Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.
Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.
Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.
Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.
Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis
Was ist die Sperrfrist?
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.
Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?
Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.
Können Sie die Sperrfrist verkürzen?
Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.
Kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, darf der Betroffene erst nach Ablauf einer sogenannten Sperrfrist den Führerschein erneut beantragen. Was ist in diesem Zusammenhang eine isolierte Sperre der Fahrerlaubnis? » Weiterlesen...
Bei festgestellter Fahruntauglichkeit kommt es schnell zum Führerscheinentzug und einer dazugehörigen Sperrfrist. Letztere lässt sich jedoch oft verkürzen. Hier erfahren Sie, wann ein Antrag auf Sperrfristverkürzung möglich ist und wie sich dieser inhaltlich zusammensetzt. » Weiterlesen...
Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug
Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.
Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.
Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.
Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.
Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.
Wie lange dauern Sperrfristen?
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.
Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!
Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?
Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.
Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.
Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?
Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.
§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,
(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist
Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.
Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.
Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.
Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.
Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.
Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.
Video zur Sperrfrist bei Entzug der Fahrerlaubnis
Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis
Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.
Guten Tag,
Im November letzten Jahres habe ich leider eine Trunkenheitfahrt begangen, über meinen Anwalt konnte ich das Verfahren so lange hinziehen das ich nun bald schon mit meiner MPU Vorbereitung + den abstinenznachweisen fertig bin.
Bis jetzt kam von der fsst nichts, meine Frage wäre nun ob in dem Fall das die fsst sich bald wegen dem Entzug der Fahrerlaubnis meldet und eine MPU fordert, kann ich sobald ich sie bestanden habe eine Neuerteilung beantragen oder kommt trotzdem noch eine Sperrfrist auf mich zu?
Hallo,
mir wurde vor zwei Wochen der Führerschein wegen Alkhohl am Steuer entzogen.
Ich war über der Grenze von 1,1.
Einen Anwalt habe ich bereits zu Rate gezogen.
Eine Frage ist jedoch noch offen… Soll ich bereits vor Zustellung des Strafbefehls mit einem Seminar, Abstinenznachweis etc beginnen?
Meine Anwalt meine erst nach Zustellung des Strafbefehls. Im Vorfeld würde es nicht anerkannt.
Da ich inzwischen so viel und auch verschiedentliches dazu gelesen habe, meine Frage an sie. Soll ich bereits jetzt beginnen oder tatsächlich erst mit Zustellung?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo meine Sperrfrist endet am 24.05.2017 am 25.05.2017 ist Feiertag und am 26.05.2017 nimmt die Fahrerlaubnisbehörde einen Brückentag und am 27.05.-28.05.2017 ist Wochende. Also bleibt mir nur die Möglichkeit am 29.05.2017 den Führerschein abzuholen. Könnte ich den auch am 24.05.2017 schon abholen. Grüße
Hallo,
hätte da mal eine frage bin derzeit noch in der Probezeit habe leider schon 4 punkte.
1.fahrt unter Wirkung einer alkoholischen Getränk 1 Punkt
2. Auserhalb geschlosse Ortschaft um 31-40 km
1 Punkt
3.außerhalb geschlosse Ortschaft um 61-70 km
2 punkte
Jetzt droht der nächste ärger
Innerhalb geschlossener Ortschaft 31km zu schnell 1monat fahrverbot 2 punkte
Das heißt dann wäre ich mit 6punkte in der probezeit ,meine Frage ist sobald das Fahrverbot von 1monat beendet ist ,was nun passiert wird mir die fahrerlaubnis entzogen ?müsste ich wieder die zweite mpu machen ?
Ein besonderes AufbauSeminar wurde gemacht
Ein fahrverbot von 2monate hatte ich auch schon
Und eine Verwahrung aufgrund wiederholter verkehrsverstöße wurde mir auch schon zu geschickt.
Würde mich freuen wenn mir einer sagen könnte was mir jetzt droht ?ob es nur bei den fahrverbot bleibt oder ob es zi entziehung und mpu kommt.
zunächst lässt sich sagen, dass Sie bei sechs Punkten in Flensburg eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten. So, wie es sich darstellt, haben Sie nun den insgesamt vierten A-Verstoß begangen. Eigentlich droht schon beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (also dem insgesamt dritten Verstoß dieser Art) die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde, ist im Angesicht der vielen Verstöße jedoch wahrscheinlich.
ich wurde erwischt, wie ich über einen beschrankten Bahnübergang gegangen bin, als die Schranken unten waren. Es bestand keine Gefahr, aber trotzdem wurden meine Daten aufgenommen. Bisher musste ich nur meine und die Daten meiner Eltern angeben (da ich noch minderjährig bin). Ich weiß aber, dass ich 2 Punkte in Flensburg kriegen werde.
Ich hatte kurz davor mit meinem Führerschein angefangen und jetzt zu meiner Frage: Wie lange dauert es ungefähr bis ich einen Antrag auf die Führerscheinprüfung machen kann? Also ab wann würde der nicht mehr abgelehnt werden?
Hallo, mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und bekam 8 Monate sperre. Die Sperrfrist ist abgelaufen . Darf ich mit einem neuen EU Führerschein wieder in Deutschland fahren?? Liebe Grüße
hallo * ich wurde am 30.12.16 beim fahren mkt alkohol angehalten, keine auffälligkeiten, kein unfall, blutprobe ergab 1,41 promille, steafbefehl im märz 2017 noch 8 monate entzug. wohne im land brb. muss ich mit einer mpu u abstinenzanordnung rechnen? habe vor, vor d neubeantragung (august) im mai einen mpu-vorbereitungskurs bei d awo zu machen, ist das sinnvoll? welche anderen ratschläge haben sie?
bin „ersttäterin“ mit 1 punkt in flensburg
es geht hier um die Sperrzeit, nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis an sich. Laut § 69 a des StGB gilt Folgendes: „Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“ Eine Verkürzung der Sperrzeit ist also unter gewissen Umständen möglich.
Moin musste meine führerschein am 10.02.2017 abgeben hab ihn aber erst abgegeben am 15.03.2017 jetzt weissen die mir in der zeit Schwarzfahrer vor bin noch on der Probe zeit nach Schulung auch schon hinter mir. Dann hab ich ein Brief bekommen fahr Verbot ein Montag heute lag ein Brief drinnen von einer speerfrist von 3 Monaten was zählt jetzt ? Und was heißt neu beantragen bekomme ich ein ganz neuen neu machen ? Bin bei dpd das heißt ich brauche denn hilft das ? Ein Anwalt einzu schalten ?
Sie haben sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Ein zusätzliches Fahrverbot kann, wie in Ihrem Fall anscheinend geschehen, auch angeordnet werden. Innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Ist die Sperrfrist nach dem Fahrverbot abgelaufen, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann unter Umständen eine MPU angeordnet werden. Ein erneuter Besuch der Fahrschule ist jedoch in der Regel nicht nötig. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
eine Führerschein im europäischen Ausland zu machen, ist nicht ohne Weiteres möglich. Dafür benötigen Sie einen festen Wohnsitz im entsprechenden Land für mindestens ein halbes Jahr. Die Sperrfrist dürfte bei Ihnen bereits abgelaufen sein – diese wird nur beim Fahrerlaubnisentzug festgesetzt. Die Vorbereitung ist bei der MPU nicht vorgeschrieben – Sie müssen allerdings die Gutachter davon überzeugen, dass bei Ihnen ein Einstellungs- bzw. Verhaltenswandel stattgefunden hat – möglicherweise können Sie in einer MPU-Beratung anhand des negativen Gutachtens Tipps bekommen, wie Sie die MPU beim zweiten Versuch bestehen können.
Hallo,
ich wurde am 01.02.17 angehalten. Eine Stunde nach der Kontrolle wurde Blutabgenommen und eine BAK von 1,13 Promille festgestellt. Ich hatte unmittelbar vor der Kontrolle noch eine Flasche Bier ( 0,5l ) getrunken. Müsste die BAK dann zur Tatzeit nicht unter 1,1 Promille sein da der Alkohol im Körper ja noch in der Aufbauphase war? Mit was habe ich in Hessen bei 1,13 Promille zu rechnen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
möglicherweise sollten Sie Ihren Fall mit einem Anwalt besprechen. Grundsätzlich droht der Fahrerlaubnisentzug samt Sperrfrist, drei Punkte sowie eine Geldstrafe. Eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet, Gerichte haben aber auch schon Anordnungen ab 1,1 Promille gebilligt.
das lässt sich so einfach nicht sagen. Mit 1,32 Promille sind Sie im Bereich der Straftat. Es wird also ein Richter entscheiden, wie lang die Sperrfrist sein wird. Dann hängt es noch davon ab, ob eine MPU-Anordnung erteilt wird.
wohne in bayern und hatte im Januar eine Alkoholfart mit 1,2 promill. Keine Vorstrafen, kein Unfall oä
Hab nun ein Fahrverbot von 10Monaten erhalten – keine weiteren infos.
Alkohol trinke ich seit dem Vorfall nicht mehr – Haarproben werde ich in 2monaten abgeben.
Muss ich mit einer MPU rechnen bzw kann ich mich bereits jetzt informieren ob eine MPU angefordert wird?
Hallo. Meine frage ist ich gemact eine kleine unfall wenn ich parking meine auto. Och hat 1.22 promole und spater komt bechlus mit amtgericht 9 monate ablauf und geldstrafe. Aber ich hab auslandiche fuhrerchein ich must mpu machen oder nicht. Bitte beantworten. Danke
Guten Tag,
Im November letzten Jahres habe ich leider eine Trunkenheitfahrt begangen, über meinen Anwalt konnte ich das Verfahren so lange hinziehen das ich nun bald schon mit meiner MPU Vorbereitung + den abstinenznachweisen fertig bin.
Bis jetzt kam von der fsst nichts, meine Frage wäre nun ob in dem Fall das die fsst sich bald wegen dem Entzug der Fahrerlaubnis meldet und eine MPU fordert, kann ich sobald ich sie bestanden habe eine Neuerteilung beantragen oder kommt trotzdem noch eine Sperrfrist auf mich zu?
Hallo Dennis,
das Gericht kann noch eine Sperrfrist anordnen, auf Antrag kann diese aber auch wieder verkürzt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mir wurde vor zwei Wochen der Führerschein wegen Alkhohl am Steuer entzogen.
Ich war über der Grenze von 1,1.
Einen Anwalt habe ich bereits zu Rate gezogen.
Eine Frage ist jedoch noch offen… Soll ich bereits vor Zustellung des Strafbefehls mit einem Seminar, Abstinenznachweis etc beginnen?
Meine Anwalt meine erst nach Zustellung des Strafbefehls. Im Vorfeld würde es nicht anerkannt.
Da ich inzwischen so viel und auch verschiedentliches dazu gelesen habe, meine Frage an sie. Soll ich bereits jetzt beginnen oder tatsächlich erst mit Zustellung?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo Jessica,
Sie sollten stets in Absprache mit Ihrem Anwalt handeln. Dieser sollte in dem Fachgebiet über ein ausreichendes Wissen verfügen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo meine Sperrfrist endet am 24.05.2017 am 25.05.2017 ist Feiertag und am 26.05.2017 nimmt die Fahrerlaubnisbehörde einen Brückentag und am 27.05.-28.05.2017 ist Wochende. Also bleibt mir nur die Möglichkeit am 29.05.2017 den Führerschein abzuholen. Könnte ich den auch am 24.05.2017 schon abholen. Grüße
Hallo Nicola,
dies müssen Sie mit der zuständigen Behörde klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
hätte da mal eine frage bin derzeit noch in der Probezeit habe leider schon 4 punkte.
1.fahrt unter Wirkung einer alkoholischen Getränk 1 Punkt
2. Auserhalb geschlosse Ortschaft um 31-40 km
1 Punkt
3.außerhalb geschlosse Ortschaft um 61-70 km
2 punkte
Jetzt droht der nächste ärger
Innerhalb geschlossener Ortschaft 31km zu schnell 1monat fahrverbot 2 punkte
Das heißt dann wäre ich mit 6punkte in der probezeit ,meine Frage ist sobald das Fahrverbot von 1monat beendet ist ,was nun passiert wird mir die fahrerlaubnis entzogen ?müsste ich wieder die zweite mpu machen ?
Ein besonderes AufbauSeminar wurde gemacht
Ein fahrverbot von 2monate hatte ich auch schon
Und eine Verwahrung aufgrund wiederholter verkehrsverstöße wurde mir auch schon zu geschickt.
Würde mich freuen wenn mir einer sagen könnte was mir jetzt droht ?ob es nur bei den fahrverbot bleibt oder ob es zi entziehung und mpu kommt.
Mfg
Falko
Hallo Falko,
zunächst lässt sich sagen, dass Sie bei sechs Punkten in Flensburg eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten. So, wie es sich darstellt, haben Sie nun den insgesamt vierten A-Verstoß begangen. Eigentlich droht schon beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (also dem insgesamt dritten Verstoß dieser Art) die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde, ist im Angesicht der vielen Verstöße jedoch wahrscheinlich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde erwischt, wie ich über einen beschrankten Bahnübergang gegangen bin, als die Schranken unten waren. Es bestand keine Gefahr, aber trotzdem wurden meine Daten aufgenommen. Bisher musste ich nur meine und die Daten meiner Eltern angeben (da ich noch minderjährig bin). Ich weiß aber, dass ich 2 Punkte in Flensburg kriegen werde.
Ich hatte kurz davor mit meinem Führerschein angefangen und jetzt zu meiner Frage: Wie lange dauert es ungefähr bis ich einen Antrag auf die Führerscheinprüfung machen kann? Also ab wann würde der nicht mehr abgelehnt werden?
Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo Julie,
Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und bekam 8 Monate sperre. Die Sperrfrist ist abgelaufen . Darf ich mit einem neuen EU Führerschein wieder in Deutschland fahren?? Liebe Grüße
Hallo Andi,
nach der Sperrfrist ist in der Regel ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo * ich wurde am 30.12.16 beim fahren mkt alkohol angehalten, keine auffälligkeiten, kein unfall, blutprobe ergab 1,41 promille, steafbefehl im märz 2017 noch 8 monate entzug. wohne im land brb. muss ich mit einer mpu u abstinenzanordnung rechnen? habe vor, vor d neubeantragung (august) im mai einen mpu-vorbereitungskurs bei d awo zu machen, ist das sinnvoll? welche anderen ratschläge haben sie?
bin „ersttäterin“ mit 1 punkt in flensburg
danke!
Hallo Klara,
ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die zuständige Behörde. Eine Vorbereitung lohnt sich dann, wenn die MPU tatsächlich angeordnet wurde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gibt es auch die Möglichkeit der Sperrzeitverkürzung beim Entzug der Fahrerlaubnis nach 8 Punkten?
Hallo Serkan,
es liegt im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, ob die Sperrfrist verkürzt wird. Ein Anwalt kann Sie beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebe Redaktion,
Eure Antwort ist falsch! Beim Entzug nach 8 Punkten hat weder die Behörde noch das Gericht ein Ermessensspielraum!
Hallo Günther,
es geht hier um die Sperrzeit, nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis an sich. Laut § 69 a des StGB gilt Folgendes: „Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“ Eine Verkürzung der Sperrzeit ist also unter gewissen Umständen möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin musste meine führerschein am 10.02.2017 abgeben hab ihn aber erst abgegeben am 15.03.2017 jetzt weissen die mir in der zeit Schwarzfahrer vor bin noch on der Probe zeit nach Schulung auch schon hinter mir. Dann hab ich ein Brief bekommen fahr Verbot ein Montag heute lag ein Brief drinnen von einer speerfrist von 3 Monaten was zählt jetzt ? Und was heißt neu beantragen bekomme ich ein ganz neuen neu machen ? Bin bei dpd das heißt ich brauche denn hilft das ? Ein Anwalt einzu schalten ?
Hallo Marcel,
Sie haben sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Ein zusätzliches Fahrverbot kann, wie in Ihrem Fall anscheinend geschehen, auch angeordnet werden. Innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Ist die Sperrfrist nach dem Fahrverbot abgelaufen, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann unter Umständen eine MPU angeordnet werden. Ein erneuter Besuch der Fahrschule ist jedoch in der Regel nicht nötig. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
Habe 2014 mein Führerschein wegen BTM verloren. Habe 1 jahr die MPU vorbereitung gemacht und bei der Prüfung durchgefallen.
Frage:
1. Muss ich die vorbereitung nochmal 1 jahr machen und dann zur Prüfung?
2. Kann ich andere Wege nutzen wir z.b oben beschrieben. ( Polen, Tschechien ) ?
3. Wielange hab ich eine Sperrfrist ? Auch 3-6 Monate ?
Lg Rico
Hallo Rico,
eine Führerschein im europäischen Ausland zu machen, ist nicht ohne Weiteres möglich. Dafür benötigen Sie einen festen Wohnsitz im entsprechenden Land für mindestens ein halbes Jahr. Die Sperrfrist dürfte bei Ihnen bereits abgelaufen sein – diese wird nur beim Fahrerlaubnisentzug festgesetzt. Die Vorbereitung ist bei der MPU nicht vorgeschrieben – Sie müssen allerdings die Gutachter davon überzeugen, dass bei Ihnen ein Einstellungs- bzw. Verhaltenswandel stattgefunden hat – möglicherweise können Sie in einer MPU-Beratung anhand des negativen Gutachtens Tipps bekommen, wie Sie die MPU beim zweiten Versuch bestehen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde am 01.02.17 angehalten. Eine Stunde nach der Kontrolle wurde Blutabgenommen und eine BAK von 1,13 Promille festgestellt. Ich hatte unmittelbar vor der Kontrolle noch eine Flasche Bier ( 0,5l ) getrunken. Müsste die BAK dann zur Tatzeit nicht unter 1,1 Promille sein da der Alkohol im Körper ja noch in der Aufbauphase war? Mit was habe ich in Hessen bei 1,13 Promille zu rechnen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo Oliver,
möglicherweise sollten Sie Ihren Fall mit einem Anwalt besprechen. Grundsätzlich droht der Fahrerlaubnisentzug samt Sperrfrist, drei Punkte sowie eine Geldstrafe. Eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet, Gerichte haben aber auch schon Anordnungen ab 1,1 Promille gebilligt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe seit 4 Wochen mein Führerschein weg habe 1,32 Promille gehabt und mache freiwillig ETG Programm
wie lange kann mein Führerschein weg sein.
Hallo Andrea,
das lässt sich so einfach nicht sagen. Mit 1,32 Promille sind Sie im Bereich der Straftat. Es wird also ein Richter entscheiden, wie lang die Sperrfrist sein wird. Dann hängt es noch davon ab, ob eine MPU-Anordnung erteilt wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wohne in bayern und hatte im Januar eine Alkoholfart mit 1,2 promill. Keine Vorstrafen, kein Unfall oä
Hab nun ein Fahrverbot von 10Monaten erhalten – keine weiteren infos.
Alkohol trinke ich seit dem Vorfall nicht mehr – Haarproben werde ich in 2monaten abgeben.
Muss ich mit einer MPU rechnen bzw kann ich mich bereits jetzt informieren ob eine MPU angefordert wird?
Hallo Awake,
Bayern ist bei der Verfolgung von Trunkenheitsfahrten sehr streng. Nicht selten wird eine MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo. Meine frage ist ich gemact eine kleine unfall wenn ich parking meine auto. Och hat 1.22 promole und spater komt bechlus mit amtgericht 9 monate ablauf und geldstrafe. Aber ich hab auslandiche fuhrerchein ich must mpu machen oder nicht. Bitte beantworten. Danke
Hallo,
auch mit einem ausländischen Führerschein müssen Sie eine MPU absolvieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ist es in der regel so das nach 8 punkten und Führerschein (6monate) die mpu folgt?
Hallo Joschi,
wurde die Fahrerlaubnis wegen Erreichen der acht Punkte entzogen, wird in der regel eine MPU angeordnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org