Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

Video zur Sperrfrist bei Entzug der Fahrerlaubnis

Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis
Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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201 Kommentare

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  1. Müller
    Am 27. Mai 2024 um 17:04

    Ich bin juristisch nicht ganz verblödet.
    Der Fall:
    Führerscheinentzug im Alter von 22 Jahren wegen THC im Blut bei Autofahrt /Verkehrskontrolle.
    Sperrfrist nach 11 Jahren abgelaufen. Beim StVA / Führerscheinstelle rechtzeitig Antrag auf Neuerteilung gestellt.
    Schreiben vom StVA erhalten: Darin behauptet nun das StVA, das man nach 11 Jahren ohne Fahrpraxis weder theoretisch noch praktisch in der Lage sei, ein Fahrzeug zu führen und stellt dieses quasi als Tatsachen dar (…der § 20 FEV fordert Tatsachen, die einer Wiedererteilung entgegenstehen…).
    Die Fahrerlaubnis könne also nur nach Ablegung von Befähigungsprüfung ( ?= Theoretische und praktische Prüfung..) erteilt werden.
    Die Gebühren dafür erhält wohl auch das gleiche StVA.

    Meine Meinung dazu:
    Die Begründung des StVA ist dann keine Einzelfallentscheidung, die auf Tatsachen (z.B. Vorfälle in den letzten 11 Jahren) beruht, sondern eine pauschalisierte Unterstellung.
    Dies würde auch im Umkehrschluss bedeuten, das die vor 11 Jahren entzogene Fahrerlaubnis lebenslänglich entzogen wurde, wenn man nicht zwischenzeitlich diese teure MPU gemacht und bestanden hatte !
    Was mich besonders irre macht, sind diese Begrifflichkeiten wie “ Antrag Neuerteilung der FE“….es geht doch eigentlich darum, das man den Führerschein (im EC-Karten-Format, früher Lappen genannt…), welcher beim StVA liegt, zurückbekommt, oder ?! Und mit diesem Verwaltungsakt dann wieder die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
    Ich bin sicher kein Freund von Verharmlosung. Drogen haben beim Führen von KFZ nichts zu suchen !!
    Aber diese beinah unbezahlbaren Konsequenzen bei einer “ Jugendsünde“ sind für mich absolut unverhältnismäßig im Vergleich zu anderen Delikten, welche von jungen Menschen begangen werden.
    Und das in diesen Fällen nicht Gerichte entscheiden, sondern Straßenverkehrsämter, finde ich auch unfassbar !
    Würde man jetzt den Bescheid nach dem Schreiben des StVA anfordern und gegen diesen Einspruch einlegen, würde dieses Verfahren wohl weitere Jahre bis zum Abschluss, eventuell vor dem Verwaltungsgericht, andauern. Also wieder Jahre ohne Fahrerlaubnis.
    Alles Konsequenzen, die nicht verhältnismäßig sind !
    Fest steht aber theoretisch auch, das jeder Mensch, der nur einen Tropfen Alkohol oder andere Drogen zu sich nimmt, keine Fahrerlaubnis besitzen dürfte, weil er damit nicht die Voraussetzung zur Erteilung einer Fahrerlaubnis erfüllt. Alle vorhandenen FE müssten also von diesen Menschen widerrufen werden. Wenn Politiker oder Gäste in anderen TV Sendungen, z.B., incl. Justizminister, bei einem Empfang Sekt schlürfen, aber eine FE besitzen, müsste diese FE eingezogen werden.
    Jeder kennt genügend Menschen, die sogar regelmäßig Alkohol oder andere Drogen zu sich nehmen, aber sich jeden Tag hinters Lenkrad setzen.

    Statt dessen ruiniert man junge Menschen, denen man bei einer Verkehrskontrolle nach bloßem Pupillen-Test Blut abnehmen läßt und die FE einzieht. Will damit sagen, es kam zu keinem Verkehrsunfall oder sowas ! Und das THC bleibt ca. 1 Monat im Blut nachweisbar.
    Nun hat Herr Lauterbach diese Drogen quasi freigegeben. Ich hoffe, er gibt auch Geld aus für weitere Aufklärungsarbeit !
    Sonst gute Nacht Deutschland .

    Denkt mal über euren Lebensstil nach.

    Grüße

  2. Christian
    Am 29. März 2023 um 20:16

    Hallo mir wurde am 27.09.2013 der Führerschein wegen Fahrer flucht unter Alkohol Einfluss ohne Personen schaden nur Spiegel abgefahren entzogen. Heute am 29.03.2023 wurde ich kontrolliert mit 0,64 Promille. Kann mir jemand sagen ob die sperrfrist da rum ist oder ob es zehn Jahre sind?
    Danke

  3. Bernd L
    Am 26. Dezember 2022 um 13:54

    Hallo meiner Mutter (80) musste im März 2021 ihren Führerschein bei Gericht abgeben weil sie angeblich beim Einparken ein anderes Auto gestreift haben soll, sie sich aber keiner Schuld bewusst ist
    ihre Anwältin tut dazu so gut wie nichts dagegen und vertröstet sie nur immer wieder
    jetzt soll nach einem Jahr eine lackprobe von ihrem Auto genommenen werden was die Sache mit dem Führerschein noch länger hinauszieht
    was kann man dagegen tun

  4. Barto94
    Am 28. Juli 2022 um 22:19

    Moin,
    Ich hätte mehrere fragen:
    Vor 6monaten würde ich mal erwischt am fahren von der Polizei, zufolge musste ich mehrere Tests durchführen die den Ergebnis gebracht haben das ich 8,7ng/ml im blut hatte( 17std zuvor ein paar gramm geraucht, das seit 12 jahren) zufolge musste ich mein Führerschein für 3 Monate abgeben( Fahrverbot), ich habe mein Lappen in Frankreich gemacht, hatte hier in Deutschland mehrmals solche Probleme und deswegen verstehe ich nicht wieso manche MPU machen müssen und ich nicht ? Keine Sorge ich habe schon fette Geldstrafen bezahlen müssen, 1500€ um denn Dreh jedes mal (5)
    Zweitens:
    Hat jemand Erfahrung mit dem Abbau vom THC? Ich habe seit 10 Tage nicht mehr konsumiert werde auch dabei bleiben aber ich Frage mich wie lange es so dauern kann bis ich unter ein Grenzwert von 1ng/ml komme?
    Drittens:
    Werden wir auf THC oder THC Carbonsäure getestet?

    Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit, und hoffe das meine schriftliche Fehlern nicht eure Augen blutten lassen werden :)

    MfG
    Barto.Y

  5. Sarwan
    Am 1. April 2022 um 23:00

    Hallo,
    Mit 17 Jahren hatte ich meinen bf17 Führerschein und eine Woche bevor ich 18 wurde habe ich ein Fahrzeug alleine geführt und mein Führerschein wurde jetzt wiederrufen aber die Frau hat keine sperrfrist angesetzt und meinte zumindest telefonisch das ich keine sperrfrist habe und ihn neu beantragen kann und wieder kriege ohne sperrfrist ist das so korrekt? Aber im Internet hatte ich was von mindestens 6 Monate sperrfrist gehört.

  6. Ivy
    Am 4. Januar 2022 um 12:17

    Hello,

    I’ve lost my driving licence because I drove with an amount of alcohol. But after 3 weeks I got my driver’s license temporarily until I get the final decision. Yesterday, after 2months
    I got already the letter, I have 2points, 1month driving ban and fine.

    I am just gonna ask, what should I do next? Should I not drive? Should I surrender my license back? And can I get it after 1month?

    Please answer. Thank you!

  7. Pedro
    Am 22. Juli 2021 um 10:10

    Liebes Team,

    mir wurde der Führerschein entzogen bei einer trunkenheitsfahrt auf einem Escooter(1,83 Promille). Nun bekamm ich Post vom Gericht hier heißt es
    „Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Ihnen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen“

    Was genau bedeutet das für mich??

  8. Peter P
    Am 20. Juni 2021 um 8:11

    Geschätztes Team,

    vor 11 Jahren habe ich meinen Führerschein wegen BTM abgeben müssen.

    Wie ist es mir möglich, zum Einen das Datum des Entzuges festzustellen und zum Anderen würde mich interessieren, ob ich den FS nun bereits ohne mpu neu machen kann oder müsste bzw. diesen zurückerhalten kann? Gelten hier 15 Jahre? Woran macht man das fest?

    Danke für eure Zeit.

  9. dumm-gelaufen
    Am 25. Mai 2021 um 9:55

    Hallo,

    bei mir wurden Zuhause 0,5gr. Cannabis gefunden. Muss ich nun Angst um den Führerschein haben?
    Ich wurde davor vor 11 Jahren mal mit einem gr. Cannabis auf einer Party erwischt.

    Beide male saß ich in keinem PKW.
    Aja und ich sollte noch erwähnen, dass ich in München also Bayern lebe.

    Danke für jegliche Info.
    Das Thema macht mich echt verrückt.

  10. Knoppi
    Am 16. März 2021 um 11:39

    Aufgrund einer Fahrt unter BTM Einfluss wurde ein Bußgeldbescheid verhängt und per Postzustellungurkunde die Fahrerlaubnis entzogen.
    Es findet sich aber in keinem Schreiben, weder von der Bußgeldstelle, noch von der Fahrerlaubnisbehörde, eine Sperrfrist.
    Kann der Führerschein nun nach einreichen der notwendigen Unterlagen, MPU, Erste Hilfe, Abstinenznachweis usw. direkt neu beantragt werden? Oder gibt es so etwas wie eine automatische, geseztzlich festgelegte, Sperrfrist!?

  11. Egal
    Am 25. Oktober 2020 um 2:42

    Hallo ich würde in Mai mit 1,22 Promille angehalten also Blut Werte wahren 1,22
    Hab noch kein Bescheid bekommen bzw kein Urteil
    Muß ich mpu machen?

  12. Martin
    Am 20. August 2020 um 20:25

    Hallo, ich habe vor kurzem einen Unfall gehabt mit 0,4 Promille. Welche Strafe kommt auf mich zu. Das ist das erste mal, das ich bei der Polizei auffalle. Es ist noch nicht bekannt wer der Unfallverursachet ist. Habe den Führerschein schon seid 12 Jahren. Habe Keine anderen Punkte.

  13. Florian
    Am 29. Mai 2020 um 20:37

    Ich hab meinen Führerschein nach einer Ordnungswidrigkeit mit Btm abgegeben weil ich mir die MPU nicht leisten konnte, wie sieht es in dem Fall mit einem Antrag auf Wiedererlangung aus? Es ging in dem Fall um ein Einmonatiges Fahrverbot und anschließende Eignungsfeststellung durch MPU, der Führerschein wurde danach von der Führerscheinstelle eingezogen.

  14. I. R.
    Am 26. März 2020 um 18:22

    Der aktuelle Katalog hat auf so gut wie jede Frage eine helfende/passende; und/oder auch teilweise genaustens detaillierte Antwort/en, kurz gesagt; eine spitzen Auskunft und sehr informativ.~*Sollte sich die Führerscheinstelle mal ne Scheibe von abschneiden, wenn sie Leuten DEN Brief des Führerscheinentzugs mit beiliegender Verzichtserklärung schicken (also entweder/oder); ohne über jegliche Dinge nach benanntem Entzug zB: Wartezeit bis Neuantrag, wo MPU möglich, wann, wie, was,(gerade auch für Fahrneulinge etc pp) .. Sie wissen schon ??.. ; zu informieren. War früher auch mal besser, das soll heißen vor sagen wir mal 7-8 Jahren ja da war noch so einiges besser, wenn man mal, was die breite Masse nicht tut weil sie alle gleich sind??, darüber denkt. Aber naja was soll der einfache kleine Mann schon dagegen tun, selbst wenn ihm nun denn auffällt wasssss hier so alles alles schief läuft und wie, hier in Germany. Ihr steckt doch eh alle unter einer verschwitzten, verlogenen,perversen, fettbäuchigen, geldgeilen, schmockigen Decke, wem mach ich was vor ? fuck the system nie mit der masse gehen und dank „Meinungsfreiheit“ habe ich ja nix für diesen Kommentar zu befürchten. 1312 ?t&schau

  15. Sonja
    Am 4. Februar 2020 um 13:13

    Meine Mutter muss zum ersten mal ihn Ihrem Leben vorraussichtlich ihren Führerschein abgeben.
    Geblitzt mit 70 Km/h zuviel, außßerhalb geschlossener Ortschaften. Sind laut Katalog 440,- / 2 Punkte und 2 Monate laufen.
    Jetzt hat sie Angst das sie zusätzlich noch zur Nachschulung muss, weil sie schon 72 Jahre alt ist.
    Stimmt das? Kann das passieren?

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