Wann tritt bei einem Strafzettel aus Italien Verjährung ein?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Erlischt nach später Zustellung die Zahlungspflicht?

Die Uhr tickt: Auch bei einem Strafzettel aus Italien existiert eine Verjährung.
Die Uhr tickt: Auch bei einem Strafzettel aus Italien existiert eine Verjährung.

Während in Deutschland die Ordnungshüter mit Audi, BMW oder Volkswagen Verkehrssünder jagen, stehen italienischen Polizisten erheblich schnittigere Gefährte zur Verfügung. Denn in der Region Latium ist die Polizei mit nichts geringerem als Lamborghinis ausgestattet. Da kommt sicher so manch Tourist, der dort bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, aus dem Staunen gar nicht mehr raus. Eine Flucht scheint jedenfalls zwecklos.

Doch nicht immer werden Ordnungswidrigkeiten sofort geahndet. Häufig kommt es vor, dass einen bereits Tage nach dem Urlaub ein Strafzettel aus Italien erreicht. Die Verjährung spielt dann häufig eine wichtige Rolle. Ist die Frist zur Verfolgung der Tat vielleicht bereits abgelaufen? Ist die Summe überhaupt noch zu zahlen ?

In unserem Ratgeber widmen wir uns genau dieser Frage. Wir erklären Ihnen, wann die Verjährung vom Bußgeld in Italien einsetzt. Außerdem gehen wir darauf ein, ob es beim Bußgeldbescheid aus Italien hinsichtlich der Verjährung unterschiedliche Fristen für die Verfolgung der Tat und die Vollstreckung der Sanktion gibt.

FAQ: Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien

Wann verjährt ein Bußgeld aus Italien?

Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens, tritt die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien in der Regel nach 360 Tagen ein.

An welchem Tag beginnt die Frist?

Für die Verjährung in Italien ist der Tattag ausschlaggebend. Ein Beginn der Frist mit dem Zeitpunkt der Identitätsermittlung ist in der Regel rechtswidrig.

Wie lange können die italienischen Behörden das Bußgeld eintreiben?

Auch wenn die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, kann ein Bußgeld für einen Strafzettel noch eingetrieben werden. Das ist den Behörden fünf Jahre lang möglich.

Definition: Verjährung allgemein

Bevor wir uns konkret mit der Verjährung vom Strafzettel aus Italien befassen, soll zunächst einmal erläutert werden, welche Bedeutung diese Frist im Allgemeinen überhaupt hat.

Eine Verjährung ist immer an eine konkrete Zeitspanne geknüpft. Ist diese abgelaufen, entfällt für den Betroffenen eine Leistungspflicht, die eben an diese Frist gebunden war. Das heißt, dass derjenige, der eine Forderung geltend gemacht hat, diese nun nicht mehr durchsetzen kann.

Was also für den Leistungsberechtigten negative Auswirkungen hat, führt für den Anspruchsverpflichteten zu dem positiven Ergebnis, dass er eben nicht mehr tätig werden und beispielsweise Bußgelder zahlen muss. Verkehrssünder hoffen daher nicht selten, dass die zuständige Behörde zu spät aktiv wird, um Handy- oder Parkverstoß noch rechtzeitig zu ahnden.

Strafzettel aus Italien: Welche Verjährung gilt hier?

Bei einem Strafzettel aus Italien lässt die Verjährung Zahlungsansprüche erlöschen.
Bei einem Strafzettel aus Italien lässt die Verjährung Zahlungsansprüche erlöschen.

Bei der Verjährung handelt es sich nicht um eine deutsche Rechtsfigur. Auch im Ausland kann diese Frist Verkehrssünder vor der Zahlung etwaiger Sanktionen schützen. Doch ab wann genau unterliegt ein Bußgeld aus Italien der Verjährung?

Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt.

Das heißt: Bekommen Sie erst nach 1 ½ Jahren einen Bußgeldbescheid aus Italien, der Sie zur Zahlung eines Bußgeldes wegen eines Straßenverkehrsverstoßes, zum Beispiel aufgrund der Missachtung einer roten Ampel oder der Gurtpflicht, auffordert, können Sie mit dem Verweis auf die Verjährung Einspruch einlegen.

Trotz unklarer Rechtslage ist bei einem Strafzettel aus Italien für die Verjährung der Tatzeitpunkt ausschlaggebend. Teilweise setzen die Behörden für den Beginn der Frist den Zeitpunkt der Identitätsermittlung fest. Doch dies ist in der Regel rechtswidrig. Denn im Gesetz selbst findet sich keine ausdrückliche Regelung, die eine solche Fristverlängerung vorsieht.

Unterscheidung: Verfolgungs- vs. Vollstreckungsverjährung

Auch bei einem Strafzettel aus Italien ist die Verjährung in zwei Kategorien zu unterteilen: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung.

  • Verfolgungsverjährung: Hierbei handelt es sich um die Frist, welche die Behörde bei der Strafverfolgung einhalten muss. Trifft der Strafzettel aus dem Ausland nicht binnen 360 Tagen beim deutschen Verkehrssünder ein, erlischt der Zahlungsanspruch. Der jeweilige Betrag in Euro muss nicht mehr gezahlt werden.
  • Vollstreckungsverjährung: Diese Zeitspanne bezieht sich auf die Durchsetzung der fristgerecht angeordneten Maßnahme. Ging der Strafzettel aus Italien vor der Verjährung, die sich auf die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bezieht, bei dem Betreffenden ein, haben die italienischen Behörden fünf Jahre Zeit, um die Geldbuße einzutreiben. Diese Vollstreckung kann dann beispielsweise beim nächsten Italienurlaub stattfinden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (271 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

71 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Christopher B.
    Am 17. September 2021 um 9:45

    Hallo in die Runde,

    ich habe folgenden Fall aus dem Jahr 2016, der nun vor wenigen Tagen und mehr als 5 Jahre später an mich herangetragen wurde.

    Am 14.9.2021 habe ich von einem deutschen Inkassounternehmen in Köln (ETI Experts GmbH) eine Zahlungsaufforderung über EUR 473 zu einer angeblich offenen Forderung der lokalen italienischen Polizeibehörde in Lucca (Toskana) über EUR 403 wg. eines Verkehrsvergehens („Zugang in einer Fußgängerzone […] ohne Erlaubnis“) vom 02.08.2016 erhalten. Das Inkassounternehmen weist in seinem Schreiben u.a. auf das italienische Recht und eine Verjährungsfrist von 5 Jahren hin. Zugleich führt ETI Experts in ihrem Schreiben an, dass mich zuvor schon ein von der lokalen Polizei in Lucca beauftragter Dienstleister (SAFETY 21 S.P.A.) zu diesem Sachverhalt angeblich angeschrieben hätte, jedoch keinen Zahlungseingang in der Angelegenheit feststellen konnte. Die Zahlungsaufforderung von ETI über EUR 473 soll ich bis 23.09.2021 begleichen, ansonsten droht mir ETI mit Belangung durch den italienischen Staat bei der nächsten Einreise nach Italien, wo auch direkt vollstreckt werden könne.

    Ich kann dazu nur feststellen, dass ich von dem mir zur Last gelegten Vergehen nichts weiß und von dem genannten Dienstleister SAFETY 21 auch noch nie gehört habe, geschweige denn je zu dem genannten Vergehen je angeschrieben worden bin. Ich bin zwar tatsächlich zu dem genannten Zeitpunkt in Lucca im Urlaub gewesen und habe dort wg. Falschparkens einen Strafzettel erhalten. Diesen habe ich jedoch damals aufgrund der noch nicht abgelaufenen Verjährungsfrist (12 Monate) im August 2017 in voller Höhe (EUR 133) beglichen.

    Mir ist angesichts der geschilderten Umstände nicht klar, warum ETI nach offensichtlicher Fristüberschreitung (Vollstreckungsverjährung, mehr als 5 Jahre nach dem Datum des angeführten Vergehens) überhaupt mit dieser nicht belegten Forderung an mich herantritt und ernsthaft erwartet, dass ich diese abstruse Forderung zzgl. Inkassokosten (EUR 70) begleiche.

    Meine Frage in die Runde ist daher, ob ich unter Berücksichtigung der einschlägigen italienischen Verjährungsfristen (Verfolgung – 1 Jahr; Vollstreckung – 5 Jahre) rechtlich verpflichtet bin, diese Zahlungsaufforderung zu begleichen. Nach meinem Verständnis gibt es dafür keine gültige Rechtsgrundlage mehr, da beide Fristen deutlich überschritten und abgelaufen sind.

    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen (auch mit EIT) gemacht und kann mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen.

    Vielen Dank vorab!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Oktober 2021 um 12:32

      Hallo Christopher B.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie über die Rechtslage informieren und Sie darüber aufklären, ob der Verstoß jetzt noch Folgen hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Inge
    Am 1. September 2021 um 16:34

    Wir haben heute am 01.09.2021 mit der Post eine Inkasso-Zahlungsaufforderung bekommen, und zwar wären wir am 09.08.2016!!! die Strecke Vedano Olona – Interc A6/A60 und Interc A8/A60 – Vedano Olona gefahren und hätten die dafür angefallene Maut von 2 x EUR 1,02 = EUR 2,04 nicht bezahlt. Erstens war uns nicht bewußt, dass hier Maut zu zahlen ist und zweitens ist das über fünf Jahre !!! her. Wir haben bis dato nie eine Zahlungsaufforderung erhalten und nun sollen wir EUR 11,89 zahlen, die eigentliche Mautgebühr beträgt EUR 2,04 und die Eintreibungskosten betragen EUR 9,06.
    Das ist ja wohl der Gipfel der Dreistigkeit. Ohne das wir je etwas in der Sache erhalten haben, haben wir nun heute, nach über fünf Jahren wie aus heiterem Himmel, vom Inkassobüro Nivi Spa die oben erwähnte auf den 05.08.2021 datierte erst mit heutigem Datum eingegangene Zahlungsaufforderung erhalten.
    Schon aus prinzipiellen Gründen möchten wir diese nicht zahlen, so etwas ist eingach mur unverschämt und nicht akzeptabel.
    Wir wissen aber nicht, ob wir hier noch Einspruch einlegen müssen oder einfach nicht darauf reagieren. Kann uns hierzu jemand antworten, das wäre freundlich.

  3. Achim
    Am 23. Februar 2021 um 15:38

    Hab mir das Gesetz durchgelesen. Die Verjährungsfrist beginnt danach 360 Tage nach der „accertamente“, das wird meist mit Ermittlung und nicht mit Tatzeitpunkt übersetzt. Wieso sind Sie so sicher, dass der Tatzeitpunkt ausschlaggebend ist?

  4. M. T.
    Am 7. Dezember 2020 um 17:34

    Hallo zusammen,

    wie gehe ich am besten weiter vor? Ich hab heute eine Zahlungsaufforderung von der Comune di Milano bekommen über das Unternehmen Nivi S.p.A. (Outsourcing Partner) bekommen, dass ich bitte eine Strafe wegen Fahrzeugführung in eine Verkehrsbegrenzte Zone (Bereich C) ohne zu bezahlen, bekommen.

    Das Ganze ist 4 Jahre her lol Wie verhalte ich mich idealerweise, damit ich ohne viel Aufwand aus der Nummer raus kommen?

    Das Ganze sollte ja schon lange verjährt sein, wenn ich mich nicht irre. Was muss ich tun – Widerspruch einlegen oder mich einfach schlafen legen?

    Besten Dank und Grüße
    MT

  5. Martina
    Am 23. November 2020 um 0:53

    Hallo,
    wir haben auch eine Zahlungsaufforderung erhalten, da wir in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren sein sollen. Das Vergehen fand am 3. September 2019 statt. Am 20. Oktober 2020 ging das Schreiben aus Sardinien, bzw der Deutschen Bundesbehörde, bei uns ein. Die Frist von 360 Tagen ist ja eigentlich somit vorbei. Wie verhält man sich nun richtig. Die Fristen zur Zahlung, 5 Tage ohne Aufschlag, …., sind recht kurz.

  6. Delaflota
    Am 13. November 2020 um 17:00

    Ich hab heute (13.11.2020) eine Erinnerung bekommen, dass ich im April 2017 die Geschwindigkeit um 6kmh überschritten hatte in Florenz (gemessen 81, erlaubt 70 , minus Toleranz). Sie behaupten, dass ich am 24.07.2017 eine Zahlungsaufforderung bekam, auf die ich nicht reagiert habe.
    Ich hab aber keine bekommen. Ich sehe mir alles an. Das sieht auch keinesfalls eindeutig wie Werbung aus. Höchstens dann werfe ich es weg.
    Jetzt soll ich 144,72€ zahlen. Sie sagen aber auch nicht wie viel es im Normalfall gewesen wäre…
    Verfasst war das Schreiben auf Deutsch.
    Kann ich dann bei der nächsten Reise in Italien mit dem selben PKW Probleme bekommen?

  7. Donald
    Am 22. Oktober 2020 um 15:53

    Heute ging ein Strafzettel auf Deutsch ein von einer Behoerde in Florenz
    26 km zu schnell auf einer Strasse bei Venedig, 116 Euro
    Tatzeit 17.6.2017
    Die Maske ist Deutsch, erlaubt sogar einen Widerspruch mit einigen Tuecken, kein Hinweis darauf, dass auf Italienisch geschrieben werden muesse.
    Mal sehen ob die ueberhaupt reagieren.
    werde weiter berichten.

  8. Tom
    Am 13. Oktober 2020 um 14:43

    Hallo,
    ich habe heute, 13.10.2020 ein „Feststellkungsprotokoll bei Verstössen gegen die Straßenverkehrsverordnung“ erhalten.
    am 07.11.2019 in den Räumen der Gemeindepolizeistelle festgestellt.
    der Verstoß wurde am 22.07.2019 begangen – 36km/h zu schnelle bei 50kh/h 144€/196€ oder 370€

    die Verfolgungsverjährung von 360 Tagen ist doch bereits abgelaufen – muss ich bezahlen oder brauche ich einen Anwalt bzw muss ich Einspruch einlegen oder reicht es den Bescheid zu ignorieren?!?

    Vielen Dank
    MfG

  9. Alavi
    Am 5. September 2020 um 6:41

    Hallo,

    ich war Ende Juni 2019 in Italien.

    Auch ich habe Strafzetteln/Busgeldbescheide (Art.7 Fußgängerzone oder unberechtigtem Fahrzeug) erhalten, jedoch einen erst nach 14 Monaten.
    Problem, die Behörden hätten mir angeblich bereits im Februar 2019 einen Anhörungsbehörden Per Nachweis (Sendungsnummer) geschickt.
    Den Brief hätte ich innerhalb 7 Tagen bei der Post abholen sollen. Leider haben wir die Benachrichtigungskarte erst nach 2 Wochen bemerkt, sodass der Brief wieder an dem Absender zurück ging.

    Meine Frage:
    Fand jetzt eine Unterbrechung bezüglich Verjährung statt oder hat sich die das Thema für mich erledigt, da ich eigentlich nicht wusste was mich bei der Post erwartet.

    Bräuchte dringend einen Rat zwecks Zahlung, da sich das Bußgeld dauernd erhöht.
    Laut Anwalt sollte man in meinem Fall zwar zahlen, möchte dennoch euren Rat dazu wissen.

    PS. Kann nur jedem Raten, innerhalb der Städte mit Bus, Bahn, Taxi zu fahren… (8 Strafzettel innerhalb 3 Wochen nur wegen Fußgängerzonen wegen mangelnder Beschilderung in Rom, Florenz, Pisa und Neapel…) ist nicht gerade wenig und das jedes Mal mit hohen dreistelligen Beträgen).

  10. Frank
    Am 10. August 2020 um 0:16

    Hallo. Ich habe jetzt Post aus Italien bekommen das ich in 2017 in einer Verkehrs beruhigten Zone in Florenz gefahren bin. Ich hätte einen Bescheid und eine Mahnung bekommen. Beides ist bei uns aber leider nicht angekommen. Jetzt möchte eine Inkasso Büro 295 Euro dafür haben. Habe ich irgend welche Chancen?

  11. M.
    Am 23. Juli 2020 um 11:57

    Hi,

    mein Strafzettel / Info kam nach den 360 Tagen. Also habe ich Einspruch eingelegt. Als Antwort kam dann von der italienischen Polizei, dass durch Covid es eine Verlängerung von 3 Monaten in der Verfolgungsfrist gäbe. Ist da was bekannt?
    Sehr schwer hier einen Anwalt auf die schnelle zu finden. Im zweifel werde ich wohl bezahlen, da nur 5 Tage Zeit für die 30%ige Ermässigung.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2020 um 15:08

      Hallo M.,

      zu Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie in anderen EU-Ländern können wir leider keine Auskunft geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Florian
    Am 22. Juni 2020 um 13:00

    Hallo,
    ich habe zunächst nach etwa 8 Monaten eine Art Anhörungsbogen zur Geschwindigkeitsübertretung (5 km/h ) erhalten.
    Diesen habe ich kurz vor Ablauf der gesetzten Frist zurückgeschickt.
    Erst jetzt, etwa 20 Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung ist mir der Bußgeldbescheid zugestellt worden.
    Fällt das damit unter die Verjährung oder ist die Zustellung des ersten Schreiben hier entscheidend?
    Grüße
    Florian

  13. Albert
    Am 27. Mai 2020 um 18:49

    Hallo

    Ich hab heute zwei straf Zettel bekommen zur Verjährung hätte es noch 5 Tage gebraucht also sind 355 Tage vorbei kann ich dagegen nichts machen anscheinen war ich innerhalb 2 Stunden 2 mal in der Flaschen Zone und sie wollen einfach 208€

  14. An_A
    Am 4. Mai 2020 um 13:27

    Hallo Nebl B.,

    ich habe genau das gleiche Problem, außer der Laufzeiten, da es schon 1 Jahr und 7 Monaten (03.09.2018 – 20.04.2020) hin ist. Am Ende des Schreiben steht: „die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheides dar, und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch infolge zu erheben“. Wer hat schon mal Erfahrung damit gehabt?
    Bitte um Info, danke im Voraus.

  15. Nebl B.
    Am 16. Februar 2020 um 15:44

    Haben am 15.2.2020 eine Zahlungsaufforderung aus Olbia bekommen, Wir seien am 30.9.2018 !! in eine verkehrsberuhigte Zone ohne Genehmigung eingefahren. Das Navi über google hatte uns geleitet ohne Hinweis.
    Das Schreiben sieht auch irgendwie komisch aus, kann da was nicht stimmen? Gibt es hierzu Erfahrungen mit Gaunern? Ist das nicht längst verjährt nach über fast 1,5 Jahren?
    Bitte Info, danke.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar