zeit lang braucht.

Zudem hat die Versicherung dann das Recht, dass die Zahlung verkürzt ausfällt.

Daher sollte ein Schaden, unabhängig wie groß oder klein dieser ist, sofort der Versicherung mitgeteilt werden.

Auch wenn es sich nur um einen Kratzer, Lack- oder Blechschäden handelt, die recht klein sind, sofern diese von der Versicherung übernommen werden sollen, muss hier eine Schadensmeldung umgehend getätigt werden.

Laut § 30 des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG) sind Versicherungsnehmer dazu sogar verpflichtet, da im schlimmsten Fall eine Versicherungsgesellschaft sogar auf die vollständige Übernahme der Schadensregulierung verzichten kann.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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29 Kommentare

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  1. D.H
    Am 24. Januar 2019 um 13:06

    Ich hatte am 15.12.18 ein Autounfall gehabt wo ich nicht Unfallverursacher war. Auto war ein wirtschaftlicher Totalschaden..bislang sind schon seit dem Unfall 5 Wochen verstriechen..aber keine reaktion..ist das normal das eine Schadensregulierung solange dauert? Ich hab Kosten wie Abschleppdienst ..an und abmelde Kosten vom Auto selber zahlen müssen und die finanzierung vom Auto durch geliehenes Geld aus der Verwandschaft selber finanziert..sonst müsste ich bislang immer noch mit dem Fahrrad bei der kälte zur Arbeit fahren..Die Entfallentschädigung ist auf 14 Tage begrenzt ..weil die Gesetzesgebung davon ausgeht dass 2 Wochen ausreichend Zeit wären für die Anschaffung eines neuen Autos ..Aber von welchem Geld ? Es ist ja nicht selbstverständlich das jeder immer 6000 Euro oder mehr auf dem Konto hat immer alles vorzufinazieren..wenn die Schadensregulierung lange dauert..

    mfg

  2. Julia B.
    Am 30. November 2018 um 5:42

    Hallo,
    gibt es eine Frist, die der Unfallgegner einhalten muss, mir einen Kostenvoranschlag zu schicken, wenn ich den Schaden (ein kleiner Parkrempler) ohne Versicherung klären möchte? Verfällt der Anspruch des anderen nach einer gewissen Zeit?
    Danke und freundliche Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:05

      Hallo Julia B.,

      eine derartige Frist ist uns nicht bekannt. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der Anspruch verjährt durchaus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Barz U.
    Am 10. September 2018 um 17:53

    Es geht um einen Unfall, den mein Verlobter hatte. Anfang Juni stand er mit seinem Roller hinter einem Paketwagen, der den Blinker gesetzt hatte, um abzubiegen. Auf einmal ging der Blinker aus und der Paketwagen kam mit ziemlich schnellem Tempo rückwärts auf ihn zu. Mein Verlobter konnte nur noch schnell vom Roller springen. Der Roller lag anschließend unter dem Paketwagen. Zum Glück war er noch fahrbereit, aber er hatte diverse Schäden. Polizei hat die Sache aufgenommen. 2 Tage später war bereits der Gutachter der Versicherung vor Ort und hat den Schaden am Roller als wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Dieses hat mein Verlobter schriftlich bekommen, mit dem Hinweis, dass die Versicherung den Betrag zahlen würde. Der Unfallverursacher hat sich bei seiner Versicherung, auch nach mehreren Aufforderungen, n i c h t gemeldet. Erst durch Tätigwerden meines Verlobten hat die Versicherung den Polizeibericht erhalten. Nun haben wir den 10 September, es fanden diverse „Vertröstungs“-Telefonate stand, aber Geld hat mein Verlobter noch nicht gesehen. Ist das wirklich ein normaler Vorgang? Was kann man tun?

  4. Leonard s.
    Am 30. Juni 2018 um 0:09

    Ich habe Ein Frage. Ich hatte Unfall in November 2017 Bin bei huk versichert haflichtverischert und teilkasko mit selbst Beteiligung bis 150 Euro und die schade war biss 5000 euro was der Versicherung bezahlt hat bei den ausbezahlt. Und jetzt habe mein führeschein für lange Zeit verloren wie ist das wen ich mein Auto abmelde würde ich was Probleme kriegen oder wie läuft das hat jemand schön Erfahrung damit

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:41

      Hallo Leonard s.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Makumba
    Am 7. Mai 2018 um 19:06

    guten tag , ich habt ein unfall gehabt am 22.02, ich war beim anwalt am 06.03. , am 29.03 hat mein anwalt die gutachten ge kriegt, bis huete 07.05 kein antwort von die versicherung. kann das so lange dauern? danke schön

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2018 um 13:39

      Hallo Makumba,

      es kann sicherlich nicht schaden, wenn Sie sich bei der Versicherung über den aktuellen Stand informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andreas
    Am 18. Februar 2018 um 20:58

    Hatte vor 10 Jahren einen Auffahrunfall mit Nötigung gehabt,ich kannte den Verursacher er lockte mich weg von der Unfallstelle und er sagte steig ein fahr mir hinterher bis zu seiner Arbeitsstelle ,und wollte keine Polizei ,der Schaden wollte er alleine machen ,ich war damals unter Schock , ich hab es deswegen nicht gemacht ,weil seine Eltern mit im Haus bei meiner Mutter wohnten,und die waren bei der Stasi früher ,meine Mutter hatte angst das Sie dadurch im Haus schickaniert werden. Ein halbes Jahr später habe ich Halswirbelschmerzen und ein knaxen wenn ich den Kopf drehe und das bis zum heutigen Tag.Ich wies Ihn hin , Er und sein Chef zeigten mich an mit 3 Anzeigen auf einmal, wurde unschuldig im Gericht verurteilt und musste 1000 Euro bezahlen ,und lachten mich noch auserhalb des Gerichtes aus . Kann mann was noch machen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 15:09

      Hallo Andreas,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie einen juristischen Rat brauchen, können Sie sich natürlich jederzeit an einen Anwalt wenden, um sich professionell beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Gölz
    Am 9. Februar 2018 um 11:07

    Wenn ich einen Kfz Haftpflichtschaden selbst bezahlen möchte, habe ich recht auf Einsicht der Kostenrechnung? (In diesem Fall auf die Rechnung des Gutachters und Gutachtens).

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:55

      Hallo Gölz,

      wenn Sie einen Schaden selbst bezahlen, sollten Sie im Normalfall logischerweise die Rechnung bekommen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sabine B.
    Am 21. Mai 2017 um 9:25

    Hallo und wer wäre bei Ihnen mein Anwalt?

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