Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.
Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“
In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel aus Italien
Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.
Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.
Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.
Das italienische Straßenverkehrsgesetz
Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.
Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.
Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen
Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.
Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?
Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?
Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.
Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.
Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.
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ich habe am 11.09.2020 einen Mahnbescheid aus Bologna von einer RA-Kanzlei aus Florenz erhalten wg.: „Zugang ohne Erlaubnis in beschränkter Verkehrszone oder in Fußgängerzone“. Datum der Übertretung 15.04.2017. Einen Strafzettel oder Bußgeldbescheid habe ich vorher nicht erhalten.
Ist das korrekt? Oder ist das schon längst verjährt? Sollte ich bezahlen?
Hallo!
Ich habe am Passo di Giau 2 Radarstrafen innerhalb 10 Minuten beim Bergabfahren bekommen. Auf dieser Straße sind 2 Radarboxen installiert und die Tafel mit 50 ist versteckt im Ort aufgestellt. Also Abzocke. Meine Frage, bei Tatbeständen hängen zusammen, normalerweise in Deutschland/Österreich zahl man nur 1x. Wie ist hier das italienische Recht – ist das genauso?
Danke
LG Varatom
Hallo,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die Behörden in Italien.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
kann man sich bei einem strafzettel aus italien auch darauf berufen nicht selbst gefahren zu sein ? wie z.b. in österreich wo dann eine strafe fürs nichtauskunftgeben des fahrers ersatzweise in kraft tritt,die in deutschland jedoch nicht vollstreckt werden kann ?
Hallo,
bin gestern auf der Autobahn in Italien unterwegs gewesen und habe mich bei der Mautstation aus Versehen bei der Telepass Station eingeordnet. Allerdings musste ich zu der Mautstation für Kartenzahlung und bin daraufhin rückwärts aus dieser Maustation rausgefahren und zu der anderen rum gefahren weil ich ansonsten nicht weiterfahren hätte können.
Muss ich jetzt mit einem Bußgeldbescheid oder ähnlichem rechnen?
Danke und viele Grüße
Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung des Inkasso-Unternehmens ETI experts aus Köln erhalten:
– Kein EINSCHREIBEN, sondern normale Post
– am 28.08.2016 (also vor 4 Jahren!) in eine verkehrsberuhigte Zone in Pisa (Via Roma) gefahren
– Gesamtforderung 459,80EUR (!!!), die sich zusammensetzt aus 389,60 EUR Strafe und 140,40 EUR (= 36% Aufschlag!) Inkasso-Forderung
– Der Auftraggeber von ETI (SAFETY SPA PISA) hat mich scheinbar angeschrieben und keine Antwort erhalten.
ICH HABE IN DEN LETZTEN 4 JAHREN KEINERLEI SCHREIBEN ERHALTEN !
– Zahlungsfrist: 7 Tage, (normalerweise 60 Tage), keine Einspruchsfrist aufgeführt
– Verjährungsfrist 5 Jahre
Frage:
1. Für dieses Vergehen werden in Italien laut Katalog 80-120 EUR verlangt, aber nicht 389,-EUR
2. Sind diese Beträge nicht Abzocke?
3. Ist ein deutsches Inkasso- Unternehmen zur Eintreibung aus Italien überhaupt berechtig? Habe gelesen, dass dies nur bei PRIVATEN Mautbetreibern geht
Besten Dank für die Antwort,
Hans
Hast du eine Antwort erhalten?
Ich habe auch Post von ETI aus Köln bekommen.
Wie ist es ausgegangen?
Marc
Ich habe auch so ein Schreiben erhalten und habe Widerspruch eingelegt. Mal schauen, was rauskommt.
Hallo,
Habe vor 2 Tagen zwei Mahnbescheide aus Italien von einer Italienischen Anwaltskanzlei erhalten. Die Höhe der Bescheide sind ca. 205 € (+50 € Bearbeitungsgebühr Anwalt) + 200 € (weitere 50 € Bearbeitungsgebühr).
Das Verkehrsdelikt geschah am 03.08.2016.
Ich habe das Schreiben mit den Bußgeldern 1 Jahr später nie erhalten und jetzt soll ich sämtliche Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Soll ich die Strafen bezahlen obwohl ich nie die vorausgegangenen Bescheide erhalten habe?
HALLO,
Ich habe 2018 eine Forderung eines Inkasso Unternehmens bekommen, die sich auf ein angebliches Vergehen aus dem Jahr 2015 bezieht. Ein Strafzettel der italienischen Behörde ist mir nicht zugegangen.
Mit dem Hinweis darauf das keine Postzustellungsurkunde über die Zustellung des eigentlichen Strafzettel vorliegt, hielt ich die Sache für erledigt. Jetzt habe ich erneut Post eines anderen Inkasso Unternehmens über die selbe Tat von 2015 erhalten. Angeblich habe ich eine Busspur benutzt.
Ich werde aufgrund der mehr als fragwürdigen Schreiben nicht zahlen.
Ich hatte bei einer Reise nach Südtirol den Fahrzeugschein vergessen, sondern nur die Kopie dabei.
Bei einer Verkehrskontrolle bezahlte ich dafür knapp 40 Euro. Was ich nicht wusste, damit war die Sache nicht erledigt, sondern ich hätte die Kopie noch einmal an die Polizei per Post senden müssen. Dumm gelaufen.
2 Monate später erhielt ich einen Strafbefehl mit den Summen 301 bis 867 Euro.
Widerspruch beim Regierungskommissariat wurde eingelegt, aber abgelehnt.
Nun Widerspruch beim Friedensrichter, wobei ich hier mit 42 Euro Gerichtskosten in Vorleistung gehe.
Nach Südtirol fahre ich vorerst nicht mehr.
Hallo Leute,
hört bitte unnötige Fragen zu stellen. Das hier ist keine Rechtsberatung (wurde auch oft genug gesagt). Nutzt diese Plattform lieber den anderen Eure Erfahrungen mitzuteilen (anstatt immer was zu fordern). Wie habt Ihre die Sache erledigt? Habt Ihr einen Zahlungsbefehl erhalten? Die Zahlung verweigert? Was ist dann passiert?
Danke!
Marco
Ich habe heute auch ein nettes Schreiben der italienischen Gemeinde Piove di Sacco erhalten, mit der Aufforderung, eine nicht unerhebliche Summe wegen zu schnellem Fahren zu bezahlen. Das hab ich auch getan, ich will ja nichts abstreiten. Nun meine Frage, das Vorhaltungsprotokoll, in dem Fahrer und Halter abgefragt werden, muß ich das zwingend ausfüllen und dahin senden, oder kann ich das nach Zahlung der Strafe ignorieren?Italienische Punkte haben doch keinen Einfluß auf das deutsche Punktesystem, oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus
Guten Tag,
wir waren mit dem Auto in Italien von 10.09.2019 bis 20.09.2019 und in Dezember habe ich ein Strafzettel – Zugang in beschränkter Fußgängerzone EUR 94,70. Bin zu Polizei gegangen und die können mir nicht viel weiterhelfen. Erstmal dachten die dass es sich um ein Betrug handelte dass der Brief aus Schiedam-Holland kam. Dort gibt es ein Pool-ID für EU-Bürgern für Verkehrs und Ordnungswidrigkeiten. Ich habe nach drei Tagen EUR 94,70 überwiesen.
Drei Monate später (gestern):
2x Strafzettel (ZWEITES MAL) jetzt aus Bologna bekommen. Wieder “Verkehrsberuhigten Zone ohne Erlaubnis“ Was sehr ärgerlich ist:
1. um 10:30 Uhr
2. um 10:39 Uhr
mit eine Forderung von jeweils EUR 88,60 (bei Bezahlung bis zum 5 Tagen), von 6 bis 60 Tage EUR 113,50 und ab 60 Tage laut Zahlungsinformation die Steuerbehörden dürfen die Hälfte des maximalen Betrags der Strafe erheben und das ist EUR 197,00. Habe nur noch vier Tage.
Ich fahre seit 8 Jahren fast jedes Jahr nach Italien und nie solche Probleme gehabt.
Kann ich etwas über einen Anwalt tun, habe auch Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank
MfG
Igor
Ich habe nun ebenfalls am gestrigen Tage ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bezüglich eines angeblichen Verkehrsdelikts in Italien erhalten. Darin wird behauptet, ich sei im August 2016 (vor über 3,5 Jahren!) in Pisa in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren. Die Forderung beläuft sich auf EUR 535,00. Weder eine Straße, noch eine Uhrzeit werden genannt. Beweismittel sind ebenfalls nicht beigefügt. Ich kann mich nicht einmal erinnern, dass ich selbst in Pisa gewesen sein soll. Es wird behauptet, ich sei erfolglos von italienischen Behörden angeschrieben worden. Einen Brief in dieser Richtung habe ich allerdings nie erhalten. Das einzige, was ich zuordnen kann, ist das Kennzeichen. Dies gehört zu einem Fahrzeug, dass ich in 2016 tatsächlich als Halter gemeldet hatte. Allerdings wurde das Fahrzeug längst verkauft und das damalige Kennzeichen abgemeldet.
Das alles ist in meinen Augen höchst dubios.
Wie sollte ich mich am Besten verhalten?
Vielen Dank
Hallo RP,
bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Eine juristische Einschätzung ist hier nicht möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
während eine Reise nach Italien im 2016 bin ich angeblich „ohne Erlaubnis in verkehrsberuhigter Zone gefahren. Ich habe keinerlei Bußgeldbescheid bekommen, habe aber am 20.12.2019 direkt eine Zahlungsaufforderung von eine Inkassofirma in Höhe von 850 Euro bekommen. Ist es normal direkt von eine Inkassofirma zu hören, und kein Bußgeldbescheid zu bekommen? Soll ich das zahlen? Oder kann etwas dagegen gemachtwerden? Wenn den Fall ist, lohnt es sich ein Anwalt in solche Situationen?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Alin
Hallo, darf ich fragen wie die Geschichte aus ging?
Hallo Alin,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Zulässigkeit der Inkassoforderung prüfen zu lassen. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles ist an dieser Stelle nicht möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
P.S.
Hinzukommt, dass das Bußgeldverfahren an den Halter (Firmenwagen), also meinen Chef versandt wurde und nicht an den Fahrer (Ich).
Guten Tag,
gem. dem Text gibt es Abkommen zw. EU Staaten, wonach Bußgelder ab 70€ vollstreckt werden.
Ich war am 1.10.2018 in Italien und habe nun heute (15.10.2019= 380 Tage) vier Strafzettel mit jeweils 69,45€ erhalten.
Kann ich diese nun ignorieren, da diese 1. unter die 70€ Marke fallen und 2. 360 Tage überschritten wurden?
Vielen Dank im Voraus.
Daniel