Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?
Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.

Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“

In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.

FAQ: Strafzettel aus Italien

Wann droht ein Strafzettel aus Italien?

Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.

Muss ich den Strafzettel aus Italien bezahlen?

Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.

Kann ein Bußgeldbescheid aus Italien in Deutschland vollstreckt werden?

Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.

Das italienische Straßenverkehrsgesetz

Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Gesetzesgrundlage für den Bußgeldbescheid aus Italien und dessen Vollstreckung bildet die „Codice della Strada“. Dies ist die italienische Bezeichnung für die Straßenverkehrsordnung. Diese legt genau fest, wann in Italien ein Strafzettel ausgestellt wird.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.

Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.

Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen

Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.

Werden Sie also direkt mit dem Verstoß und dem Bußgeld in Italien konfrontiert, ist es ratsam, den geforderten Betrag sofort zu zahlen.

Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?

Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?

Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Haben Sie also aus Italien einen Bußgeldbescheid erhalten, beispielsweise weil Sie dort eine rote Ampel überfahren haben, so sind Sie dazu verpflichtet, die geforderte Summe zu begleichen. Ein in Italien angeordnetes Fahrverbot ist hingegen nur dort wirkam. In Deutschland dürfen Betroffene dennoch Auto fahren.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.

Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.

Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (447 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

188 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Yvonne S
    Am 2. Dezember 2021 um 9:54

    Hallo!
    Ich habe am 15.02.21 ein Protokoll mit einer Strafe der Übertretung vom 07.09.2020 erhalten.
    Darin steht innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung des Protokolls 118,10 zu zahlen sind. Ich habe die Strafe am selben Tag überwiesen.
    Nun mit November 2021 kommt eine Nachforderung von einem Inkassobüro von über 500 Euro, über den Gesamtbetrag, der fällig wäre, wenn ich nicht bezahlt hätte.
    An welche Rechtsberatung kann ich mich wenden? Wie finde ich jemanden, der sich mit solchen Dingen auskennt?

  2. Franz N.
    Am 16. November 2021 um 13:22

    Hallo miteinander,

    mir wurde gestern per Einschreiben eine Geschwindigkeitsübertretung in Italien zugestellt. Übertretung von 12,9 km/h, Problem dass wir mit unserem Wohnanhänger geblitzt wurden. Somit kommt ein Bußgeld von 260 € auf uns zu, das innerhalb von 6 Tagen beglichen werden muss. Mal abgesehen davon, dass dies natürlich Wucher ist, wir diesen Betrag aber natürlich überweisen, waren noch 2 Fragebögen angehängt. Hier muss ich innerhalb 60 Tagen Informationen zu Lenker, Halter, Führerscheinnummer und Zulassungsnummer ausfüllen und wieder zurückschicken. Nun meine Frage:
    Wie sicher ist die Zusendung meiner persönlichen Daten bei den italienischen Behörden? Macht es Sinn, den Brief per Einschreiben zu schicken, dass ich eine Bestätigung zur Übernahme habe?
    Zudem steht bei einem Fragebogen mit dabei, dass dieser Verstoß einen ‚Punkteabzug beim Führerschein (03 Punkte) des solidarischen Haftbares/Fahrzeughalters‘ verursacht…..mal ganz davon abgesehen, dass manche Formulierungen sehr irreführend sind und nicht richtig übersetzt wurden, was bedeutet dies? Bekomme ich nun 3 Punkte? Ich kenn mich nimmer aus.

    Vielleicht kann mir jemand helfen, hab auch schon bereits beim KBA angerufen, hier darf und kann mir niemand helfen, da hier die Zuständigkeit endet…aber einen Anwalt will ich auch nicht unbedingt einschalten.

    Vielen Dank im Vorfeld für Eure Antworten, Gruß Franz

  3. Philipp T
    Am 8. November 2021 um 12:56

    Guten Morgen,

    ich habe ein Schreiben mit einem Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten (68,88 Euro) inkl. Verfahrensgebühren. welche nach 5 Tage sich erhöht bis zu einer max. Gebühr von 178,00 Euro.
    Begründung: Auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren, wie von den entsprechenden Verkehrszeichen vorgegeben.

    Wir sind auf der Straße gefahren um zu einem Parkhaus zugelangen.

    Das beauftrage Unternehmer der Stadt Florenz ist Safety21 S.p.A Italien.

    Was kann hier getan werden und muss der Strafzettel bezahlt werden ? Bilder liegen keine Vor auf der genannte internetseite (info.myfines.it)

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Vielen Dank

    • Marion
      Am 30. November 2024 um 21:28

      Hallöchen.
      Exakt das Gleiche habe ich heute auch per Einschreiben erhalten… Mir kommt das alles sehr suspekt vor und ich rege mich schon den ganzen Tag auf. Ich war am 27.3.24 in Florenz (alles ordnungsgemäß), die „Tat“ festgestellt wurde am 17.4.24 – ääääh???? Foto gibt es keins.
      Was habt ihr gemacht bzw. wie ist es ausgegangen?
      Grüße,
      Marion

    • Fabian
      Am 4. Juli 2023 um 12:39

      Guten Morgen Philipp T,

      wie hat sich das Ganze bei Ihnen entwickelt? Ich habe ebenfalls in Florenz über die selbe Höhe mit selben Betrag einen Verstoß bekommen, jedoch war ich bei Zustellung im Urlaub und habe nichts davon gewusst, bis es sich auf 176,78 EUR erhöht hat. Ich habe ein ticket aufgemacht, das jetzt >1 Monat unbearbeitet war, habe allerdings eine neue Mailadresse und jetzt die Log-In Daten nicht mehr.

      Wäre super wenn du mir antworten könntest.

      Liebe Grüße
      Fabian

    • Valentin
      Am 9. Mai 2023 um 11:28

      Habe eben auch einen eingeschriebenen Brief aus Schiedam erhalten.
      Das beauftrage Unternehmen der Comune die Fierenze Polizia Municipale ist die Safety21.

      Ort, Datum stimmt. (5. August 2022 – nach dem Restaurantbesuch)
      Das Delikt kann auch stimmen.
      Begründung: Auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren, wie von den entsprechenden Verkehrszeichen vorgegeben.
      Das war an der VIA DELLA SCALA
      68.25 Euro wollen sie von mir innert 5 Tagen.

      Wenn ich mir den Brief anschaue ist die Unterschrift und auch das Logo recht verpixelt. Mich würde es aber nicht erstaunen, wenn das in Italien nicht besser funktioniert. Könnte einen Fake sein, aber eben auch nicht.

      Da ich keine Lust habe das doppelte zu bezahlen werde ich die Rechnung nun bezahlen. Aber ich lasse das noch mit dem Rechtsschutz klären.

      • Gerecke
        Am 21. November 2024 um 20:49

        Bei mir auch Strafbescheid aus Holland wg Via Scala. Steht nicht mal Florenz drauf, aber online Bild von meinem Kennzeichen. Widerspruch nur auf italienisch möglich. Weiss nicht, ob ich zahlen soll.

    • Paul H
      Am 18. Januar 2023 um 14:22

      Guten Tag,

      wir haben auch zwei Bußgeldbescheide über jeweils 68,88 bekommen (aus dem März 22), die sich mittlerweile auf 178 Euro erhöht haben.
      Deshalb die Frage, wie sie weiter damit umgegangen sind?

      Wir wollten eben bezahlen, jedoch funktioniert die Anmeldung mittlerweile nicht mehr, das zweite Schreiben kam vor 12 Tagen.

      Viele Grüße und vielen Dank!

    • Hellge
      Am 18. Juni 2022 um 13:50

      Hallo Philipp,
      ich habe von meiner Autovermietung das selbe Schreiben erhalten. Gibt es schon etwas neues zu diesem Fall. Ich habe gelesen, dass ein Inkassoverfahren von Italien in Deutschland möglich ist, aber erst ab einem Bußgeld >70 EUR.

      Danke und Grüße!

    • Erassinery
      Am 13. Juni 2022 um 11:43

      Guten Tag Philipp

      Bei mir genau das Gleiche! Hast du den gesamten Betrag überwiesen?

      Beste Grüsse, Eassinery

    • Susanne K
      Am 23. Februar 2022 um 19:51

      Hallo Philipp,
      mir ist es genauso ergangen…selber Strafzettel (68.88€, gleiches Verschulden, ebenfalls von Info.myfines.it). Die Internetseite wird mir als unsicher angezeigt. Welche Erfahrung haben Sie hiermit gemacht?
      Lg und vielen Dank!

      • Franz
        Am 1. März 2022 um 20:04

        Hallo Susanne,

        habe vor ein paar Tagen ebenfalls den genau gleichen Bescheid bekommen. Florenz, 68,88 Euro, auch info.myfines.it. Haben Sie die Strafe bezahlt? Hat das Herunterladen des Fotos funktioniert?

        Danke und Liebe Grüße!

        • Johannes
          Am 8. März 2022 um 9:16

          Habe vor ein paar Tagen dasselbe schreiben bekommen.
          Gegen was soll man denn verstoßen haben?
          Haben Sie es inzwischen bezahlt? Brief kam auch per normaler Post.

          • Thomas
            Am 30. März 2023 um 11:03

            Hallo Johannes,

            wie bist du da vorgegangen?

            LG Thomas

          • Anja
            Am 28. Juli 2022 um 19:08

            Hallo zusammen,
            auch wir haben genau das gleiche Schreiben erhalten – direkt zwei mal.
            Wir haben nun festgestellt, dass der Bußgeldbescheid vor einigen Monaten per Einschreiben an uns gesandt wurde. Auf diesem war aber in keinster Weise erkenntlich, dass es sich um ein Schreiben aus Italien handelt – sondern es sah so aus, als würde es aus den Niederlanden kommen (auf dem Umschlag war NL gedruckt mit einer Krone). Deshalb wurde das Einschreiben abgelehnt, weil wir keinerlei Bezug dazu haben oder hatten. Darauf hin ist nichts passiert bis jetzt, als eben die Zahlungsaufforderung von insgesamt 350€ kam. Eine Lösung haben wir noch nicht, wenden uns aber nun mal an die E-Mail-Adresse aus dem Schreiben und erklären, dass wegen des NL-Bezugs das Einschreiben verständlicherweise abgelehnt wurde.
            Falls jemand ein anderes Update hat wäre ich sehr dankbar um Tipps.
            Viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. Februar 2022 um 11:29

      Hallo Philipp T.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für italienisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Sandra
    Am 5. November 2021 um 8:38

    Ich habe einen Strafzettel aus Italien erhalten. Laut dem Zettel ist der Tag der Übertretung am 02.08.2020 wiederum das Feststellungsdatum am 26.03.2021. Nach welchem Datum richte ich mich hinsichtlich der Verjährung?

  5. Paul v R
    Am 26. Oktober 2021 um 22:07

    Hallo,

    Kann jemand mir erzählen was zu tun ist als Fahrradfahrer in Italien, wenn das Schild „Ende geteilte Fahrrad und Fußgängerweg“ an einer Kreuzung steht wo Verkehr von Rechts Vorfahrt geben muss?

    Uns wurde gesagt das man als Fahrradfahrer absteigen muss, den Zebrastreifen nutzen muss um die Straße zu überqueren, um demnächst dann wieder an der anderen Seite der Straße auf das Fahrrad aufzusteigen um weiter zu fahren. Stimmt das?

    Mfg, Paul.

  6. Hannes A
    Am 8. Oktober 2021 um 8:26

    Hallo!

    Ich habe heute einen Bescheid von meinem Mietwagenverleih von Sardinien erhalten.
    Darauf werden €45,- für den Aufwand seitens Verleiher berechnet. Ist in Ordnung.
    Dann steht dabei: Im Anhang ist die Strafe der örtlichen Kommune zu finden. Diese soll ich aber nicht einzahlen, da diese erneut mit den Fahrerangaben an meine angegebene Adresse (beim Verleiher) verschickt werden.
    Im Anhang, wo ich die Strafe sehe stehen aber 2x Beträge. 1. Betrag 130,- wenn ich innerhalb von 5 Tagen zahle. 2. Betrag 180,- wenn ich innerhalb von 60Tagen zahle. Was soll ich tun? Wenn ich warte bis der neue Brief kommt, vergehen sicher mehr als 5 Tage und habe ich dann noch anspruch den kleineren Betrag zu zahlen. Hat hier jemand erfahrung?
    Lg

    • Chris W
      Am 11. Mai 2023 um 0:26

      Hallo Hannes, wie ist es ausgegangen? Ich habe heut auch ein Schreiben von der Autovermietung bekommen, welches vor fast fast 2 monaten von der Mailandischen Polizei ausgestellt wurde.
      zuerst
      innerhalb 5 Tage Zahlbar Strafe von 69€
      zahlbar bis 60 Tage von 89€

      Bin am Flughafen Mailand Milante in der Bus und Taxi Spur gefahren, statt auf der Arival Spur. Um den Mietwagen zurück zu geben muss man leider erst nach dem Kreisverkehr die Services Spur nutzen. Nicht schon am Anfang… jedenfalls fehlen mir auch die richtigen Bankdaten zum Überweisen.

      Sixt hat zusätzlich noch 30,50€ Bearbeitungs Gebühr veranschlagt. das ganze ist mir zwei Mal passiert.

      Also schon ne Frechheit das Sixt sich so wenig Zeit lässt und dafür noch Bearbeitungsgebühr verlangt. Ich soll laut Sixt auch warten bis ich ein Schreiben erhalte was an mich gesendet wird. Das kommt dann sicher auch nicht innerhalb der 60Tage Frist.

      Einen Anwalt einschalten, bringt das was außer noch mehr kosten, nerven und wer weiß wie lange das sich hinzieht.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2021 um 10:42

      Hallo Hannes A.,

      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich bei den italienischen Behörden melden oder einen Anwalt mit Spezialisierung auf italienischen Verkehrsrecht aufsuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. marion
    Am 20. September 2021 um 11:54

    Hallo,
    habe einen Strafzettel für verkehrtes Parken über 29,40 € in Forte dei Marmi bekommen. Die Iban die darauf steht ist nicht ok, die BIC fehlt.
    Also nicht überweisbar. Die Bank kann BIC nicht ermittel! Ein QR ist vorhanden. Ich kann das allerdings nicht.
    Muss ich mich mit dem Polizeitrevier in verbindung setzen oder fällt das unter die 70€ grenze.
    VG MArion

    • Stefan
      Am 5. Juni 2024 um 15:13

      Hallo Marion, hast du das dann gezahlt? Wenn nein, kam dann nochmal was ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2021 um 11:15

      Hallo Marion,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Bahia S
    Am 17. September 2021 um 12:20

    Ich hatte einen Strafzettel wegen eines fehlenden Parkscheins an der Windschutzscheibe in Pisa/ Italien. Auf dem Strafzettel (nur auf italienisch) kann ich keine Bankverbindung finden. Bekomme ich einen Bussgeldbescheid mit Bankdaten zugeschickt? Oder wie kann ich das Bussgeld bezahlen? Ich hatte schon zwei mal mit ausländischen Strafzetteln zu tun (Kroatien und Frankreich), bei denen es Unklarheiten bei der Überweisung gab. Das drastisch erhöhte Bussgeld möchte ich nicht noch einmal erleben…

    • Günter
      Am 30. August 2024 um 10:37

      Ich habe aktuell das gleiche Problem. Strafzettel für 29,40 natürlich unbegründet, alle anderen hatten keinen oben, egal… QR Code sind angeführt aber keine IBAN…. ich habe jetzt mal über die Gemeinde und der dortigen Polizei geschrieben, ich hoffe, dass die antworten und ich zahlen darf… weil das Theater brauche ich nicht, dass ich wegen Falschparken für eine Stunde 150.- zahlen muss…. wie hast du das Problem gelöst?

      Gruß Günter

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. September 2021 um 12:42

      Hallo Bahia S.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder an eine zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. G.Hein
    Am 19. April 2021 um 10:30

    Hallo Redaktion,
    wozu betreiben Sie diese Seite eigendlich wenn Sie sowieso nur immer auf einen RA verweisen ?
    Hier gibt es keinen Informationswert.

  10. Gerd
    Am 11. April 2021 um 12:42

    Aus eigener wirklich sehr negativer Erfahrung mit ZTL-Zone und mir nicht zugestellten Bussgeldbescheid Florenz aus 2017 kann ich allen nur den guten tip geben:
    Fahrt nicht mehr nach ?? dann merken ital. Gemeinden und Städte wenn keine Einnahmen
    Von deutschen Touristen mehr kommen erledigt sich vieles von selbst! (entfernt von der Redaktion)

    • Ina
      Am 25. August 2022 um 21:33

      Lieber Gerd, auch wir haben Post aus Florenz bekommen. Angeblich zwei Verstöße innerhalb von 11 Minuten. Wie bist du vorgegangen und was hättest du im Nachgang anders gemacht? Liebe Grüße Ina Allge.

  11. leonardo n
    Am 4. Dezember 2020 um 12:32

    „Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden“.

    Brief von Inkassounternehmen? nicht zahlen.

  12. Stefan
    Am 25. November 2020 um 18:20

    Hallo,

    wir haben heute einen Bußgeldbescheid zu unserem Italien Urlaub von August 2020 erhalten – 46,20 €. Müssen wir dies bezahlen? Lt. der oben stehenden Informationen können Bußgelder ja erst ab 70€ eingetrieben werden..

  13. Emiljano
    Am 30. Oktober 2020 um 19:39

    Hallo,

    wir sind am 07.09.2019 in einer Fußgängerzone in Bologna Italien rumgefahren. Am 03.03.2020 kam ein Einschreiben, vermutlich mit dem Bußgeldbescheid. Weil wir aufgrund Corona im Ausland „gefangen“ waren, konnten wir das Einschreiben bei der Post nicht abholen. Am 29.10.2020 kam jetzt eine Zahlungserinnerung mit € 197,-, vermutlich wesentlich höher wie die Ursprungsstrafe.

    Muss ich die Erhöhte Strafe zahlen, auch wenn ich nachweislich den ersten Brief nicht erhalten habe?

    Soll ich einfach die Ursprungsstrafe überweisen? Wo bekomme ich raus, wie hoch diese war?

  14. Falk H
    Am 19. Oktober 2020 um 13:20

    Hallo,

    Ich habe einen Straffzettel aus Italien erhalten. Mich interessiert, ob dieser verjährt ist oder nicht. Wir waren mit einem in Deutschland angemieteten Auto in Italien unterwegs. Normalerweise muss ein Straffzettel innerhalb von 360 zugestellt sein. In unserer Situation kontaktierten die italienischen Behörden unsere Autovermietung zur Identitätsfeststellung. Das geschah innerhalb der 360 Tage Frist. Wir erhielten den Straffzettel jedoch erst nach 360 Tagen… das Ausstellungsdatum auf unserem Straffzettel befindet sich ebenfalls außerhalb der 360 Tage. Ich hätte gern gewußt, ob die Verjährungsfrist eingetreten ist oder nicht?

    Vielen Dank!
    MfG

  15. Ramona
    Am 5. Oktober 2020 um 12:48

    Hallo ,.

    alle Fragen hier nach der Verjährungsfrist. Und keiner bekommt eine Aussage kräftig Antwort ,sondern immer nur ( Rechtsanwalt ) einschalten.
    Ich Frage mich die ganze Zeit wofür ist den diese Seite aufgebaut wenn man keine Auskunft auf das Anliegen hat was viele hier reinschreiben. Sondern immer wieder diese Antwort schalten sie einen Anwalt ein. Das bringt und ja auch nicht viel da wir wenn wir einen Anwalt einschalten auch dafür noch bezahlen müssen und das Bußgeld aber im Endeffekt weniger ist. Also bitte warum kann man den netten Menschen hier keine konkrete Antwort mitteilen ausser immer das gleich ,schalten sie einen Anwalt ein.
    Würden uns freuen wenn wir etwas positives von Ihnen erhalten. Da es uns genauso wie vielen hier geht . Verjährungsfrist , Zustellungsfrist und Zahlungsfrist.
    Ohne eine Anwalt einzuschalten.
    Nette Grüße Ramona

Verfassen Sie einen neuen Kommentar