Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.
Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“
In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel aus Italien
Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.
Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.
Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.
Das italienische Straßenverkehrsgesetz
Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.
Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.
Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen
Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.
Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?
Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?
Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.
Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.
Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
leistet die deutsche Justiz der ital. Justiz beim Eintreiben von Bussgeldern Amtshilfe, wenn der beschuldigte Deutsche (mit deutschem Mietwagen) dauerhaft im asiatischen Ausland lebt also in Deutschland keine Meldeadresse hat?
Vorab herzlichen Dank fuer Ihre Bemuehungen
Viele Gruesse aus Thailand
Hallo Heinz Klaus T.,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, wir sollen am 9.8.2017 im Stadtzentrum von Pistoia/IT mit unserem PKW 1) „ohne Erlaubnis in einer beschränkten Verkehrszone“ (Art. 7 C. 9) und dann 5 Minuten später 2) „in einem Wohngebiet auf einer für ander Fahrzeuge reservierten Spur“ (Art. 7 C1a e13) gefahren sein. Für beide angeblichen Vergehen haben wir am 5.5.18 (also innerhalb der 360-Tage-Frist) jeweils einen Strafzettel per Einschreiben erhalten (für 1) über 74,60€ und (für 2) über 77,40€, was jeweils 30% des „reduzierten Betrages“ darstellen soll, sofern wir innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung zahlen. Dazu habe ich Fragen:
1) Beide Beträge liegen zwar oberhalb der 70€-Grenze, enthalten aber jeweils einen Betrag von 17,90€ für „Verfahrenskosten“. Dann liegt die eigentliche Buße (also die, die offenbar im italienischen Bußgeldkatalog stehen) ja unterhalb der geforderten 70€. Darf dann die deutsche Justiz die Beträge überhaupt eintreiben (da sie dann ja unterhalb der 70€-Bagatellgrenze liegen)? Ist also der Nettobetrag aus dem Bußgeldkatalog maßgeblich oder der Gesamtbetrag inkl. der Verfahrenskosten?
2) Als „Beweis“ für die angeblichen Übertretungen werden auf einer Website der it. Polizei Fotos unseres Nummernschildes präsentiert. Hmm. Das beweist – nun ja, dass die Polizei unser Nummernschild fotografiert hat. Irgendwelche Übertretungen beweist es nicht, da aus dem Kontext keinerlei Beschränkungen der Benutzbarkeit der jeweiligen Straße/Spur zu erkennen ist. Reicht dieser Umstand für einen Einspruch aus?
3) Kennen Sie im Netz eine Übersicht zum ital. Bußgeldkatalog, der die jeweiligen „Tarife“ zu entnehmen sind?
4) Auf der o.a. Website weichen die Bußgelder für unsere Verstöße von den o.a. Beträgen ab, dort sind es 81 und 85€. Falls ich jetzt die niedrigeren beträge aus den Buggeldbescheiden bezahle, wie kann ich sicher sein, dass da nicht noch die geringfügigen Differenzbeträge weiterlaufen und ich beim nächsten Italienbesuch deshalb noch Schwierigkeiten bekomme?
Danke im voraus für Ihre Hilfe!
rs
Hallo Roland,
wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sollten Sie sich juristischen Rat einholen wollen, können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich war letztes Jahr an Ostern mit meinem Fahrzeug in Mailand. Heute habe ich einen Strafzettel im Briefkasten. Ich soll am 11.04.2017 eine Strafverkehrsordnungsverletzung begangen haben in dem ich trotzt Verbotsschilder eine Busspur befahren haben soll. Ich kann mich nicht daran erinnern aber kann auch gut möglich sein. Das Schreiben hat ein Datum vom 23.04.2018. Somit müsste die Forderung doch schon verjährt sein oder?
Kann ich auch per Email wiedersprechen? Oder einfach garnicht reagieren?
Hallo Hüseyin,
lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Ein Einspruch kann nicht einfach via E-Mail eingelegt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Leider im Forum an die falsche Stelle gesetzt, deswegen nochmal:
Hallo an alle, die schon nette Briefe von Italien erhalten haben und an das Bußgeld-Team,
Es täte mich interessieren, wie eure Bußgeld-Verfahren ausgegangen sind.
Es wäre nett davon zu erfahren, um leichter eine Entscheidung zu treffen.
Denn auch wir haben im April 2018 ein Einschreiben des italienischen Staates bekommen, allerdings habe ich dies nun einfach auf der Post liegen lassen, also gar nicht erst angenommen.
1. ist uns nicht bewusst, dass wir etwas falsch gemacht haben.
2. wenn ich annehme, muss ich ja auch reagieren.
Leider weiß ich natürlich nun nicht, welches Vergehen man uns vorwirft und in welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt ist.
Meine Fragen ans Team:
Ruht solch ein Betrag einer Forderung bis man den Brief annimmt? Oder vermehrt sich still und leise das Bußgeld + Gebühren?
Ist zu erwarten, dass weitere Einschreiben eintreffen, bis man eines annimmt?
Vielen Dank für die Beantwortung
Sarai
Hallo Sarai,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
P.S.: das Schreiben kam nicht von einer deutschen Behörde, aber ich erkenne auch keinen Hinweis auf ein Inkasso Unternehmen. Kann es sein, daß die Commune Turin das direkt geschickt hat? Gezahlt werden kann online unter Angabe der entsprechenden Protkollnummer.
Inkasso oder reales Schreiben der Kommune.
Hallo Johann,
würde es sich um ein Inkasso-Unternehmen handeln, wäre dies erkennbar.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe wegen zu schnellen Fahrens in Italien einen Bußgeldbescheid erhalten, den ich auch brav bezahlt hatte, weil ich zu der Zeit in der Gegend war. (15 km zu schnell).
Jetzt, ein Jahr später, habe ich einen weiteren Bußgeldbescheid erhalten, weil ich meine Daten nicht bekannt gegeben habe. Dieser sei nötig, weil die Italiener ein ähnliches Punktesystem haben, wie in Deutschland und man mir noch einen Punkt geben wolle.
Meine Daten liegen alle vor, da ich ja mit meiner Adresse angeschrieben wurde und ich natürlich auch unter meinem Namen bezahlt habe. Auch das Kennzeichen ist bekannt.
Gibt es hier bereits Erfahrungen?
Gruß
Gert
Hallo Gert,
hierzu liegen uns keine näheren Informationen vor.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Morgen, gestern wurde uns ein Einschreiben zugestellt. 2 Bußgeldbescheide aus Rom. 2 Tatvorgänge innerhalb von 3 Minuten Mitte 88 Euro wenn wir sofort zahlen.
1. Artikel 79 Zugang ohne Erlaubnis in beschränkter Verkehrszone oder in Fußgängerzone.
2. Artikel 71 a) e 14/c in Wohngebiet auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren.
Während unseres Urlaubes hatten wir zu keiner Zeit Kontakt zu Polizei, Verkehrswacht….knöllchen am Auto oder ähnliches. Ein Beweisfotos ist auch nicht beigefügt. Wie sollen wir uns verhalten? Der Urlaub ist ca. 9 Monate her.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Nicole K.
Hallo Nicole,
in Deutschland können Bußgelder aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden, insofern diese die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie zum weiteren Vorgehen an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Morgen,
wir hatten vergangenes Jahr im Sommer leider das Pech, dass wir mehrere Strafzettel wegen falsch Parken erhalten haben. Würden dieses Jahr aber gerne wieder nach Sardinien einreisen.
Hat jemand Erfahrungen wie hoch die Strafe bei Einreise sein könnte? Haben bislang auch keine Post aus Italien erhalten.
Der Wille war da die knöllchen zu bezahlen aber nach dem ich vier Mal hin und her geschickt wurde und selbst von der örtlichen Polizei keine konkrete Auskunft bekommen habe wo ich diese begleichen kann habe ich es aufgegeben.
Hallo Julia,
in Italien ist das Bußgeld fürs Falschparken mindestens 40 Euro hoch. Die genaue Höhe kann aber ohne Kenntnis der Umstände nicht eingeschätzt werden.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen!
Haben am 19.10.17 einen Bußgelbbescheid aus Italien über die Polizeidirektion Lüneburg erhalten. Uns wurde vorgeworfen, am 26.05.17, 12.08 Uhr in einem Wohngebiet auf einer für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren zu sein.
Die Strafe haben wir zähneknirschend sofort bezahlt.
Heute trudelt schon wieder ein Bußgeldbescheid direkt aus Italien ein. Diesmal sollen wir am 26.05.17 falsch in eine Fußgängeezone gefahren sein. Der zu entrichtende (30% ermäßigte) Betrag beläuft sich auf 56,70 Verfahrenskosten + 26,00 Zustellungskosten. Fallen wir damit unter die 70,00-Grenze? Müssen wir zahlen?
Und warum ist der Bescheid uns einmal aus Deutschland und einmal direkt aus Italien zugestellt worden?
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe!
Hallo Britta,
was die genauen Hintergründe für die unterschiedlichen Zustellungen sind, ist uns nicht bekannt. Bezüglich des Bußgelds lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, da wir hier keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Muss noch anmerken, dass die Vermieterhotline schwer ereichbar ist!
Sehr geehrtes Team ,
ich habe am 14.12.2017 vom ital. Autovermieter Nachricht ueber ein Bussgeld ( Umweltzone) erhalten, welches so auch zutreffend ist.
Angefuegt ist der Strafbescheid der oertl. Polizei an den Autovermieter mit Datum 17.10.2017 !
Ausserdem ein Postueberweisungscode an die oertl . Polizei ueber 70,70€ bei Zahlung innerhalb 5Tagen
und einer ueber 95,00€ bei Zahlung innerhalb 60 Tagen !
Als Zahlungsabsender ist der Autovermieter eingetragen.
Welche Zahlungsfrist gilt in diesem Fall fuer mich?
Gruss Thomas
Hallo Thomas N.,
die Angabe der Tage bezieht sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Zeitspanne zwischen Erhalt des Schreibens und Überweisung der Geldbuße. Insofern gelten wohl die 95,00 Euro für Sie.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Ich bin in Italien in eine „Zona limitato traffico“ versehentlich eingefahren. Auf GOOGLE STREET VIEW ist dieses Schild rechts (Einbahnstraße), links war eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Ganze fand statt Ende August. Nun habe ich ein Schreiben der Gemeinde Castellina in Chianti erhalten, mit der Aufforderung innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen, sonst würde die Gebühr steigen. Ist eine derart kurze Frist gerechtfertigt? Das Photo, das zu sehen war, zeigte lediglich die Rückansicht meines Autos. Man erkennt auf dem Bild nur ein wenig Asphalt, kein Gebäude, als nichts!
Mir ist bekannt, dass die italiener sich mit der Halterhaftung begnügen, ich habe aber Zweifel, ob das Bild als Beweis reicht. Ist diese kurze Frist von 5 Tagen rechtens, zumal ja deutsche Behörden verpflichtet sind, einen zeitlichen Spielraum zwecks Einspruch einzuräumen?
Hi Wolfgang, uns ist vermutlich genau das Selbe passiert, auch in Castellina in Chianti, Via Trento e Trieste, im Juli 2016. Bußgeldbescheid nun nach 18 Monaten eingetroffen.
Wie sind Sie weiter vorgegangen? Ich verstehe, dass die Verjährungsfrist von italienischer Seite teilweise verschieden interpretiert wird (360 Tage vs. 5 Jahre). Aber wir haben kein Foto mit dem Bescheid erhalten, so dass der Einspruch uns dazu am sinnvollsten erscheint.
Hallo Wolfgang,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Grundsätzlich sollte ein Einspruch aber möglich sein. Inwiefern sich dies lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht kompetent beurteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Einschreiben mit Rückschein erhalten. Allerdings hat die Deutsche Post keine Unterschrift gefordert und die Sendungsverfolgung endet in Herford. Somit nicht zugestellt.
Ich habe von emo.nivi.it dieses Schreiben erhalten. Text: Fuhr ohne Genehmigung in der Verkehrsberuhigten Zone. Binnen 5 Tagen – 30% Rabatt. Man könne sich auf einer Seite einloggen und weitere Infos erhalten. Wenn ich das tue, dann wissen die ja sofort das ich das Schreiben doch erhalten habe, ohne Unterschrift. Was soll ich machen?
Hallo S. Coolman,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
NACHTRAG: Im Nov. 2017 war ich wieder bei meinem Anwalt, dieser schrieb an das Inkasso-Büro, dass ich weder zu
diesem Zeitpunkt in Italien war bzw. dass ich nie eine Aufforderung erhalten habe.
Gruß Luise
Sehr geehrtes Team:
Folgender Fall: Italien 12. Juli 2011, Protokoll, Falschparken
Zahlungsaufforderung in der BRD 13. Juli 2015 über 33,76 €
Mein Anwalt riet ab, sagte aber, dass ich evtl. in Italien Probleme bei Kontrolle, etc. bekommen könnte
und die Verjährung betrage 5 Jahre
Zugang im Nov. 2017 ==> Schreiben eines Inkassobüros aus Köln ==> Zahlungsaufforderung 122,63 €,
schreiben auch, dass die Forderung bei der nächsten Einreise in Italien, mit wesentlich höheren Kosten
verbunden ist. Verjährungsfrist: 10 Jahre
FRAGEN: Welche Verjährungsfrist ist richtig (5 oder 10 Jahre),
ab welchem Datum beginnt die Verjährungsfrist, d.h. 12. Juli 2011 oder Juli 2015 oder Nov. 2017?
Wenn ich nach Italien einreise, wird an der ital. Grenze bzw. an den ital. Mautstationen eine automatische
Autokennzeichen-Erkennung?
Im Voraus besten Dank! Luise
Hallo Luise,
wie in Ihrem konkreten Fall die Verjährungsfristen liegen, fragen Sie am besten Ihren Anwalt, der Sie hierzu umfassend beraten kann. Wie genau die italienischen Behörden die Kontrollen durchführen, erfragen Sie bitte dort.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org