Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.
Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“
In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel aus Italien
Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.
Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.
Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.
Das italienische Straßenverkehrsgesetz
Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.
Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.
Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen
Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.
Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?
Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?
Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.
Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.
Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.
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Ich bin in Dezember 2024 auf der A 73 in den Niederlande 20 kmh zu schnell gefahren nach Abzug 16 kmh zu schnell und soll 170,00€ bezahlen. Ist das gerechtfertigt dieser Strafzettel kam erst in Februar 2025 ist das ok.
Ich habe auf einen Tedt Parkplatz geparkt um einzukaufen, habe aber die Parkscheibe vergessen. Nach 15 Minuten zurück ein strafzellel mit 48€ unter der Scheibenwischer.
Muß innerhalb 7 Tagen gezahlt werden. Ist dieser hohen Betrag rechtens?? Und muß ich diesen Betrag bezahlen oder kann ich einfach ein geringeren Betrag zahlen.
ich bekomme jetzt im Oktober einen Strafzettel über das widerrechtliche Befahren eines verkehrsberuhigten Bereiches in Bardolino. ich habe damals aber keinerlei Strafzettel an meiner Windschutzscheibe gehabt. wie kann ich nachprüfen, ob der Verstoß berechtigt ist, da uns beiden natürlich entsprechende Hinweisschilder nicht aufgefallen sind.
Grüße
Guten Tag,
meine Frage lautet:
Auf welchen Betrag bezieht sich die Bagatellgrenze?
Gilt der „abgezinste“?
Ich soll eine Spur benutzt haben, die für andere Fahrzeuge reserviert war!?
Beweisfotos finde ich nicht
Guten Tag,
eine Kommune aus Italien hat via Firma Nivi S.p.A, welche die Forderungen an eine italienische Rechtsanwaltskanzlei abgetreten hat, per Einschreiben Rückschein an mich adressiert. Dieses Einschreiben habe ich ungeöffnet, allerdings mit Unterschrift von einem Dritten (Inhalt überhaupt zugegangen?) zurück zu Post gegeben.
Ein Jahr später kam eine Zahlungserinnerung der italienschen Kanzlei. Daraufhin forderte ich dort per Mail weitere Unterlagen (Beweisfotos) an.
Diese wurde mir per Mail geschickt mit neuem Zahlungsbetrag und Fristsetzung bzw. Androhung zur gerichtlichen Vollstreckung.
Meine Antwort: Ich bestreite die Forderungen, denn der Ursprungsbescheid ist nie zugegangen (ungeöffnetes Einschreiben zurückgegeben).
=> Keine Reaktion mehr seitens der Italiener :)
Aber dann: 3 Jahre später (5 Jahre Verjährungsfrist bei öffentlich rechtlichen Forderugen) neues, sehr höfliches Schreiben einer deutschen Inkassofirma mit der Aufforderung der Zahlung mit noch höherer Summe (rund 300€) und Hinweis dass eine Beauftragung durch die Nivi S.p.A erfolgt ist.
=> ohne konkretes Zahlungsziel :)
Meine Antwort: ich bestreite die Forderungen, da der Urpsrungsbescheid nie zugeangen ist. Außerdem ist die Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen nur über das BfJ möglich/ zulässig. (siehe Blogbeitrag oben!)
Nun heißt es abwarten. Die Forderung ist mehr als die 70€, da ja ursprünglich keine Zahlung erfolgte und sich der Betrag damit verdoppelt hat.
Es könnte daher über das BfJ vollstreckt werden. Allerdings muss das Geld dann in Deutschland bleiben, weil nur über das private Inkasso das Geld an die italienische Gemeinde geht. Nachdem diese aber die Forderungen bereits an die Nivi S.p.A abgetreten hat und ihr Geld schon bekommen haben dürfte, dürfte diese Gemeinde kein besonderes Interesse mehr an der Beitreibung der Kosten haben :).
Bis zur abschließenden Klärung – und nicht Bezahlung – ist mit dem betroffenen Kennzeichen eine Einreise nach Italien natürlich ein no go.
Hallo,
Ich habe grade den selben Fall. 2. mal vom Inkasso zu je 380€. Habe allerdings nie ein offizielles einschreiben bekommen. Wie ist bei Ihnen der Fall ausgegangen?
Mit freundlichen Grüßen L.Kellner
Ich habe heute auch 2 Straffen von Sommer 2022 aus Parma und Bologna erhalten. Parma habe gleich bezahlt obwohl meine meinung nach es war eine normale Strasse… beim Bologna jetzt Einspruch gemacht… Die Enspruchadresse endet mit ‚babyloveweb.eu…. ??!! Sind das irgendwelche Gauner oder was? Ok, Daten für Auto sind e korrekt, aber adresse lautet komisch… und wenn ich will website offnen um Strafe zu zahlen hier in Österreich zeigt es mir die Seite ist ‚verdächtig’… Ausserdem die Strasse von bin ich gefahren in Bologna Google map zeigt als normale Strasse, am Fotos sieht man andere geparkte autos und Eifaht Pfeil… Ich habe Eispruch beim Präfekt geschrieben,nur weiss jetzt gar nicht ob es sich überhaupt lohnt…. Hat jemand schon Storno von seinem Straffe erhalten oder halt alle doch müssen zahlen: Mfg,Yana.
Angeblich soll ich am 26.07.2022 durch eine „Fußgängerzone“ in Florenz gefahren sein. Ich hatte mir das vorher genau angesehen und sehe das anders.
Strafe bei Bezahlung binnen 5 Tagen: 68,88 EUR, bei Bezahlung binnen 60 Tagen: 93,78 EUR, danach 176,78 EUR. Fällt das unter die 70 EUR Grenze oder nicht? Wer kann mir dazu eine belastbare Aussage geben?
genau das selbe ist mir auch passiert in Florenz, sollte angeblich auf reservierter Spur gefahren sein, kein Foto kein Beweis, keine Anhaltung einfach nichts. Kam per Einschreiben. Jetzt Kam ein normaler Brief, ohne Absendedatum und Förderung in Höhe von 176,78. Mir kommt es vor das dies eine systematische Abzocke der Italiener ist. Meine wenn kein Foto so müsste mich die Polizei direkt anhalten und mit meinem Verstoß konfrontieren, oder nicht 1 Jahr später in Action treten.
Hallo Miro,
gleiches ist mir auch passiert. Nun habe ich von einem Inkassounternehmen aus Deutschland (Accs Germany) Post bekommen.
Habe bisher kein Foto erhalten und nun nochmal eines über das Inkasso angefordert. Abwarten…
Hast du gezahlt bzw. wie ist es ausgegangen?
Viele Grüße
Silvi
Hallo Silvi , uns ist heute ebenfalls ein Brief ins Haus gefallen von diesem Inkasso und wir haben bisher keinerlei Briefe von dieser Kommune erhalten . wir haben uns jetzt erkundigt und bei größeren Forderungen kommt immer die Justizkasse ins Spiel .
ihr könnt uns ja mal berichten wie es bei ich ausgegangen ist .
LG Robert
Hallo Miro, hast du den Bescheid denn gezahlt?
Angeblich gibt es wirklich diese Busspuren, mit unübersichtlichen Verkehrsschildern.
Habe auch so einen Bescheid bekommen und frage mich, was passiert wenn man nicht zahlt
Am 18.06.2022 bin ich angeblich mit meinem Motorrad in eine verkehrsberuhigte Zone gefahren. soll jetzt 83,50 € zahlen. Den Brief habe ich heute erhalten. Im Brief steht, man könne sich das Bild anschauen. Ich bin mir keinerlei Ordnungswidrigkeit bewusst. Auf dem Bild ist mein Motorrad zu sehen, von Hinten und mein linker Fuß stützt das Motorrad ab, das heist ich bin nicht gefahren, sondern habe mich am Boden abgestützt, daran sieht man, dass ich gestanden bin. Wenn ich mich richtig erinnere habe ich das Motorrad rein geschoben und dann stehen geblieben. ich wollte das Motorrad herumschieben, wenden, weil ich kein Lokal gesehen habe.
Guten Tag,
die Mietwagenfirma hat mich über einen Verkehrsverstoß (Zone nur für Anwohner zu bestimmten Zeiten erlaubt) informiert. Bei der Polizei in Italien habe ich ein Foto angefordert und erhalten, darauf ist das Auto im Dunkeln zu sehen mit Nummernschild. Sonst nichts. Also kein Ort, Strasse, etc. M.E. Null Beweis. Ich soll also glauben, dass ein geeichtes Gerät tatsächlich in der Verbotszone das Foto gemacht hat.
Knöllchen habe ich noch nicht von der Polizei zugestellt bekommen. Nur in Kopie vom Autovermieter.
Ich soll 58,10 plus 8,40 EUR Bearbeitungsgebühr innerhalb 5 Tage zahlen.
Danach kostet es 83,00 EUR zuzüglich 8,40 EUR (innerh. 60 Tage)
Ab wann beginnt die Frist?
Ab Zusendung der Mail des Autovermieters oder muss ich auf Polizeipost warten?
Hier steht jetzt:
Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.
– Habe ich also jetzt Glück (58,10 also unter 70 € Vollstreckungsgrenze) oder kann vollstreckt werden wenn ich nicht innerhalb von 5 Tagen zahle und dadurch der Betrag hoch geht auf 83 €? (Clevere Methode um das Vollstreckungsabkommen auszuhöhlen!!)
– Was ist wenn ich nur einen Teil bezahle. Wird dann ein Betrag unter 70 € auch noch vollstreckt?
– Und muss ich dem Autovermieter tatsächlich 50 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Ist doch Wucher und wurde mir erst bei Anmietung vor Ort zur Unterschrift vorgelegt, nicht bei der Buchung über Check24 mitgeteilt.
Hoffe auf rechtssichere Hinweise von euch! Viele Grüße.
Hallo , ich habe ein Bußgeldbescheid aus Italien (Safety21, Orvieto) erhalten, weil ich angeblich auf einer reservierten Spur gefahren bin… Nur
1. wir waren noch nie in Italien
2. das Beweisfoto zeigt ein anderes KFZ Kennzeichen
Nun ist diese Website auf der man sich einloggen kann nicht erreichbar und ich habe schon diverse Mails mit Anhang an verschiedene Empfänger gesendet. Was soll ich jetzt machen. jetzt wollte ich das ganze per Einschreiben zurückschicken und ich bin mir nicht sicher an wen ich die Unterlagen senden soll, an das beauftragte Unternehmen (Safety21, Orvieto, nur angeblich gibt es den Standort nicht mehr oder an den Präfekten der Corpo die Polizia. Das ganze soll auch noch auf italienisch erfolgen, da muss dann der Google Übersetzer ran, kann ich nämlich nicht.
Was ratet Ihr mir???
Hallo Sabine,
ich habe auch eine Zahlungaufforderung erhalten und war noch nie in Italien. Wie ist es denn bei dir ausgegangen? Ich hab jetzt erstmal nur eine E-Mail gesendet.
VG
Dani
Hallo,
ich habe von einem etwas zurückliegenden Italienurlaub in Garda ein „Protokoll der Zuwiederhandlung“ bekommen – angeblich bin ich 78km/h gefahren und soll jetzt 42€ und 26€ Bearbeitungsgebühr (oder innerhalb von 6 Tagen 30% Rabatt) bezahlen.
Alles ok, wird wohl seine Richtigkeit haben – wird soweit in der 6-Tage Frist bezahlt.
Jetzt hängt aber ein „Informationsschreiben“ mit „Antwortformular“ an. Hier wird um das Ausfüllen gebeten. Am Ende steht:
„Der vorliegende Fall wird von der zuständigen Behörde: COMANDO POLIZIA GARDA geprüft
Das vorliegende Schreiben an sich hat keine rechtlichen Folgen“
Hierzu die Frage:
A) Muss ich das ausfüllen? Bei geringen Vergehen hat sich das Antwortformular mit dem Bezahlen in Deutschland ja erledigt. Gilt das auch in Italien?
B) Hat es Folgen für mich wenn ich den Delikt 1) zugebe 2)abstreite oder 3) frei lasse?
Hallo,
habe für unseren Firmenwagen einen Bußgeldbescheid wegen Überfahren einer roten Ampel über 167,00 Euro bekommen. Bei Zahlung innerhalb 5 Tagen 132,40.
Das Bußgeld haben wir zur Vermeidung von unnötigen weiteren Kosten bezahlt.
Dem Schreiben lagen noch 2 weiter Schreiben bei, in dem wir den Fahrer benennen sollen. „Vordruck zur Übermittlung der Daten des Fahrzeugklenkers“ und „Informationsschreiben nach Artikel 5 EU-Richtline“ Wir wollen den Fahrer aber nicht benennen. Müssen wir die Antwortschreiben abgeben oder ist der Fall mit der Zahlung erledigt.
Dank im Voraus.
Der Betrag des Bescheides, der förmlich zugestellt wurde, beläuft sich auf 49,28 wenn innerhalb 5 Tage gezahlt wird. Ansonsten sind binnen 60 Tagen 61,88 fällig.
Nach Ablauf dieser Frist sind 106,38 zu entrichten.
Muß ich jetzt zahlen oder fällt dies unter die 70,- Grenze?
Danke schonmal
Am 1 Juli 2021,um 3:00 Uhr kam ich von Kroatien, die Tunnel in Chiasso wahr gesperrt wegen Bauarbeiten.Die Umleitung Schilder wahren so unprofessionell gestanden,so Dass nach 1 Stunden umfahren immer an dem selben Stelle angekommen bist.Ich wahr verzweifelt,und eine nette Italienerin hat uns angeboten hinter ihr her zu zufahren.Dass wahr unsere Rettung .Iezt alle 2 Monaten bekommen ich Strafzettel aus Italien,weil ich keine Autobahn Gebühren bezahlt haben.!!! Seit wann zahlt man Gebühr für Chiasso Innenstadt ? Eine Mal 1,70€,dann 0,80€, und eine Mal 1,30€,+jedesmal 10€ arbeit Gebühr.Habe alles bezahlt mit dem Visa.Ich werde Italien nicht Mal Tod nochmal besuchen,sowas nenne ich moderne Mafia.
Hallo,
ich habe heute ein Einschreiben erhalten mit einer Zahlungsaufforderung für die Nutzung einer für andere Fahrzeuge reservierten Spur in der Stadt Orvieto / Italien. Ich bin mit meinem PKW aber noch nie in Italien gewesen! Am besagten Tag hatte ich in Düsseldorf Dienst auf meiner Arbeitsstelle bis 16.15 Uhr. Dieser Verkehrsverstoß wurde um 19.41 Uhr in Italien begangen. Es ist wohl offensichtlich mehr als unmöglich in 3,5 Stunden 1.340 km zurückzulegen. Es wird sich in diesem Fall höchstwahrscheinlich um einen Zahlendreher handeln.
Welche Möglichkeiten zum Widerspruch habe ich? Oder einfach ignorieren?
Viele Grüße
Angelika
Hallo Angelika,
das kommt mir bekannt vor. Auch ich hatte einen Bescheid erhalten für einen Ort den ich nie besucht habe und für einen Zeitpunkt, an dem ich nachweislich zuhause und nicht in Italien war. Ich denke, da steckt ein System dahinter.
Seitdem ist Italien für mich Geschichte.
Gruß Joachim
Hallo Angelika K.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org