Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?
Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.

Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“

In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.

FAQ: Strafzettel aus Italien

Wann droht ein Strafzettel aus Italien?

Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.

Muss ich den Strafzettel aus Italien bezahlen?

Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.

Kann ein Bußgeldbescheid aus Italien in Deutschland vollstreckt werden?

Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.

Das italienische Straßenverkehrsgesetz

Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Gesetzesgrundlage für den Bußgeldbescheid aus Italien und dessen Vollstreckung bildet die „Codice della Strada“. Dies ist die italienische Bezeichnung für die Straßenverkehrsordnung. Diese legt genau fest, wann in Italien ein Strafzettel ausgestellt wird.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.

Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.

Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen

Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.

Werden Sie also direkt mit dem Verstoß und dem Bußgeld in Italien konfrontiert, ist es ratsam, den geforderten Betrag sofort zu zahlen.

Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?

Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?

Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Haben Sie also aus Italien einen Bußgeldbescheid erhalten, beispielsweise weil Sie dort eine rote Ampel überfahren haben, so sind Sie dazu verpflichtet, die geforderte Summe zu begleichen. Ein in Italien angeordnetes Fahrverbot ist hingegen nur dort wirkam. In Deutschland dürfen Betroffene dennoch Auto fahren.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.

Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.

Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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188 Kommentare

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  1. Heinz
    Am 26. September 2019 um 16:07

    Hallo,
    wir haben heute Einschreibenaus Italien bekommen in denen steht, dass wir im Juli 2018, in einer verkehrsbeschränkten Zone trotz Verbot fuhren. Wir hatten zuvor noch einen Polizisten nach dem Weg zu dem Restaurant gefragt und er sagte immer der HAfenstraße lang bis zum Ende – dort war das Restaurant.
    Muss ich das jetzt bezahlen ?
    Was passiert wenn ich nächsten Monat wieder nach Italien fahre mit demselben Fahrzeug, aber der Halter des Fahrzeugs ist nicht dabei und wir werden kontrolliert?

  2. MANFRED
    Am 7. September 2019 um 12:29

    wie überall auf der welt ,wen leute bezahlen sollen,dan war nichts falsch oder das verhalten der leute war ok.ich lebe auf gran canaria und fahre auch hier auto,aber es geht nur mit dem griff ins portomane es gibt wie überall regel an die man sich halten solte.aber man ist ja im urlaub und da darf man alles.zurück in deutschland wird sich zuerst über alles bescherd was man erlebt hat aber man ist der herr der welt und für mich gibt es keine regelen.hier die polizei kukt zuerst nach mietautos ob die sich correkt verhalten,und dan wird es teuer. naja war auch in rom und habe ein jahr danach einen bußgeldbescheid der stadt bekommen,solte am falschen tag durch den vatikan gefahren sein.naja habe bezahlt und nicht gejammert,es ist wie es ist,war halt urlaub.beim nächstenmal aufpassen.

  3. Peter
    Am 1. September 2019 um 11:24

    Hallo,

    Ich habe letztes Jahr im August ein Bußgeld über 130,90 € erhalten, wegen überfahren einer roten Ampel. Mit dem Hinweis: Gerät geeicht bis 2006. Habe trotzdem innerhalb 5 Tagen bezahlt.

    Gestern habe ich ein zusätzliches Schreiben mit einem Bußgeld von 349,99 € erhalten: Begründung, wir hätten das beigfügte Antwortschreiben nicht ausgefüllt. Dieses muss aber erst ausgefüllt werden, wenn man die Geldbuße nicht bezahlt. (steht wenigstens so drinn).

    Ist so etwas zulässig? und msß der Einspruch in italienisch beim zuständigen Amtsrichter eingereicht werden?

    Grüße Peter

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 15:34

      Hallo Peter,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wenn Sie den Vorgang juristisch prüfen lassen wollen. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ines
    Am 31. August 2019 um 8:33

    Ich habe zurecht einen Strafzettel erhalten, aber weiß nicht wo ich den bezahlen soll oder besser kann. Es ist für mich nicht klar wo ich hin gehen soll um die Strafe zu begleichen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2019 um 17:45

      Hallo Ines,

      die Zahlungsinformationen finden Sie in aller Regel auf dem Verwarnungsgeldbescheid, der regelmäßig anschließend zugestellt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Anna Z.
    Am 23. August 2019 um 10:47

    Hallo,
    wir haben vor 2 Wochen in Verona einen Strafzettel erhalten für falsches Parken. Ich würde diesen nun gerne bezahlen, es ist aber nirgendwo die Bankverbindung notiert.
    Ein italienischer Bekannter hat bei der Stadt Verona für mich angerufen. Die Dame war sehr unfreundlich und hat ihn auf eine Homepage verwiesen. Die dort gelistete IBAN ist aber fehlerhaft und funktioniert nicht.
    Ich habe auch bereits eine E-Mail an die Stadt geschrieben (englisch) und leider keine Antwort erhalten.
    Wie soll ich mich weiter verhalten? Ich möchte zusätzliche Kosten unbedingt vermeiden.
    Vielen lieben Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    AZ

  6. Thomas
    Am 4. Juli 2019 um 21:33

    Hallo,

    mein Sohn wurde in Italien auf dem Motorrad geblitzt. 15 km/h außerorts zu schnell, Kostenpunkt ca. 190 Euro.
    Auf der Internetseite [link von der Redaktion entfernt] funktioniert es aber leider nicht, das Foto einzusehen. Vermutlich wurde er von hinten geblitzt.

    Nun ist aber das Motorrad auf mich angemeldet und natürlich wird auf dem Bußgeldbescheid der Gemeinde mein Name erwähnt und ich werde aufgefordert, zu bezahlen. Aber ich persönlich habe ja gar nichts verbrochen und auf dem Foto ist mit Sicherheit nicht erkenntlich, wer gefahren ist.
    Habe ich in diesem Fall eine Möglichkeit eines Einspruches? Und wie hoch wäre die Erfolgswahrscheinlichkeit bzw. gibt es andere Möglichkeiten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und für die sehr hilfreiche Internetseite.

    Danke

  7. Bernd
    Am 30. Mai 2019 um 11:23

    Hallo,
    Ich habe einen Bußgeld Bescheid aus Italien bekommen, das Geld werde ich auf jeden Fall überweisen.
    Nun zu meiner Frage, es liegt ein Schreiben bei dem Bescheid bei, bei dem ich nicht weiß ob ich es ausfüllen muss.
    Das Schreiben nennt sich „Modul für die Meldung der Daten des Fahrers und des Führerscheins“
    Vielen Dank

  8. Hans
    Am 21. April 2019 um 12:27

    Komme gerade aus Malcesine mit meinem WoMo. Haben ein Strafzettel bekommen, weil ich mit dem WoMo zwei normale Parkplätze belegt habe anstatt nur einen. Die WoMo Stellplätze waren alle belegt, der Parkplatz aber dreiviertel leer. 29,40 € innerhalb 5 Tagen oder danach 42,00 €. Habe ehrlich gesagt keine große Lust, das zu bezahlen.

  9. Werner
    Am 11. April 2019 um 16:56

    Mein Verwarnungsgeld beläuft sich auf €73,65 – klar, damit die €70 Grenze übersprungen wird. Allerdings sind darin Portoge- und weitere Verwaltungsgebühren enthalten. Das eigentliche Verwarnungsgeld beläuft sich auf €56,70. Heißt das die Bagatellgrenze von 70 ist damit nicht überschritten?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2019 um 15:08

      Hallo Werner,

      die Bagatellgrenze bezieht sich in der Regel auf die Gesamthöhe des Bescheids (inkl. Auslagen und Gebühren).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Vadim B.
    Am 20. März 2019 um 22:11

    Im Mai 2018 habe ich mich aus Versehen mit dem Auto in die Fussgängerzone verirrt. Dort wurde ich von einer Polizistin aufgehalten und habe Knöllchen bekommen und die Strafe gleich bezahlt. Nach nun zehn Monaten habe ich per Einschreiben fünf Aufforderungen bekommen die Strafe zu bezahlen, je 72 Euro. Ist das rechtmäßig? Ich denke es geht darum, dass mein Auto während der Irrfahrt in der Fussgängerzone und beim Verlassen dieser an verschiedenen Stassen fotografiert wurde, das erklärt vielleicht die verrückte Anzahl der Mahnbriefe.
    Was ich auch verrückt finde, dass in jedem Brief folgendes steht: „Wenn/falls der Perfekt die Berufung zurückweist, soll der Berufungskläger einen mindestens doppelten zustehenden Betrag, der auf Bußgeldbescheid erschien ist, bezahlen.“ Ist dass überhaupt rechtmäßig?

  11. ALEXANDER S.
    Am 13. Februar 2019 um 21:20

    Hallo, ich war mit der Familie und dem eigene Auto Anfang Juli 2018 in der Nähe von La Spezia (Lerici) im Urlaub. Nun habe ich in den letzten 4 Tagen 6(!) Briefe von der Communa de Lerici Bolivia bekommen, dass wir durch eine Sperrzone (ZTL) gefahren wären. Da wir dort sechs Tage waren habe ich nun sechs Briefe mit unterschiedlichen Aktenzeichen und Daten bekommen und soll für jeden Brief 72 € bezahlen!! Das ist m.E.n. eine unfassbar überzogene Summe. Uns war einfach nicht bewusst, dass es diese Zone an dieser Stelle überhaupt gab sonst wären wir da ja nicht durch gefahren… . Wohin kann man sich wenden? Einen Einspruch könne man nur auf italienisch zum Präfekt von La Spezialisten schicken. Ansonsten sind die üblichen 5 Tage Zahlfrist was ich bei der Summe ebenfalls unfassbar finde. Danke für Hilfe!

    • Sebastian
      Am 23. Februar 2023 um 15:52

      Ich habe heute ebenfalls 2 Strafzettel aus Lerici erhalten, weil ich angeblich in eine „Sperrzone“ gefahren bin.
      Wie ist das bei euch weitergegangen bzw. was sagt die Rechtschutzversicherung?

    • Niklas
      Am 10. Januar 2022 um 19:46

      Hallo Alexander,
      könntest du bitte mitteilen, wie die Sache für dich ausgegangen ist?
      Ich habe unlängst 4 Zahlungsaufforderungen zum gleichen Vergehen (Sperrzone – ZTL) aus Bologna erhalten.
      Besten Dank vorab

      • Mathias H.
        Am 30. November 2022 um 22:58

        Ich habe vor ca. 1 Monat zuerst 3 Strafzettel wegen Fahrens in einer Sperrzone in Florenz erhalten – 3 Strafzettel innerhalb von 5 (!) Minuten… Unverschämtheit. Die Krönung: Heute kamen noch 6 (!!) weitere aus Bologna mit unterschiedlichen Begründungen. Wir kannten die Masche ja und sind echt vorsichtig gefahren. Ich kann mich nicht erinnern, diese „Straftat“ begangen zu haben. Habe eindeutige Bilder angefordert – nicht nur mein Nummernschild in groß von hinten. Darauf wurde bisher leider nicht eingegangen. Ich werde wohl meine Rechtschutzversicherung ins Spiel bringen müssen – nicht, dass, um noch mehr Druck aufzubauen, demnächst weitere Zustellungsurkunden ins Haus flattern.

        Ist ja eigentlich recht einfach verdientes Geld: Stell ein paar Leute an, die in einer unübersichtlichen Verkehrslage alle Autos fotografieren, die ihnen vor die Linse kommen. Wer weiß denn noch, ob er sich so oder so verhalten hat? Sehr ärgerlich das Ganze und eine riesige Abzocke, die sicher von der Stadt wohlwollend geduldet wird.

        • Roland P.
          Am 4. Januar 2023 um 16:19

          Hallo Mathias, Ich habe im März 2022 genau das gleich erhalten. 6 Strafzettel innerhalb 15 Minuten in Florenz per Einschreiben erhalten. Auf diese habe ich nicht reagiert, aus dem geleichen Grund wie bei dir. Jetzt habe ich ohne Einschreiben wieder 6 Zahlungserrinerungen erhalten. Was hat dein Rechschutz vorgeschlagen? Was waren deine nächsten Schritte?

          Grüsse Roland

          • Josef R.
            Am 1. Februar 2023 um 18:25

            Hallo!
            Ich habe ebenso 3 Strafzettel innerhalb 10 Minuten bekommen. Habt Ihr bezahlt oder wie seit Ihr vorgegangen?

            Vielen Dank!

  12. Pascal
    Am 30. Januar 2019 um 21:38

    Servus :)
    Ich wurde im August 18 zwei mal geblitzt habe auch die Strafen überwiesen.
    Jetzt steht dort aber noch ich müsse meine FÜhrerscheindaten übersenden anstonsten bekomme ich nochmal eine
    Strafe von 286 Euro bis 1143 Euro.

    Bin ich verpflichtet diese Daten zu schicken? und können sie mir trotz das ich das Bußgeld bezahlt habe diese Strafe anhängen?

  13. Karl
    Am 25. Januar 2019 um 14:59

    Hallo miteinander,
    habe soeben wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von April 2018 eine Zahlungsaufforderung der italienischen Behörde erhalten. Wörtlich heißt es: „Die Zahlung des Bußgeldes im gesetzlich festgelegten Mindestmaß, reduziert um 30%, ausgeführt binnen 5 Tagen nach Erhalt dieses Bescheides über € 67,16 inclusive aller Post und Verwaltungskosten“.
    Fällt dies unter die Vollstreckungsgrenze von 70 € oder muss ich hierbei den Abschlag berücksichtigen?
    Für eine Antwort möchte ich mich herzlich bedanken.

  14. Mario A.
    Am 27. Dezember 2018 um 14:23

    Hallo.

    Ich habe einen Strafzettel aus Italien erhalten und diesen nicht bezahlt bzw. ignoriert. Nun kam ein Schreiben von der Fa. Euro Treuhand Inkasso GmbH aus Köln mit der Aufforderung den Betrag von nunmehr 230 Euro zu bezahlen. Verkehrsvergehen: „Der Fahrzeugführer parkte in einem Wohngebiet über die zugelassene Parkzeit hinaus.“ Datum 08.09.2016.
    In eurem Artikel oben habe ich gelesen: „Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig“.
    Bedeudet dies dass die Eintreibung durch diese Inkasso Firma nicht zulässig ist?

    Vielen Dank vorab.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:10

      Hallo Mario A.,

      das Inkassobüro kann in der Regel versuchen, den Betrag einzutreiben. Ggf. wendet es sich dann an das Bundesjustizamt, sofern die Forderung rechtlich (noch) durchsetzbar ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nina
    Am 14. Dezember 2018 um 18:40

    Guten Tag.
    Ich war Juni 2015 mit meinem Auto in Florenz, im September 2015 kam dann ein Strafzettel über 93€. Ich habe nicht bezahlt. Jetzt, 2018 habe ich zwei Briefe von einem deutschen Inkassounternehmen bekommen. Ich möchte immer noch nicht bezahlen. Die Verjährungsfrist beträgt ja 5 Jahre, das möchte ich aussitzen. In dieser Zeit möchte ich auch nicht mit meinem Auto einreisen. ABER… wie sieht das aus wenn ich mit dem Flugzeug nach Italien möchte? Kann man mich da auch festhalten und zur Kasse rufen???

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