Die Verkehrsregeln in Slowenien geben unter anderen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen an.
Im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union trat am 1. Mai 2004 auch Slowenien dieser bei. Die demokratische Republik, welche am 25. Juni 1991 ihre Unabhängigkeit erlangte, grenzt an Italien, Österreich, Ungarn, Kroatien und die Adria. Die Hauptstadt Ljubljana und eine gut geschützte Natur locken Touristen aus der ganzen Welt an.
Des Weiteren eignet sich die Region in den Julischen Alpen hervorragend für Skifahrer und auch die kurze Adriaküste ist ein attraktives Ausflugsziel. Das Autobahnnetz ist modern und gut ausgebaut, sodass auch ein Urlaub mit dem Auto oder einem Mietwagen vor Ort möglich ist.
Dabei gilt es natürlich, die Verkehrsregeln in Slowenien zu beachten. Andernfalls kann ein Bußgeld verhängt werden. In Slowenien muss auf Autobahnen zudem eine Maut entrichtet werden. Wie Sie eine slowenische Vignette kaufen, was auf der Autobahn in Slowenien zu beachten ist und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsregeln in Slowenien
Wann drohen in Slowenien Sanktionen?
Ein paar Verstöße gegen die slowenischen Verkehrsregeln und die dafür drohenden Bußgelder haben wir in einer Bußgeldtabelle zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
Lassen sich Bußgelder aus Slowenien in Deutschland durchsetzen?
Da Slowenien seit 2004 Mitglied der EU ist, findet auch dort das EU-Vollstreckungsabkommen Anwendung.
Gewähren die Behörden bei einer schnellen Bezahlung Rabatt?
Ja, zahlen Sie die Geldbuße direkt vor Ort reduziert sich die Forderung.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Slowenien:
Die Autobahn in Slowenien dürfen Sie mit Ihrem PKW nur mit einer Vignette befahren. Doch welche Strecken sind überhaupt mautpflichtig und wie viel Geld müssen Sie für die Mautgebühren einplanen? Unser Ratgeber klärt Sie darüber auf. » Weiterlesen...
Auszug aus dem slowenischen Bußgeldkatalog
Vergehen
Bußgeld
Handy am Steuer
250 €
Gurtpflicht missachtet
120 €
Geschwindigkeit mit 20 km/h übertreten
ab 40 €
Geschwindigkeit mit mehr als 50 km/h übertreten
ab 1.200 €
Alkohol am Steuer
ab 300 €
Maut in Slowenien
Wie in vielen europäischen Ländern, gilt eine Autobahnmaut/Autobahngebühr in Slowenien. Dabei handelt es sich quasi um einen Wegzoll, der entrichtet werden muss, damit die Straße genutzt werden darf.
Dabei gibt es unterschiedliche Systeme diese Maut einzufordern. Die Autobahngebühren in Slowenien werden durch den Kauf einer sogenannten Vignette entrichtet. Die Fahrzeuge werden in drei Kategorien unterschieden: Kategorie 1 (Motorräder), Kategorie 2 (Pkw, Wohnmobile, Kfz, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5t nicht übersteigt) und Kategorie 3 (Transporter, Vans etc.). Der folgenden Tabelle können Sie die Preise der Kategorien entnehmen:
Kategorie
7-Tages-Vignette
Monatsvignette
6-Monats-Vignette
Jahresvignette
1
7,50 €
wird nicht angeboten
30 €
55 €
2
15 €
30 €
wird nicht angeboten
110 €
3
30 €
60 €
wird nicht angeboten
220 €
Die Autobahnvignetten sind in der Regel an allen Tankstellen erhältlich. Sogar einige Supermärkte bieten diese an. Wenn Sie einen Urlaub in Slowenien planen, bietet es sich an, im Vorfeld eine solche Vignette zu bestellen. Der Beginn der Gültigkeit ist dabei frei wählbar. Die Bestellung erfolgt online.
Nicht durch die Vignetten gedeckt, ist der Karawankentunnel. Dieser verbindet die österreichische Autobahn A11 mit der slowenischen Autobahn A2. Ein gesonderter Wegzoll von 7,80 Euro ist für die Durchfahrt zu entrichten. Der Tunnel weist eine Besonderheit auf: Er ist einröhrig. Das heißt, Sie müssen beim Passieren mit Gegenverkehr rechnen.
Allerdings befindet sich eine zweite Röhre bereits im Bau. Mit der Fertigstellung wird im Jahr 2025 gerechnet. Im Anschluss soll die bereits vorhandene Röhre in einem Zeitrahmen von zwei Jahren aufwendig saniert werden, sodass voraussichtlich ab 2027 beide Röhren genutzt werden können.
Mautfrei durch Slowenien? Sie müssen eine Autobahn-Vignette in Slowenien kaufen, ansonsten droht ein hohes Bußgeld. Es empfiehlt sich diese schon vor Ihrem Urlaub zu organisieren.
Geschwindigkeitsbegrenzung in Slowenien
Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Slowenien muss eingehalten werden. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld.
Neben der Mautpflicht, existieren in Slowenien noch andere Verkehrsregeln. Die bei einer Missachtung ein hohes Bußgeld nach sich ziehen.
Sie sollten sich daher vorab über die Regelungen für den Straßenverkehr informieren, um nicht aus Versehen einen Verstoß zu begehen.
So ist zum Beispiel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in Slowenien definiert. Diese gestaltet sich für Pkw wie folgt:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
Auf Schnellstraßen: 110 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Diese Angaben gelten, sofern kein anderes Verkehrszeichen eine andere zulässige Geschwindigkeit definiert. Gespanne, leichte und schwere Wohnmobile müssen sich an eine geringere Höchstgeschwindigkeit halten.
Die Promillegrenze liegt, wie zum Beispiel in Kroatien bei 0,5. Ausgenommen sind Fahranfänger (weniger als zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis) und Fahrer unter 21 Jahren. Für sie gilt die Grenze von 0,0. Es darf also überhaupt kein Alkohol im Blut nachgewiesen werden.
Generell gilt auch, dass während des ganzen Überholvorgangs der Blinker genutzt werden muss. Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn diese zum Ein- und Aussteigen anhalten.
Diese Verkehrsregeln existieren in Slowenien zusätzlich:
Alle Kfz-Fahrer müssen ein Ersatzlampenset mitführen.
Beim Rückwärtsfahren muss grundsätzlich das Warnblinklicht eingeschaltet werden.
Kurios: Sie sind nicht dazu verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden. Dies geschieht auf freiwilliger Basis.
Es besteht eine ganzjährige Lichtpflicht zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Der Einsatz von Blitzerwarnapps oder ähnlichem ist verboten.
Das Mitführen einer Warnweste ist laut Verkehrsregeln in Slowenien Pflicht.
Kinder unter 1,50 m Körpergröße müssen auf einem geeigneten Kindersitz Platz nehmen. Kinder unter drei Jahren dürfen nur auf dem Beifahrersitz in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf einem Kindersitz transportiert werden, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist.
Eine Winterreifenpflicht besteht vom 15. November bis zum 15. März und bei entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen. Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimeter sind erlaubt.
Bei einem Unfall mit Personen- oder erheblichem Sachschaden muss die Polizei verständigt werden. Bei Bagatellschäden können Sie darauf verzichten.
Bußgeldkatalog Slowenien – diese Strafen erwarten Sie
Der Bußgeldkatalog in Slowenien legt Strafen für Verkehrsvergehen fest.
Wenn Sie in Slowenien die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, droht – wie auch in Deutschland – ein Bußgeld. Diese Geldbußen sind deutlich höher als in Deutschland, sodass Sie für ein Vergehen noch tiefer in die Tasche greifen müssen.
Folgende Bußen können Sie erwarten, wenn Sie die Verkehrsregeln in Slowenien missachten:
Nicht an die Promillegrenze gehalten: ab 300 €
Autobahnmaut nicht bezahlt: 300 € – 800 € (hängt von der Fahrzeugklasse ab)
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 120 €
Während der Fahrt telefoniert: 250 €
Das Bußgeld aus Slowenien kann halbiert werden: Bezahlen Sie die Geldbuße sofort oder innerhalb von acht Tagen, wird Ihnen ein Rabatt von 50 Prozent gewährt. Schnelles Bezahlen lohnt sich also!
Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.
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wir fahren einen Dodge Grand Caravan , der ist in keiner Maut Liste zu finden, habe auf anraten die 2B Vignette genommen, mach ich mich strafbar wenn die A Vignette genügt hätte. Bitte um schnelle Antwort, da wir übermorgen fahren-
L:G. C. Then
bei uns genau das selbe .. keine Schilder. Rein gar nichts und wir sollen 40€ bezahlen. Da wir nicht mal verstehen, was auf dem Strafzettel steht, wissen wir nicht genau wofür. Denken aber es ist wegen dem parken..
Parken im eingeschränkten Halteverbot in Slowenien.
Am 15.8.2017 stand mein Fahrzeug angeblich im eingeschränkten Halteverbot in Slowenien. Dieses Verbot war durch kein Straßenschild gekennzeichnet. Photos existieren (wurden also gemacht) – eine entsprechendes Verwarnungsgeld oder Beleg wurde aber vor Ort nicht ausgestellt. Stattdessen kommt nun (am 3.2.2018) eine Zahlungsaufforderung der Euro Parking Collection über 118,13 Euro mit Zahlungsfrist bis zum 3.3.2018. Mein Frage lautet: Ist diese Zahlungsaufforderung nicht zu spät zugestellt? Wie sind die dafür vorgesehenen Fristen (60 Tage nach Verstoß der Verkehrsregel?). Lohnt sich ein diesbezüglicher Einspruch?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Grundsätzlich gilt innerhalb Europas Vollstreckungsgewalt unter den einzelnen Ländern, was den Einzug von Bußgeldern angeht. Die von Ihnen genannten Fristen sind Ländersache und dürften dementsprechend in diesem Zusammenhang nicht greifen.
Bitte schicken Sie mir den Bussgeldkatalog von Slowenien kostenlos als PDF
Hallo Koeber,
der komplette Bußgeldkatalog aus Slowenien liegt uns nicht vor.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
wir fahren einen Dodge Grand Caravan , der ist in keiner Maut Liste zu finden, habe auf anraten die 2B Vignette genommen, mach ich mich strafbar wenn die A Vignette genügt hätte. Bitte um schnelle Antwort, da wir übermorgen fahren-
L:G. C. Then
Hallo C. Then,
bitte wenden Sie sich an die serbischen Behörden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wieso den jetzt Serbien?? Ich dachte Slovenien, oder?
Hallo Sean,
bei uns genau das selbe .. keine Schilder. Rein gar nichts und wir sollen 40€ bezahlen. Da wir nicht mal verstehen, was auf dem Strafzettel steht, wissen wir nicht genau wofür. Denken aber es ist wegen dem parken..
Wie ist es denn bei euch ausgegangen?
Liebe Grüße,
Michelle
Parken im eingeschränkten Halteverbot in Slowenien.
Am 15.8.2017 stand mein Fahrzeug angeblich im eingeschränkten Halteverbot in Slowenien. Dieses Verbot war durch kein Straßenschild gekennzeichnet. Photos existieren (wurden also gemacht) – eine entsprechendes Verwarnungsgeld oder Beleg wurde aber vor Ort nicht ausgestellt. Stattdessen kommt nun (am 3.2.2018) eine Zahlungsaufforderung der Euro Parking Collection über 118,13 Euro mit Zahlungsfrist bis zum 3.3.2018. Mein Frage lautet: Ist diese Zahlungsaufforderung nicht zu spät zugestellt? Wie sind die dafür vorgesehenen Fristen (60 Tage nach Verstoß der Verkehrsregel?). Lohnt sich ein diesbezüglicher Einspruch?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen grüßen
Sean M.
Hallo Sean M.,
eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Grundsätzlich gilt innerhalb Europas Vollstreckungsgewalt unter den einzelnen Ländern, was den Einzug von Bußgeldern angeht. Die von Ihnen genannten Fristen sind Ländersache und dürften dementsprechend in diesem Zusammenhang nicht greifen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org