Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.
Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“
In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel aus Italien
Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.
Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.
Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.
Das italienische Straßenverkehrsgesetz
Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.
Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.
Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen
Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.
Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?
Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?
Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.
Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.
Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe gerade einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen in dem steht dass ich wegen 3 km/h (im Mai!!) zu schnell um die 50 Euro zu zahlen habe. Wenn ich es nicht bezahle innerhalb von 60 Tagen verdoppelt es sich auf über 100 Euro. Gilt hier dieser Beschluss mit der Ausnahme ab 70 Euro? Also muss ich es nicht bezahlen weil es ja nur 50 Euro sind? Oder können Sie mich in Deutschland spätestens dann vollstrecken wenn es dann die 100 Euro sind ab dem 61. Tag?
Hallo, habe heute eine email bekommen und soll 56.00€ Bußgeld zahlen. Wir waren im Mai 2018 in Verona und haben dort einen Mietwagen über europcar gemietet. wie soll ich mich jetzt verhalten zumalin der mail steht, das dieser Betrag von meiner Visacart abgezogen wird.
LG Kerstin
Hallo, ich war im August auf Sizilien und habe jetzt von Avis 5 Rechnungen á 42,70€ erhalten, über Belastungen meiner Kreditkarte bzgl. Strafzettel während der Mietzeit und Gebühren für die Übermittlung meiner Daten an die Polizeibehörden.
Ich habe aber während meiner Mietzeit keinen einzigen Strafzettel erhalten! Auf den Rechnungen ist vermerkt, dass die Polizeibehörden mir mein Delikt mit zusätzlichen Strafgebühren noch zusenden werden. Muss man das alles dann bezahlen?
Das wird ja ein teurer Urlaub, sollte es so sein. Kann da Betrug vorliegen?
Danke
Hallo Tilo,
haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abbuchungen bzw. der Bußgeldbescheide, sollten Sie die Sachlage von einem Anwalt prüfen lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ,
Ich hab vor paar Tage zwei Strafzettel bekommen …beide in Höhe von 50€ …achso ingesamt macht das 100€ ca…aber in zwei separate Brief .
Muss ich jetzt die Zahlen weil zusammen macht über 70€ oder kann ich die ignorieren ? Beim beide Zettel steht das nach 5 Tage wird das erhört !
Danke
Hallo Gashi,
wenden Sie sich ggf. direkt an die italienische Behörde, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Fehler vorliegt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebe Redaktion,
heute, am 14.11.2018 bekam ich ein Brief von der italienischen Polizei per Einschreiben.
Datum des Verstoßes 27.09.2017, Feststellungsdatum 04.12.2017. Es handelt sich um ein Mietfahrzeug. Der aufgeführte Verstoß: Der Fahrzeugführer ist in die verkehrsbegrenzte Zone ( Bereich C) hineingefahren ohne den vorgesehenen Tarif bezahlt zu haben.
Ich weiß nicht worum es sich handelt, da die Autobahnen nur über die Schränke zugänglich sind.
Ist jetzt die Frist verjährt? Die Tat war am 27.09.17. Das Feststellungsdatum aber 04.12.2017, das heißt, die Ermittlungen des verantwortlichen Fahrers wurden später abgeschlossen. Die Strafe beläuft sich auf 81EUR Verfahrenskosten+13,67EUR Zustellgebühren.
Ist jetzt be bezahlen? Oder verjährt?
Vielen Dank im voraus
wäre nett, wen die Antwort innerhalb von 3. tagen kommt, da Zahlfrist 5. Tage um 30% der Kosten zu sparen, im Falle, dass bezahlt werden muss.
Grüße
Alexander
Hallo Alexander,
wenden Sie sich an einen Anwalt. Die Verjährung ist sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern sehr komplex.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin im Juni in Italien zu schnell gefahren. Bezahlen werde ich den Bußgeldbescheid – jedoch habe ich trotzdem eine Frage:
Muss man den Fragebogen zur Fahrer/Halter Feststellung zurücksenden? Dort wird angegeben, dass wenn mann das nicht tut eine weitere Strafe von 286,00 bis 1143,00 drohen?
Wäre Super wenn das jemand weiß?
Besten Dank
Christian
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Strafzettel aus Italien zugesendet bekommen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (1km/h) und diesen bezahlt. Er war zwischen Venedig und Padua. Kosten 45,50€.
Einen Tag später kamen nochmal zwei Briefe von derselben Behörde, also nochmal zwei Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf genau derselben Strecke innerhalb von drei Kilometern, Zeuge war auch jeweils der gleiche Polizist. Jeder Strafzettel kostet mich 45,50€. Natürlich bin ich mir bewusst, dass ich ein paar wenige km/h zu schnell unterwegs war, aber ich halte das nicht für rechtmäßig.
Eine frage zu der Grenze von 70 €: Sollte ich die Bußgelder nicht begleichen, erhöht sich der Betrag nach 60 Tagen auf 101,30€. Was gilt?
Also, ich habe einen der Strafzettel bezahlt, und ich wollte fragen, was Sie davon halten? Kann ich das dabei belassen?
Ich würde mich freuen über einen Rat und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian
Hallo,
wir haben vor 2 Wochen in Italien einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Allerdings habe ich gerade festgestellt, dass auf diesem Strafzettel keinerlei Bankverbindung zu finden ist… keine IBAN (auch keine ähnlich lange Nummer), keine BIC, nur BancoPosta steht mit drauf… wie mache ich das denn jetzt?
Vielen Dank im Voraus!
Andrea
Hallo,
ich habe nach 11 Monaten ein Bußgeldbescheid aus Italien erhalten mit dem Verstoß, dass ich in einem für bestimmten Zeitraum verbotene Zone geparkt habe. Das heißt, ich parkte zu einer Zeit korrekt innerhalb einer Parkzone, jedoch ist um die Mittagszeit dort parken verboten und mein Auto stand leider zu dieser Zeit noch da.
In dem Bußgeldbescheid steht, dass der gesetzliche Mindestbetrag 41€ kostet + Porto und Verwaltungsgebühren insgesamt 56,95€.
Wenn ich nicht innerhalb von 60 Tagen bezahle, erhöht sich dies laut Art. 203 StVO um das Doppelte. Wird die Geldstrafe vollstreckt, beläuft sich die „Summe in Höhe der Hälfte des verordneten Höchstbetrags und für die Verfahrens- sowie Zustellungskosten“ – so laut dem Bußgeldbescheid.
Ich weis, dass erst ab einer Höhe von 70€ in Deutschland vollstreckt wird. Welcher Betrag wird dann herangezogen, der ursprünglich vom Strafzettel ausgestellte (56,95 inkl. Porto und Verwaltungsgebühren) oder die im Nachhinein durch nicht-Fristwahrung erhöhte Summe?
Vielen Dank im Voraus
Toni
Hallo Toni,
nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ist es in Italien übliche Rechtspraxis, nach Monaten einen Bußgeldbescheid für Falschparken zu verschicken, auch wenn kein „Knöllchen“ an die Windschutzscheibe geklemmt worden war, „weil der Gesetzesbrecher nicht anwesend war“ und zwei Polizisten den Verkehrsverstoß schriftlich bestätigen?
Hallo Werner,
dies kommt tatsächlich so vor. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum Fall beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrtes Team
habe heute 3 Zahlungsbescheide aus Verona bekommen. Einfahren in eine verbotene Zone. Da es sich zeitlich nicht ausgeht (google maps) und auch kein Bildmaterial vorhanden ist möchte ich Einspruch erheben.Lt Schreiben muss der Einspruch in Italienisch verfasst sein und an den Präfekten ) Präfekt wer ist das?} eingeschrieben geschickt werden oder an den Friedensrichter – an den Präfekten hat es aufschiebende Wirkung an den Friedensrichter ist es trotzdem gleich zu bezahlen. Gibt es einen Vordruck/Einspruch in Italienisch/Deutsch wo mann die Daten nur mehr einsetzen muss.
Danke und LG Christian
Hallo Christian H.,
wenden Sie sich idealerweise an einen Anwalt, der sich im italienischen Verkehrsrecht auskennt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin letzten Sommer, im August, in Florenz gewesen. Anfang Juli erhalte ich ein Schreiben über ‚Fuhr ohne Genehmigung in der verkehrsberuhigten Zone‘ Bußgeld bei Zahlung innerhalb 5 Tage 87 €. Das habe ich unmittelbar bezahlt, nun erhalte ich heute gleiches Schreiben für den gleichen Tag, bloß 5 Stunden später. Offenbar habe ich an diesem Tag an der gleichen Stelle zwei mal gegen das gleiche Verstoßen.
Wie ist die aktuelle rechtslage?
Kann ich dafür zwei mal belangt werden?
Hallo Nils,
in der Regel ist eine Ahndung auch zweimal für den gleichen Verstoß möglich, wenn es sich nicht um Tateinheit handelt. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
10 Monate nach unserem Toskana-Urlaub kamen 4 Bußgeldbescheide aus Italien.
Auf der Suche nach einem Parkplatz in Arezzo bin ich innerhalb von nur 19 Minuten 4x durch verkehrsbeschränkte Zonen (zu bestimmten Tageszeiten keine durchfahrt erlaubt) gefahren. Davon 2x durch die gleiche Zone.
Nun soll ich trotz des sehr kleinen Zeitfensters 4x 93€ zahlen (wenn ich binnen 5 Tagen zahle) oder 4×117€ (wenn ich mir maximal 60 Tage Zeit lasse).
Eine Nachfrage in Italien hat auch keinerlei Kulanzregelung ermöglicht, um nur eines der 4 Bußgelder zahlen zu müssen.
Möglich ist ein auf italienisch verfasster Widerspruch beim Präfekten (Verwaltungsverfahren) oder beim Friedensrichter (Gerichtsverfahren). Bei letzterem muss man auch noch zu einer angesetzten Verhandlung nach Italien kommen.
Die Widerspruchgründe sollen möglichst belastbar sein, weil sich das Bußgeld verdoppelt, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Alles in allem klingt das sehr danach, dass ich besser zahlen sollte, da ich auch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe und Anwaltskosten + mögliche Verdopplung des Bussgeldes bei Mißerfolg die Sache dann noch extrem verteuern würden.
Sehr dumm gelaufen das alles …
Sehr geehrtes Team,
wir haben im August 2017 in Lucca/Italien einen Strafzettel für falsch Parken bekommen. Da wir schon unterwegs nach Deutschland waren und in Lucca nur kurze Pause machten, wollten wir die geforderten 84,- Euro, um die zusätzliche Kosten zu vermeiden, gleich zu Hause bezahlen. Das haben wir auch in Deutschland gemacht. Gestern aber habe ich ein Einschreiben aus Lucca bekommen, wo steht, dass wir für das selben „Delikt“ nochmal 99,40 EUR zahlen müssen. Und das innerhalb von 5 Tagen, sonst wird das schon 123,70 EUR. Was können wir tun?
Vielen Dank im Voraus
Lucy
Hallo Lucy,
in der Regel sollte ein Einspruch möglich sein. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe nach 11 Monaten einen Bußgeldbescheid aus Italien wegen „Befahren einer verkehrberuhigten Zone ohne Genehmigung“ erhalten. Das reine Bussgeld liegt (wenn ich innerhalb von 5 Tagen zahle) bei 56,70, also unterhalb von 70,00 EUR. Zusammen mit 16,10 für Verfahrens- und Zustellkosten aber bei 72,80. Gilt die 70,00 EUR Grenze für das reine Bussgeld oder für die Komplettsumme inkl. Nebenkosten?
Grüße
O.Martin
Hallo O.Martin,
normalerweise sollte die Grenze inkl. der Gebühren und Auslagen definiert sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org