Strafzettel aus Spanien: Bußgeldrabatt bei zügiger Abwicklung

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Strafzettel den Spanien-Urlaub stört

Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.
Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.

Es ist auf Platz zwei der lautesten Länder der Welt, verfügt über die am schnellsten gesprochene Sprache und bedeutet übersetzt „Land der Kaninchen“: Spanien!

Doch neben diesen Tatsachen ist Spanien vor allem aufgrund der schönen Landschaft und des sonnigen Wetters ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen.

Die nehmen es dann bei all der Urlaubsstimmung auf ihrer Reise gerne mal nicht so genau mit den Verkehrsregeln und verstoßen gegen Tatbestände des spanischen Bußgeldkatalogs. Schnell kann dann Strafzettel aus Spanien die Idylle trüben.

Erfahren Sie hier, was es bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien zu beachten gilt und welche Bußgelder bei einem Knöllchen zu zahlen sind.

FAQ: Strafzettel aus Spanien

Wann drohen Bußgelder für Urlauber in Spanien?

Wer sich im Urlaub hinter das Steuer eines Fahrzeugs in Spanien setzt, sollte sich vorher mit den geltenden Vorschriften vertraut machen, da anderenfalls auch für Reisende Sanktionen drohen.

Können Sanktionen in Deutschland vollstreckt werden?

Das EU-Vollstreckungsabkommen ermöglicht die Vollstreckung über die nationalen Grenzen hinweg.

Ist es sinnvoll, Geldbußen aus Spanien schnell zu begleichen?

Ja, denn wer sein Bußgeld nach dem Erhalt des Bescheides innerhalb von 20 Tagen bezahlt, kann einen Rabatt erhalten.

Ahndung von Verkehrsverstößen in Spanien

Jeder sechste Deutsche hat bereits einmal einen Strafzettel im Ausland erhalten. Mangelnde Kenntnisse ausländischer Verkehrsregeln sind hierfür ebenso verantwortlich wie eine urlaubsbedingte Gelassenheit und Naivität.

Viele Touristen wähnen sich in Sicherheit und daher sind Ärger und Verunsicherung groß, wenn plötzlich ein Strafzettel aus Spanien scheinbar höhnisch winkend an der Autoschreibe flattert.

Grundsätzlich können Knöllchen aus Spanien entweder vom Staat, also der Dirección General de Tráfico (zu Deutsch: Generaldirektion Verkehr) oder von den jeweils zuständigen Stadtverwaltungen (spanisch: Ayuntamientos) ausgestellt werden.

Der Staat ahndet in der Regel Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen und Autobahnen. Handelt es sich um einen Parkverstoß, wird zumeist die Gemeinde tätig. Wie auch in Deutschland besteht dann die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid direkt zu zahlen oder Einspruch einzulegen.

Eine Besonderheit: Wenn Sie binnen 20 Tagen nach Erhalt den Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen, erhalten Sie einen 50-prozentigen Rabatt. Unpünktlichkeit kann also die Kosten noch weiter in die Höhe treiben, als sie ohnehin schon sind.

In der Regel wird der Strafzettel aus Spanien direkt von einem spanischen Polizeibeamten ausgestellt und dem Verkehrssünder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Betroffene dann als benachrichtigt.

Allerdings ist es nicht in allen Situationen möglich, einen Touristen, der beispielsweise geblitzt wurde, umgehend mit dem Bußgeldbescheid zu konfrontieren. In diesen Fällen erfolgt üblicherweise die Zustellung per Post.

Wird ein Strafzettel aus Spanien in Deutschland vollstreckt?

Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.
Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.

Seit dem 28. Oktober 2010 werden spanische Verkehrsverstöße hierzulande vollstreckt. Spanische Bußgelder müssen also auch nach der Rückkehr nach Deutschland gezahlt werden, wohingegen verhängte Punkte nicht im deutschen System verrechnet werden.

Erhalten Sie nach Ihrem Spanien-Urlaub mit dem Auto einen Bußgeldbescheid, wird Ihnen üblicherweise eine Zahlungsmethode über die Internetseite der DGT angeboten. Per Kreditkarte ist es so unkompliziert möglich, das Bußgeld zu begleichen.

Bußgeld aus Spanien: Welche Beträge sind üblich?

Deutschland befindet sich hinsichtlich der Höhe der vorgesehen Bußgelder eher auf den unteren Rängen. In anderen Ländern müssen Verkehrssünder deutlich empfindlichere Gelder zahlen.

Ein Strafzettel aus Spanien enthält oftmals hohe Beträge:

So kann eine Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze im Falle von Alkohol am Steuer mit 500 Euro zu Buche schlagen. Geschwindigkeitsverstöße können Kosten in Höhe von 100 Euro bis über 600 Euro verursachen. Ein Ampelverstoß wird mit 200 Euro oder mehr sanktioniert, gleiches gilt für Überhol- oder Parkverstöße, Handy am Steuer und eine Missachtung der Gurtpflicht. Führt ein Autofahrer keine Warnweste bei sich, kann er hierfür mit bis zu 90 Euro belangt werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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82 Kommentare

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  1. Ulrich G.
    Am 14. Mai 2017 um 21:06

    Ich habe in Nerja kurz ca. 15 Min.) im Halteverbot geparkt. Nach meiner Rückkehr hatte ich einen Strafzettel an
    der Windschutzscheibe mit der Aufforderung € 200.–100.– zu bezahlen. Die örtliche Polizei hat ,€ 100.00 nicht
    angenommen und mich stattdessen an eine andere Behörde verwiesen die ich jedoch leider nicht aufsuchen konnte
    weil ich zum Airport mußte.
    Jetzt habe ich von Deutschland aus mehrfach versucht, mich mit der Verwaltung in Nerja in Verbindung zu setzen
    damit man mir die Bankverbindung mitteilt. aber man war dort nicht bereit, mir Auskunft zu geben.
    Ich habe daraufhin einen Einschreibe/Rückschein an PATRONATO de RECAUDATION PRIVINZIAL NERJA geschickt
    und hoffe, das ich von dort die nötige Information erhalte. Ich kann jetzt nur abwarten. Da ich innerhalb von 14
    Tagen zahlen wollte aber dies nicht möglich war, werde ich keinesfalls € 200,00 bezahlen da ich die Verzögerung
    nicht zu vertreten habe.

  2. kiki
    Am 15. September 2016 um 17:58

    Da keine Bank angegeben ist, kann auch keine BIC ermittelt werden.
    Wir haben dann die Option mit der Kreditkarte gewählt, das hat ohne Schwierigkeiten geklappt.

  3. Markus
    Am 2. September 2016 um 17:30

    Hallo wer kann helfen ?
    Ich habe am 26.08.2016 ein Ticket für verkehrtes Parken auf Lanzarote bekommen.
    Jetzt wollte ich von Deutschland aus die 40,- € Überweisen bevor sich nach 20 Tagen der Betrag auf 80,- erhöht.
    Mein Problem ist nun, auf dem Ticket ist keine BIC angegeben und laut meiner Sparkasse ist nur die IBAN nicht
    ausreichend.
    Auf dem Ticket steht das man das Geld bei der Correros ( spanische Post ) bezahlen kann.
    Irgendwie komme ich nicht weiter.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:43

      Hallo Markus,

      mithilfe der Ihnen zur Verfügung stehenden Daten sollte ein Mitarbeiter bei Ihrer Bank den BIC für Sie ermitteln können. Fragen Sie einfach am Kundenschalter nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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