Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

Video zur Sperrfrist bei Entzug der Fahrerlaubnis

Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis
Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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201 Kommentare

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  1. bernd
    Am 20. Januar 2020 um 19:52

    habe seit 2011 de führerschein wegen Alkohol 1,67% abgeben müssen . jetzt meine frage kann ich eine neuerteilung jetzt schon beantragen

    • Krystyna
      Am 25. Juli 2024 um 18:08

      habe seit 2012 die führerschein wegen Alkohol 1,62% abgeben müssen für 11 monate . jetzt meine frage kann ich eine neuerteilung jetzt schon beantragen .muss ich auch mpu machen oder warten bis 15jahre ..???

  2. Andy
    Am 18. Januar 2020 um 0:49

    Hi,mein FS ist seit 2004 weg wegen Pkt. War jetzt bei der Führerscheinstelle und da wurde mir gesagt ich soll ein Führungszeugnis vorlegen,und wenn da Sachen drin stehen wie Körperverletzung usw komm ich um eine MPU nicht drumherum.Stimmt das??? Wozu gibt es denn die 15 Jahre Verjährung….?? Danke.

  3. Monika
    Am 14. Januar 2020 um 7:45

    Hallo liebes Team habe vor 2 Monaten einen Auffahrunfall mit 0.5.02. mit was muss ich rechnen. hatte noch nie sowas gemacht.

  4. ero51
    Am 10. Januar 2020 um 19:50

    Hallo,
    habe vor 10 Monaten meinen Füherschein abgegeben wegen drogen. 2 Substanzen sind rausgekommen. Ich habe allerdings keine Zettel bzw, Brief in dem ausgeführt wird, wie lange ich die speere habe. Wie soll ich da jetzt vorran gehen? Einfach neu Betragen, oder erstmal Abstinenznachweis holen? Ich meine auf dem Zettel steht nichtmal, dass Absti nachweis gefordert wird.

    Schöne grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 15:02

      Hallo ero51,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Wir können an dieser Stelle keine Einschätzung zu Ihrem Fall abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Björn
    Am 15. Dezember 2019 um 16:21

    Hallo,
    Ich habe In der Nacht von Freitag auf Samstag einen Unfall unter Alkoholeinfluss gebaut. Dabei bin ich mit meinem Auto gegen eine Ampel gefahren. Diese ist nun kaputt. Ein gegnerisches Fahrzeug ist nicht getroffen worden. Ich hatte nach erster Messung beim pusten einen Wert von 1,25 Promille. Womit muss ich nun rechnen? Mein Führerschein ist bereits entzogen worden. Gibt es hier auch eine Sperrfrist?
    Ich fühle mich so dumm. Sowas ist mir noch nie passiert. Ich bin auch noch nie unter Alkoholeinfluss gefahren.
    Könnt ihr mir einen Rat geben?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:19

      Hallo Björn,

      die Entziehung der Fahrerlaubnis geht stets mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten einher. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bearbeitet werden. Welche Strafen bei Trunkenheit am Steuer drohen, erfahren Sie auf der folgenden Seite: https://staging.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. aha
    Am 4. November 2019 um 17:26

    Hallo,
    meine Tochter hatte ende März einen Unfall (seitlicher Rempler auf Autobahn) an dem sie wohl schuld war, ist dann leider weitergefahren weil sie etwas durcheinander war. Ist von Polizei bei uns am Stadtrand gestoppt worden (Also kein Vorsatz – sie hätte das gleich gemeldt)
    Direkt dabei ist ihr der Führerschein vorläufig entzogen worden – der endgültige Entzug mit Mitteilung der Sperrfrist kam dann etwa Mitte August (!!)
    Jetzt sind wir der Meinung dass mit Ablauf des Septembers die 6monatige Sperrfrist vorüber wäre, die Führerscheinstelle sagt jetzt aber dass selbige erst Mitte Februar 2020 rum wäre ausgehend von dem Entzug Mitte August. Ich habe im Netz gelesen dass bei vorläufigem Entzug die Zeit vom Datum dessen an angerechnet wird. Was kann meine Tochter dafür dass die Justiz fast 5 Monate für den Strafbefehl braucht ?
    Kann man da irgendwie Einspruch erheben ?

  7. Michael
    Am 4. November 2019 um 16:38

    Hallo,

    wurde gestern angehalten mit 1.5 Promille beim pusten… danach Blut abgenommen… problem ist ich habe vor der Blutabnahme leider eine Leine Koks gezoggen… meinen Sie es wird gleich in Blut messbar sein ? Oder wurde das Blut nur auf Alkohol kontrolliert ?

    Weiss jemand wie die Sperrfrist bei Alkohol und Kokain ungefähr sein wird ?

    Danke
    Gruß

    • Volker Klotz
      Am 21. Januar 2024 um 17:04

      Hallo
      Ich wurde angehalten bei einer Alkohol fahrt mit 1,46 Promille.
      Das Urteil waren 8 Monate . Antrag auf neuerteilung rechtzeitig gestellt . Nun läuft am 5.2.24 die Frist ab , habe aber bisher nichts von der Führerscheinstelle gehört und das sind nun etwas über 3 Monate . Ich weiß nicht ob ich eine MPU machen muss … kann mir da einer eine Antwort drauf geben ???

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:35

      Hallo Michael,

      Kokain kann bei einer Blutanalyse nachgewiesen werden. Die Sperrfrist kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren betragen. Die genaue Dauer legt das zuständige Gericht im Falle einer Verurteilung fest.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Marv
    Am 24. Oktober 2019 um 1:23

    Wurde mit 1,72 Promille auf dem Fahrrad erwischt.
    Nun hab ich vom Amtsgericht eine Geldstrafe bekommen.
    Kein Fahrverbot oder sonstiges.
    Muss ich trotz alledem noch mit weiteren Konsequenzen rechnen?

  9. Marco
    Am 1. Oktober 2019 um 2:24

    Hallo,
    Ich bin vor ca einem Jahr beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden in Verbindung mit einem gefälschten führerschein. Hab auch ein Urteil auf Bewährung bekommen sowie eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Der Richter meinte noch das es nur eine Sperre währe um mir das machen eines Führerscheins nicht noch zusätzlich zu erschweren. Meine Frage ist jetzt, muss ich trotz aussage des Richters mit einer MPU Rechnen? Ich trinke weder Alkohol noch nehme ich Drogen auch im Ramen des Verfahrens stand dies nicht zur Debatte. Die Führerscheinsperre läuft jetzt im November aus. Kann ich mich jetzt schon in der Fahrschule anmelden und die Prüfung machen und bekomme dann später den FS ausgehändigt nachdem die Sperre im November dann verfällt? Die wichtigste frage ist jedoch die Sache ob eine FS Sperre gleichzeitig immer eine MPU mit sich bringt?

    Danke für ihre Antwort

    Danke für ihre Antwort.

  10. Thomas
    Am 8. September 2019 um 16:02

    Hallo,

    ich wurde gestern Nacht auf einem E-Scooter mit 1,4 aufgehalten. Droht mir nun wirklich ein Führerscheinenzug inklusive der monate langen Sperrfrist, obwohl ich zuvor nie aufgefallen bin?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 15:09

      Hallo Thomas,

      ja, da bei Alkoholfahrten auf dem E-Scooter die gleichen Konsequenzen wie bei Alkoholfahrten mit dem Pkw gelten. Diese können Sie hier nachlesen: https://staging.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Vreni
    Am 5. September 2019 um 20:29

    Ich bin mom in der Mitte einer 6 monatigen Sperre aufgrund erreichen der 8 Punkte. Der momentane Punktestand ist jetzt auf 6.
    Nun wurde ich mit dem Mofa mit 0.56 Promille aufgehalten. Strafe ist 2 pkt 500 Euro 1 mom Fahrverbot. Das heisst ich habe jetzt wieder 8, ist damit zu rechnen dass mir mach ende der jetzigen Sperrzeit eine neue Sperre auferlegt wird?

  12. Georg
    Am 28. August 2019 um 15:29

    Hallo,
    habe vor 6 Monaten einen Unfall gebaut mit nur Sachschaden. Aufgrund Sekundenschlaf.
    Gestern habe ich meinen Führerschein aufgrund Gefährdung des Straßenverkehrs entzogen bekommen
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

  13. Gomez
    Am 26. August 2019 um 20:17

    Hallo!
    habe Fahrverbot für 1 monat bekommen (2 punkte auch zum ersten Mal….! frage ist, was muss ich jetzt machen damit ich mein Schein wiederkriege? Muss ich etwas beantragen oder kriege ich was von denen Bescheid oder Post?….. Es ist jetzt 1 monat und 4 tage vorbei… danke!

  14. olga
    Am 26. August 2019 um 10:45

    Hallo,
    ich habe meinen Fahrerlaubniss heute verloren und musste mein Führerschein abgeben. Es wird gegen mich in Trunkenheit am Steuer ermittelt. ich wohne in einen sehr kleinen Dorf und habe keine andere Möglichkeit von a nach b zu kommen auch Buße fahre hier nicht, ich bin die einzige in der Familie die einen Führerschein hatte. Gibt es vielleich eine Möglichkeit wenigstens bis zum Gericht meine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen?

  15. Tom
    Am 3. August 2019 um 17:58

    Hallo, ich habe 1998 meinen Führerschein verloren. Ca. 2004 MPU gemacht, welch ein Wunder>> durchgefallen.
    Kann ich diesen jetzt neu machen oder sperrt man mich wegen MPU wieder aus?
    Habe gelesen nach 15 Jahren kann ich neu machen?

    Gruß Tom

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2019 um 15:49

      Hallo Tom,

      ja, nach 15 Jahren gilt die MPU als verjährt. Weiteres lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Verjährung einer MPU„.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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