Strafzettel in Frankreich: Hat das Folgen in Deutschland?
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025
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Bußgeld im Frankreich-Urlaub

Laut französischem Recht ist es verboten, ein Schwein Napoleon zu nennen. Diese doch recht kuriose Vorschrift mag für dort ansässige Bauern womöglich von Belang sein, für Frankreich-Touristen spielt sie aber eine weniger wichtige Rolle.
Urlauber haben ohnehin eher die Kultur und die Kulinarik im Blick bzw. im Mund als die Rechtslandschaft. Doch gerade, wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen das Land erkundet, sollte sich vorab mit den französischen Verkehrsregeln befassen. Denn sonst kann eine Unachtsamkeit schnell einen Strafzettel in Frankreich herbeiführen und das ist einer ausgelassenen Reisefreude üblicherweise eher hinderlich.
Ist es dann doch einmal passiert, sind sich viele Urlauber unsicher, ob Sie den Strafzettel aus Frankreich überhaupt bezahlen müssen. Genau dieser Problematik widmet sich der folgende Ratgeber. Wir erklären Ihnen, warum es unklug wäre, einen Bußgeldbescheid aus Frankreich zu ignorieren.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel in Frankreich
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben.
Ja, allerdings nur, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt.
Die Verjährungsfrist ist hier erheblich länger als in Deutschland und beträgt zwei Jahre.
Bußgeldbescheid erhalten: Schnelles Handeln zahlt sich aus
Gerade dann, wenn vorher nicht die landestypischen Regeln studiert werden, kann ein Urlauber schon einmal mit einem Strafzettel aus dem Ausland konfrontiert werden. So kann es in Frankreich geschehen, dass die außerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h überschritten wird, weil der Fahrer schlichtweg von den deutschen Bestimmungen ausgeht.
Wird der Urlauber dann von den französischen Behörden oder deren Überwachungssystemen geblitzt, ist ein Strafzettel aus Frankreich die Folge. Wieder in Deutschland angekommen, sorgt diese unliebsame Post zumeist für weniger schöne Urlaubsgefühle. Auch wenn der Ärger groß ist, sollten Sie davon absehen, den Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen.

Wie hoch der Nachlass beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach Ordnungswidrigkeit. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie bei schneller Zahlung ggf. nicht die regulären 135 Euro zahlen, die auf dem Strafzettel aus Frankreich vermerkt sind. Es lohnt sich also, umgehend seine Schulden zu begleichen.
Um von der Regelung profitieren zu können, sind folgende Fristen zu berücksichtigen:
- Begleichung vom Strafzettel aus Frankreich, der direkt vor Ort ausgehändigt wurde, binnen drei Tagen.
- Zahlung des Bußgeldes im Verlauf von 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides, wenn eine Ahndung vor Ort stattgefunden hat.
- Überweisung der Geldbuße innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheids, wenn der Verstoß durch die automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde.
Wird dem Verkehrssünder nach seinem Aufenthalt in Frankreich der Strafzettel in Deutschland zugestellt, vergrößert sich die Frist zu zahlen entsprechend.
Vollstreckungsabkommen Deutschland – Frankreich
Auch dann, wenn Ihnen der Strafzettel aus Frankreich erst in Deutschland zugestellt wird, sind Sie verpflichtet die Geldbuße zu bezahlen. Grundlage dafür ist der EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Demnach lassen sich Forderungen über bestimmte Landesgrenzen hinweg durchsetzen.

Übrigens: Das Abkommen umfasst nur Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug können nicht in einem anderen Land durchgesetzt werden.
Auch bei niedrigeren Summen sollten es sich Betroffene zweimal überlegen, ob sie den Strafzettel aus Frankreich ignorieren. Denn erst nach zwei Jahren tritt die französische Vollstreckungsverjährung ein. Reist der Verkehrssünder binnen zwei Jahren wieder nach Frankreich, ohne zuvor das Bußgeld zu begleichen, kann er vor Ort zur Zahlung aufgefordert werden.
Halterhaftung: Keine Vollstreckung in Deutschland
Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Halterhaftung dar. So kann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung von einem Strafzettel aus Frankreich zurückweisen, wenn der Betroffene zuvor erfolglos Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, weil er selbst nicht der Fahrer war.


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Der Halter des Wagens bekommt mehrere Bescheide aus F wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, alle für je 45,-€. Er weist diese zurück mit der Begründung, er sei nicht gefahren. (Da ein Verwandter gefahren ist, muss er diesen nicht nennen.) Was passiert dann? Da in F nur von hinten geblitzt werden soll, kann niemand wissen, wer gefahren ist.
Während ich in 30 Zone ca 40 gefahren bin, habe ich zu spät zwei Polizisten bemerkt, die meines Erachtens meine Kennzeichen aufschrieben haben. Ich habe gebremst, aber einer von ihnen hat mir gezeigt, dass ich weiter fahren kann. Bedeutet das, dass ich eine Strafzettel aus Frankreich erwarten muss?
Danke im Voraus.
Hallo ihr Lieben,
Ich bin innerorts mit 5kmh zu viel geblitzt worden und sollte 95 Euro zahlen.
Da der Name des Halters nichts dem Namen des Fahrers etnsprach, haben wir diesen entsprechend geändert und Einspruch erhoben.
Nun kam allerdings ein Schreiben welches die Ablehnung des Eisnpruchs kommuniziert und sollen jetzt 375 Euro zahlen aufgrund der Fristüberschreitung.
Ich frage mich ob es möglich ist auf deutsch mit der französischen Behörde zu kommunizieren und ob man sonst eine Möglichkeit hat persönlichen Kontakt aufzunehmen.
Herzlichen Dank im Voraus!
Jonas
Hallo Jonas,
bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde, um sich über den Sachverhalt aufklären zu lassen. In der Regel gilt in Frankreich die Halterhaftung, auch bei Geschwindigkeitsverstößen (selbst wenn der Halter selbst den Verstoß nicht begangen hat). Ggf. kann ein Anwalt den Vorgang entsprechend prüfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe zwei Strafzettel bekommen. Ich war außerorts jeweils 1 km/h zu schnell (Tempo 81 statt 80).
Rabattiert liegt das Bußgeld nun jeweils bei 45 € (zahlbar innerhalb von 46 Tagen), die pauschale Geldbuße liegt jeweils bei 68 €. Kann ich die beiden Strafzettel wegen der 70€-Grenze ignorieren oder soll ich zahlen?
PS: Im Loire-Tal blitzen sie verrückt. In Normandie und Bretagne bin ich vor drei Jahren etwas unvorschriftsmäßiger gefahren und wurde kein einziges Mal geblitzt.
Hallo zusammen,
ich habe eine Zahlungsaufforderung für eine Geschwindigkeitsübertretung in Frankreich erhalten (2 km/h !!). Tatsache ist allerdings… ich war seit vier Jahren nicht mehr in Frankreich und besagte Straße (nachts um kurz nach 24 Uhr mit Motorrad) habe ich noch nie befahren. Verliehen hab ich mein Bike auch nicht. Zum besagten Zeitpunkt schlummerten Bike und Halterin friedlich in ihrem Zuhause. Ein Foto ist nicht dabei und ein Widerspruch wg. „ich war nicht dort“ gibt das Formular nicht her. Was ist hier zu tun?
Vielen Dank und herzlichen Gruß
Heike
Hallo liebe Leute,
ich habe folgendes Problem: Ich bin letzten April in Frankreich geblitzt worden und habe einen Strafzettel über 65 Euro bekommen und diesen ignoriert wegen der 70 Euro-Grenze…
Jetzt habe ich aber eine Mahnung ganze 180 Euro erhalten! Kann ich diese nun weiter ignorieren weil meine ursprüngliche Strafe ja unter 70 Euro war oder fliegt mir das um die Ohren? Das ist halt schon ne ganz schöne Stange Geld auf einmal :O
Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße,
Lukas
Hallo liebes Expertenteam. Ich wurde diesen Sommer mit 30 km/h zu viel in der probezeit auf der Autobahn in Frankreich geblitzt. Wie viel wird da auf mich finanziell zu kommen? kann mir der Führerschein entzogen werden ? und besteht eine Frist in der das schreiben mir zugeschickt werden kann und ab wann dieses „ungültig“ währe ?
Bin zweimal in Frankreich geblitzt worden. Da nicht klar ist ob ich der Verkehrssünder bin oder meine Reisepartnerin möchte ich die Photos anfordern. Laut Bescheid muss ich dafür eine Kopie meines Personalausweises, eine Kopie des KFZ Scheines und eine Kopie der Zahlungsaufforderung nach Frankreich senden. Weiß jemand ob ich noch einen formlosen Antrag für das Beweisphoto schreiben muss, ob das ganze dann zusätzlich noch Kosten verursacht und was passiert wenn ich tatsächlich nicht der Verursacher bin. Bekomme ich das Beweisphoto dann auch?
LG, Torsten
Hallo, auch ich sehe mich einer Abzocke ausgesetzt. Angebliche Geschwindigkeit 76 km/h bei erlaubten 70 knm/h. Nach Toleranzabzug, den berüchtigten 1km/h zu schnell. Vermindertes Bußgeld 45 €, pauschal Geldbuße 68 €, erhöhte Geldbuße 180 €. Es wird immer die Frage gestellt, soll oder muß ich bezahlen. Die Antwort der Redaktion lautet immer, richtigerweise, wir können und dürfen keine Aussage treffen, bitte wenden sie sich an einen Anwalt! Hat den schon jemand einen Anwalt aufgesucht und wie war desen Aussage? Wäre bestimmt für viele Interessant hier zu lesen.
MfG
Hallo
Vielleicht würde das ja schon mal geschrieben, aber das sieht ja fast nach systematischer Verfolgung aus. Es kann doch nicht sein, dass so viele Betroffene nach Abzug der Toleranz immer um 1km/h zu schnell waren!?
Weiter..
Im Sep. 2018 bekam ich einen Brief aus Frankreich vom Tribunal de Grande Instance zugesendet und da für mich nicht ersichtlich war, das es von der Polizei ist, da er nicht amtlich aussah, oder ähnliches, ein normaler Umschlag, habe ich den Brief wieder eingeworfen. Jetzt hat mir unsere Polizei den Brief zugestellt am 2.6.2019.
Das sind zwei Jahre. Der ganze Brief ist auf Französisch,ha ha ha.
Wann tritt Verjährung nun an? Im Internet gibt es unterschiedliche Meinungen dazu.
Und gibt es jemanden, dem auch aufgefallen ist, das kurz an der Grenze vor Deutschland viele Leute raus gewunken werden, bzw. ist jemandem dieses Auto aufgefallen.
Es gibt auch kein Foto, ich habe danach gefragt, nach einem Beweis, sie wollte oder konnten mich nicht verstehen.
Was tue ich nun?
Lieben Gruss
Hallo zusammen,
ich bin am 28.05.2017 an der Mautstelle kurz vor Deutschland raus gezogen worden , wo mir drei sehr unhöfliche französische Polizisten mitteilten, das ich zu schnell gefahren sei. Es waren 37 Grad, meine Kinder (4 und 7 Jahre ) im Auto und ich sagte, ja ich bin 10-15 KmH schneller gefahren.
Witzig war, keiner sprach natürlich deutsch, spanisch und siehe da auch kein Englisch. Aber als ich dies sagte, kam non non non, 160 kmh…!
Nie im Leben, ich weiss , das ich etwas schneller war, gab es auch zu, und ich erzählte von einem schwarzen Auto ( BMW oder Mercedes) mit einem gelben Würfel!!! am Spiegel, der mich bedrängt hat un dich suchte mir schnell einen weg rechts in die Spur. Also vielleicht auch kurzzeitig 20 kmh, aber als Polizistentochter, mehr nicht!!!
Wie auch immer, nach 35 Minuten durfte ich fahren. Kurz darauf, sah ich auf der anderen Seite wieder den Wagen mit dem gelben Würfel am Spiegel, der mir vorher an der Stange klebte. Zufall???? Ich denke nicht.
Hallo, ich bin im Urlaub auf der Strecke von Mulhouse nach Villersexel zweimal nacheinander geblitzt worden, ohne dass ich das gemerkt habe. In der einen Zahlungsaufforderungen stand, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 80 km/h lag, ich aber nach Abzug der Toleranz 81 km/h gefahren bin. Bei der anderen war es ähnlich. Jetzt soll ich jeweils 45 Euro bezahlen, wenn ich innerhalb von 46 Tagen bezahle („Verminderte Geldbuße“). Wenn ich darüber bis 76 Tagen bezahle, wären es 68 Euro („Pauschal-Geldbuße“). Wenn ich erst nach 76 Tagen bezahle oder bei Widerspruch einlege, sogar 180 Euro („Erhöhte Geldbuße“). Ich fühle mich jetzt total abgezockt habe überhaupt keine Lust zu bezahlen. In Deutschland vollstreckt wird ja angeblich ab 70 Euro. Wenn ich nun gar nicht bezahle, richtet sich dann die Vollstreckungsgrenze nach der „Pauschal-Geldbuße“ oder nach der „Erhöhten Geldbuße“?
In Frankreich außerorts nach Abzug der Toleranz wegen 1km/h beblitzt worden. Pkw ist auf meine Frau zugelassen. Ich war Fahrer. Geblitzt wurde von hinten.
Meine Frau könnte Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsformular trifft
Fall 1 nicht zu, meinen Namen wird Sie im Fall 2 auch nicht nennen (wollen).
Bleibt dann nur noch Fall 3 mit einer schriftlichen Erklärung, dass ihr der Name nicht bekannt ist.
Richtig?
Muss bei dem Widerspruch die Hinterlegung in Höhe des Betrag x überwiesen werden?
Hinweis für Frankreichreisende über die A31 Richtung Metz:
Bin bei THIONVILLE geblitzt worden: gefahren 96 bei 90, abzüglich 5 Toleranz.
Für die 1 km/h (drüber) habe ich dann 45 Euro gezahlt.
(Den Vorgang lasse ich hier einfach mal so kommentarlos als Info stehen.)
(Tipp an die Redaktion: Bitte die Überschrift verbessern- „die“ Verkehrssünder)