Bussgeldkatalog der Schweiz: Verkehrsregeln und Sanktionen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Update vom 1. Mai 2024: Seit heute können Bußgelder aus Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden! Ab welcher Summe das möglich ist, erfahren Sie in unserer News: „Bußgelder aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland nun möglich!„.

Schweizer Verkehrsvorschriften, die Sie kennen sollten

"Via Sicura" soll Verkehrstote verhindern
„Via Sicura“ soll Verkehrstote verhindern

Geblitzt in der Schweiz? Das kann teuer werden. Der Bussgeldkatalog Schweiz sieht sehr hohe Bussgelder für die verschiedenen Verstöße gegen das Verkehrsrecht vor. Gerade seit der Einführung des „Via Sicura“-Programms fallen insbesondere die Sanktionen aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz hart ins Gewicht.

Hierbei auffällig ist nicht nur um die finanzielle Belastung durch Bussgelder, sondern auch die strafrechtliche Relevanz, die die Schweizer den Geschwindigkeitsüberschreitungen beimessen: Der Strafbestand „Raser“ kann zu einer Freiheitsstrafe aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit führen.

Das Bussgeld in diesem Fall wird ebenfalls in einer Gerichtsverhandlung ermittelt und kann mehrere 1000 Euro betragen. Ein lebenslängliches Fahrverbot kann ebenfalls verhängt werden.

FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz

Wie hoch fallen die Bussen bei Verkehrsverstössen in der Schweiz aus?

Das kann pauschal nicht bestimmt werden. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle.

Sind Radarwarner in der Schweiz erlaubt?

Nein, in der Schweiz dürfen Radarwarner nicht verwendet werden.

Welche Promillegrenze gibt es in der Schweiz?

Die Schweizer Promillegrenze liegt allgemein bei 0,5. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Spezifische Ratgeber zu den Verkehrsregeln in der Schweiz

Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Schweiz

Beschrei­bungBuss­geld
Geschwindigkeits­überschreitung 1 - 5 km/h20 - 40 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 6 - 10 km/h60 - 120 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 11 - 15 km/h120 - 250 CHF
Trunkenheits­fahrt (ab 0,5 Promille)ab 600 CHF
Rotlicht­verstoß250 CHF
Handy am Steuer100 CHF
Nicht ange­schnallt65 CHF

Via Sicura

In der Schweiz geblitzt?
In der Schweiz geblitzt?

Auch Deutsche, die auf Schweizer Straßen unterwegs sind, müssen sich natürlich an die Schweizer Verkehrsregeln halten. Sie können auch als „Raser“ verurteilt werden. Was es mit dem „Via Sicura“-Programm im Einzelnen auf sich hat und wie Sie einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz vermeiden, das erfahren Sie im Folgenden. Auch zur Schwerlastabgabe in der Schweiz haben wir für Sie die wichtigen Informationen zusammengestellt.

„Via Sicura“ ist ein Programm zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf den Schweizer Straßen. Es wurde im Jahr 2012 vom Parlament verabschiedet und sieht vor, dass  durch ein Zusammenspiel der verschiedensten Maßnahmen die Anzahl der Verkehrstoten in der Schweiz um rund ein Viertel gesenkt wird. Die verkehrspolitischen Maßnahmen des Via Sicura-Projekts betreffen dabei beispielsweise die Bereiche der Prävention von Unfällen und riskantem Fahrverhalten, aber auch die strenge Reglementierung von Verstößen wie der einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Bussgeldkatalog der Schweiz sieht beispielsweise vor, dass bei Rasern das Auto als „Tatwaffe“ eingezogen werden kann, oder dass bei Fahrern, die durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, sogenannte „Alko-Locks“ die Möglichkeit, das Auto im alkoholisiertem Zustand zu zünden, zu unterbinden. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden – im schlimmsten Fall kann es lebenslänglich gelten. Ein in der Schweiz verhängtes Fahrverbot gilt jedoch in Deutschland nicht zwangsläufig.

Geschwindigkeitslimits in der Schweiz

Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Wer in der Schweiz geblitzt wurde – oder dies vermeiden will – der sollte einen Blick in den Bussgeldkatalog Schweiz werfen. Dort finden sich die Informationen zu den „Geschwindigkeitsbussen“, die auf den Schweizer Straßen gültig sind.

Wie schnell man in der Schweiz fahren darf, das hängt von der Straßenkategorie, auf der man sich befindet, ab. Diese Geschwindigkeitslimits gelten jedoch nicht immer – bitte achten Sie immer auf Ausnahmen, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu vermeiden:

  • Auf Autobahnen in der Schweiz ist meist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erlaubt
  • Auf Autostraßen dürfen Sie 100 km/h fahren, in Tunneln sind es 80 km/h
  • Außerorts sind 80 km/h erlaubt, bis sie eine Autobahn befahren
  • Innerorts liegt die erlaubte Geschwindigkeit in der Regel bei 30 km/h oder 50 km/h

Ab wann ist man „Raser“ und welche Konsequenzen drohen?

Wer zu schnell in der Schweiz unterwegs ist, der kann als „Raser“ eingeordnet werden und macht sich damit sogar strafbar. Laut Bussgeldkatalog Schweiz ist eine Entziehung des Autos oder sogar eine Gefängnisstrafe eine mögliche Sanktion für eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer glaubt, dass Deutsche, die in der Schweiz geblitzt werden, einer derartigen Strafe nicht rechnen müssen, der irrt.

Es müssen sich auch immer wieder Deutsche, die in der Schweiz geblitzt wurden durch eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sind, einer Gerichtsverhandlung stellen. Der Strafrahmen für eine Freiheitsstrafe für Raser beträgt zwischen einem und vier Jahren! Dazu kommt ein Bussgeld in der Höhe von mehreren tausend Euro und der Entzug des eigenen Autos. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafverschärfend können sich jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Deutschland begangen wurden, auswirken.

Für „Raser“ in der Schweiz kann die Strafe äußerst hoch ausfallen, weswegen hier besondere Umsicht geboten ist. Als Raser gilt man in der Schweiz…

  • Innerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h
  • Außerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h
  • Auf Autobahnen: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h

Vignettenpflicht und Schwerlastabgabe in der Schweiz

Schwerlastabgabe Schweiz
Schwerlastabgabe Schweiz

Seit 1985 müssen alle Fahrzeuge eine Maut in der Schweiz bezahlen. Für PKW, Motorräder und andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt eine Vignettenpflicht auf den Nationalstraßen (Autobahn und Autostraße). Für kantonale Autobahnen muss allerdings keine Vignette gelöst werden. Wer ohne Vignette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 200 Franken rechnen.

Insbesondere für Fahrer, die mit einem LKW in der Schweiz unterwegs sind, fällt eine Schwerverkehrsabgabe (auch Schwerlastabgabe genannt) an. Der „Bussenkatalog“ Schweiz sieht vor, dass alle Fahrzeuge, welche mehr als 3,5 t wiegen und sich am gewerblichen Transport beteiligen, eine Straßenbenutzungsgebühr zahlen müssen. Schließlich belasten schwere Fahrzeuge den Straßenbelag viel stärker als leichte PKW.

Bei der Berechnung der Schwerlastabgabe sind Gewicht, Emissionsstufe und gefahrene Kilometer maßgeblich.

Parken in der Schweiz

Selbstverständlich muss man sich auch als Deutscher an die Schweizer Verkehrsregeln und die dortige StVO halten. Das beinhaltet auch das korrekte Parken. In der Schweiz gibt es kaum kostenlose Parkplätze; fast immer muss ein Ticket gelöst werden. Der Bussgeldkatalog in der Schweiz unterscheidet zwischen verschiedenen Parkzonen, in denen unterschiedliche Parkvorschriften gelten.

  • Gelbe Zone: Privatparkplätze für Kunden oder Angestellte einer Firma
  • Weiße Zone: Kostenpflichtige Parkplätze
  • Blaue Zone: Hier darf man mit einer blauen Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr je eine Stunde parken. Wer über Nacht in einer blauen Zone parken will, benötigt dafür einen extra Parkschein, der etwa 50 Euro kostet.

Lichtpflicht – auch am Tag!

In der Schweiz besteht auch am Tag eine Lichtpflicht für alle motorisierten Fahrzeuge außer für Motorräder oder Motorfahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurde. Entweder die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter müssen während einer Fahrt immer aktiviert sein. Damit einher geht eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauches um etwa 0,2 % – 2 %.  Allerdings können durch die gute Sichtbarkeit der Fahrzeuge sehr viele Unfälle vermieden werden – dadurch rechnet sich der geringfügig erhöhte Kraftstoffverbrauch. Um das Einschalten des Tagfahrlichts nicht zu vergessen, können Sie in der Kfz-Werkstatt an die Zündung die Einschaltemechanik des Lichts koppeln lassen.

Sobald es beispielsweise aufgrund Dämmerung oder Witterung dunkler wird, muss zusätzlich zum Tagfahrlicht das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auch in Tunneln genügt das Tagfahrlicht alleine nicht.

Navigationsgeräte in der Schweiz

Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. (Quelle: Art. 71 (1) Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Die Schweizer Behörden können ein Navi am Fenster je nach Kanton schwer bestrafen. Dabei geht es nicht nur darum, das Gerät während der Fahrt zu benutzen. Auch die richtige Montage an der Windschutzscheibe ist wichtig. Wer sein Navigationsgerät in der Mitte des Fensters platziert, kann bis zu 800 Franken, also etwa 760 Euro Busse inklusive Verwaltungsgebühren zahlen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Sichtfeld des Fahrers frei sein muss. Die einzigen Ausnahmen bilden ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie zum Beispiel die Autobahn-Vignette, der Innenspiegel und die Sonnenblende.

Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig
Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig

Zudem sind Radarwarner in der Schweiz verboten. Die Strafen hierbei umfassen sogar eine Haftstrafe bei besonders schweren Delikten. Außerdem können die Behörden das Gerät einziehen und vernichten. Das betrifft vor allem diejenigen Geräte, welche im Rahmen ihrer zusätzlichen Funktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Damit sind auch POI-Funktionen (Points of Interest) gemeint.

Bussgeldbescheid aus der Schweiz

Wer in der Schweiz geblitzt wurde, oder aufgrund eines anderen Vergehens aus dem Bussgeldkatalog Schweiz einen Bussgeldbescheid erwartet, der fragt sich sicher, ob er diesen überhaupt bezahlen muss. Die Schweiz ist nicht in der EU, was in diesem Fall die Konsequenz hat, dass die deutschen Behörden den Schweizer Behörden bei der Vollstreckung eines Bussgeldbescheids nicht immer behilflich sind. Wenn Sie beispielsweise in der Schweiz geblitzt wurden und lediglich Ihr Kennzeichen abfotografiert wurde – nicht aber ein Bild von der Frontscheibe, wodurch der Fahrer erkennbar wäre – müssen Sie keine Verfolgung des Vergehens über die Ländergrenzen hinaus befürchten.

Unter bestimmten Bedingungen kooperieren Deutschland und die Schweiz bei der Verfolgung von Bussgeldern jedoch über die Ländergrenzen hinweg; die vertragliche Grundlage hierfür ist der deutsch-schweizerische Polizeivertrag aus dem Jahr 1999.

Insbesondere bei höheren Bussgeldern haben die Schweizer Behörden ein großes Interesse an der Verfolgung des Vergehens. Einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz sollten Sie also nicht einfach ignorieren. Gerade bei der Wiedereinreise in die Schweiz mit dem Auto können längst vergessene Bussgelder doch noch eingetrieben werden. Jedoch müssen Sie nicht befürchten, dass die Verkehrsordnungswidrigkeiten aus der Schweiz auch Punkte auf Ihrem Flensburger Konto verursachen. Auch ein Fahrverbot, dass Sie sich in der Schweiz eingehandelt haben, gilt zunächst nur dort.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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151 Kommentare

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  1. Ralf
    Am 22. Juli 2016 um 18:07

    Hallo, bin diese Woche mit dem Motorrad in der Schweiz geblitzt worden. Schätze ich bin 125 km/h bei erlaubten 80 km/h gefahren. Was erwartet mich jetzt?

    • marcel
      Am 4. Januar 2017 um 1:33

      Hallo Ralf,

      was musstest du denn jetzt an Strafe bezahlen?

      LG

      Marcel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:52

      Hallo Ralf,

      mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Sie demnächst ein Bußgeldbescheid über den Postweg erreichen. Am besten warten Sie diesen ab, um das genaue Bußgeld zu erfahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Leo
    Am 23. Juni 2016 um 22:22

    Bin in der Schweiz (aus Italien kommend) a.d. Autobahn A2 geblitzt worden…es war eine Starrkasten, ganz hoch auf ein Mauer stehend, noch nicht mal in Sichtfeld… also geblitzt von hinten…erlaubt waren 100 km/h, ich hatte 122 km/h, nach Abzug von Toleranz (6km), es waren doch 16 km zu viel. Dafür muss ich CHF 180 zahlen…Es dauerte ca. 3 Wochen, bis ich den Bussgeldbescheid bekommen habe.
    Ich werde es bezahlen…am Ende, kann es nur teuer(er) werden…Das Geld kann man anderswo vernünftig einsetzen…Fazit: ich sehe kein Grund mehr jetzt in dieser überteuertes Land noch nicht mal durchzufahren, geschweige noch dorthin Urlaub zu machen…habe eigentlich seit über 10 J. nicht mehr gemacht…gelegentlich fahre ich durch, aber diese Abzocke kann man sich nicht mehr gefallen lassen…

  3. Idi
    Am 19. Juni 2016 um 1:30

    Hallo, ich komme aus deutschland und wurde in der schweiz mit mein auto geblitz, erlaubt war 120km/h ich bin 190km/h gefahren also 70 zu schnell mit tolleraz und alles. Meine frage ist was erwartet mich jetzt ? Führerschein entzug ? Oder können die aus der schweiz nicht verlangen das ich mein führerschein abgeben muss ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2016 um 9:05

      Hallo Idi,

      ein mögliches Fahrverbot gilt für Sie nur in der Schweiz. In jedem Fall erwartet Sie ein sehr hohes Bußgeld, die Behörden in der Schweiz sind bei Geschwindigkeitsverstößen sehr viel strikter als ihre deutschen Kollegen. Am besten warten Sie den Bußgeldbescheid ab, dann wissen Sie genaueres.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jakob
    Am 30. Mai 2016 um 15:52

    Hallo

    Letzte Woche wurde ich in der Schweiz im Kanton St.Gallen innerorts mit 18 km/h (Toleranz von 5km/h bereits abgezogen) geblitzt. Wie hoch wir die Busse ca. sein? Können Sie mir einen Richtwert sagen?

    Gruss Jakob

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 9:39

      Hallo Jakob,

      das lässt sich schwer beantworten, denn in der Regel wird in St.Gallen bei einer Geschwindigkeitsübtretung von 18 km/h zuviel (innerorts) eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Bis 15 km/h beträgt die Buße bereits 250 CHF. Die Geldstrafe wird also entsprechend höher ausfallen, wie hoch genau, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Üblich sind aber ca. 400 CHF. Darüber hinaus erfolgt eine Verwarnung, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war bzw. keine andere Administrativmaßnahme verfügt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Shabani
    Am 30. Mai 2016 um 14:25

    Ich wurde in der Schweiz auf Autobahn (Lausanne – Genf) wo 120 erlaubt ist mit 200 km/h geblitzt hat jemand eine ahnung was da jetzt kommt kann. Fahrverbot, Autobeschlag nahmt, Bußgeld oder ist bei jemand vielleicht mal nichts gekommen also wo geblitzt worden ist und nicht gekommen ist ?

    • Leon
      Am 11. April 2023 um 18:20

      na ja, ab einer Übertretung von 80 kmh auf Autobahnen gilt man zu Recvht als RASER. Konsequenz: Nis zu 5 Jahren Gefängnis, mind. 2 Jahre, mehrere tausend CHF Bussgelt, Beschlagnahmung des Pkw und Führetscheinentzug.

    • Giuseppe R
      Am 20. Januar 2022 um 23:15

      Hallo ich bin in Bellinzona Autobahn 36 km/h zu schnell gefahren. Was kann mich passiert? Danke von die info

    • marcel
      Am 4. Januar 2017 um 1:26

      Hallo Shabani,

      Weißt du schon was du bezahlen musst?

      LG
      Marcel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 9:46

      Hallo Shabani,

      ab 80 km/h zuviel auf der Autobahn drohen mindestens zwei Jahre Fahrerlaubnisentzug. Das Bußgeld beträgt ab 50 km/h mindestens 30 Tagessätzen Geldstrafe. Knapp unter 80 km/h gibt es drei Monate Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. sl
    Am 1. März 2016 um 17:52

    wer sich an die regeln hält, bezahlt gar nichts!!!

  7. Teo(schweiz)
    Am 28. Februar 2016 um 1:56

    hallo

    Heute war die Polizei bei mir und haben mir gesagt das ich mit 110 km/h in der 80 Zone geblitzt worden bin(beim überholen).

    Hab meinen ausweis noch auf probe, muss ich den jetzt abgeben? oder verliere ich ihn für ein paar Monate?

    Gruss Teo

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 11:15

      Hallo Teo,

      das lässt sich nicht sagen, was die Konsequenzen sein werden. Ab 21 km/h außerhalb kommt es zur Anzeige. Ein Gericht wird entscheiden müssen, welche Sanktion angemessen ist. Den Führerschein werden Sie vermutlich behalten dürfen, erst bei der zweiten Widerhandlung wird dieser entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Freiburgerin
    Am 25. Februar 2016 um 13:22

    Hallo,

    ich war heute in der Schweiz und habe beim überqueren von Tramlinien nicht gesehen, dass bei den roten Blinkleuchten auch Schranken waren (die Strecke war mir unbekannt). Ich habe es rot blinken gesehen und in beide Richtungen geschaut, ob eine Tram kommt. Da keine Tram kam, wollte ich noch drüber fahren. In dem Moment gingen auf beiden Seiten die Schranken runter und ich konnte nicht mehr von den Schienen runter. Es kamen dann aus beiden Richtungen je eine Tram. Für die beiden Tramfahrer war es kein Problem. Eine von beiden kam zu mir und sagte mir, dass sie die Schranke hochgehen lassen und ich dann rausfahren kann. Währenddessen hat mich ein Autofahrer gefilmt. Kann der mich jetzt anzeigen? Wenn ja, welche Busse kommt da auf mich zu?

    Gruss,
    Freiburgerin

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 10:28

      Hallo,

      die Bußgelder und Strafen der Schweiz richten sich nach dem dortigen Bußgeldkatalog – für das Missachten der Warnblinkanlage drohen 250 Schweizer Franken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 17. Februar 2016 um 21:37

    hallo,

    Ich wurde 2016 innerorts mit 20 km zuviel geblitzt.
    Wegen Frontaler Sonnenstrahlen konnte ich die Verkehrsschilder nicht erkennen. So kam meine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Stande.

    Ich bin 21 Jahre alt noch in der Ausbildung. Jetzt muss ich angeben wer gefahren ist und den Brief zurückschicken.

    Sollte ich einen Anwalt um Rat fragen?
    Die wollen im durchschnitt 300 Euro.
    Oder sollte ich Lieber den Brief ausfüllen und zurück schicken?

    Wie hoch wird circa die Busse sein?
    Im Internet steht es können bis zu 2400 Franken anfallen.

    Freundliche Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:18

      Hallo Peter,

      das Bußgeld ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts variabel. Wir können leider keine Rechtsberatung anbieten, in diesem Fall müssten Sie einen Anwalt konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Daniel
    Am 21. Januar 2016 um 19:38

    Guten Tag,

    ich war letztens in der Schweiz mit einen Firmenwagen. Habe da nur mal kurz in der weißen Zone geparkt und auch gleich mal nen Strafzettel über 40 CHF bekommen.

    Jetzt überlege ich ob ich hierzu den Strafzettel wirklich bezahlen muss, oder ob es wegen Geringfügigkeit zu keiner Eintreibung kommt, da es ja auch keinen Beweis für den Fahrer gibt.

    Von sinnvoll möchte ich da nicht reden, aber würde mich einfach mal interessieren ob es möglich ist das man ungeschoren da raus kommt.

    Danke schon mal für die Hilfe

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:55

      Hallo Daniel,

      möglich ist vieles, allerdings können Sie sich nicht darauf verlassen. Auch die schweizer Behörden haben Wege, Bußgelder in Deutschland einzutreiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Banjo
    Am 20. Januar 2016 um 19:04

    Hallo,
    Wurde in der Schweiz schon zweimal (Motorrad) angehalten.
    Einmal Kind auf Zebrastreifen daneben eine Schulklasse mit Verkehrslehrer. Nur der hatte ein Leuchtweste an und somit meine komplette Aufmerksamkeit auf sich gezogen, so dass ich erst im Letzten Moment gebremst habe……
    Beim zweiten Mal auf einer Passtrecke vor einer Baustellenampel stehenden Verkehr überholt um die PoolePosition einzunehmen :-), hatte nicht mal einen Fahrzeugschein dabei. Beides Mal nix bezahlen müssen. Es gibt sie noch vereinzelt: Die Menschen untern den Eidgenössischen Polizisten die auch mal fünfe gerade sein lassen……..

    Ich fahre aber einfach trotzdem nicht mehr hin. Denn wie schnell kann einen ein schneller Dreh am Quirl da ein Vermögen kosten. Da lass ich meine Euro doch lieber dort wo ich wirklich willkommen bin…….

    • Johannes B
      Am 9. November 2021 um 12:17

      Da du wahrscheinlich auch noch ein lautes Motorrad fährst (?) bist du dann bei uns auch nicht willkommen.

  12. Robin
    Am 11. Januar 2016 um 22:40

    Hallo, ich habe eine frage…

    ich habe einen schweizer führerschein und wurde in österreich mit 210km/h geblitzt.

    werde ich den führerschein in der schweiz abgeben müssen wenn ja wielange oder werde ich nur ein fahrverbot in österreich bekommen???

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 10:15

      Hallo Robin,

      dieses Portal beschäftigt sich mit dem Bußgeldkatalog in Deutschland. Grundsätzlich treten Sie ein mögliches Fahrverbot in dem Land an, in welchem Sie den Verstoß begangen haben. Sofern keine Sonderabkommen greifen, müssen Sie Ihren Führerschein nicht in der Schweiz abgeben – das Fahrverbot sollte nur auf österreichischem Boden gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Hannes
    Am 25. Dezember 2015 um 16:20

    Hallo ich würde gestern in der schweiz mit meinem M5 mit 290 Kmh innerorts geblitzt was erwartet mich da jetzt?

    • Seppel
      Am 24. April 2016 um 19:53

      Mit 290 km/h innerorts geblitzt ?
      Dir sollte man den Führerschein auf Lebenszeit entziehen. Solche Typen brauchen wir auf den Straßen nicht.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 11:16

      Hallo Hannes,

      was genau Sie erwartet, liegt im Ermessen der Behörden. Es können sowohl ein Bußgeld, ein Fahrverbot, ein Entzug der Fahrerlaubnis als auch eine strafrechtliche Anzeige drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Cengiz
    Am 17. Dezember 2015 um 19:34

    Hallo ich war am 31.10.15 in zürich *Urlaub* machen da wurde ich von der Polizei angehalten weil ich nachts in eine strasse reingefahren bin wo einfahrt verbot war und habe dabei eine stehende bahn links überholt. Polizei hat mich angehalten personalien genommen = 730 chf strafe eine riesenfrechheit meiner seits habe ich gestern per einschreiben bekommen. Ich geh nicht mehr in die Schweiz nur das einzigiste problem ist bekomme ich irgendwie ein Schufa eintrag falls das zu den Inkasso nach Deutschland kommt und ich nicht bezahle? Da es ja dann bei Kreditvergabe zu problemen geben könnte

    • Kapo ZH
      Am 29. Januar 2016 um 17:46

      Grüezi Cengiz, wenn dein Vergehen so viel kostet, war es wohl berechtigt (mit Gefährdung)! Verbotenerweise in eine Strasse einfahren würde lediglich 100.-Fr. kosten. Du solltest Deine Fahrkünste und Deine Meinung dazu noch einmal kritisch hinterfragen.
      Fahr anständig!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2015 um 12:57

      Hallo Cengiz,
      in diesem speziellen Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. wolfgang
    Am 12. November 2015 um 11:55

    Antwort von ADAC:

    Bei geringeren Verstößen (Übertretungen – wie in Ihrem Fall) wird in der Schweiz in der Regel zunächst das sog. Ordnungsbußenverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein anonymisiertes, vereinfachtes und verfahrenskostenfreies Verfahren. In diesem wird zunächst nur der Halter angeschrieben, ohne dass es auf die Ermittlung des konkreten Fahrers ankommt. Wird das Bußgeld innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen gezahlt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Unterlagen werden vernichtet. Der Halter kann sich diesem Fall das Bußgeld vom Fahrer erstatten lassen.

    Erfolgt keine Zahlung, so wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahren hat dann die Ermittlung des Fahrers zu erfolgen. Hierbei leistet die deutsche Polizei auf Anfrage auch Amtshilfe. Wird der Fahrer ermittelt, so richtet sich das weitere Verfahren gegen ihn. Die Durchführung des Ordnungsbußenverfahrens gegen den Fahrer ist dann nicht mehr möglich. Das ordentliche Verfahren ist regelmäßig mit Verfahrenskosten in erheblichem Umfang verbunden.

    Zum 01.01.2014 wurde die Halterhaftung eingeführt. Kann der Fahrzeugführer mit verhältnismäßigem Aufwand nicht ermittelt werden, so ist die Busse vom Halter zu bezahlen. Es sei denn, dieser kann im Strafverfahren glaubhaft machen, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt worden ist.

    Derzeit besteht für die Schweizer Behörden aber noch keine Möglichkeit, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.

    Zwar sieht der 2002 in Kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag grundsätzlich auch die Vollstreckung von Geldbußen (ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro) vor, doch sind diese Bestimmungen über die Geldbußeneintreibung bislang noch nicht in Kraft gesetzt. Wann und ob dies erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.

    Derzeit müssen die im Bußgeldbescheid benannte Person und der Halter des betreffenden Fahrzeuges bei Nichtbezahlung der Geldbuße mit Problemen bei der Wiedereinreise in die Schweiz rechnen. Auch nach dem Ende 2008 erfolgten Schengen-Beitritt der Schweiz können trotz grundsätzlichen Wegfalls der Personenkontrollen an der Grenze Stichkontrollen durchgeführt werden. Schwierigkeiten kann es auch während eines Aufenthaltes in der Schweiz geben (z.B. werden im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrer von ausländischen Kfz routinemäßig auf nicht bezahlte Bußgelder überprüft). Die Personalien des Adressaten und das Kfz-Kennzeichen werden nämlich bei Nichtbezahlung im Bußenschuldnerregister eingetragen, das bei Verkehrskontrollen oder an den Grenzen abgefragt werden kann.

    Die ausstehende Buße zuzüglich etwaiger Versäumnisgebühren ist dann regelmäßig an Ort und Stelle zu entrichten. Ist im Rahmen des Bescheides oder einer darauf folgenden Mahnung die Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzhaftstrafe angedroht, muss unter Umständen mit der Verhaftung auf Schweizer Staatsgebiet gerechnet werden. Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz bis zu fünf Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt werden (bei Übertretungen drei Jahre, bei Vergehen fünf Jahre). Hinsichtlich der angefallenen Gebühren richtet sich die Verjährung nach dem kantonalen Recht, in der Regel beträgt die Vollstreckungsverjährung hier im jeweiligen Kanton zehn Jahre.
    Angesichts der drastischen Strafdrohungen sollten gerade bei häufigen Fahrten in bzw. durch die Schweiz dort verhängte Bußgelder fristgerecht bezahlt werden.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen
    ADAC e.V.

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