Sicherheitslinie überfahren: Welche Busse droht in der Schweiz?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Vom geringfügigen Verstoß zur Verkehrsstraftat

Sicherheitslinie überfahren: Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz ist das verboten.
Sicherheitslinie überfahren: Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz ist das verboten.

Sie ist weiß, ohne Unterbrechungen und passt sich dem Verlauf ihrer grauen, asphaltierten Umgebung an: die Sicherheitslinie. Dieser simple Strich erfüllt dabei eine wichtige Funktion, dient er doch dazu, auf der Fahrbahn die entgegengesetzten Fahrstreifen oder bestimmte Bereiche voneinander abzutrennen.

Ohne die weiße Ader, welche die Straßen der Schweiz durchzieht, würde so manch ein Autofahrer sicher schnell die Orientierung verlieren. Daher droht beim widerrechtlichen Überfahren der Sicherheitslinie in der Schweiz eine hohe Busse oder gar Strafe, wenn die Polizei diesen Verstoß feststellt.

Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, was das Überfahren der Sicherheitslinie innerorts kostet und welche Konsequenzen folgen, wenn sogar eine doppelte Sicherheitslinie überfahren wird.

FAQ: Überfahren der Sicherheitslinie in der Schweiz

Ist es erlaubt, in der Schweiz die Sicherheitslinie zu überfahren?

Nein, auch in der Schweiz ist dies in der Regel verboten.

In welchen Ausnahmefällen darf ich in der Schweiz die Sicherheitslinie überfahren?

Wenn die Linie nicht zu erkennen ist oder zwingende Gründe vorliegen, diese zu überfahren, z. B. um einem Unfall auszuweichen.

Was droht mir, wenn ich in der Schweiz die Sicherheitslinie überfahre?

Als Rad- oder Motorradfahrer begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Busse von 40 CHF rechnen. Pkw-Fahrern hingegen droht eine Geldstrafe.

Überfahren einer Sicherheitslinie: Das gilt in der Schweiz

Ähnlich wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz die sogenannte Sicherheitslinie, die zu überfahren verboten ist. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, in denen es erlaubt ist, die durchgezogene Sicherheitslinie zu überfahren, ohne eine Busse zu riskieren:

  • Die Sicherheitslinie darf überfahren werden, wenn sie vom Fahrzeugführer trotz gehöriger Aufmerksamkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist.
  • Ein Überholen durch Überfahren der Sicherheitslinie zieht keine Busse nach sich, wenn zwingende Gründe vorliegen und der Fahrer dabei die nötige Vorsicht walten lässt. Dies ist insbesondere beim Ausweichen eines Unfalls üblich.
Die gesetzliche Grundlage, die es verbietet eine solche Sperrlinie zu überfahren, findet, sich in Artikel 73, Absatz 6, Bestimmung a der Signalisationsverordnung (SSV). Dort ist festgeschrieben, dass eine Sicherheitslinie zu überfahren in der Schweiz verboten ist.

Bestimmung c enthält ergänzend dazu die Vorschrift, auch eine doppelte Sicherheitslinie nicht zu überfahren. Mit einer Busse bzw. Strafe werden Zuwiderhandlungen dieser Maßregel geahndet.


Zusätzlich schreibt auch das Straßenverkehrsgesetz (SVG) in Artikel 34, Absatz 2 vor, dass Fahrzeuge auf Straßen mit Sicherheitslinien immer rechts neben dieser Linie, welche als Fahrstreifenbegrenzung dient, fahren müssen.

Sicherheitslinie überfahren: Welche Busse sieht die Schweiz vor?

In der Schweiz gibt eine Busse oder eine Geldstrafe, wenn eine Sicherheitslinie überfahren wird.
In der Schweiz gibt eine Busse oder eine Geldstrafe, wenn eine Sicherheitslinie überfahren wird.

Grundsätzlich ist hinsichtlich der Verkehrsverstöße in der Schweiz immer zu unterscheiden, ob es sich um einfache Regelverletzungen, also Handlungen laut Ordnungswidrigkeitenrecht, handelt oder eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vorliegt.

Die erstgenannte Gruppe ist in der Ordnungsbussenverordnung enthalten, während Handlungen der zweiten Kategorie in einem strafrechtlichen Verfahren behandelt werden.

Geregelt ist dies in Artikel 90 Absatz 1 und 2 SVG. Demnach werden leichte Vergehen mit Bussen sanktioniert und grobe Verletzungen der Verkehrsregelen ziehen Freiheits- oder Geldstrafe nach sich.

Entfällt nun also eine Strafe oder eine Busse auf das Überfahren der Sicherheitslinie? Diese Frage lässt sich nur zweigeteilt beantworten. Denn beide Fälle sind möglich. Eine Sperrlinie zu überfahren, kann eine Strafe ebenso nach sich ziehen wie eine Busse. Entscheidend ist, wer diese Regelverletzung verantworten muss.

Der Ordnungsbussenkatalog nennt in Ziffer 618 für Rad- und Motorfahrräder eine Busse, wenn eine Sicherheitslinie innerorts überfahren wird. Diese bemisst sich auf 40 Schweizer Franken (CHF).

Anders verhält es sich nun aber für Pkw-Fahrer bei einer Missachtung der Fahrbahnbegrenzung innerorts oder außerorts. Da diese Konstelalltion nicht in der Ordnungsbussenverordnung enthalten ist, kommt es hier zu einem Strafbefehlsverfahren, ähnlich wie es in Deutschland beispielsweise bei der absoluten Fahruntüchtigkeit geschieht.

Eine einfache Linie inner- bzw. außerorts oder eine doppelte Sicherheitslinie zu überfahren, zieht eine Strafe nach sich, die durch richterlichen Beschluss festgelegt wird. Die Beträge bemessen sich an der Gefährlichkeit des verbotenen Fahrmanövers für den Schweizer Verkehr. Üblich ist bei geringer Gefährdung durch ein derartiges verbotenes Überholen mit dem Auto eine Geldstrafe von ca. 350 CHF. Allerdings müssen zu dieser Summe zusätzlich die Verfahrenskosten addiert werden, die sich ebenfalls um die 300 CHF belaufen können.

Sicherheitslinie überfahren: Droht ein Ausweisentzug, also eine Entziehung vom Führerschein? Dies wird im Zuge des Verfahrens bestimmt. Die Dauer ist abhängig von der Zuordnung in eine der drei Kategorien der leichten, mittelschweren oder schweren Zuwiderhandlung.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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84 Kommentare

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  1. Eugen
    Am 21. Januar 2023 um 13:34

    Guten Tag

    Ich stand als erster an der roten Ampel um Rechts abzubiegen.
    Die Ampel geradeaus war Grün und ich wechselte die Spur um geradeaus zu fahren. Dabei überfuhr ich die Linie von der Fahrbahn nach Rechts mit rotem Ampelsignal und wurde dabei geblitzt.

    Nun bekam ich eine Busse für das übertreten der Roten Ampel mit der Busse von 250,- CHF

    Sollte ich Einspruch einreichen mit der Begründung, dass ich lediglich die Spur gewechselt hatte? Ergebe sich eine geringere Busse bei dem geänderten Sachverhalt?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

    Freundliche Grüsse
    Eugen

  2. sonja
    Am 31. August 2022 um 8:32

    Mir ist heute von rechts aus der Kolone ein Auto ohne Blinker vor die Nase gefahren, da ich mit 50km auf nasser Strasse unterwegs wahr, hätte ich keine Chance gehabt zu bremsen und währe im voll in die Seite gekrackt. Ich bin über die durchzogene Linie in den Gegenverkehr gefahren und wieder zurück um ihm auszuweichen und keinen Unfall zu verursache. Nun meinen die einen, dass ich das nicht hätte machen dürfen, ich hätte den Unfall zulassen müssen. Ich wäre voll in die Fahrertüre gekracht, da dass Auto die Fahrbahn blockierte. Wie hätte ich mich richtig verhalten müssen?

    Müsste ich meinen Ausweis abgeben, da ich die Kollision vermieden habe? Voll überfordert..
    Danke!

  3. Leoni
    Am 12. April 2022 um 13:23

    Hallo

    Ich konnte auf der Autobahn nicht einspuren, da mich keiner reingelassen hat. Ich bin über den Pannenstreifen und musste überholen. 30 kmh zuviel gefahren und wurde geblitzt. Was erwartet mich nach Abzug des Blitzers und Tachos? Danke

  4. Sola
    Am 16. September 2020 um 14:00

    Grüezi
    Mein Partner hat gleich 4 Sicherheitslinien mit seinem Fahrzeug an einer Kreuzung überquert. Eine davon in gelb für Fahrräder. Dazu kommt, dass er am Vorabend eine Schlaftablette eingenommen hat. Ausweis wurde gleich entzogen. Mit wie lange darf er in etwa mit dem Führerausweis Entzug rechnen?

    Herzlichen Dank für die Antwort

  5. Leo
    Am 7. Oktober 2019 um 10:06

    Gibt es für das Überfahren einer einfachen Sicherheitslinie ohne Gefährdung einen Eintrag ins Strafregister?

  6. Herbert
    Am 15. April 2019 um 7:23

    Guten Tag,

    Schön, dass sich jemand die Mühe macht Fragen zu beantworten!
    Richterlichen Beschluss was heisst das?
    Kommt es auf die Tages-Laune des Polizisten an?
    Und oder auch die des Richters?
    Werden alte Verstösse hervor geholt?
    Was wird da alles berücksichtigt usw.
    Es tönt alles so relativ je nach Lust und Laune?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

  7. Chris
    Am 13. Februar 2019 um 15:00

    Hallo

    Ich habe auf der Autobahn eine tempräre orange farbene Sicherheitslinie beim Spurwechsel überfahren. Polizei hat mich angehalten und gesagt es wäre keine Gefährung 3. Personen und ich bekomme Brieflichen Bescheid. Was bedeutet das fpr mich? Das ist6 in der Schweiz passiert.
    Danke im voraus

  8. Dardan
    Am 2. Februar 2019 um 22:30

    Hallo

    Hab heute Abend im raum St.Gallen unbewusst beim rausfahren einer Tankstelle eine Sicherheitslinie befahrn.

    Was kommt auf mich zu ?

  9. Strafbefehl
    Am 28. Januar 2019 um 16:12

    Hallo

    Die Autobahn wird von 2 Spuren zu 3 Spuren (die 3 Spur ist eine Autobahneinfahrt bzw. wird/bleibt dann eine Spur) ich habe dann beim Spurwechsel (von der mittleren Spur auf die aussere rechte Spur) die Sicherheitslinie überfahren. Die durchgezogene linie hätte ca. nach 2m aufgehört.
    Jetzt habe ich einen Strafbefehl mit CHF 300 Busse und CHF 330 Gebühren.

    Lohnt es sich Einsprache erheben?

    Besten Dank im Voraus.

    Freundliche Grüsse

  10. Fitore d.
    Am 31. Oktober 2018 um 23:50

    Hallo und zwar wurde ich gerade eben von der polizei angehalten. Linkswahr fahrverbot das heisst voolle linie man durfte nur rechts fahren aber es wahren keine fahrzeuge dort es wahr ruhig und hab gedacht weil es schneller ging :-(
    Was steht mir bevor von der stadtsanwaltschaft?wie hoch ist die busse?wird mir mein ausweiss genommen?
    Danke im voraus

  11. G.
    Am 25. September 2018 um 10:35

    Guten Tag

    ich habe auf einer Autobahnverzweigung (Limmataler Kreuz) eine Sperrfläche überfahren um noch die richtige Verzweigung zu kriegen im letzten Moment. Ich war Richtung Zürich unterwegs und musste Richtung Sankt Gallen fahren. Womit muss ich rechnen? Andere Fahrer habe ich nicht gefährdet. Ausweisentzug?

    Beste Grüsse

  12. Filipa
    Am 6. August 2018 um 9:59

    Guten Tag

    Ich stand gestern in Zürich bei einem roten Lichtsignal und habe dann aber gemerkt dass ich falsch bin und habe die Spur gewechselt, d.h. die Sicherheitslinie überfahren und wurde geblitzt. Da ich noch in der Probezeit bin weiss ich nicht was passieren kann. Wie hoch kann die Busse werden und wird mir mein Fahrausweis entzogen?

    Vielen Dank schon im Voraus und Grüsse

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 11:54

      Hallo Filipa,

      die Antworten sind dem oben stehenden Text zu entnehmen: „Eine einfache Linie inner- bzw. außerorts oder eine doppelte Sicherheitslinie zu überfahren, zieht eine Strafe nach sich, die durch richterlichen Beschluss festgelegt wird. Die Beträge bemessen sich an der Gefährlichkeit des verbotenen Fahrmanövers für den Schweizer Verkehr. Üblich ist bei geringer Gefährdung durch ein derartiges verbotenes Überholen mit dem Auto eine Geldstrafe von ca. 350 CHF. Allerdings müssen zu dieser Summe zusätzlich die Verfahrenskosten addiert werden, die sich ebenfalls um die 300 CHF belaufen können.“ Ob der Fahrausweis entzogen wird, legt der Richter fest.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Matthew
    Am 31. Juli 2018 um 23:46

    Hallo,
    Ich bin heute mit mein Englisch gekennzeichneten Motorrad angehalten worden. Mir wurde vorgeworfen das ich im Überholverbot ein Auto überholt habe OHNE die geschwindigkeits Begrenzung zu überschreiten und es war kein gefährliches Manöver.
    Ich musste 600 Schweizer Franken. Ist das richtig?
    Vielen Dank, Matt

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:25

      Hallo Matthew,

      bitte wenden Sie sich an einen schweizerischen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Manuela
    Am 26. Juni 2018 um 13:14

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich fuhr gestern auf der Autobahn auf der linken Spur. Hinter mir war ein Drängler, der ziemlich nahe an mich heran fuhr. Etwas weiter vorne war auf der rechten Seite ein LKW Fahrer. Nun kam eine Baustelle und die zwei Fahrspuren wurden durch eine durchgezogenen Linie voneinander abgetrennt. Der LKW Fahrer fuhr etwas über dieser Linie, sodass ich ihn auf der linken Spur nicht hätte überholen können. Hinter mir war immer noch der penetrante Drängler, deshalb wechselte ich von links nach rechts die Fahrbahn und überquerte damit die durchgezogene Linie. Gilt denn auch das Verbot des Überquerens einer durchgezogenen Linie, wenn man von links nach rechts wechselt? Und auch in meinem Fall, kurz nachdem die durchgezogenen Linie angefangen hat, um Gefahren auszuweichen?

    Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage im Voraus
    Manuela T.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:45

      Hallo Manuela,

      das Verbot sollte in der Regel auch beim Fahrstreifenwechsel gelten. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt Folgendes: Ein Überholen durch Überfahren der Sicherheitslinie zieht keine Busse nach sich, wenn zwingende Gründe vorliegen und der Fahrer dabei die nötige Vorsicht walten lässt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Christoph
    Am 9. Juni 2018 um 21:39

    Hallo zusammen, ich bin in einem Schweizer Tunnel leider auf die rechte Fahrbahn gefahren und habe dabei übersehen, dass diese durch ein rotes X in der Tunnelsignalanlage gesperrt war. Zu schnell war ich nicht, bin dennoch geblitzt worden. Bin rübergezogen, weilmir durch einen voraus fahrenden Bus die Sicht versperrt war. Was kann mir drohen ? Lg und Danke im voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 17:03

      Hallo Christoph,

      laut Bussenliste kann eine Busse in Höhe von mindestens 100 Franken drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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