Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

Video zur Sperrfrist bei Entzug der Fahrerlaubnis

Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis
Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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201 Kommentare

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  1. Paul
    Am 9. Dezember 2018 um 19:20

    Hallo,
    bei mir wurde eine harte Droge nachgewiesen, eigentlich im Kranhenhaus und nicht auf der Strasse (ich war in den Tagen und auch danach nicht unterwgs), trotzdem erwarte ich demnächst von der Füherscheinstelle den FE Entzug und eine Sperrfrist von ca. 1 Jahr. Meine Frage: ich bin Ausländer und mit Expat Status, das heisst ich könnte rechtzeitig vor der dem Auflass meine FE auf eine ausländische FE (EU) konvertieren. Würde das mir die MPU in einem Jahr ersparen? Oder wenn ich die Deutsche FE abgebe und danach die FE in meinem Land neu mache (von Anfang an), würde sie gültig in D in einem Jahr auch ohne MPU sein? Danke

  2. Uwe
    Am 4. Dezember 2018 um 23:28

    Hallo,
    meine Tochter wurde mit einem Blutalkoholwert von 0,86 gestoppt. Sie ist nicht mehr in der Probezeit und war noch nie
    auffällig. Hafterschwerend kommt hinzu dass sie noch einen Unfall gebaut hat (mit dem Wagen auf der Autobahn die Leitplanke gestreift, ohne weiteren Fremdschaden). Jetzt liegt die Sache nachdem die Polizei die Akte geschlossen hat bei der Staatsanwaltschaft. Meine Frage ist, ob sie bis zur „Urteilsverkündung“ Autofahren darf?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2019 um 16:48

      Hallo Uwe,

      wurde bislang weder ein Fahrverbot noch ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt, darf der Beschuldigte in der Regel weiter Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kathi
    Am 21. November 2018 um 22:29

    Hallo mein Freund hatte vor 5 Monaten einen Unfall ( mit Motorrad und sein Reifen ist geplatzt ) besitzt keinen Führerschein hat auch noch nie einen besessen. Im Unfall war zum Glück niemand weiter verwickelt. Nun meine Frage was wird auf ihn Zukommen? Wird er eine Sperre bekommen weil er vor hatte einen Führerschein zu machen. Polizei hat sich noch nicht gemeldet.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 18:07

      Hallo Kathi,

      es kann auch eine Sperrfrist auferlegt werden, wenn kein Führerschein vorhanden ist. In dieser Zeit kann der Betroffene dann keinen Führerschein beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ernst S.
    Am 21. November 2018 um 10:57

    Hallo…
    Wurde mit meinen Roller kontrolliert ….!.1,19 Prom.
    Ergebnis jetzt 9 Monate mit Sperrfrist ab Zustellung sowie 50 Tagessätze a 40.–
    Muss ich auch noch mit MPU rechnen.?
    Keine Vorstrafen–Keine Punkte in Flensburg–
    Mit es Sinn eine Sperrfrist Verkürzung zu beantragen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 18:00

      Hallo Ernst,

      eine MPU wird in aller Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hasan
        Am 18. Juni 2022 um 0:55

        hai ich musste mein FS wegen THC Konsums abgeben Eingezogen habe 1 jahr speere bekomme und eine mpu auflage
        doch ich wurde vor kurtzem mit einem e-scooter angehalten und positiv auf THC nachgewissen meine Frage ist wird jetzt meine speere wieder verlängert oder bekomme ich nur ein bußgeld strafe ?

  5. Andy
    Am 15. November 2018 um 21:25

    Hi…ich musste 2004 oder 2005 meinen FS abgeben wegen 18 Punkte.MPU sollte ich machen.Hatte dann aber ne Freundin die Auto hatte und hab alles schleifen lassen…bis heute.Wollt jetzt doch mein FS wieder haben.Was muss ich bei der Behörde sagen,fragen bzw beantragen??????? DAnKe

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:25

      Hallo Andy,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die zuständige Führerscheinbehörde. Ist die Sperrfrist vergolten, können Sie den Führerschein neu beantragen. Das Bestehen einer MPU müssen Sie aber auch jetzt noch nachweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Matthias
    Am 29. September 2018 um 16:44

    Hallo, mir wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen ( 8 Punkte). Nun lese ich immer wieder etwas von Sperrfristen. Wo finde ich diese ? Auf dem Bescheid steht nichts.

    LG

  7. Bettina
    Am 24. September 2018 um 1:10

    Hallo,
    ich wurde mit 2 Promille angehalten, Blutwerte wurden vom Arzt auf dem Revier gezogen, weil Pusten nicht mehr funktionierte.
    Man sagte mir nun, dass durch die 2 Stunden zwischen Straftat und ärztliche Entnahme der Maximalwert höher gesetzt werden kann und ich mit 5 Jahren Sperre rechnen muss.

    Stimmt das?
    Was kann ich machen, lohnt ein Rechtsanwalt? Ich bin im ADAC, Verkehrsrechtschutz.

  8. Ali
    Am 19. September 2018 um 12:25

    Hallo.. Mein Führerschein ist für 7 Monaten sperre und 1500 Strafe wegen fahreflucht.. Was soll ich dann machen wenn die 7 Monaten rum sind.. wie bekomme ich es wieder?

  9. Karl
    Am 6. September 2018 um 9:49

    Hallo,
    vielleicht haben Sie hierzu Erfahrungswerte die Sie mit mir teilen können; Ich habe vor zwölf Jahren, im Alter von 19, aufgrund von THC im Blut nach einer allg. Kontrolle, meinen Führerschein abgeben müssen + ein Jahr Sperre erhalten + die Auflage eine MPU bestehen zu müssen.
    Meine Frage; Muss ich die MPU noch machen? Muss der Eintrag inzwischen gelöscht sein?
    Wenn ja, kann ich mich für einen neuen Führerschein in der Fahrschule anmelden?
    VG
    Karl

  10. Jannes
    Am 22. Juni 2018 um 19:51

    Moin
    Ich habe vor 3 monaten mein Führerschein abgeben müssen und zu mir wurde gesagt ich soll 1 jahr abstinez nachweißen ,heute also 3 monate später kam ein brief wo drin steht 1 monat fahr verbot und bußgeld und 2 punkte ? Das davon muss ich jetzt antretten?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:53

      Hallo Jannes,

      bitte fragen Sie bei der Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Norbert J.
    Am 9. Juni 2018 um 14:32

    Hallo zusammen , ich habe seit dem 2.März 18 meinen Führerschein weg , also über drei Monate. Habe noch immer kein Urteil von der Staatsanwaltschaft bekommen . Mir wurde vorgeworfen betrunken gefahren und beim rückwärts ausparken einen vorne drauf gefahren bin . Die Polizei stelle keine unfallmerkmale fest habe auch gesagt das ich Nicht gefahren bin! !!!!!!!! Musste mit zur wache da wurde dann festgestellt das ich 1,5 8 Promille hatte . Ich habe Sowas noch nie gemacht und werde es auch nie !!!!!!!!! Bin seit dem 1.6.18 leider Arbeitslos . Könnte Einen neuen Job wo ich aber meinen Führerschein für brauche haben. Was kann ich tun ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:31

      Hallo Norbert,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Michael M.
    Am 6. Juni 2018 um 21:16

    Ich hatte im Mai 2017 eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, 2,3 Promille.

    Laut Strafbefehl bekam ich eine Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot, das ich im Januar 2018 antrat.

    Ich bin und war während der gesamten Zeit in Besitz einer Fahrerlaubnis.

    Im Februar bekam ich, für mich damals überraschend – mein Anwalt hatte mir nicht mitgeteilt dass diese bei diesem Wert zwingend ist – die Aufforderung zur MPU.

    MPU dann im Mai, fiel dann, wenig überraschend negativ aus.

    Im Untersuchungsergebnis fanden sich aber folgende Formulierungen:

    „Das problematische Verhalten kann durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV angesprochen und in ausreichenden Maße beeinflusst werden.“

    „Allerdings besteht bei der Art der Einstellungsmängel die begründete Aussicht, diese durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung nach $ 70 Fev für alkoholauffällige Kraftfahrer – ggf. auch als Alternative zu einer erneuten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens – zu beheben.“

    Habe das negative Gutachten, trotz aller Unkenrufe, nun beim LBV abgegeben in der irrigen Hoffnung, man würde mir diesen Kurs zum Erhalt der Fahrerlaubnis gewähren. Stehe als Berufskraftfahrer nun mal mit dem Rücken zur Wand.

    Heute dann das lapidare Schreiben, dass der vorgeschlagene § 70 Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei mir nicht greife, da ich Inhaber einer Fahrerlaubnis bin. Kann diese nun freiwillig abgeben (Verzichtserklärung abgeben), oder sie wird mir entzogen.

    Meine Fragen :

    1.) Welche Sperrfristen für Neuerteilung
    a.) bei freiwilliger Abgabe
    b.) bei Entzug durch LBV

    2.) Könnte § 70 Kursempfehlung , ggfls. auch ohne erneute MPU, dann greifen? Je nach freiwilliger Abgabe/Entzug?

    Der Plan wäre dann also: Fahrerlaubnis abgeben/entziehen lassen. § 70 Kurs genehmigen lassen. Diesen belegen, dann Fahrerlaubnis ohne MPU neu beantragen.

    3.) Macht eine anwaltliche Vertretung in diesem Stadium noch Sinn?

    Danke für die Mühe.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:46

      Hallo Michael,

      aus der Ferne und ohne Einsicht der Unterlagen lässt sich schwerlich eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Franzi
    Am 26. Mai 2018 um 11:30

    Hallo ich hatte nie eine Fahrerlaubnis aber bin leider trotzdem gefahren aus eigener Dummheit bin 3 mal verurteilt worden und Sperre wurde von 2 Jahren verhangen das ganze ist nun 5 Jahre her , nie mit Alkohol oder Drogen
    Nun möchte ich führerschein machen muss ich mit mpu rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:31

      Hallo Franzi,

      vermutlich müssen Sie eine MPU machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Ense
    Am 22. Mai 2018 um 10:32

    Hallo,
    was sind die Folgen, wenn der Füherschein wegen Trunkenheit entzogen und in dieser Zeit ohne Füherschein gefahren (und erwischt) wurde?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:43

      Hallo Ense,

      es handelt sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 StVG ist dies eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Andrej
    Am 21. Mai 2018 um 12:33

    Hallo
    Ich musste mein Führerschein für 6 Monate abgeben weil ich habe 8 Punkte ereicht habe aber nicht ich selber gefahren habe nur auf die Briefe nicht rechtzeitig beantwortet wurde rechtskräftig muss ich MPU machen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:18

      Hallo Andrej,

      ob Sie eine MPU absolvieren müssen, wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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